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EWIV

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katerundmaus
Insider


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 755
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 28.Aug 2006 14:39    Titel: EWIV Antworten mit Zitat

Die EWIV bedeutet übersetzt = Europäisch Wirtschaftliche InteressenVereinigung

Kennt sich jemand mit der Gründung aus - was muss berücksichtigt werden?

Es scheint, dass eine EWIV ähnlich wie ein Verein handelt, d.h. keine Gewinne machen darf - aber na ja, es gibt natürlich Gewinne, die dann eben ausgeschüttet werden, oder etwa nicht? Soweit mir gekannt, braucht es Gründungen von Niederlassungen in zwei, drei europäischen Staaten - aber für Briefkastenadressen ist das doch kein Problem?

Viele Grüsse
BS
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181186
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.Aug 2006 7:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich rate mal:

Es scheint, dass eine EWIV ähnlich wie ein Verein handelt, d.h. keine Gewinne machen darf - aber na ja, es gibt natürlich Gewinne, die dann eben ausgeschüttet werden, oder etwa nicht?

Wohl eher nicht, denn wenn die juristische Person nicht in Gewinnerzielungsabsicht geführt werden darf, dürfen natürlich auch keine Gewinne ausgeschüttet werden, sie müssen satzungsgemäß verwendet werden.

Soweit mir gekannt, braucht es Gründungen von Niederlassungen in zwei, drei europäischen Staaten - aber für Briefkastenadressen ist das doch kein Problem?

Es wird vor allem Gründer (natürliche Personen) in diesen Ländern brauchen, als Adresse kann dann jede beliebige Hausanschrift verwendet werden.
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 29.Aug 2006 9:18    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

EWIV:

Unter EWIV versteht man eine "supranationale, europäische Gesellschaftsform", vorrangig interessant für die Kooperation von Unternehmen in den jeweiligen Staaten oder für die Kooperation von freien Berufen (Ingenieure, Rechtsanwälte, Wirtschaftskanzleien). Im Gegensatz zu "normalen" Unternehmen handelt es sich nicht um eine juristische Person, besitzt aber juristische Selbständigkeit.

In Deutschland ist dies vergleichbar mit der OHG mit Fremdgeschäftsführungsbefugnis.

Zitat:
Es scheint, dass eine EWIV ähnlich wie ein Verein handelt


Nein, sie ist als Kooperationsplattform, zur Erleichterung grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen zu verstehen.

Verboten ist:

- nicht mehr als 500 AN
- Keine Leitungsbefugnis gegenüber den unabhängigen Partnern in den einzelnen Ländern (Konzernleitungsverbot)
- Verbot der Beteiligung an einem der Partnerunternehmen
- Verbot der Kreditgewährung
- Einzig für den Zweck der angeschlossenen Unternehmen tätig und gegründet (Beteiligungsverbot an fremden Unternehmen oder EWIV's)

Einziger Zweck einer EWIV ist, die wirtschaftliche Tätigkeit der einzelnen Mitglieder zu fördern bzw. zu erleichtern (Art. 3 I EWIWO). Dies beinhaltet auch, daß die EWIV keine eigenen Geschäfte gegenüber Dritten tätigen darf (reine Unterstützungsfunktion der Einzelnen).

Geeignet ist die EWIV für grenzüberschreitende Forschungsarbeit, Kooperation zwischen unterschiedlichen Dienstleistern (Rechtsanwälten etc.) sowie gemeinsamer Einkauf / Verkauf / Werbung / Ausschreibungen etc.

Damit wäre sie eher vergleichbar einer ARGE.

grüße
gundel
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katerundmaus
Insider


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 755
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 29.Aug 2006 10:18    Titel: EWIV Antworten mit Zitat

also, wenn eine EWIV nur für die eigenen "Mitglieder" bzw. "Niederlassungen" arbeiten darf, sie unterstützt in den Werbebelangen und bei sonstigen Angelegenheiten

- darf sie insgesamt als solche nach aussen auftreten und Produkte verkaufen, die sie für sich sozusagen gefunden hat

- darf sie Handelsbeziehungen eingehen

- muss sie die angeschlossenen Mitglieder offenbaren oder reicht es, wenn lediglich die "Geschäftsadressen" erwähnt werden

- darf sie sozusagen im gemeinnützigen Bereich auftreten, mit der Information an Geldgeber, dass sie als EWIV ja keine Gewinne machen kann, also damit dann die gegebenen Gelder (z.B. von gewonnenen Sponsoren) natürlich unbedingt an verschiedene Hilfsprojekte weitergibt

- darf sie andere Firmen eröffnen, bei der sie dann z.B. kostengünstiger wiederum einkaufen kann bzw. über andere hauseigene Firmen Produkte verkaufen kann (alles wohlgemerkt im eigenen Produktbereich)

- darf sie den Mitgliedern Gehälter oder Leistungszulagen / Prämien zahlen, damit eben keine Gewinne gemacht werden

Wenn, wie beschrieben, die EWIV keine Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Mitgliedern hat, es aber Mitglieder aus der eigenen Familie sind (oder im Bekanntenkreis zu finden sind), ist dieser Passus doch umgangen.

Danke für Info
Brigitte
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 29.Aug 2006 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
- darf sie insgesamt als solche nach aussen auftreten und Produkte verkaufen, die sie für sich sozusagen gefunden hat



Nein!
Die EWIV darf die wirtschaftliche Tätigkeit der Mitglieder nicht ersetzen, sie darf auch keine eigenen Geschäfte tätigen. Es darf also kein eigenes Gewerbe (gegenüber Dritten) ausgeübt werden. Wenn - dann für alle, im Namen von allen, im Sinne von allen.

