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Frage zum Außensteuergesetz - Bin ich betroffen

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Freiheitsdenker
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 19.Nov 2006 6:02    Titel: Frage zum Außensteuergesetz - Bin ich betroffen Antworten mit Zitat

Tach zusammen,

bin neu hier, werd mich benehmen und auch fein antworten

Nun zu meiner Frage: Ich möchte meine Firma ins Offshore verlagern.
Bin 24 Jahre alt und mache meine ersten 30.000 Umsatz und einen satten
Gewinn über das Internet. Bin dieses Jahr das erste Jahr einkommensteuerpflichtig.

Das Außensteuergesetz hat jetzt folgende Formulierung:

"(1) Eine natürliche Person, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war bla bla bla"

Der Punkt ist jetzt der, das ich noch NICHT 5 Jahre lang einkommensteuerpflichtig BIN.

Frage: Heißt das, dass ich mich jetzt einfach ohne weitere "lange arme" des Finanzamts verziehen kann?

Plane meine Firma in den SEYCHELLEN anzumelden und als reisender mal ein par Monate hier & mal ein par Monate da zu leben (Spanien - Deutschland - Dubai)...

Was sagt Ihr zu meinen "Freiheitsgedanken" ?

Euer
Freiheitsdenker...
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 21.Nov 2006 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Freiheitsdenker,

sie können diese Problematik ganz einfach umschiffen. Sobald Sie wegziehen, müssen Sie Ihre Webprojekte (Domains etc.) auch auf ausländische Server auslagern. Der Server gilt als Betriebsstätte - sobald Ihre Domain auf einem ausländischen Server "läuft" haben Sie keine innerdeutschen Einkommen mehr da sie dann nur noch Einnahmen ausländischer Betriebsstätten haben. Selbst wenn Sie schon 15 Jahre in Deutschland steuerpflichtig sind, bezieht sich das Außensteuergesetz immer auf Gewinne aus InnnerDEUTSCHEN Quellen.

Sobald der Server/Domain nicht mehr in Deutschland gehostet ist, fallen Sie nicht mehr unter das Außensteuergesetz. Sie müssen dann aber selbstverständlich mit auswandern!

SEO?

Viele Erfolg!

Gruß Matthias
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1123
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 21.Nov 2006 16:23    Titel: Re: Frage zum Außensteuergesetz - Bin ich betroffen Antworten mit Zitat

Freiheitsdenker hat folgendes geschrieben::
... Der Punkt ist jetzt der, das ich noch NICHT 5 Jahre lang einkommensteuerpflichtig BIN. ...


Wenn dieses Tatbesatndsmerkmal nicht erfüllt ist, dürfte jene Regelung des AStG nicht zur Anwendung kommen.

Zitat:
Plane meine Firma in den SEYCHELLEN anzumelden ...


Aha, Seychellen ! Da haben Sie sicherlich Freunde oder Bekannte und eine Empfehlung, bei wem Sie eine Firmengründung SO durchführen können, daß diese auch funktionsfähig ist ??!
Was heißt im übrigen "anmelden" ? Gründen Sie eine neue Unternehmung oder verlagern Sie Ihre bisherige (Einzel-) Unternehmung (als Einzelkaufmann, oder ?) ??!

Zitat:
...und als reisender mal ein par Monate hier & mal ein par Monate da zu leben (Spanien - Deutschland - Dubai)...


Hm ..., und das bei erst einmal bei 30.000 Euro Umsatz. Da fällt Dubai gewiß weg. Sprechen Sie spanisch ? Na gut, in Mallorca sollte es auch anders gehen.
Wie lange wollen Sie sich zwischendurch auch in Deutschland aufhalten ? Haben Sie bei Ihren Eltern oder Freunden ein Gästezimmer ?!? Sie brechen sämtliche sozialen Kontakte unweigerlich ab. Ist Ihnen das ebenfalls bewußt ?!?

