Verfasst am: 23.Feb 2006 21:32 Titel: Gilt das schon als Niederlassung in Deutschland.
Hallo, ich hoffe das ich hier im Forum richtig bin.
Folgende Sachlage:
Eine Firma aus Dubai betreibt einen Online-Shop. Der Server wird in Deutschland betrieben.In Dubai ist die Firma angemeldet etc.
Der Versand einiger Artikel ist aus Dubai schwierig. Deshalb soll der Versand aus Deutschland erfolgen.
Ein Empfänger in (D) bekommt die Ware und verschickt diese an die Kunden weiter.
Gilt dieses schon als Niederlassung und ist das Legal...??!!
-> Wer ist verandwortlich für die Zollabwicklung?
-> Gibt es ein Zwischenlager?
Dies könnte evtl. durch eine Spedition erledigt werden im Auftrag der Firma aus Dubai
-> Wer ist der Rechnungsaussteller?
-> Wer versendet die Ware?
-> Wie erfolgt die Zahlung?
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 211 Wohnort: Deutschland
Verfasst am: 24.Feb 2006 1:01 Titel: Gilt das schon als Niederlassung in Deutschland.
Da kriegen Sie aber fetten Ärger mit den Finanzamt.
Gründe Sie eine kleine Firma für die Abwicklung / Verkauf
Holen sich eine Steuernummer und Versteuern den Gewinn in Deutschland
ordentlich.
Z.B.
Sand aus Dubay
Einkaufspreis / to 10 Euro
Versand nach Deutschland 40,00 Euro
Zoll .... 10 Euro / to
Aufwendungen 50,00
Mwst. 16 %
Umsatz pro to 60,00 Euro
Verkauf 200,00 Euro
Ertrag 200,00 - 60,00 Euro -40,00 = 90,00 Euro / to
Schlechter würde es natürlich aussehen, wenn Sie für den Sand in Dubay
auf Grund eines Partners, der die Ware erst vermittelt im Land noch 80,00 Euro / to Provision zahlen müssten,
Dann werden Sie in Deutschland nur noch 10,00 Euro / to als Gewinn erwirtschaften.
Es würde Ihren Gewinn in Deutschland sehr schaden.
Wie soll denn das gehen?
1.) Jemand für also die Umsatz-Einfuhrsteuer ab sowie evtl. Zollabgaben.
Wer ist Rechnungsempfänger in Deutschland?
2.) Der Warenverkauf ist MwSt-Pflichtig:
Also wenn die Rechnung aus Dubai kommt sehe ich da schon einmal ein Problem das diese in Rechnung gestellt werden kann und wie soll die MwSt bzw. USt abgeführt weden ???
Wenn dies von einer anderen Firma abgewickelt wird mit Sitz oder Niederlassung sehe ich kein Problem. Ansonsten wird mindestens eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein, für eine natürliche Person besteht dann das Risiko der umeingeschränkten persönlichen Haftung!
Eine kostengünstige Lösung könnte eine britische Limited sein mit Niederlassung in Deutschland oder auch eine Ltd & Co KG.
Wenn Sie bereit sind 25.000 Euro aufzubringen können Sie auch eine GmbH gründen bzw. eine GmbH & Co KG.
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