Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 2 Wohnort: berlin
Verfasst am: 6.Jul 2006 9:59 Titel: Factoring und Ausflaggen
Hi, wer kann mir sagen, ob dieses Modell funktioniert?
Ist-Zustand: Ich (B) betreibe zusammen mit einem nahen Angehörigen (A) eine Inkassogesellschaft in Form einer GmbH (A-GmbH); beide Gesellschafter sind zu 50 % beteiligt. Dabei werden im wesentlichen sämtliche Forderungen nur von einer anderen Gesellschaft (XY-GmbH) gekauft, zu der aber keine gesellschaftsrechtlichen Beziehungen bzw. Beteiligungsverhältnisse bestehen; also kein internes Konzern-Factoring. Das Ausfallrisiko wird von der A-GmbH getragen.
Wäre folgenden Konstellation zulässig:
B scheidet als Gesellschafter aus der A-GmbH aus, sodass A alleiniger Gesellschafter der A-GmbH ist.
B gründet in einem DBA-Staat mit niedriger Besteuerung eine Einmann-Gesellschaft (B-Ldt). B behält als alleiniger Gesellschafter seinen Wohnsitz in Deutschland,
in dem DBA-Staat unterhält die B-Ltd einen Geschäftsraum, ein Geschäftsführer/Strohdirektor ist ebenfalls angestellt.
Die XY-GmbH verkauft die Forderungen nun nicht mehr an die A-GmbH, sondern an die B-Ltd. Dann beauftragt die B-Ltd die A-GmbH mit dem Einzug der Forderungen. Die Gewinne werden von der B-Ltd thesauriert.
Wird das FA besonders unter dem Hintergrund der Angehörigen-Beziehung zwischen A & B und der ehemaligen Beteiligung des B an der A-GmbH eine Ausschüttungsfiktion im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung vornehmen?
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