Verfasst am: 21.Jul 2004 22:21 Titel: Gründungsgeflecht für meine neue Firma - Ihre Meinung
Sehr geehrte Gomopa Leser...
Ich habe vor demnächst eine "trilinguale" (Deutsch/Französisch/Englisch) Adult Hosting Firma zu gründen.
Da dies in meinem Land (der wunderschönen Schweiz) im Gegensatz zu Deutschland auch rechtlich keine grosse Sache ist sehe ich von dieser Seite her keine Probleme.
Ich sehe derzeit nur ein Problem: Die horrenden Kosten einer Firmengründung in der Ch und natürlich die Haftung (20'000 CHF für eine GmbH bis zu 100'000 für eine AG). Nicht zu vergessen, dass man das Geld auch flüssig haben sollte.
Da kam mir dann nach einiger Zeit der Recherche eine Idee: Eine Inc. in den USA.
Mein "Plan" (wenn man das so nennen kann) sieht folgendermassen aus:
1. Gründung einer Offshore Firma in Delaware/Montana inkl. Firmenadresse, Büroservice und Firmenkonto (mit Kreditkarte). Da ich nichts illegales vorhabe werde ich mich wohl selbst als Präsident und Aktieninhaber eintragen.
2. Hosting in den USA (Das ist ja wohl klar!). Habe übrigens ein absolut geiles Angebot gefunden: Dedizierter Server (der LEGAL adult content erlaubt) mit 1 TERABYTE Traffic für 69 USD pro Monat, absolut genial: www.valueweb.com - Ich arbeite nicht für diese Firma und bekomme auch kein Geld für diese kleine Werbung!).
3. Die Kunden welche eine Bestellung bei mir tätigen bezahlen diese per Moneybooker.com (seriös! und akzeptiert auch Adult Business Kunden) oder über eine Kreditkartenfirma wie CCBill und ähnliche). Das Geld landet natürlich auf meinem US Firmenkonto. Das Geld bleibt also in den Staaten und dort wird meine Firma auch die nötigen Steuern zahlen. Die sind ja meist etwas niedriger als die Schweizer Steuern.
4. Ich lasse eine Zweigniederlassung in das CH Handelsregister eintragen.
5. Ich mache einen Arbeitsvertrag mit der Firma und lasse mir meinen "Lohn" in die Schweiz auszahlen (über die ZN). Der kann ja so hoch sein wie ich will. Diesen versteuere ich natürlich auch!
6. Mein Auto, einige Spesen usw. werde ich mir durch die US Corporation bezahlen lassen (übe rdie ZN). Ich arbeite schliesslich für Sie und habe doch auch einige Spesen zugute . Damit sollte sich die Einkommenssteuer in der Schweiz relativ niedrig halten lassen, da mein "Einkommen" ja nicht relativ hoch ist (laut meinem Arbeitsvertrag).
7. Da meine ZN natürlich auch Buchhaltungspflichtig (und auch Steuerpflichtig) ist werde ich natürlich dafür sorgen, dass Aufwand gleich Ertrag ist, bzw. Aktiven gleich Passiven. Das heisst ich pberweise niemals mehr in die Schweiz als meinen Lohn und meine Spesen. Somit mache ich keinen Gewinn und mus auch nichts versteuern.
8. Wenn ich ab und zu was kaufen will kann ich dies ja auch über meine US Firma tun (mut der Kreditkarte).
Der Arbeitsvertrag existiert natürlich und alle Überweisungen Schweiz - USA und umgekehrt finden natürlich auch statt, existieren also nicht nur auf dem Papier.
Damit sollte es mir doch eigentlich, trotz Wohnsitz in der CH möglich sein, dass die Firma in der CH keien Steuern zahlt.
Denken Sie dass ich damit recht habe und dieses "Geflecht" auch juristisch bzw. steuerrechtlich standhällt?
Christian Nussbaumer
nussbaumer (at) gmail (dot) com
Anmeldungsdatum: 02.10.2003 Beiträge: 59 Wohnort: Wien
Verfasst am: 6.Aug 2004 14:21 Titel: hm...
Nun, ich bin kein Spezialist auf diesem Gebiet. Was es wohl noch zu klären gilt: Wo ist Ihr Wohnsitz? (offiziell). Diese Frage erscheint mir wichtig, da Sie ja sowohl in den USA eine Orgnafunktion haben, andererseits für die NL in der Schweiz tätig sind.
