Verfasst am: 2.Aug 2004 16:35 Titel: kleine klarstellung:
1)
inhaberaktien werden nicht ABGESCHAFFT, sondern müssen be einem lokalen agenten hinterlegt werden (der die wirtschaftlich berechtigten kennt)
2)
im weitern bezahlen firmen mit inhaberaktien deutlich höhere jahresgebühren als solche mit namenspapieren
im übrigen kann die neue regelung elegant umschifft werden, wenn die aktien durch einen TRUST und/oder eine STIFTUNG gehalten werden (dort sind die "beneficiairies" nämlich nicht "public record")
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