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Internationale Firmen u. die Wahl des Beraters

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backdoor2
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 29.Mai 2005 15:57    Titel: Internationale Firmen u. die Wahl des Beraters Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

ich würde gern mal nach einigen Erfahrungswerte in Bezug auf die Wahl der richtigen Berater (vorallem Steuerberater, RA, etc) fragen, die ja der Firmengründung einen soliden Unterboden bereiten sollten.

Im Forum wird abschätzig vom gewöhnlichen Wald- u. Wiesenberater gesprochen. Mich interessiert vorallem, wie die bereits im Ausland tätigen IHREN Berater gefunden haben und nach welchen Gesichtspunkten Ihr bei der Wahl vorgegangen seid (also welche Voraussetzungen muss ein anständiger Berater in diesem Umfeld unbedingt mitbringen)?

Auch würde mich interessieren, welche Kosten da in der Gründungsphase so zusammenkommen beim Komplettpacket in Form von Beratung, Buchführung (eine nach HGB würd ich ja selber noch hinkriegen, aber da es hier ja um interantionale Gesellschaften geht...), Abschlussbilanzen f. verschiedene Länder (D, UK, USA) inkl. Steuer (um das mal bisserl abschätzen zu können)? Sicherlich ist das von vielen Faktoren abhängig und ich meine nicht unbedingt denjenigen, der sich bei KPMG o. sonstigen beraten lässt. Ein paar Beispiele wären da schon ausreichend und hilfreich...

Btw: Wurde mir von einer Gründungsfirma in Bezug auf eine in D tätige Limited gesagt, ich müsste meine Bilanz in Deutschland (selbstständige Zweigniederlassung) von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Mich würde da mal interessieren, ob das den Tatsachen entspricht o. ob der gute Mann nur ohne Notwendigkeit Zusatzleistungen an die angeschlossenen Berater vermitteln wollte. Solche Auskünfte machen es nämlich leider schwer den Gesamtaufwand abzuschätzen. Z.B. bin ich mir bei einer Inc. auch noch immer unsicher, ob hier die für deutsche AGs notwendigen Veröffentlichungspflichten greifen. Ich würde schlicht gerne wissen welche Dienstleistungen ich außerdem ggf. noch einkaufen muss, daher das mal an dieser Stelle nebenbei hinzugefügt...

Mir geht´s einfach darum, daß ich meine "Schwellenangst" etwas verliere und durch eine realitätsnahe Sicht ergänzen kann. Habe noch nie mit einem Steuerberater zu tun gehabt u. die landläufige Meinung der Unselbstständigen is ja ohnehin, daß da Mondpreise aufgerufen werden, die nicht wirklich lohnen.

Daher würden mich da einfach mal ein paar Erfahrungen interessieren und Tips, worauf man achten sollte bei der Qual der Wahl...

Gruss
backdoor2

PS: Um das noch anzumerken, geht mir vorallem um eine Konstruktion, die aus einer amerikanischen Corp und einer englischen Limited bestehen soll nach der ersten Recherche...
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P.Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 29.Mai 2005 16:43    Titel: Re: Internationale Firmen u. die Wahl des Beraters Antworten mit Zitat

Hallo User backdoor2...

ein paar Teilantworten:

backdoor2 hat folgendes geschrieben::
Hallo allerseits,

ich würde gern mal nach einigen Erfahrungswerte in Bezug auf die Wahl der richtigen Berater (vorallem Steuerberater, RA, etc) fragen, die ja der Firmengründung einen soliden Unterboden bereiten sollten.

Im Forum wird abschätzig vom gewöhnlichen Wald- u. Wiesenberater gesprochen. Mich interessiert vorallem, wie die bereits im Ausland tätigen IHREN Berater gefunden haben und nach welchen Gesichtspunkten Ihr bei der Wahl vorgegangen seid (also welche Voraussetzungen muss ein anständiger Berater in diesem Umfeld unbedingt mitbringen)?

Die Fragen nach der Qualifikation sollten sich eigentlich aus den Anforderungen heraus ergeben...

- mehrsprachig...

- nachweisbare (Referenzen!) Kenntnisse und Fähigkeiten im ausländischen Steuerrecht, sinnvollerweise erworben durch praktische Auslandstätigkeit...

- nachweisbare Kontakte zu Berufskollegen bei speziellen Fragestellungen...

Zitat:
Auch würde mich interessieren, welche Kosten da in der Gründungsphase so zusammenkommen beim Komplettpacket in Form von Beratung, Buchführung (eine nach HGB würd ich ja selber noch hinkriegen, aber da es hier ja um interantionale Gesellschaften geht...), Abschlussbilanzen f. verschiedene Länder (D, UK, USA) inkl. Steuer (um das mal bisserl abschätzen zu können)? Sicherlich ist das von vielen Faktoren abhängig und ich meine nicht unbedingt denjenigen, der sich bei KPMG o. sonstigen beraten lässt. Ein paar Beispiele wären da schon ausreichend und hilfreich...

hierzu habe ich keine Erfahrungswerte...

Zitat:
Btw: Wurde mir von einer Gründungsfirma in Bezug auf eine in D tätige Limited gesagt, ich müsste meine Bilanz in Deutschland (selbstständige Zweigniederlassung) von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Mich würde da mal interessieren, ob das den Tatsachen entspricht o. ob der gute Mann nur ohne Notwendigkeit Zusatzleistungen an die angeschlossenen Berater vermitteln wollte. Solche Auskünfte machen es nämlich leider schwer den Gesamtaufwand abzuschätzen. Z.B. bin ich mir bei einer Inc. auch noch immer unsicher, ob hier die für deutsche AGs notwendigen Veröffentlichungspflichten greifen. Ich würde schlicht gerne wissen welche Dienstleistungen ich außerdem ggf. noch einkaufen muss, daher das mal an dieser Stelle nebenbei hinzugefügt...

Nun, das ist eine etwas wässrige Materie...

Grundsätzlich, und weil eine Ltd. ja in Deutschland (wie auch anderswo...) anzuerkennen ist, gilt sicher für die Tätigkeit in Deutschland nationales Recht. Hier rede ich jetzt in erster Linie nicht vom Aktien- oder GmbH-Gesetz, denn die Ltd. ist ja weder das Eine noch das Andere; bezogen auf die deutsche Gesetzgebung...

Aber das HGB (Handelsgesetzbuch) als übergeordnetes Wirtschaftsrecht dürfte in diesen Fällen greifen.