Dies sollte wohl sauber gelöst werden, sonst denke ich (wie gesagt, ich bin kein Spezialisit hierfür) kippt das Modell.
Schade, daß es noch keine übrigen Meinungen hierzu im Forum gibt - den Post finde ich sehr interessant.
Also jetzt nicht sauer sein aber ein Adulthoster gründen wollen und dann noch auf einem server der nach dem motto hauptsache billig ausgesucht wurde? (wobei es noch billiger geht). Ich würde das geschäftsmodell mal überdenken, denn wenn es so einfach gehen würde hätten schon hundertausende diesen weg gewählt.
Verfasst am: 9.Aug 2004 16:15 Titel: Re: Gründungsgeflecht für meine neue Firma - Ihre Meinung
christian_nussbaumer hat folgendes geschrieben::
1. Gründung einer Offshore Firma in Delaware/Montana inkl. Firmenadresse, Büroservice und Firmenkonto (mit Kreditkarte). Da ich nichts illegales vorhabe werde ich mich wohl selbst als Präsident und Aktieninhaber eintragen.
Das ist schonmal die erste Pleite. Warum gehen Sie nicht nach Nevada? Das ist seriöser und absolut steuerfrei, außer Sie besitzen ein Spielcasino.
Zitat:
3. Die Kunden welche eine Bestellung bei mir tätigen bezahlen diese per Moneybooker.com (seriös! und akzeptiert auch Adult Business Kunden)
Aua! Die sind nicht seriös. Sie werden Probleme haben, Ihr Geld zu kriegen...
Zitat:
4. Ich lasse eine Zweigniederlassung in das CH Handelsregister eintragen.
Dann zahlen Sie in der Schweiz Steuern. Warum arbeiten Sie nicht als "Assistant Director of Oversseas Operations" Ihrer Firma? Es reicht ein "Büro". Die Willensbildung findet in der USA statt und sie sind steuerbefreit, da freiberuflich beratend tätig.
Zitat:
5. Ich mache einen Arbeitsvertrag mit der Firma und lasse mir meinen "Lohn" in die Schweiz auszahlen (über die ZN). Der kann ja so hoch sein wie ich will. Diesen versteuere ich natürlich auch!
Wenn Ihnen das Spaß macht...
Zitat:
6. Mein Auto, einige Spesen usw. werde ich mir durch die US Corporation bezahlen lassen (übe rdie ZN). Ich arbeite schliesslich für Sie und habe doch auch einige Spesen zugute . Damit sollte sich die Einkommenssteuer in der Schweiz relativ niedrig halten lassen, da mein "Einkommen" ja nicht relativ hoch ist (laut meinem Arbeitsvertrag).
??
Zitat:
7. Da meine ZN natürlich auch Buchhaltungspflichtig (und auch Steuerpflichtig) ist werde ich natürlich dafür sorgen, dass Aufwand gleich Ertrag ist, bzw. Aktiven gleich Passiven. Das heisst ich pberweise niemals mehr in die Schweiz als meinen Lohn und meine Spesen. Somit mache ich keinen Gewinn und mus auch nichts versteuern.
8. Wenn ich ab und zu was kaufen will kann ich dies ja auch über meine US Firma tun (mut der Kreditkarte).
Verfasst am: 9.Aug 2004 18:07 Titel: Nevada, Steuerfrei? Na das ist ja wohl nur bedingt richtig.
mitnichten ist es so das ich mit einer firma in nevada keinen steuern zahlen muss, es fallen immer noch die bundesteuern an.
die steuefreiheit bezieht sich nur auf regionale staatssteuern.
Verfasst am: 11.Aug 2004 14:30 Titel: Re: Nevada, Steuerfrei? Na das ist ja wohl nur bedingt richt
Starskies2000 hat folgendes geschrieben::
mitnichten ist es so das ich mit einer firma in nevada keinen steuern zahlen muss, es fallen immer noch die bundesteuern an.
die steuefreiheit bezieht sich nur auf regionale staatssteuern.
Doppelbesteuerungsabkommen oder wie oder was? Pauschale Begründungen sind ja sowas von informativ. Begründung bitte für diese Aussage!
In den USA wird zwischen Bundes und Staatssteuern unterschieden.
Bundesteuer wird immer fällig, hinzu kommt je nach Bundesstaat eine Steuer dazu.
Einige haben keine und finanzieren sich anderweitig zum Beispiel durch höhere Immobiliensteuern, goods and service tax etc.
Einige Staaten erheben Gewerbesteuer andere nicht.
