Verfasst am: 29.März 2006 10:01 Titel: Handelsgesellschaft in Gibralter - Ausfuehrung ueber UK Ltd.
Hallo an alle,
darf ich meinen Fall „kurz beschreiben“.
Sachverhalt:
Ich moechte zusammen mit einem Taiwanesen (im Folgenden: T) ein Unternehmen gründen, das Produkte beim taiwanesischen Unternehmen (A) - einer Gesellschaft
taiwanesischen Rechts mit Sitz in Taipeh - einkauft und in Europa verkaufen soll. Die ersten Kunden in Europa sind bereits akquiriert und die Verträge unterschriftsreif. An B sollen T mit 65 % und ich mit 35 % beteiligt sein.
Ich bin Deutscher und habe meinen Wohnsitz in Deutschland.
Hintergrund des Geschäftsmodells:
Die Produkte werden bereits jetzt in Taiwan produziert und verkauft. In Europa besteht derzeit jedoch noch Patentschutz, der jedoch ab 2008 sukzessive auslaufen wird. Im Hinblick darauf sollen schon jetzt Lieferverträge abgeschlossen und die Zulassung der Produkte für den europäischen Markt beantragt werden. In den ersten beiden Jahren werden deshalb keine größeren Gewinne entstehen, aber auch keine größeren Anlaufverluste, da die Kosten der Zulassung von dem jeweiligen Kunden getragen werden. Für das dritte Geschäftsjahr wird mit einem Gewinn von TEUR 200 bis 400 gerechnet.
Erster (laienhafter) Lösungsansatz:
- Gründung einer Gibraltar Gesellschaft als Shareholder einer UK Ltd.
- UK Ltd. schließt Geschäfte im eigenen Namen, aber im Auftrag der Gibraltargesellschaft ab und erhält dafür eine Managementgebühr von 2-3 % welche in UK versteuert werden und ueberweist den Rest auf das Konto der Gibraltargesellschaft
- Gewinne fallen in Gibraltar an und werden mit 0 % versteuert
- Gesellschafter des Gibraltarunternehmens ist mein Beratungsunternehmen in Hong Kong (Ltd.) zu 35% und oben genannter Taiwanese T über eine BVI Ltd. zu 65%. Der Taiwanese ist wirtschaftlicher Eigentümer dieser BVI Ltd., erscheint aber nirgends öffentlich, da ich als Direktor eingesetzt bin.
- Hong Kong Gesellschaft wird zu 0% versteuern, da alle Geschäfte außerhalb des Landes abgewickelt werden. Ich werde nur mit der persönlichen Einkommenssteuer fuer ausgeschüttete Gewinne hier in Deutschland besteuert, alle anderen Gewinne werden thesauriert. Bei ggf. Wohnsitzwechsel kann dann ausgeschuette werden.
- Ferner soll ein zweites Unternehmen in Gibraltar gegründet werden mit gleichen Beteiligungsverhältnissen, das jedoch nicht als Zwischenhändler, sondern als Vermittler gegen Provision tätig werden soll mit einem einzigen Kunden – dem Taiwanesischen Unternehmen.
Ich würde mich freuen über eine erste Bewertung meiner Loesungsidee und bin offen für jegliche Alternativmodelle. Vielen Dank im Voraus. Geht es auch einfacher?
Zusatzproblem (unabhaengig vom obigen Sachverhalt):
Mit der Beratungsgesellschaft nach Hong Kong Recht würde ich auch gerne deutsche Kunden unterschiedlichster Industrien akquirieren. Die Ausführung der Beratungstätigkeit wäre aber nicht in Deutschland sondern in asiatischen Ländern (bis auf Abstimmungsgespräche).
Darf ich das und wenn ja, muss ich mich hier in Deutschaland irgendwo ein Gewerbe anmelden, selbst wenn 90 % des Umsatzes der Hong Kong Gesellschaft von nicht europäischen Kunden kommt? Wie sieht die Steuerfrage aus? muss ich dann auch in Deutschland auf den Gewinn des nichtdeutschen Auftragsavolumens Steuern zahlen?
Wohl kaum... offensichtlich fehlt's aber nach dem radikalen Ausmisten von kompetenten Moderatoren an Fachwissen, um Ihnen DIE Antwort erteilen zu können, die Ihnen konkret weiterhilft
Bin UK-Staatsbürger und gegenwärtig bei meinem Schweizer Treuhänder im Büro (von wo ich auch antworte) - wenn Sie einen (kostenlosen!) fachlichen Rat bekommen möchten, rufen Sie mich am kommenden Montag unter meiner UK-Nummer ++44-xxxxxx
*** sorry, die Kontaktdaten einstellen, ist nur Foren-Werbekunden vorbehalten / Mod.
an, bin ab Mittag back in London
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