Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 28.Nov 2006 9:46 Titel:
na gut, dann wehre ich mich einmal ...
Der Teufel liegt ja bekanntermaßen im Detail. Das Detail ist hier, daß Sie keinerlei Logistik haben, um irgendetwas praktisch umzusetzen.
Richtig ist, daß Sie in Deutschland nicht mehr unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sein könnten. (Sie halten Sie weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland auf, haben keinen Wohnsitz mehr in Deutschland und leben besuchsweise bei Freunden oder im Hotel). Für alle Fälle bevollmächtigen Sie einen Steuerberater, gegenüber der deutschen Finanzverwaltung etwaige Bescheide in Empfang zu nehmen, um durch Einlegung von Rechtsbehelfen den Eintritt der Bestandskraft zu vermeiden.
Gut, Sie tingeln um die Welt. Wenn das vom Kostenaufwand kaufmännisch vernünftig ist, warum nicht.
Sie benötigen im Zweifel ja nur einen Internetzugang und Ihren Laptop.
Wo wollen Sie eigentlich ein Geschäftskonto für Ihre untgernehmerischen Aktivitäten einrichten ? Wie wollen Sie die formalen Voraussetzungen zur Kontoeröffnung erfüllen, wenn Sie entweder keine Meldeanschrift haben oder andere Unterlagen nicht vorlegen können (utility bill oder bank reference).
Wenn Sie Firmenkunden haben, aus wlechem Land werden Rechnungen an diese gestellt ? Was müssen Sie hierbei beachten ?
... das ist so das Erste, was mir spotan einfällt ...
Der Teufel liegt ja bekanntermaßen im Detail. Das Detail ist hier, daß Sie keinerlei Logistik haben, um irgendetwas praktisch umzusetzen.
---> Meinen Sie meine persönlichen Gegenstände (Einrichtung usw)??
Das würde ich noch hinbekommen. Unterfünfte hätte ich genug. Sie meinen wahrscheinlich die virtuellen Dinge. Dann muss ich Sie halt schaffen. Dazu bin ich ja hier
Richtig ist, daß Sie in Deutschland nicht mehr unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sein könnten. (Sie halten Sie weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland auf, haben keinen Wohnsitz mehr in Deutschland und leben besuchsweise bei Freunden oder im Hotel). Für alle Fälle bevollmächtigen Sie einen Steuerberater, gegenüber der deutschen Finanzverwaltung etwaige Bescheide in Empfang zu nehmen, um durch Einlegung von Rechtsbehelfen den Eintritt der Bestandskraft zu vermeiden.
---> Was heißt das für Normalsterbliche: um durch Einlegung von Rechtsbehelfen den Eintritt der Bestandskraft zu vermeiden. ???
---> Dann wäre die Frage mit der Aufenthaltsdauer und die Art und Weise des Besuchs geregelt. Danke!
Gut, Sie tingeln um die Welt. Wenn das vom Kostenaufwand kaufmännisch vernünftig ist, warum nicht. Sie benötigen im Zweifel ja nur einen Internetzugang und Ihren Laptop.
---> Was meinen Sie wie mich das motiviert! Meine Seiten werde ich in HongKong hosten.
Wo wollen Sie eigentlich ein Geschäftskonto für Ihre untgernehmerischen Aktivitäten einrichten ?
--->Ich habe doch eins bei einer großen deutschen Bank. Kann ich das nicht einfach weiterhin behalten? ...(wie Berliner es meinte)
Wie wollen Sie die formalen Voraussetzungen zur Kontoeröffnung erfüllen, wenn Sie entweder keine Meldeanschrift haben oder andere Unterlagen nicht vorlegen können (utility bill oder bank reference).
---> Wenn ich das überhaupt unbedingt brauche, ist das eine gute Frage Was kann ich diesem Fall machen. Haben Sie einen Link zu einem Post der das Thema behandelt?
Wenn Sie Firmenkunden haben, aus wechem Land werden Rechnungen an diese gestellt? Was müssen Sie hierbei beachten ?
---> Tja, vielleicht brauch ich doch eine Offshore Firma?
... das ist so das Erste, was mir spotan einfällt ...
---> Ich habe zu danken. Wieder ein par wichtige Knackpunkte aufgedeckt!
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 28.Nov 2006 13:29 Titel:
Zitat:
--->Ich habe doch eins bei einer großen deutschen Bank. Kann ich das nicht einfach weiterhin behalten? ...(wie Berliner es meinte)
Im Prinzip schon.
Dann haben Sie hoffentlich überwiegend deutsche Kunden ... und wenn Sie ausländische Kunden haben, fließen auf dieses Konto hoffentlich keine größeren Summen, da ansonsten sehr schnell der Geldwäschebeauftragte der Bank beim LKA eine Verdachtsmeldung machen dürfte. Namentlich bekannt sind Sie ja schließlich bei der Bank. Da Sie aber - im Falle eines Ermittlungsverfahrens - in Deutschland keinen Wohnsitz haben, dürfte ein Haftbefehl ergehen müssen, sodaß Ihr nächster Besuch in Deutschland zu einer bösen Überraschung werden kann.