Ob und wann ein Jahresabschluss durch einen WP (Wirtschaftsprüfer) zu prüfen ist, ist im HGB geregelt. Der Einfachheit halber nachfolgend ein Link, der die entsprechenden §§ und Größenordnungen aufzeigt.

http://www.kern-hess.de/jahresabsch.htm

Abweichend davon ist noch auf folgendes hinzuweisen:

- Ihr Steuerberater kann nicht gleichzeitig Ihr Abschlussprüfer sein. Das ist nach dem Standesrecht der Steuerberater nicht zulässig, die Gründe dürften einleuchtend sein...

- Selbst, wenn die im Link genannten Größenordnungen unterschritten werden, kann eine Prüfung notwendig werden, wenn es z. B. Ihre Bank (Basel II lässt grüßen...!) verlangt aufgrund von in Anspruch genommenen Kreditlinien...

Zitat:
Mir geht´s einfach darum, daß ich meine "Schwellenangst" etwas verliere und durch eine realitätsnahe Sicht ergänzen kann. Habe noch nie mit einem Steuerberater zu tun gehabt u. die landläufige Meinung der Unselbstständigen is ja ohnehin, daß da Mondpreise aufgerufen werden, die nicht wirklich lohnen.

Daher würden mich da einfach mal ein paar Erfahrungen interessieren und Tips, worauf man achten sollte bei der Qual der Wahl...

Gruss
backdoor2

PS: Um das noch anzumerken, geht mir vorallem um eine Konstruktion, die aus einer amerikanischen Corp und einer englischen Limited bestehen soll nach der ersten Recherche...

Die Mondpreise sind schlicht und ergreifend festgelegt in der Steuerberatergebührenordnung. Das Gleiche gilt übrigens für die Rechtsanwälte nach der neuen RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), gültig ab dem 01.07.04!

Schwellenängste sind insoweit nicht angebracht. Wer den Bedarf an dieser Art Dienstleistungen hat, wird dieselben logischerweise bezahlen müssen und dieses auch tun...

Wer irgendwo in Grauzonen tätig ist, wird sicherlich auch seine Berater finden. Ob dieses dann abgehalfterte Berater sind (also Entzug der Lizenz...), vermag ich nicht zu beurteilen...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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backdoor2
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 29.Mai 2005 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Peter Wilhelm hat folgendes geschrieben::

Die Fragen nach der Qualifikation sollten sich eigentlich aus den Anforderungen heraus ergeben...

- mehrsprachig...

- nachweisbare (Referenzen!) Kenntnisse und Fähigkeiten im ausländischen Steuerrecht, sinnvollerweise erworben durch praktische Auslandstätigkeit...

- nachweisbare Kontakte zu Berufskollegen bei speziellen Fragestellungen...


Ja, ich gebe Ihnen da sicherlich Recht und gehört sicherlich mehr o. minder in einzelnen Punkten dazu. Das herzuleiten bereitet auch sicherlich keine Schwierigkeiten. Die Frage wäre eher, ob der Berater als solches das Themengebiet in seiner Gesamtheit abzudecken im Stande ist o. ob er zu jedem Punkt im Extremfall erstmal Quellenstudium betreiben muss (was mir ggf. dann vll noch in Rechnung gestellt wird). Die Frage wäre also beispielsweise in welchen Themengebieten dringend Sattelfestigkeit des Beraters gefordert wäre und wie ich bspw. möglichst frühzeitig erkennen kann, ob der Berater nicht vll doch zu unerfahren dazu ist eine solche Konstruktion solide zu begleiten? Hier kommen sicher auch Soft-Skills neben der reinen Qualifikation zum Tragen. Vielleicht drücke ich mich hier auch etwas schwammig aus, das kann sein. Vielleicht suche ich einfach einen Maßstab/Indikator, um ein Gefühl zu bekommen, hier den richtigen Berater als Partner auszuwählen. Daher meine Frage, wie andere hier vorgegangen sind und welche gute/schlechten Erfahrungen Sie gemacht haben bzw. worauf sie besonders achten würden...


Peter Wilhelm hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich, und weil eine Ltd. ja in Deutschland (wie auch anderswo...) anzuerkennen ist, gilt sicher für die Tätigkeit in Deutschland nationales Recht. Hier rede ich jetzt in erster Linie nicht vom Aktien- oder GmbH-Gesetz, denn die Ltd. ist ja weder das Eine noch das Andere; bezogen auf die deutsche Gesetzgebung...

Aber das HGB (Handelsgesetzbuch) als übergeordnetes Wirtschaftsrecht dürfte in diesen Fällen greifen.

Ob und wann ein Jahresabschluss durch einen WP (Wirtschaftsprüfer) zu prüfen ist, ist im HGB geregelt. Der Einfachheit halber nachfolgend ein Link, der die entsprechenden §§ und Größenordnungen aufzeigt.

http://www.kern-hess.de/jahresabsch.htm

Abweichend davon ist noch auf folgendes hinzuweisen:

- Ihr Steuerberater kann nicht gleichzeitig Ihr Abschlussprüfer sein. Das ist nach dem Standesrecht der Steuerberater nicht zulässig, die Gründe dürften einleuchtend sein...

- Selbst, wenn die im Link genannten Größenordnungen unterschritten werden, kann eine Prüfung notwendig werden, wenn es z. B. Ihre Bank (Basel II lässt grüßen...!) verlangt aufgrund von in Anspruch genommenen Kreditlinien...


Schonmal sehr hilfreich die Aussage einzustufen, herzlichen Dank. Da nach den angegebenen Vorraussetzungen sicher keine Pflicht besteht und wir sicherlich keine freiwillige WP benötigen, kann ich den notwendigen Aufwand schon wieder etwas besser einschätzen/eingrenzen.

Peter Wilhelm hat folgendes geschrieben::
Die Mondpreise sind schlicht und ergreifend festgelegt in der Steuerberatergebührenordnung. Das Gleiche gilt übrigens für die Rechtsanwälte nach der neuen RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), gültig ab dem 01.07.04!

Schwellenängste sind insoweit nicht angebracht. Wer den Bedarf an dieser Art Dienstleistungen hat, wird dieselben logischerweise bezahlen müssen und dieses auch tun...