Nevada ist dabei der einzige Staat der Gewerbesteuer nur von Hotels und Casinos einzieht.
Informativ genug?
Beim nächsten mal, bei Unklarheiten mal höflich nach Spezifizierung fragen.
Dann werden die Antworten auch Informativer...............
die geposteten meinungen beziehen sich auf US-CORPORATIONS
im gegensatz dazu fliessen bei LIMITED COMPANIES (LLC) gewinne - wie im gesellschaftervertrag geregelt - an die "members" und werden von diesen individuell versteuert
hat nun eine llc members, die weder us-staatsbürger sind noch in den usa residierende nicht-amis, entstehen logischerweise keine steuerfolgen
fazit: us-limited companies, die nicht us-staatsbürgern und/oder in den usa lebenden ausländern gehören, sind steuerbefreit
den - ebenfalls logischerweise - im WOHNLAND des members gegebenenfalls anfallenden steuern kann man aufweichen, indem man die llc von einem offshore ansässigen manager verwalten lässt
Sie sollten zu diesem Thema sich mal in "Ausgewählte Besteuerungsfragen und Gestalltungsmöglichkeiten bei der Beteiligung an einer US-LLC" von Susanne Möbus einlesen.
Dazu rate ich zum studium von; Daniels,T.H.M. Partnership Taxation,
den CCH,U.S. Master Tax Guide, 1996-2003
Auserdem rate ich dazu, die diveresen Letter Rulings anzuschauen, als Beispiel sind hier nur die Rev.Proc.89-6, IRB.
oder die Rev.Rul.93-6,C.B. 1993 genannt.
Ich finde es immer wieder spannend wie hier Pauschalaussagen getroffen werden zu so hoch sensibelen Fragen wie das Steuerecht.
Und ich gehe noch einen Schritt weiter: trotz zweifachem Studium (in beiden Fällen mit Schwerpunkt Finanzen, einmal davon Bilanzsteuerrecht) würde ich mich in eigener Sache niemals auf eigene Faust an eine LLC-Gründung wagen.
Nicht vergessen: der IRS ist was ganz anderes als die Schnarchnasen der deutschen Finanzverwaltung...
"..... when an llc has only one member, the fact that it is an llc is ignored or "disregarded" for the purpose of filing a federal tax return ....."
nachdem die GESELLSCHAFT also keine steuererklärung abzugeben hat, und der "member" weder in den usa ansässiger ausländer noch us-staatsbürger ist (und selberständlich auch KEINERLEI GESCHÄFTLICHE AKTIVITÄTEN IN DEN USA stattfinden!!!), entstehen auch keine steuerfolgen in den usa
wir verwalten durch unser büro in wyoming us-strukturen, die seit über 20 jahren bestehen... ohne je mit irgendeinem irs-akrobaten (zugegeben: schnarchnasen sind das nicht... aber teilweise ersetzen sie militärischen druck durch fachliche kompetenz!!!) in clinch geraten zu sein
Verfasst am: 13.Aug 2004 9:39 Titel: Es ging um die Pauschale Aussage
die IRS sowie die staatlichen Steuerbehörden besitzen eine enorme Kreativität bzgl der Steuern.
Die Nummer fängt schon bei der Einordnung der LLC ein, ist es eine Personen oder Kapitalgesellschaft (7 Fragen Test), dann geht es weiter über den Aufenthalt in den USA, da sind die enorm kreativ und verlängern den Zeitraum schon mal auf zwei Jahre anstatt des normalen Jahreszeitraumes und schwubs haste schneller ne steuerpflicht als du coffeefortogo sagen kannst.
Sprich Pauschal gesagt war deine Aussage sehr richtig, nur in der Einzelfallentscheidung kann es ganz anders aussehen.
Insofern hat niemand die Kompetenzen als solches in Frage gestellt.
Zudem gehe ich davon aus, das Ihr in den USA mit einem Büro zusammenarbeitet das die Einzelfall Begutachtung macht.
probleme und/oder auseinandersetzungen mit steuerbehörden gibt's überall dort, wo es derart komische einrichtungen gibt
leider fast überall auf diesem schönen planeten
... gelegentlich muss "man" sich allerdings auch auf die hinterbeine stellen und nicht alles kommentar- und aktionslos akzeptieren, was diese unsäglich peinlich ...nasen (ich liebe alle konstrukte mit diesem begriff... 1000 dank dem schnarchnasen-poster!!!) im laufe eines tages so alles "produzieren"
guter thread - allen herzlichen dank für die mitarbeit
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.