Nun soll keiner der Meinung sein, Verdachtsmeldungen im Sinne von § 11 Geldwäschegesetz werden nur bei exorbitanten Summen erfolgen. Alles, was im Wert höher als 15.000,- Euro ist und aus dem Ausland kommt, wird kontrolliert und gegebenenfalls gemeldet.
Dann bunkern Sie wahrscheinlich in Deutschland nur das Geld, oder ? Will sagen, Sie wollen keine größeren Summen ins Ausland transferieren, oder ?
Zitat:
Wenn Sie Firmenkunden haben, aus wechem Land werden Rechnungen an diese gestellt? Was müssen Sie hierbei beachten ?
---> Tja, vielleicht brauch ich doch eine Offshore Firma?
Natürlich, und bei der erstbesten Betriebsprüfung hat Ihr Kunde dann ein richtiges Problem, abgesehen davon daß dann der Weg des Geldes auf das deutsche Konto den wahren Inhaber des Kontos aufzeigt. Jedenfalls dürften Sie dann einen Kunden weniger haben.
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 28.Nov 2006 13:37 Titel:
Habe ich noch vergessen zu fragen:
Freiheitsdenker, erwähnten Sie nicht, daß Sie von Mallorca aus operieren wollen ?
Dann hätten Sie jedenfalls eine Betriebsstätte in Mallorca, worüber sich die spanische Finanzverwaltung auch freuen würde.
Selbst wenn Sie nicht in Spanien wohnhaft wären (weniger als 183 Tage im Jahr), wären Sie in Spanien einkommenssteuerpflichtig, daß die Spanier über die sogenannte wirtwschaftliche Ansässigkeitsprüfung fingieren, daß Ihre wirtschaftlichen Interessen und Schwerpunkte in Spanien liegen.
Dann haben Sie hoffentlich überwiegend deutsche Kunden ... und wenn Sie ausländische Kunden haben, fließen auf dieses Konto hoffentlich keine größeren Summen, da ansonsten sehr schnell der Geldwäschebeauftragte der Bank beim LKA eine Verdachtsmeldung machen dürfte. Namentlich bekannt sind Sie ja schließlich bei der Bank. Da Sie aber - im Falle eines Ermittlungsverfahrens - in Deutschland keinen Wohnsitz haben, dürfte ein Haftbefehl ergehen müssen, sodaß Ihr nächster Besuch in Deutschland zu einer bösen Überraschung werden kann.
Nun soll keiner der Meinung sein, Verdachtsmeldungen im Sinne von § 11 Geldwäschegesetz werden nur bei exorbitanten Summen erfolgen. Alles, was im Wert höher als 15.000,- Euro ist und aus dem Ausland kommt, wird kontrolliert und gegebenenfalls gemeldet.
Dann bunkern Sie wahrscheinlich in Deutschland nur das Geld, oder ? Will sagen, Sie wollen keine größeren Summen ins Ausland transferieren, oder ?
---> Dann würde man mir aber unterstellen, dass ich das Geld illegal beschaffe. Das ist aber nicht der Fall. Ich habe zahlreiche zufriedene Kunden und kann das nachweisen. Also können die mich gerne am Flughafen festnehmen und ich trinke dann einen Kaffe mit denen, lege meine Belege vor, zeige die Quellen auf und gut ist, oder?
Meine Kreditkartenumsätze kommen von einem außländischem Unternehmen jede Woche auf mein Konto und meine Lstschriften werden direkt von meiner Bank eingezugen. Also wenn ich nachweisen kann, das ich legale Geschäft betreibe (was ich auch sicherlich vorhabe!!!) kann mir doch keiner was in diesem Falle oder?
---> Ja, ich möchte mein Konto in Deutschland behalten und auch die Beträge im Ausland abheben können. Stellt das ein Problem dar? Groß werden die Beträge vorerst nicht sein...
Zitat:
Natürlich, und bei der erstbesten Betriebsprüfung hat Ihr Kunde dann ein richtiges Problem, abgesehen davon daß dann der Weg des Geldes auf das deutsche Konto den wahren Inhaber des Kontos aufzeigt. Jedenfalls dürften Sie dann einen Kunden weniger haben.
Das Vorstehende KANN, muß aber nicht eintreten.
---> Das heißt ich brauche für meine Kunden eine ordentliche Firmenadresse, richtig?
(Offshore dann natürlich)
Zitat:
Habe ich noch vergessen zu fragen:
Freiheitsdenker, erwähnten Sie nicht, daß Sie von Mallorca aus operieren wollen ?
Dann hätten Sie jedenfalls eine Betriebsstätte in Mallorca, worüber sich die spanische Finanzverwaltung auch freuen würde.