Beste Grüße

tropico
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 21.Nov 2006 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Da gebe ich Tropico Recht!

30000 Umsatz pro Jahr - davon vielleicht 20000 - 25000 Euro Gewinn durch 12 Monate macht pro Monat 1666,66 bis 2083,66 Euro.

Das wird eng - zum Auwandern ist das viel zu wenig!

Die Steuerbelastung bei solchen Beträgen ist doch minimal! Gerade mal 2850 Euro bis 4271 Euro Steuern im Jahr!

Das lohnt nicht - alleine Ihre Flüge durch die Welt (pro Jahr) werden teurer!

Gruß Matthias
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Freiheitsdenker
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2006 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

@ Berliner-27

Das sind mal geniale Nachrichten!

Muß nur der Server im Ausland sein oder muß ich dann auch von .de auf .es umsteigen?
Logischerweise muß ich dann muß der Server dann in einem Offshoregebiet stationiert sein, richtig?

WoW, springe vor Freude in die Luft!!!

Nur macht mir mein Deutsches Bankkonto sorgen. Dort gehen die ganzen Zahlungen ein und eine Umstellung ist eher schwer. Ich denke, das es nicht erlaubt ist, die Umsätze über eine deutsche Bank einzuziehen und dann ins ausland zu verlagern, oder?

Viel Dank für die Info!!!!

P.S: Seo fange ich jetzt erst an. Geld verdiene ich mit Ratgeber eBooks.

@ tropico

Seychellen, zugegeben, ich muß mich da noch ein wenig informieren. Steht auch noch nicht fest. Alles was ich will ist eine relativ stabile regierung, unter 1000€ Unterhalt und Steuern für die Führung der Firma (Briefkasten & Vertreter). Bin auf dem Gebiet noch neu. Tipps sind Willkommen!

Was mein Einkommen angeht. Die 30.000 habe ich in 4,5 Monaten gemacht. Plane für nächstes Jahr 100.000€ + . Lebe bei meinem Vater auf Malle umsonst (und sehr, sehr gut .
Dubai kann noch warten… Malle ist auch schön.

Habe kein Gästezimmer in D Land … wird auch keins angeben!

Plane 160 Tage in Spanien, 160 Tage in D-Land und den Rest im Urlaub )))
(Mal ehrlich, durch die offenen Grenzen weiß sowieso keiner wo ich bin, und der Nachweis ist ehr schwer, oder)
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Freiheitsdenker
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Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2006 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich vergessen habe, 4.000€ Steuern kann ja gut möglich sein, aber man darf die 19% Umsatzsteuer nicht vergessen. Die Zahle ich im ausland ja nicht. UmST ist halt doch kein durchlaufender Posten
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Freiheitsdenker
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Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 23.Nov 2006 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wenig los hier was? Hatte mir das Gomopa Forum aktiver vorgestellt ;-(

@ tropico

Du scheinst viel Erfahung mit der ganzen Sache zu haben. Ich möchte hier nicht noch weitere 20 Stunden durch die Teads lesen.

Würdest Du mich telefonisch kurz beraten? Wieviel nimmst Du dafür?
Ich möchte nur einen Überblick bekommen. 30 Minuten reichen da sicher aus.

Grüße,
Freiheitsdenker

P.S: Meine grobe Situation kennst Du ja schon...
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Berliner-27
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2006 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Freiheitsdenker,

es hat ein wenig gedauert aber ich möchte versuchen die meisten Deiner Fragen zu beantworten!

1. Du brauchst den Domainnamen natürlich nicht zu ändern. Der bleibt genauso wie er ist .... domain.de - es spielt ja keine Rolle wie der Domainname ist sondern nur wo der Server steht!