Sicher sind die einzelnen Beratungsdienstleistungen im Rahmen der Gebührenordnung festgelegt. Dieser Rahmen kann aber je nachdem bei welchem Steuerberater man ist doch erheblich schwanken. Im Endeffekt tut die Gebührenordnung der Steuerberater nur Mindestpreise innerhalb des Standes festlegen, damit hier kein zu starkes Preisdumping stattfindet. Wieviel 10tel des Gegenstandswertes der Berater aber veranschlagt, ist ja seine Sache.

Außerdem - und das ist der Grund warum ich trotz Kenntnis der Gebührenordnung frage - kummulieren sich ja da verschiedene Dienstleistungen, die selbst für den Berater schwer einzuschätzen sind. Daher meine Frage nach Erfahrungeswerten in Form "Mich hat die Dienstleistung im ersten Jahr ungefähr so und so viel gekostet/Mit ungefähr dem und dem Betrag hat man da so insgesamt zu rechnen."

Was meine Schwellenangst - vielleicht etwas falsch ausgedrückt angeht - so ist dies nicht nur finanzieller Natur. Ich hab bei einer so wichtigen Entscheidung da einfach noch keine Erfahrung sammeln können und vielleicht in der Frage des Nimbus etwas Respekt

Peter Wilhelm hat folgendes geschrieben::
Wer irgendwo in Grauzonen tätig ist, wird sicherlich auch seine Berater finden. Ob dieses dann abgehalfterte Berater sind (also Entzug der Lizenz...), vermag ich nicht zu beurteilen...


Wer will das denn? Ich wende mich an Berater, weil ich eine solide Konstruktion und einen ebensolchen Betrieb gewährleisten möchte. Wenn ich so vor mich hinwurschteln möchte und Geschäfte machen will, die hart an der Legalität o. darüber anzusiedeln sind, brauch man doch keine seriösen Berater...

Gruss
backdoor2

PS: Lieber Herr Wilhelm, verzeihen Sie mir bitte, daß ich unsere politische Diskussion vom letzten Mal in Ihrem verlinkten Thread nicht mit fortgesetzt habe. Meine Politikverdrossenheit mag daran nicht ganz unschuldig sein. Die Diskussion mit Ihnen hat mir jedenfalls viel Spaß bereitet.
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 159
Wohnort: Miami Beach

BeitragVerfasst am: 29.Mai 2005 19:49    Titel: Re: Internationale Firmen u. die Wahl des Beraters Antworten mit Zitat

backdoor2 hat folgendes geschrieben::

Auch würde mich interessieren, welche Kosten da in der Gründungsphase so zusammenkommen beim Komplettpacket in Form von Beratung, Buchführung (eine nach HGB würd ich ja selber noch hinkriegen, aber da es hier ja um interantionale Gesellschaften geht...), Abschlussbilanzen f. verschiedene Länder (D, UK, USA) inkl. Steuer (um das mal bisserl abschätzen zu können)? Sicherlich ist das von vielen Faktoren abhängig und ich meine nicht unbedingt denjenigen, der sich bei KPMG o. sonstigen beraten lässt. Ein paar Beispiele wären da schon ausreichend und hilfreich...


Hallo backdoor, es kommt immer darauf an, was Sie mit einer ausländischen Firmenkonstruktion vorhaben.

Ich könnte Ihnen bei einer US-Inc Gründung sicherlich behilflich sein.
Dazu möchte Ich gerne auf Ihre offenen Fragen und Anregungen näher eingehen.

Ich nehme da mal dann eher ein Angebot von uns raus, damit Sie abschätzen können, wie teuer oder günstig unser Angebot wäre.

Da wäre die Firmengründung, die sich auf 999 Euro belaufen würden.
Hinzu kommen 100 Euro für die Apostille, 100 Euro für die US-Steuernummer und 119 Euro monatlich für den Büroservice (wenn Sie unser Büroservice Special nehmen würden), plus 238 Euro Kaution für den Büroservice.

So wären Sie schon mal international geschäftsfähig. Wenn Sie natürlich nun in Deutschland eine Niederlassung/Betriebsstätte eröffnen möchten, dann müssen Sie die Apostille ins Deutsche übersetzen lassen. Dieses können wir für Sie für 150 Euro tun.

Nun, was die Steuer betrifft, da können wir natürlich nichts konkretes sagen, denn dies hängt ja auch von den Einkünften Ihrer Corporation ab. Wir können Ihnen da eine deutsche Steuerberaterin hier in Florida empfehlen, die sich mit dem Steuerrecht von Florida/USA und Deutschland auskennt und solche Konstruke für Sie nichts neues ist. In der Regel sind deren Gebühren auch nicht alzu hoch, das wird so um die paar hundert Dollar für eine Steuererklärung sein, ist wiederum natürlich davon abhängig, wieviel Arbeit Sie hat.

Hierzu kann ich Ihnen folgendes sagen:

Zitat:

Solche Auskünfte machen es nämlich leider schwer den Gesamtaufwand abzuschätzen. Z.B. bin ich mir bei einer Inc. auch noch immer unsicher, ob hier die für deutsche AGs notwendigen Veröffentlichungspflichten greifen. Ich würde schlicht gerne wissen welche Dienstleistungen ich außerdem ggf. noch einkaufen muss, daher das mal an dieser Stelle nebenbei hinzugefügt...


Veröffentlichungspflichten fallen in der Regel dort an, wo auch Ihre Firma gegründet wurde und eingetragen ist. Sie führen in Deutschland ja nur eine Niederlassung/Betriebsstätte, diese müssen Sie auch nicht einmal im Handelsregister eintragen lassen. Was an Veröffentlichung in Deutschland anfallen, sind eben die ganz normale Steuererklärung für die Niederlassung.

Das kann Ich Ihnen nun von unserer Seite mitteilen, sicherlich gibt es den ein oder anderen der teuerer oder günstiger ist. Im Endeffekt ist es immer sehr schön, wenn man es dann mit einem Firmengründer zu tun hat, der Ihnen nicht nur am Anfang bei Ihrer Firmengründung behilflich ist und sobald das Geld bezahlt ist, dann von sich nicht mehr hören lässt, sondern auch für Sie jederzeit bei Fragen zur Verfügung steht.

Bevor nun irgendwelche möchtegern Steuerberater auf uns los stürzen, alle Rechtschreibfehler dürfen Sie für sich behalten und immer sachlich bleiben. Gerne würde Ich mich freuen, wenn sich der ein oder andere Kunde von uns meldet und eigene Erfahrungswerte hier abgibt.
_________________
Firmengründung USA
www.us-corporation.org
Wir gründen Ihnen Ihre US-Corporation ab 999 €uro
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Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz an unter:
0800 Corporation (0800-2677672)
(drücken Sie die 1 für den deutschen Kundenservice).