Zitat:
- darf sie Handelsbeziehungen eingehen



Nur im Sinne der "Handelserleichterungen" ihrer Mitglieder. Nicht zum Selbstzweck.

Zitat:
- muss sie die angeschlossenen Mitglieder offenbaren oder reicht es, wenn lediglich die "Geschäftsadressen" erwähnt werden


Gegründet wird die EWIV mittels Gründungsvertrags sowie dessen Hinterlegung beim HR. Das bedeutet, da im Gründungsvertrag die Gründer benannt sind (Kapital-, Personengesellschaften), sind damit auch die Mitglieder bekannt.

Zitat:
- darf sie sozusagen im gemeinnützigen Bereich auftreten, mit der Information an Geldgeber, dass sie als EWIV ja keine Gewinne machen kann, also damit dann die gegebenen Gelder (z.B. von gewonnenen Sponsoren) natürlich unbedingt an verschiedene Hilfsprojekte weitergibt



Nein! Die EWIV ist ja eben nicht gemeinnützig, da sie ausschließlich für die Belange der Mitglieder gegründet wurde - und nicht für die Allgemeinheit. Bitte nicht mit dem Verein verwechseln!!!!!!

Allerdings dürfte durchaus eine gemeinnützige Einrichtung Mitglied einer EWIV sein (Verein, GGmbH, Stiftungen, Genossenschaften etc.).

Zitat:
- darf sie andere Firmen eröffnen, bei der sie dann z.B. kostengünstiger wiederum einkaufen kann bzw. über andere hauseigene Firmen Produkte verkaufen kann (alles wohlgemerkt im eigenen Produktbereich)



Nein! Siehe oben!

Zitat:
- darf sie den Mitgliedern Gehälter oder Leistungszulagen / Prämien zahlen, damit eben keine Gewinne gemacht werden



Es geht nicht darum, daß Sie Gewinne "verschleiern" - Sie dürfen keine machen - Ausnahme: Sie machen die Gewinne ausschließlich für Ihre Mitglieder!

Zitat:
Wenn, wie beschrieben, die EWIV keine Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Mitgliedern hat, es aber Mitglieder aus der eigenen Familie sind (oder im Bekanntenkreis zu finden sind), ist dieser Passus doch umgangen.



Es handelt sich bei der EWIV nicht um eine "Stiftung" oder einen "Verein", sondern um eine Art "Unternehmen". Natürliche Personen können keine Mitglieder sein, es sei denn, sie sind wirtschaftlich tätig. Und gerade wegen dieser wirtschaftlichen "internationalen" Betätigung wird die EWIV gegründet.

Ich glaube, Sie stellen sich unter einer EWIV etwas vollkommen falsches vor. Vielleicht sollten Sie zunächst einmal erläutern, was Sie überhaupt wollen - dann könnte man Ihnen vielleicht besser etwas raten.

grüße
gundel
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katerundmaus
Insider


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 755
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 29.Aug 2006 13:50    Titel: EWIV Antworten mit Zitat

danke für die Antworten.

Der Hintergrund: vor einigen Jahren erfuhr ich von dieser "Gesellschaftsform" - und habe auch dafür gearbeitet. Es schien mir eine ganz gute Sache zu sein.

Und ich habe mich dann auch nicht länger damit beschäftigt. Selbst eine EWIV zu gründen, liegt nicht in meinem Interesse.

Letztendlich habe ich jetzt hier verstanden, dass eine EWIV die Interessen der Mitglieder wahren soll. Punktum.

Und meine Fragen bezogen sich auf die Tätigkeit des Unternehmens, für das ich eben gearbeitet habe. Und durch die Antworten muss ich wohl erkennen, dass hier etwas im argen ist.

Und jetzt hadere ich mit mir: das Unternehmen öffentlich zu nennen. Denn ich weiss, dass hier indirekt sehr viele Arbeitsplätze dran hängen.

Ich brauche noch ein wenig Bedenkzeit.

viele Grüsse
Brigitte
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 29.Aug 2006 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

wie bei vielen Gesellschaftsformen richten sich verschiedene Tätigkeitsfelder und -bereiche nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag. U.U. können also schon gewisse vertragliche "Besonderheiten" (im Rahmen des gesetzlich erlaubten) individuell gestaltet werden.

Fakt ist allerdings, daß die EWIV nicht als eigenständiges profitorientiertes Unternehmen agieren darf. Der Vorteil muß bei den einzelnen Gesellschaftern entstehen.

Zitat:
Und jetzt hadere ich mit mir: das Unternehmen öffentlich zu nennen. Denn ich weiss, dass hier indirekt sehr viele Arbeitsplätze dran hängen.



Sie haben mit Ihren Bedenken völlig recht! Man sollte sich erst dann öffentlich äußern, wenn definitiv feststeht, daß nicht gesetzeskonform gearbeitet wird. Mit reine Mutmaßungen oder Spekulationen sollte man sehr vorsichtig sein!

Sorgfältige Recherche ist angesagt! Und außerdem sollten Sie auch meine persönliche Rechtsauffassung einer gewissenhaften Prüfung unterziehen (lassen) Sicher ist sicher......

Obwohl ich mir eigentlich immer "recht sicher" bin....

grüße
gundel
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