2. Dein deutsches Bankkonto braucht Dir überhaupt keine Sorgen zu machen. Du wirst ja nicht danach besteuert wo Du Deine Bankkonten hast. Ich habe z.B. auch in England Konten - bezahle dort selbstverständlich keine Steuern: Was meinst Du wieviele Ausländer/Nichtansässige in Deutschland Konten unterhalten ..... Du wirst danach besteuert wo Du Deinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hast - nicht wo das Konto geführt wird!

Gewöhnlicher Aufenthalt
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Es kommt allein darauf an, wo sich unter Berücksichtung des Willens des Betroffenen und der bisherigen tatsächlichen Verweildauer der regelmäßige Schwerpunkt der persönlichen Lebensverhältnisse befindet. Es kommt nicht darauf an, dass der Antragsteller dort auch eine Wohnung unterhält. Es müssen jedoch Tatsachen erkennbar sein, die eine Prognose zulassen, dass sich auch zukünftig der Lebensmittelpunkt an diesem Ort befindet.


Was ich mich die ganze Zeit frage! Wozu willst Du Dir eigentlich eine "Seychellen Firma" zulegen???? Wenn Du nicht mehr in Deutschland ansässig bist und auch nirgends anders weil Du z.B. spätestens nach 3 Monaten ein anderes Land zum Leben auswählst, begehst Du doch keine Straftat und auch keine Steuervergehen - Du lebst dann LEGAL absolut steuerfrei. Wozu also eine Firma gründen die irgendwelche "Aktivitäten" verschleiern soll? Das ist doch völlig überflüssig! Du kannst doch ganz normal mit Deinen Namen auftreten. Niemand wird Dir da irgendetwas anhängen können! Das ist ALLES TOTAL LEGAL! Es gibt nichts was man verstecken müsste! Also wozu einen Offshore-Klitsche gründen?

Du wohnst doch sowieso schon auf Malle bei Deinem Vater. Wieso bezahlst Du dann immer noch Umsatzsteuer in Deutschland? Melde Dich einfach ab und gut ist. Du darfst natürlich keine Wohnung/Zimmer mehr in Deutschland haben und fertig ist das Mehr brauchst Du nicht!

Die Konten bleiben so wie sie sind ......... das wars schon!


Zu Deinem Unsatz/Gewinn:

30000 Euro Umsatz und davon schätzungsweise 20000 - 25000 Euro Gewinn für 4,5 Monate ist sehr ordentlich und reicht völlig aus um durch die Welt zu jetten und um dort zu leben wo man will. Absolut! Selbst für Dubai ist das mehr als genug

Ich bin seit ca. 4 jahren im SEO-Geschäft - falls Du Hilfe in diesem Business brauchst, sag einfach mal Bescheid! Ich könnte Dir ausführlich aufzeigen wie der Bereich funktioniert! Als Gegenleistung würde mich die Sache mit den Ratgeber-E-Books interessieren. Vielleicht bist Du ja auch mal in Berlin dann könnte man ja mal ne Kaffee trinken gehen.

Du hörst Dich noch jung an - ich bin 28 Jahre alt!

Also - falls Du da Interesse hast, sag kurz Bescheid!

Gruß Matthias
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2006 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag:

Und immer schön alle Belege etc. aufheben. z.B. wenn Du irgendwo ne Wohnung/Hotel etc. für 2-3 Monate anmietest! Handy/Telefonrechnungen etc. - Belege für Mietwagen usw. - Belege fürs Einkaufen, Kreditkarten/EC-Karten abrechnungen usw.

Falls das deutsche Finanzamt Dir vielleicht irgendwann unterstellen will, dass Du "versteckt" trotzdem iN Deutschland gelebt hast dann musst Du den Gegenbeweis antreten, dass dies unter keinen Umständen der Fall war und dafür brauchst Du diese Belege!

Soetwas nennt sich "Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten"!!!!!

Immer schön alles sammeln und aufbewahren dann kann nichts schief gehen!