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backdoor2
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 31.Mai 2005 3:38    Titel: Re: Internationale Firmen u. die Wahl des Beraters Antworten mit Zitat

us-corporation.org hat folgendes geschrieben::
Ich könnte Ihnen bei einer US-Inc Gründung sicherlich behilflich sein.


Liebe us-corporation,
herzlichen Dank für Ihr Angebot. Ich bin mir sicher, daß Sie das könnten, habe allerdings schon eine andere Gründungsfirma ausgewählt. Habe mir Ihre Webseite aber vorher angeschaut. Da ich wirklich 100%ige Anonymität benötige, hab ich mich allerdings letztendlich für Nevada entschieden (Bearer Shares etc.), obwohl mir Florida auch sehr sympathisch ist und viele Vorzüge bietet. Da Sie sich allerdings besser auskennen, lasse ich mich aber gern argumentativ überzeugen mich doch in Florida niederzulassen, vll wirds ja dann doch noch was. Ansonsten nehmen Sie es bitte sportlich...

us-corporation.org hat folgendes geschrieben::
Veröffentlichungspflichten fallen in der Regel dort an, wo auch Ihre Firma gegründet wurde und eingetragen ist. Sie führen in Deutschland ja nur eine Niederlassung/Betriebsstätte, diese müssen Sie auch nicht einmal im Handelsregister eintragen lassen. Was an Veröffentlichung in Deutschland anfallen, sind eben die ganz normale Steuererklärung für die Niederlassung.


Wunderbar, danke das beruhigt mich ungemein...

us-corporation.org hat folgendes geschrieben::
Das kann Ich Ihnen nun von unserer Seite mitteilen, sicherlich gibt es den ein oder anderen der teuerer oder günstiger ist. Im Endeffekt ist es immer sehr schön, wenn man es dann mit einem Firmengründer zu tun hat, der Ihnen nicht nur am Anfang bei Ihrer Firmengründung behilflich ist und sobald das Geld bezahlt ist, dann von sich nicht mehr hören lässt, sondern auch für Sie jederzeit bei Fragen zur Verfügung steht.


Sicher, ich finde es schon alleine einen Komfort mich in deutscher Sprache mit der Gründungsfirma zu unterhalten, so daß keine Absprache evtl. falsch verstanden wird. Dafür kann man auch gern den ein oder anderen Euro teurer sein. Und wenn dann noch der Service stimmt, bestens. Nur alles hat für Otto-Normalbürger auch seine Grenzen, da dieser scharf kalkulieren muss. Ich persönlich seh das so, wer gute Arbeit macht, soll auch ein gutes Stück über behalten, aber halt wie gesagt alles im Rahmen...

us-corporation.org hat folgendes geschrieben::
Gerne würde Ich mich freuen, wenn sich der ein oder andere Kunde von uns meldet und eigene Erfahrungswerte hier abgibt.


Ja, das wäre schön. Von Ltd-Gründern hört man ja sehr viel, wenn man sich umschaut. Bei Incs ist das leider etwas anders, obwohl Sie sicherlich Ihre Vorzüge haben.

Ansonsten würde mich weiter sehr Erfahrungen mit Steuerberatern in diesem Bereich interessieren, vll kommt ja noch das ein oder andere Posting hinzu?

Gruss
backdoor2
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 159
Wohnort: Miami Beach

BeitragVerfasst am: 31.Mai 2005 4:12    Titel: Re: Internationale Firmen u. die Wahl des Beraters Antworten mit Zitat

backdoor2 hat folgendes geschrieben::

Da ich wirklich 100%ige Anonymität benötige, hab ich mich allerdings letztendlich für Nevada entschieden (Bearer Shares etc.), obwohl mir Florida auch sehr sympathisch ist und viele Vorzüge bietet. Da Sie sich allerdings besser auskennen, lasse ich mich aber gern argumentativ überzeugen mich doch in Florida niederzulassen, vll wirds ja dann doch noch was. Ansonsten nehmen Sie es bitte sportlich...


Hallo backdoor2...
wirkliche Anonymität haben Sie nirgendswo auf der Welt, um das kurz mal klarzustellen. Sicherlich kann man Firmen so konstruieren, dass man eine gewisse Anonymität bewahren kann. Auch in Florida gibt es die Inhaberaktien, die sogenannten "Bearer Shares"... Ausser uns würde keinem bekannt werden, dass Sie der Inhaber dieser Firma wären. Selbst im Handelsregister ist nirgendswo aufgelistet, dass Sie der Inhaber dieser Inc. sind.

Eines allerdings bieten wir nicht an, den sogenannten "Strohpräsidenten" Posten. Dieses sehen wir als überflüssig und etwas verlogen von manchen Anbietern. Da werden tausende von Euros dafür verlangt, aber Ihnen verschwiegen, dass die meisten Anbieter in die Verträge verschiedene Klauseln eingebaut haben, dass sobald Geschäfte mit dieser Inc getätigt werden, der "President" zurücktritt. Dann stehen Sie ohne einen Präsidenten da und gefährden Ihre Firma. Zudem, Sie legen mit einem "Strohpräsidenten" die gesamte Vertretungsgewalt an eine Person, die Sie nicht einmal kennen. Dieser hätte Zugang zu Ihrem Firmen-Konto und anderen Dingen.
Vertrauen Sie soviel einer Person an, die Sie über das Internet kennengelernt haben?


Ich empfehle daher immer unseren Kunden, einen guten Bekannten, Freund, Familienangehörigen oder sich selbst als President eintragen zu lassen. Falls Sie keine Absicht haben, Geschäfte in Deutschland zu führen, dann wird da auch kein Mensch aus Deutschland nachforschen. Denn wieviel Menschen gibt es, die den selben Namen wie Sie tragen? Es wird auch nirgendswo in Florida festgehalten, dass Sie deutscher Staatsangehöriger sind oder sonstiges, daher ist so manche Aussage unsinn, wenn berichtet wird, dass die amerikanischen Behörden den deutschen Behörden Meldung über die Aktivitäten eines deutschen "President" machen.