Selbst wenn Sie nicht in Spanien wohnhaft wären (weniger als 183 Tage im Jahr), wären Sie in Spanien einkommenssteuerpflichtig, daß die Spanier über die sogenannte wirtwschaftliche Ansässigkeitsprüfung fingieren, daß Ihre wirtschaftlichen Interessen und Schwerpunkte in Spanien liegen.
---> Ahhh, das ist ja interessant! Ich sollte mich also nicht mit regelmäßigen Abhebungen in mallorca verraten, richtig? Wenn die zu mir kommen, dann werden die nichts finden als einen PC und einen Laptop und meine Wohnung. Und eine Wohnung haben doch viele Deutsche hier. Wie legen die Spanier dann also fest, dass mein wirtschaftlicher Schwerpunkt in Spanien ist?
Vielen lieben Dank für die Antworten! Sehr angenehm überrascht über den Conten hier!
Viele Grüße,
Ein schon schlauerer Freiheitsdenker!
Ich brauche eine IBC auf meinen Namen (ganz ohne Heimlichkeiten):
---> Für die Eröffnung von Bankkonten bei den großen EU Banken (diese Fragen ja wer hinter der IBC steckt. Habe kein Problem mich da zu verraten).
---> Für ein ordentliches Impressum auf meinen Websites & Rechnungstellung für meine Kunden.
Sehe ich dass so richtig? Oder fehlt für den Nutzen der IBC in meinem Fall noch etwas?
Wenn ja, denke ich, dass ich wohl über euch, tropico, die Belize IBC anmelden werde.
Aber ich habe noch Fragen, die ich beantwortet haben muss:
1) Thema Bankkonto von diesem Tread:
---> Wenn ich eine IBC angemeldet habe, reicht das der Bank aus? Oder geht ohne Meldeanschrift garnichts? Wenn das der Fall ist, wie kann ich dieses Problem lösen? Dubai?
2) Thema Krankenkasse:
---> Brauche ich da eine Meldeanschrift oder reicht die meines Vaters?
Empfehlen Sie eine internationale Krankenversicherung oder eine vielleicht andere Lösung X?
3) Wie kann ich das Risiko minimieren wenn ich mich in D-Land aufhalte, damit man mir nichts anhängen kann?
Ich denke in meinem Fall mit dem Verkauf von digitalen Produkten über einen Server im Offshore (plane HongKong) und der nicht so großen Wertlegung auf Verheimlichungstaktiken ist die Sache doch nicht so schwer zu realisieren oder sehe ich das falsch?
Ich habe in einem anderen Tread gelesen (von 2005), dass Du nach Dubai wolltest... Ist das schon realisiert?
Wenn nicht könnte man das ja zusammen angehen (bietet sich an, da wir uns beide im digitalen Geschäft befinden). Langfristig muss eine Lösung wie Dubai her (als fester Wohnsitz).
Anmeldungsdatum: 03.04.2006 Beiträge: 21 Wohnort: VAE / CHINA
Verfasst am: 29.Dez 2006 17:58 Titel:
Hallo Freiheitsdenker,
sitze gerade in Bangkok am Flughafen und werde gleich nach Dubai fliegen. Ich bin da auch in Sachen "Wohnsitz" unterwegs. Habe im April eine FZE in der RAK freetrade zone gegründet über die ich mein internationales Geschäft betreibe.
Habe die ganze Angelegenheit auch mit meinem Sachbearbeiter beim Finanzamt durchgesprochen und er meint ( das Ihm das nicht gefällt..., aber... ) das das so wohl funktioniert!
Habe für dieses Jahr nur eine kleine Ausschüttung nach Deutschland gemacht um gleich im Jan/Feb meine Steuererklärung abzugeben die dann auch gleich geprüft wird! Danach weiss man dann mehr
Da ich mich auch nicht auf den Firmensitz alleine verlassen wollte, habe ich meinen Wohnsitz auch nach Ras al Kaimah verlegt und will mir jetzt ein bezahlbares Apartment in DUBAI international city kaufen, da sowas dort noch für relativ Kleines zu haben ist........
Habe auch schon daran gedacht, etwas "grösseres" zu kaufen und eine "Steuer WG" zu eröffnen...!!!???
anyway............falls für dich der "Wohnsitz" Dubai noch ein Thema ist kannst du dich ja mal melden.
Ich bin jetzt bis zum 02.01. in Dubai und ab dann wieder zu Besuch in good old germany
Einen guten Rutsch und ein steueroptimiertes Jahr 2007 wünscht.......
Ich finde die Sache im Augenblick sehr verwirrend. Besonders, wie ich es schaffen soll mich dauerhaft in Dubai aufzuhalten und die Firma aus meiner Wohnung zu betreiben.
Deswegen suche ich mir jetzt erst mal einen Fachman, der mir den großteil schon mal erklären kann, wie ich alles wasserdicht über die Bühne bringe.
Wenn Du Tipps zu der Sache in Dubai hast, sind diese natürlich willkommen.
Es ist auf jeden Fall schlau sich gegenseitig bei der Einwanderung zu helfen.
Viele Grüßte und einen guten Rutsch!
Freiheitsdenker
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