Gruß Matthias
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Freiheitsdenker
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2006 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn Du mal auf Malle bist, sag Bescheid und wir machen einen drauf!
(noch bin ich in D-Land wohnhaft)

Die Nachrichten sind ZZZUUUU gut! Mir ist klar geworden... wozu brauche ich eine Firma? Ich brauch ja keine!!! Du hast recht! Das war für mich ja so selbstverständlich, das ich glaubte, ich brauche so ein offshore Ding! Wooooooww!!!

Ich werde zum neuen Jahr wohl alles abmelden und zwischen malle und den D-land pendeln (und ein paar andere Urlaube)

Das mit dem Bankkonto ist doppelt WooW. WooW
Zu gute Nachrichten!!!

Ich hab nur noch eine Frage. In mein Impressum, was schreibe ich dar rein als wohnsitz??? Streng genommen bräuchte ich ja keins, aber ich will doch seriös aussehen, da ich es auch bin!?

Nochmals vielen Dank!!! Danke!
Der totale Freiheitsdenker!!!

P.S: Ich schreibe Dir jetzt mal eine PM mit kleinem Geschenk!
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Berliner-27
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2006 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also ich würde - wenn Dein Vater sowieso auf Malle wohnt - die Adresse Deines Vaters angeben - natürlich mit Deinem Namen - falls irgendwer etwas will - kann er sich auf dem Postwege an diese Adresse wenden (absolut unwahrscheinlich, dass soetwas passiert). Deine E-Mailadresse dazu und fertig ist das.

Nochwas zum Server - wenn Du ganz sicher gehen willst, hostest Du die Domains auf den Bahamas oder in einer anderen Steueroase - die kennen dort nämlich keine Besteuerung der Betriebsstätte - aber eigentlich kannste die Domain überall hosten - außer in Deutschland natürlich Auch hier ist es absolut unwahrscheinlich, dass dort bezüglich "Besteuerung der Betriebsstätte" irgendwer nachfragt/Streß macht! Im Fall der Fälle erfolgt die Besteuerung ja auch danch wo die "geschäftliche Oberleitung" stattfindet und diese wäre ja in Deinem Falle nicht in dem Land in dem der Server steht. Also vielleicht Spanien auch nicht unbedingt als Serverstandort wählen! Ist aber eigentlich völlig egal da es - wie erwähnt - äußerst unwahrscheinlich ist, dass da irgendwer nachhackt!

Und keine Angst wegen der Zugriffszeit des Servers - solange man keinen Gamesserver betreibt kann die Domain am anderen Ende der Welt gehostet werden - für den Normaluser sind die Zugriffszeiten des Servers absolut ausreichend - selbst wenn dieser in Neuseeland stehen sollte!

Dann viel Erfolg - vielleicht trifft man sich ja mal irgendwo in der Welt!

Gruß Matthias

P.S: PN's kann man hier nicht verschicken oder erst wenn man eine Zahlung leistet - glaube ich!
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Freiheitsdenker
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Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2006 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm... Pm nicht möglich ... schade. Gehts anders?

P.S: was ist mit einer krankenversicherung. Muss ich dafür irgendwo gemeldet sein (wohnsitz haben) oder nur eine Postadresse?
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Freiheitsdenker
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Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2006 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Schade, dann bleiben wir lieber anonym. Ist ja sogar verboten hier eine email zu posten ;-(

Ein wenig merkwürdig finde ich das ganze. Aber naja, tausend Dank!
Du hast mir wirklich sehr weitergeholfen. Nur die frage mit der Krankenkasse jukt mich noch...
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Berliner-27
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2006 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Die Krankenversicherung ist ein Knackpunkt!

Einige Private Krankenversicherungen (gesetzliche weis ich nicht) gewähren auch versicherungsschutz für max. 3 Jahre im Ausland allerdings nur wenn Du dann wieder zurück kommst.