Zitat:

Sicher, ich finde es schon alleine einen Komfort mich in deutscher Sprache mit der Gründungsfirma zu unterhalten, so daß keine Absprache evtl. falsch verstanden wird. Dafür kann man auch gern den ein oder anderen Euro teurer sein. Und wenn dann noch der Service stimmt, bestens. Nur alles hat für Otto-Normalbürger auch seine Grenzen, da dieser scharf kalkulieren muss. Ich persönlich seh das so, wer gute Arbeit macht, soll auch ein gutes Stück über behalten, aber halt wie gesagt alles im Rahmen...


Richtig, dafür zahlen Sie eben etwas mehr. Allerdings wie gesagt, es kommen immer wieder Kunden zu uns, die mit dem ehemaligen Firmengründern total unzufrieden sind. Da werden Briefe nicht ordentlich weitergeleitet, Fragen gar nicht oder nur verzögert beantwortet usw.

Für weitere Fragen stehe Ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1127
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 31.Mai 2005 7:57    Titel: Antworten mit Zitat

@ backdoor2,

Ihre postings haben mich etwas neugierig gemacht (insbesondere Ihre Aussage, Sie beabsichtigen eine Basisgesellschaft in Nevada zu gründen oder haben eine solche Gründung bereits vollzogen).

Darf ich fragen, ob Sie über eine solche Gesellschaft, gegebenenfalls als nachgeschaltete Gesellschaft, in Deutschland und/ oder Europa unternehmerisch tätig werden wollen ? In welcher Rechtsform haben Sie diese US-Gesellschaft gegründet ? Soll diese Gesellschaft dann wiederum Gesellschafterin einer UK-Ltd. sein, die in Deutschland tätig wird ?

Beste Grüße

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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 31.Mai 2005 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, ursprünglich hatte ich mir ja etwas Erfahrungswerte in Bezug auf die Wahl der Berater in diesem Thread versprochen (ich hatte ja schon zu Beginn meiner Postings gesagt, daß ich nicht beratungsresistent bin). Da aber anscheinend die Konstruktion öffentlich wie privat Interesse hervorruft (ich kann übrigens leider keine PN beantworten, da mir die Forenrechte dazu nicht zur Verfügung stehen), können wir auch gern dazu miteinander sprechen...

Zuerst möchte ich gern auf us-corporations Argumente eingehen, da ich Florida persönlich sehr sympathisch finde, was aber meine wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht hauptsächlich beeinflußt und ich leider bei Florida nicht so viele Standordvorteile gesehen habe wie im Staate Nevada.

Sie behaupten:

Zitat:
Auch in Florida gibt es die Inhaberaktien, die sogenannten "Bearer Shares"...


Lt. meiner Recherche sind in den USA seit 1991 Bearer Shares weitgehend verboten worden. Nur Nevada und Wyoming hätten keine explizite Verbote in Ihren jeweiligen Gesetzen dazu. Dies sind Informationen, die ich aus mehreren Quellen gewonnen habe. Nun verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich möchte nicht unterstellen, daß Sie - der selbst in Florida lebt u. sicher bessere Informationsquellen hat - falsche Behauptungen aufstellen. Es interessiert mich sogar sehr. Nur verstehen Sie mich bitte insofern, daß ich so wichtige Aspekte gerne über verschiedene Quellen verifizieren möchte. Ich wäre Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie mir weitere Quellen (öffentlich o. per PN) nennen können, die Ihre Aussage untermauern können. Sollte dies der Fall sein, wäre ich gerne bereit hier nochmal genauer drüber nachzudenken, ob Florida u.U. nicht vll doch der interessantere Standort für meine Firma wäre...

Strohpräsidenten sehe ich ebenfalls als unseriös an. Der Punkt geht gern an Sie.

Tropico Sie schreiben:

Zitat:
Ihre postings haben mich etwas neugierig gemacht (insbesondere Ihre Aussage, Sie beabsichtigen eine Basisgesellschaft in Nevada zu gründen oder haben eine solche Gründung bereits vollzogen).


Ja, ich bzw. wir beabsichtigen dies mittlerweile sehr konkret (, da die Absicht der Firmengründung und die Recherchen dazu nicht erst seit gestern laufen). Die Gründung selber ist aber noch nicht vollzogen, da die abschließende Überprüfung halt von einem Fachmann vorgenommen werden soll (siehe Topic) und wir da erstmal langfristigen Beratungssupport suchen. Ohne dies sind wir halt nicht bereit in´s kalte Wasser zu springen, zumal mein Kompagnon schon eine dilletantische Firmengründung mitgemacht hat, wo er glücklicherweise die Intuition hatte sich nicht als Gesellschafter zu beteiligen, auch wenn die Produkte ansonsten technologisch gesehen state-of-the-art waren und der Weltmarktführer in diesem Bereich bereits in der Konzeptphase mit Dollarbündeln gewunken hatte, um sich der Konkurrenz zu entledigen. Daher Step-by-Step...

Ich fühle mich allerdings etwas geschmeichelt, daß ich in der Lage bin, bei erfahrenen Forenusern wie Ihnen Interesse an der Firmenkonstruktion hervorzurufen. Würde mich allerdings interessieren womit ich das verdient habe?

Zitat:
Darf ich fragen, ob Sie über eine solche Gesellschaft, gegebenenfalls als nachgeschaltete Gesellschaft, in Deutschland und/ oder Europa unternehmerisch tätig werden wollen ? In welcher Rechtsform haben Sie diese US-Gesellschaft gegründet ? Soll diese Gesellschaft dann wiederum Gesellschafterin einer UK-Ltd. sein, die in Deutschland tätig wird ?


Also,

uns geht es weniger um steuerliche Aspekte (daher auch Corp und keine dafür wohl interessantere LLC), sondern um eine betriebsfähige Konstruktion, die es uns erlaubt reale und reelle Geschäfte zu tätigen ohne dass wir hier zu viele Nachteile der inländischen Gesetzgebung unterworfen wären. Wir sind nicht unerfahren auf dem Gebiet und Nachfrage nach unseren Produkten besteht zweifellos. Wir möchten uns schlicht in verschiedene Richtungen die Optionen offen halten (u.a. auch die Geschäfte wieder einzustellen u. ggf. eine Angestelltenrolle einzunehmen ohne dass wir hier mit Nachteilen in Sozialversicherungsfragen zu rechnen haben). Und meiner Meinung nach wäre die vorliegende Konstruktion gut geeignet soetwas zu gewährleisten. Sicher, sind hier Teilaspekte vll nicht optimal gelöst (vorallem in Bezug auf die Steuern), aber das wäre eine Sache, die man auch zu einem späteren Zeitpunkt noch verändern könnte.

