A als Inhaber eines Unternehmens in Dt stellt in China diverse Produkte her und importiert sie nach Dt und verkauft diese hier weiter. A hat seinen Wohnsitz ebenfalls in Dt.
Wenn A ein Unternehmen z.B. in Dubai gründet. Dieser die Waren in China produziert und nach Dt. exportiert und an dem Unternehmen des A veräußert, würde das Unternehmen in Dubai steuerpflichtig. A müßte dann sein Gewinn aus Dubai in Dt angeben und versteuern. Jedoch hat Dubai einen Dopperlsteuerabkommen mit Dt, somit würde A seinen in Dubai versteuertes Einkommen nicht mehr versteuern müssen!???
Ist eine solche Konstellation vernünftig und effizient?
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