Das Problem dabei ist aber, dass das Finanzamt Dir unterstellen könnte, dass Du garnicht vorhattest für immer auszuwandern sondern nur vorübergehend im Ausland bist: Dann könnte eventuell - gerade wenn Du nirgends anders steuerpflichtig bist/warst eine Besteuerung nach deutschem Recht statt finden! Das kann wikrlich zum Problem werden.

Ich würde Dir daher empfehlen eine internationale Krankenversicherung abzuschließen (einfach mal googln - auch auf english). Diese können zwar viel einfacher den Versicherungsschutz aufkündigen als deutschen Versicherer aber ich nehme mal an, dass Du noch jung und gesund bist und daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese Dir den Schutz irgendwann kündigen und falls mal irgendwas im Ausland passieren sollte Unfall/Krankheit etc. bist Du auf jeden Fall für diesen einen Vorfall versichert.

Als Adresse gibst Du einfach die Deines Vaters auf Malle an! Alle Unterlagen werden dann zu Ihm geschickt! Vielleicht gibt es ja auch in Spanien gute Versicherungen die kein Problem damit haben, dass Du überhaupt nicht dauerhaft in Spanien wohnst!


Gruß Matthias
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Freiheitsdenker
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Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2006 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Super, ich werd mir wohl eine internationalle zulegen. Auch wenn Sie das doppelte kostet, was solls (und wie habens doch oda?). Gesundheit geht vor.

Hosting habe ich auch schon gefunden. Sogar echt günstig

Nochmals vielen Dank!
Der Freiheitwisser
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1123
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2006 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe mit Interesse und schmunzeln den Fortgang dieses Beitrags gelesen.

SOOO, wie Sie, lieber freiheitsdenkender, sich das vorstellen, mag das ja in der Therorie funktionieren, aber praktisch ...

Naja, gut, wenn Berliner-27 Sie überzeugt hat, make it so, wie Jean-Luc Picard zu sagen pflegt.

Beste Grüße

tropico
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Freiheitsdenker
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Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 25.Nov 2006 0:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das Angebot mit einer Beratung gegen Bezahlung steht immer noch, tropico

Das die Realität von dem gesagten krass abweicht kann ich mir allerdings nicht vorstellen, da ich jemanden kenne, der genau so lebt, aber ich nie bemerkt habe was eigentlich dahinter steckt ...

Bitte, Ihr Rat wäre mir wichtig!
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Freiheitsdenker
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Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2006 9:16    Titel: Antworten mit Zitat

@ Matthias aka berliner

Was sagst Du zu tropicos implizierten Vorwürfen, dass die Sache so einfach nicht umsetzbar ist?
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Berliner-27
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2006 9:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sage dazu - auch wenn das Tropico nicht gefällt - dass das ganz sicher so ist.

Das hat einen ganz einfachen Grund!

Die Steuergestzgebung in Deutschland findet solange Anwendung solange man in Deutschland ansässig ist bzw. hier seinen Lebensmittelpunkt hat!

Ist diese Frage zu verneinen - wie ab nächstes Jahr bei Dir - entfällt auch die Anwendung des deutschen Steuerrechts - egal wie kompliziert das ist. Selbst das Außensteuergesetz bezieht sich - wie jeder selbst nachlesen kann - nach dem Wegzug - immer nur auf weitere INNERDEUTSCHE Einnahmen! Wenn man das Land verlässt und auch keine INNERDEUTSCHEN Einnahmen mehr hat (Server steht im Ausland), findet weder das Außensteuergesetz Anwendung noch irgend ein Anderes deutsches Steuergesetz!

Jeder kann dies selbst nachlesen bzw. recherchieren!

Und die deutschen Steuergesetze haben auch nicht die Aufgabe heraus zu finden ob DU irgendwo anders besteuert wirst/wurdest!

Das Finnazamt stellt nur folgende Fragen! Ist derjenige in Deutschland dauerhaft ansässig? Nein! Hat derjenige deutsche Betriebsstätten/Einkünfte aus Deutschland (Außensteuergesetz)? Nein!