Die genaueren Überlegungen zu dieser Konstruktion, habe ich in einem anderen Thread bereits einmal dargestellt (wenn auch nicht vollständig). Leider kamen dazu keine Antworten. Aber nach meinem Verständnis sollte dies so möglich sein.

Hier der andere Thread:

http://www.gomopa.net/foren/topic/98708/sozialversicherung-boeses-erwachen-fuer-limited-gmbh-chefs.htm

Bester Gruss
backdoor2
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
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BeitragVerfasst am: 31.Mai 2005 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

backdoor2 hat folgendes geschrieben::

Lt. meiner Recherche sind in den USA seit 1991 Bearer Shares weitgehend verboten worden. Nur Nevada und Wyoming hätten keine explizite Verbote in Ihren jeweiligen Gesetzen dazu. Dies sind Informationen, die ich aus mehreren Quellen gewonnen habe. Nun verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich möchte nicht unterstellen, daß Sie - der selbst in Florida lebt u. sicher bessere Informationsquellen hat - falsche Behauptungen aufstellen. Es interessiert mich sogar sehr. Nur verstehen Sie mich bitte insofern, daß ich so wichtige Aspekte gerne über verschiedene Quellen verifizieren möchte. Ich wäre Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie mir weitere Quellen (öffentlich o. per PN) nennen können, die Ihre Aussage untermauern können. Sollte dies der Fall sein, wäre ich gerne bereit hier nochmal genauer drüber nachzudenken, ob Florida u.U. nicht vll doch der interessantere Standort für meine Firma wäre...


Hallo backdoor2,
wenn Sie eine staatliche Quelle haben möchten, müsste Ich diese erst raussuchen. Gerne kann Ich Ihnen aber Aktienmuster zu schicken, die wir an unsere Kunden rausgeben und diese auch so von diversen Corporate-Druckereien bekommen.

Auf der Vorderseite der Aktien MÜSSEN Sie den Namen des Aktieninhabers eintragen. Diese können Sie wie gehabt auch an andere Personen übertragen. Dazu müssen Sie auf der Rückseite die entsprechenden Felder ausfüllen und den Neuen Inhaber eintragen. Gerne scanne ich ein Muster ein und schicke diese Ihnen zu. Ich weiss ja nicht, von welchen Quellen Sie diese Information haben, aber sicherlich unteranderem von Anbietern, die Ihnen eine Nevada Corporation anbieten möchten?

Zitat:

uns geht es weniger um steuerliche Aspekte (daher auch Corp und keine dafür wohl interessantere LLC), sondern um eine betriebsfähige Konstruktion, die es uns erlaubt reale und reelle Geschäfte zu tätigen ohne dass wir hier zu viele Nachteile der inländischen Gesetzgebung unterworfen wären. Wir sind nicht unerfahren auf dem Gebiet und Nachfrage nach unseren Produkten besteht zweifellos.


Zu der steuerlichen Sache einer LLC hat der User tropico einen sehr kompetenten und Langen Beitrag in einem anderen Thread geschrieben.

http://www.gomopa.net/foren/topic/99954/steuerfalle-llc-in-deutschland.htm
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Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz an unter:
0800 Corporation (0800-2677672)
(drücken Sie die 1 für den deutschen Kundenservice).

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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
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BeitragVerfasst am: 31.Mai 2005 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

So jetzt habe Ich es noch einmal amtlich. Ich wollte mich nicht durch die tausenden Seiten bei google durchwelzen, daher habe Ich heute Mittag mich erneut nochmal an die Kollegen beim Handelsregister hier in Florida gewandt. Diese hat mir nochmals bestätigt, dass es keine Einschränkungen bezüglich der "barer shares" in Florida gibt. Gerne kann Ich Ihnen auch den Originalschriftsatz vom Handelsregister Florida noch einmal zusenden.

Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, dass die Behörden in Florida bezüglich Unternehmen sehr freizügig sind. Es ist nicht wie in Deutschland üblich, dass Ihnen der Staat versucht, Steine auf den Weg legt. Wenn Sie sich immer an die Spielregeln halten, sind Sie in Florida sehr gut aufgehoben mit Ihrer Corporation.

Ein gutes Beispiel wären die "bearer shares"... das Handelsregister hat mir heute erneut bestätigt, dass es nicht in der Verantwortung des Staates oder des Handelsregister liegt, die Aktien so zu gestalten, wie es einem passt. Lediglich müssen die Anzahl der Aktien in den "Articles of Incorporation" festgehalten werden. Wem nun die Aktien gehören und wieviel, dies interessiert das Handelsregister nicht, höchstens die IRS (Internal Revenue Service=Finanzbehörde)...

Zudem, lassen Sie sich nicht von einigen Anbietern täuschen, dass eine Corporation in Nevada vollkommen steuerbefreit ist. Diese Steuerbefreiung richtet sich nur auf die "state tax", also die Landeseinkommensteuer befreit ist und nicht noch die Federal tax (Bundessteuer). Zudem hat Nevada als Firmensitz nicht die allerbeste Reputation unter Geschäftsleuten, was bei Florida eher das Gegenteil ist.

Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten bzw. Hilfe bei der Firmengründung haben sollten, stehe Ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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BeitragVerfasst am: 1.Jun 2005 7:35    Titel: backdoor... Antworten mit Zitat

... ich glaube, sie investieren falsch - rein vom zeitlichen aufwand:


sie wollen doch UNTERNEHMER sein und nicht FIRMENGRÜNDER werden, oder? - trotzdem verfassen sie hier endlose statements mit dem dürftigen inhalt/der letztlich unerheblichen frage, in welchem us-bundesstaat denn nun wohl inhaberaktien wohl unter welchen umständen gegebenenfalls erlaubt sein können dürften? - haben sie sich die zeit aufgeschrieben, die sie für ihre recherchen (und das VERSTEHEN der artikel, die sie mit sicherheit gefunden haben!!!) aufgewendet haben? - doch wohl unnütze verschwendung ihrer arbeitskraft, denn letztlich wollen sie ja 'was REALISIEREN und nicht in us-gesellschaftsrecht doktorieren... oder?


