ich habe bereits einige Fragen im anderen Themenforum gestellt, nun möchte ich konkret noch einpaar Fragen stellen. Ausserdem bin ich immer noch auf der Suche nach professioneller Beratung in den nachfolgend gestellten Fragen.
Also:
meine Schwiegereltern haben ein mittelständisches Unternehmen in der Ukraine. Dieses Unternehmen beschäftigt sich mit Herstellung von Frauenbekleidung.
Nun wollen Sie sich international vermarkten, aber nicht nur dies. Da das Unternehmen u.a. in der EU Stoffe für die Herstellung einkauft, ziehen wir in Betracht folgendes Modell:
Wir gründen in D eine Firma X. Diese Firma macht Vertrieb in der EU.
Nehmen wir an, die Firma X macht einen Vetrag mit einem Großabnehmer über die Abnahme eine "Ladung Kleider".
X kauft Stoffe in der EU ein und lässt Kleider in der Ukraine herstellen. Danach kommen die Kleider direkt zum Großabnehmer aus der Ukraine. Offiziell kommen diese aber von der Firma X in DE.
Meine Fragen diesbezüglich:
1. Wo kann ich mir professionellen Rat hierzu einholen, welche Firmenstruktur sich hierfür am Besten eignet? Oder reicht es, wenn ich mich als Einzelunternhmer anmelde?
2. Die Kernfrage:
Gibt es Möglichkeiten unter den o.g. Voraussetzungen (also Firma X lässt quasi Kleider in der Ukraine produzieren, d.h. NUR die Produktion ist in der Ukraine, Einkauf der Stoffe und Verkauf der Fertigproduktion ist aber in der EU. Vielleicht einfach als Fabrik-Anmietung oder so etwas?) an der Einfuhrzoll auf die Stoffe bei der Einfuhr in die Ukraine und danach an der Einfuhrzoll auf die Kleider bei der Einfuhr in die EU, Vorteile zu erziehlen? Oder kann unter bestimmten Vorrausstetzungen die Einfuhrzoll völlig wegfallen, da ich eigentlich als deutsches Unternehmen in der EU die Stoffe verkaufe und das Fertigprodukt auch in der EU verkaufe.
3. Wie kann ich ein Firmenname registrieren? Wie kann ich die TRADEMARK von der ukrainischen Firma übernehmen? Gibt es bestimmte Vorraussetzungen für den exl. Vertriebsrecht der ukrainischen Firma in der EU?
Es gibt natürlich noch sehr viele Fragen, daher ist es klar, dass ich da nicht ohne professionelle Beratung wegkommen werde. Habe ich auch nicht vor. Nur möchte ich nicht zu irgendeinem Unternehmensberater gehen, der mir die Hälfte der Fragen nicht beantworten kann.
Habt Ihr da Tipps, an wen ich mich wenden könnte?
Mir wäre es zunächst wichtig, auf die Frage 2. eine Antwort zu erhalten.
Es gibt bestimmt sehr viele Möglichkeiten mit Vor- und Nachteilen.
Desweiteren würde ich gerne erfahren, was eigentlich ein Unterschied für die Arbeit als Unternehmer ist, wenn ich mich als Einzelunternehmer anmelden, oder wenn ich eine Firma gründe (oder ist es damit auch gemeint?).
Gibt es da vielleicht gut funktionierende Strukturen, die in meinem Fall besser ausserhalb von Deutschland laufen, als in DE?
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
Verfasst am: 5.Feb 2006 19:02 Titel:
Da brauchen Sie wirklich einen Experten, aber einen mit Praxis. Jemand der nur Gesetze lesen kann, der hilft Ihnen nicht. Der Punkt ist dabei der, dass es erst einmal zweitrangig ist, was per Gesetz möglich ist. Was beim Zoll in der Ukraine abläuft hat nur bedingt etwas mit den formalen Vorgaben zu tun. Ich spreche da aus Erfahrung, ich wohne in der Ukraine. Es gibt daher (vorausgesetzt man kennt die richtigen Personen) Lösungen, die man als normaldenkender Deutscher nicht erahnen würde. Als Beispiel verweise ich auf die gängige Praxis beim Import von KFZ:
Wenn das Business gut läuft, dann dürften vielleicht auch steuerliche Fragen interessant werden. Es ist bei weitem günstiger Gewinne in der Ukraine anfallen zu lassen als in D. Es gibt für Kleinunternehmer in der Ukraine steuerliche Regelungen die extrem günstig sind (konstante Steuer, unabhängig vom Gewinn, unter 1000 Euro p.a.). Die Einkommensteuer ist mit 13% auch wesentlich günstiger. Andererseits gibt es ein Devisenkontrollgesetz und andere administrative Hindernisse in UA. Dies könnte dafür sprechen, eine off-shore Struktur zu wählen.
Auch möchte ich darauf hinweisen, dass Sie bei der einfachen Konstruktion (Sie in D, Schwiegereltern in UA) ggf. mit AStG §1 in Berührung kommen können.
Da haben Sie sich wirklich was vorgenommen, da werden Sie Mut und Durchhaltevermögen brauchen. Auf jeden Fall wünsche ich Ihnen viel Erfolg
Siggi
Nun, hierbei geht es eben nicht um die "Möglichkeiten" die Ware schwarz oder irgendwie "mit Beziehungen" einzuführen, sondern im Gegenteil: die Stoffe ganz ofiziell mit der Abgabe der MwSt (in UA die NDS) einzuführen und dabei alle möglichen Steuervorteile auszuschöpfen. Warum es so und nicht anders ist, möchte ich hier nicht genauer erläutern, denn das hat weniger mit meinen Fragen zu tun.
Vielen Dank für die Links. Da werde ich natürlich auch mal vorbeischauen.
Gruß
Dementi
P.S.: wo leben Sie in der Ukraine? Meine Schwiegereltern haben ihren Standort in Odessa.
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
Verfasst am: 5.Feb 2006 19:13 Titel:
Nachtrag:
Auf der Seite der IHK www.dihk.com.ua und der deutschen Botschaft gibt es Listen von deutsch sprechenden Rechtsanwälten in Kiew. Ich habe damit schlechte Erfahrungen gemacht: Preis 180 Euro/h (westeuropäisches Preisniveau) und falsche Auskünfte erhalten. Ich kenne hier an meinem Wohnort einen deutschsprechenden RA, der zu moderaten Preisen arbeitet. Bei Interesse kann ich einen Kontakt vermitteln. Er kann sicher was zur Situation in UA sagen, aber den Part in D, den müssen Sie durch jemand anders abdecken lassen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sehr kritisch mit allen Auskünften umzugehen.
Na ja, die ganze Organisation in der Ukraine muss ich ja sowieso nicht erledigen. Das Unternehmen besteht ja schon seit einigen Jahren.
Meine Aufgabe ist nun ein Vertrieb in DE aufzubauen.
Und wie man das optimal macht - das ist auch meine Aufgabe, alle möglichen Informationen zu finden.
Am besten wäre ich natürlich bei einem kompetenten Fachmann aufgehoben.
Nur wo findet man so jemanden???
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