Da Beides zu verneinen ist, endet an dieser Stelle die Zuständigkeit der deutschen Steuergesetzgebung! Ganz einfach! Auch wenn das einigen nicht gefallen wird!

Das wars schon!

Das hat auch was mit Logik zu tun!

Ich kann mir gut vorstellen, dass das Finanzamt irgendwann einmal versuchen wird - nachzuhacken aber da werden diese ganz einfach auf Granit beißen. Solange man nachweisen kann, dass man nur einen geringen Teil seiner Zeit in Deutschland verbracht hat und hier auch keine Wohnung hat (Lebensmittelpunkt) und man alle Belege nachweisen kann aus denen hervorgeht dass man in LAnd X und Land Y gelebt hat dann ist das Finanzamt einfach machtlos weil keine Zuständigkeit mehr vorhanden ist!

Es ist einfach nur wichtig, dass man "willentlich" geltend macht, dass man vorhat dauerhaft aus zu wandern. Ob man später doch wieder zurück kommt, spielt dabei keine Rolle!

Normalerweise findet bei den meisten Personen trotzdem eine Besteuerung statt - auch wenn Sie auswandern. Denn sobald der Auswanderer im neuen Land ansässig wird und z.B. dort eine Firma/Betriebsstätte gründet unterleigt er ab dann den dortigen Steuergesetzen.


Das Internetgeschäft bildet dabei aber die einzigste Ausnahme. Da der Server (Betriebsstätte) ins virtuelle Nirvana verlegt werden kann und man selbst nirgends mehr dauerhaft ansässig ist, lebt man GANZ LEGAL ABSOLUT STEUERFREI!

Supi oder?

Und wozu dann noch eine Offshore-Klitsche gründen? Das macht man nur wenn man was zu verheimlichen hat UND wenn es noch jemanden gibt der für einen ZUSTÄNDIG ist. Da aber alle 3 Monate das Land gewechselt wird und keine steuerbare Betriebsstätte mehr vorliegt gibt es NIEMANDEN MEHR der für die Besteuerung zuständig ist also braucht man auch nichts zu verheimlichen!

Denken Sie selbst mal darüber nach - lesen Sie sich die Steurgesetze durch .........

Die OECD beißt sich schon seit Jahren an dieser Problematik die Zähne aus - sie würden diese NICHT-Besteuerung (Server) gerne ändern, können es aber nicht! Und werden es auch für absehbare Zeit niemals können!


Gruß Matthias
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Freiheitsdenker
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Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2006 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich muss Dir recht geben ... wenn man einen gesunden Menschenverstand, dann klingt Deine Argumentation schlüssig.

Vielen Dank, dass Du Dir die Zeit nimmst hier zu posten!

Ich habe auch ehrlich gesagt nicht vor "Deutschland" zu bescheißen, sondern will wirklich "wech" hier

Nur ein par Monate im Jahr würde ich doch gerne meine Familie wiedersehen. Da tuen sich mir diese Frage auf?

Wie lange darf ich mich dann (nicht steuerzahlend) in D-Land aufhalten?
---> Nach meinem Wissen sind das ca. 180 Tage

Wie und wo darf ich wohnen?
---> Nach meinem Wissen darf ich kein Gästezimmer haben. Darf ich dann bei Freunden übernachten oder muss es ein Hotel sein?

Wie schwer oder einfach ist es für das Finanzamt mir etwas anzuhängen?
---> Mein Verstand sagt mir, dass es sehr schwer ist, wenn keine Belege (Beweise) vorliegen und da die Grenzen sowieso in der EU offen sind. Es sei denn, dass man die Beweislast umkehrt, das heißt ich muss beweisen das ich nicht länger als X Tage im D-Land war. Weiß aber nicht ob die so was schon machen...

Weiterer Input würde mich freuen

Viele Grüße!
...
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