die sache ist ja so simpel, dass jeder auch nur minimal professionell arbeitende "berater" ihnen in 15 sekunden die optimale antwort geben kann: wenn sie einen us-bundesstaat auswählen, der KEINE STATE TAX erhebt und keine ABGABEN ABHÄNGIG VOM KAPITAL EINER FIRMA (gibt's nämlich auch!)... dann können sie gründen, wo sie wollen. sie können sicher sein - alle staaten, in denen keine staatstaxen erhoben werden, haben nach meinung von selbsternannten fachleuten einen "geruch"... da können sie nevada, delaware oder wyoming in einen topf werfen


viel entscheidender ist die tatsache (auch DAS gibt's), dass sie einen "kanton" finden, der KEIN INFORMATIONSAUSTAUSCHABKOMMEN mit der irs (der nationalen steuerschikanierbehörde) hat


und noch zur frage der inhaberaktien: lassen sie - so sie denn soooo dringend auf anonymität angewiesen sind - AUF JEDEN FALL aktienzertifikate auf den namen EINER BETEILIGUNGSFIRMA ausstellen, die einem verlässlichen partner (anwalt, treuhänder ihres vertrauens) gehört... auf der rückseite blanko und undatiert TRANSFER vormerken... und schon haben sie eine wundervolle "inhaberaktie", die niemand mit ihnen in beziehung setzen kann


schlussendlich noch dieses: warum werden wohl VON AMERIKANERN die überwiegende zahl der neugründungen in form der limited liability company (llc) vorgenommen... kein us-unternehmer mit minimalen sachverstand lässt heutzutage noch eine corporation eintragen... fragen sie 'mal bei ihrem firmengründer nach, was er zu DIESEM thema meint!


ganz zum schluss: wir haben ihnen eine pn gesandt mit angabe von name, adresse und telefonnummer... und ihnen - im sinne der obigen ausführungen - ein kostenloses beratungsgespräch angebote.... herz, was begehrst du noch mehr? -


schönen tag


ffbkdavid
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BeitragVerfasst am: 1.Jun 2005 7:38    Titel: Antworten mit Zitat

backdoor2 hat folgendes geschrieben::


... uns geht es weniger um steuerliche Aspekte (daher auch Corp und keine dafür wohl interessantere LLC), sondern um eine betriebsfähige Konstruktion, die es uns erlaubt reale und reelle Geschäfte zu tätigen ohne dass wir hier zu viele Nachteile der inländischen Gesetzgebung unterworfen wären.



@ backdoor2,

genau in DIESE Richtung zielte eigentlich meine Neugierde ab: Sie wollen mit einer Nevada-Gesellschaft in Deutschland tätig werden, ohne den tatsächlich erheblichen Nachteilen der deutschen Gesetzgebung unterworfen zu werden ?
Wie soll die Strukur denn aussehen ? Wollen Sie eine Betriebsstätte in Deutschland einrichten, eine Niederlassung oder sogar den Haupt- bzw. Verwaltungssitz, oder nur eine unselbständige Zweigstelle ?
Sind Ihnen die Regelungen des DBA-USA insoweit von Ihrem Gründungsberater in den USA erläutert worden ?
Haben Sie - je nach Fallgestaltung - eine reale Betriebsstätte in Nevada mit allen "Tatsächlichkeitsmerkmalen ???!!!!!

Werden Sie beispielsweise Angestellte (der Nevada-Gesellschaft) in Deutschland haben ? etc. ....

Beste Grüße

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BeitragVerfasst am: 1.Jun 2005 16:26    Titel: Re: backdoor... Antworten mit Zitat

ffbkdavid hat folgendes geschrieben::
...
und noch zur frage der inhaberaktien: lassen sie - so sie denn soooo dringend auf anonymität angewiesen sind - AUF JEDEN FALL aktienzertifikate auf den namen EINER BETEILIGUNGSFIRMA ausstellen, die einem verlässlichen partner (anwalt, treuhänder ihres vertrauens) gehört... auf der rückseite blanko und undatiert TRANSFER vormerken... und schon haben sie eine wundervolle "inhaberaktie", die niemand mit ihnen in beziehung setzen kann


Hallo ffkbdavid,
das brauch er doch gar net, wenn es auch so offiziell geht. backdoor2 hat von mir eine PN bekommen, wo nochmal vom Handelsregister bestätigt wird, dass dies die Sache der Corporation ist, wem die Aktien gehören usw... Und Inhaberaktien sind auch erlaubt.. Es gibt KEINERLEI Einschränkungen, lediglich die Anzahl der Anteile muss auf dem Aktienpapier aufgeführt werden...



Zitat:

schlussendlich noch dieses: warum werden wohl VON AMERIKANERN die überwiegende zahl der neugründungen in form der limited liability company (llc) vorgenommen... kein us-unternehmer mit minimalen sachverstand lässt heutzutage noch eine corporation eintragen... fragen sie 'mal bei ihrem firmengründer nach, was er zu DIESEM thema meint!


Dem kann ich nicht zustimmen, gerne zeige Ich Ihnen Statistiken auf, wonach ersichtlich ist, dass USA-weit in der Regel ca. 2/3 der Neugründungen Corporations sind und ca. 1/3 LLC Gründungen sind....


Im Jahre 2003 wurden z.B. in Florida gerade einmal 62,406 LLC´s gegründet, dagegen waren es bei den Corporations 161,559 Neugründungen...

Es sind momentan in Florida 253,582 Limited Liability Companies AKTIV, dafür aber 853,323 Domestic Profit Corporations und 119,485 Domestic NonProfit Corporations... Das sagt doch alles... Dieser Trend ist USA-weit zu sehen...

Also kann davon keine Rede sein, dass Amerikaner oder sonstige Staatsangehörige überwiegend LLC´s gründen.

Gerne gebe Ich Ihnen die Statistikangaben per PN durch, falls dies gewünscht ist...

Zudem sage Ich immer wieder - auch wenn das von Ihnen anders gesehen wird - dass man nicht verallgemeinern kann, dass eine LLC für jeden zu gut ist und eine Corporation schrott ist...
Sicherlich kann ich verstehen, dass jeder seine eigenen Produkte (bei Ihnen die unter anderem die LLC-Gründungen ) anpreist, allerdings da immer sportlich bleiben...
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BeitragVerfasst am: 1.Jun 2005 16:44    Titel: corporation / llc Antworten mit Zitat

also UNS ist es vollständig gleichgültig, ob wir für kunden corporations oder llc's gründen... kosten beide gleich viel, aufwand ist exakt derselbe, regulatorische vorschriften (annual return) und kosten ebenfalls identisch


also: von "bevorzugung" kann nicht die rede sein... eher der glaube an die grundsätzliche konzeption


- steuerbefreiung in den usa (bei richtiger strukturierung im operating agreement... siehe artikel von tropico!)
- individuelles eingehen auf wünsche von partnern, die gemeinsam ein unternehmen aufbauen möchten (keine fixierung von kapitaleinlage an dividende... gewinne können pro kopf, pro geleisteter arbeit, pro kapitaleinlage, mit basisbetrag für alle und darauf aufbauend individueller beitrag etc. etc. - auch mischformen der genannten schlüssel - zugewiesen/verteilt werden)


der hinweis auf die 2/3 corporations-gründungen ist nicht relevant... schauen sie 'mal, wieviele 1-mann-gründungen in den usa vollzogen werden... da spielt es keine grosse rolle, ob sie als ALLEINIGER aktionär (oder - im falle einer llc - einziges member) auftreten... geht eh' alles in ihre tasche


vergleichen sie 'mal - durch einen simplen google-search - wieviele architekturbüros, finanzberatungsfirmen, buchhaltungsgesellschaften, ja sogar anwaltskanzleien in form einer llc geführt werden... nahezu alle (eben wegen der viel individuelleren gestaltungsmöglichkeit!)


- http://www.iridium.com/
- http://www.cmp.com/
- http://www.segway.com/
- http://www.crcpress.com/
- http://www.scaled.com/
- http://www.dowagro.com/homepage/index.htm
- http://www.axaonline.com/


etc. - resultat auf einer seite google nach eingabe von "llc"


macht aber nix... ob corporation oder llc - hauptsache, DER KUNDE WEISS, AUF WAS ER SICH BEI DEN UNTERSCHIEDLICHEN GESELLSCHAFTSFORMEN EINLÄSST (wenn wir mit unserer diskussion durch sind, bringen wir 'mal die llp in die runde... einverstanden?


take care


ffbkdavid
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BeitragVerfasst am: 1.Jun 2005 16:58    Titel: Re: corporation / llc Antworten mit Zitat

ffbkdavid hat folgendes geschrieben::
also UNS ist es vollständig gleichgültig, ob wir für kunden corporations oder llc's gründen... kosten beide gleich viel, aufwand ist exakt derselbe, regulatorische vorschriften (annual return) und kosten ebenfalls identisch


Richtig...kann Ich nur zustimmen...auch bei uns der gleiche Fall...


Zitat:

- steuerbefreiung in den usa (bei richtiger strukturierung im operating agreement... siehe artikel von tropico!)-
individuelles eingehen auf wünsche von partnern, die gemeinsam ein unternehmen aufbauen möchten (keine fixierung von kapitaleinlage an dividende... gewinne können pro kopf, pro geleisteter arbeit, pro kapitaleinlage, mit basisbetrag für alle und darauf aufbauend individueller beitrag etc. etc. - auch mischformen der genannten schlüssel - zugewiesen/verteilt werden)


Na, lesen Sie mal genau in dem Artikel von tropico Die Überschrift heisst nicht umsonst...Steuerfalle LLCd


Zitat:

Der hinweis auf die 2/3 corporations-gründungen ist nicht relevant... schauen sie 'mal, wieviele 1-mann-gründungen in den usa vollzogen werden... da spielt es keine grosse rolle, ob sie als ALLEINIGER aktionär (oder - im falle einer llc - einziges member) auftreten... geht eh' alles in ihre tasche


Richtig..wurde von mir nur auf Ihre vorige Aussage aufgegriffen und korrigiert...

Zitat:

vergleichen sie 'mal - durch einen simplen google-search - wieviele architekturbüros, finanzberatungsfirmen, buchhaltungsgesellschaften, ja sogar anwaltskanzleien in form einer llc geführt werden... nahezu alle (eben wegen der viel individuelleren gestaltungsmöglichkeit!)


- http://www.iridium.com/
- http://www.cmp.com/
- http://www.segway.com/
- http://www.crcpress.com/
- http://www.scaled.com/
- http://www.dowagro.com/homepage/index.htm
- http://www.axaonline.com/


etc. - resultat auf einer seite google nach eingabe von "llc"



NAJA... Wenn Sie Corporation in google eingeben, kommen Ihnen MILLIONEN Corporations entgegen.. Google zeigt 71.600.000 Ergebnisse an, wenn Sie LLC eingeben... und wenn Sie Corporation eingeben..bekommen Sie mehr als 225.000.000 Einträge.. wie Sie sehen, auch hier hält sich die Wage 2/3 zu 1/3

Aber das ist ja nicht relevant... DENN wie Sie hier schon RICHTIG sagen:

Zitat:

macht aber nix... ob corporation oder llc - hauptsache, DER KUNDE WEISS, AUF WAS ER SICH BEI DEN UNTERSCHIEDLICHEN GESELLSCHAFTSFORMEN EINLÄSST (wenn wir mit unserer diskussion durch sind, bringen wir 'mal die llp in die runde... einverstanden?



Gerne...wenns nicht sofort sein muss, denn momentan haben wir sehr viel zu tun...

Sonnige Grüße
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BeitragVerfasst am: 1.Jun 2005 18:45    Titel: Re: corporation / llc Antworten mit Zitat

ffbkdavid hat folgendes geschrieben::


.... wenn wir mit unserer diskussion durch sind, bringen wir'mal die llp in die runde... einverstanden?



@ ffbkdavid, us-corporations.org,

jetzt mußte ich ich aber wirklich laut und herzlich lachen !!!!!!

Sind Sie sicher, daß wir das Thema "LLP" ebenfalls in diesem Umfang und mit jedem Detail "in die Runde bringen" wollen/ sollen und dies dann "durchkauen" ?
Würde das nicht den user eher verwirren als bereichern ? ; )

Beste Grüße

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BeitragVerfasst am: 1.Jun 2005 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo tropico...

nein, sicherlich haben Sie da recht. Was aber interessant für den ein oder anderen wäre.. mal grob darzustellen, welche Rechtsformen es überhaupt in den USA gibt... Sicherlich kann man nicht in dem Umfang, wie über eine Corporation oder LLC, diese Thematik behandeln.

Aber vielen Dank für Ihre Bemerkung. Viele sind ja sogar jetzt schon verwirrt, wenn es darum geht, ob man eine LLC oder doch Corporation gründen soll...
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