Verfasst am: 7.Jul 2006 16:32 Titel: Internationale Struktur Mauritius, Nepal, Deutschland
Guten Tag,
ein paar Fragen zu einer Konstruktion mit Holding auf Mauritius und Gesellschaften in Nepal und Deutschland. Hintergrund sind das fehlende DBA zwischen DE und NP sowie die Hoffnung auf ein Mehr an Flexibiliät. Die Betätigung der Ländergesellschaften wird hauptsächlich im Bereich Handel liegen.
Da das nepalesische Gesellschaftsrecht recht überschaubar ist und zudem um ausländische Investoren geworben wird, beziehen sich meine Fragen im wesentlichen auf Deutschland.
Als erstes die Vorüberlegung, in Deutschland mit mehreren Firmen aufzutreten, aufgeteilt nach Produktgruppen.
Folgende zwei Möglichkeiten möchte ich hier zur Diskussion stellen:
Kapitalgesellschaft
Ich schreibe hier bewußt Kapitalgesellschaft, da weder zur deutschen GmbH, noch zur englischen Ltd. oder einer anderen Rechtsform Berührungsängste existieren.
Die praktische Umsetzung steht dagegen im Vordergrund.
In dieser Variante wäre die mauritische Category 1 Global Business Company Alleingesellschafterin der in Deutschland eingetragenen Gesellschaften.
Kapitalgesellschaft & Co. KG
Folgende Überlegung am Beispiel der Ltd. & Co. KG: Die Holding auf MU gründet für jede Firma eine englische Limited als Komplementärin und beteiligt sich selbst als einzige Kommanditistin an der deutschen KG.
Welche Variante erscheint sinnvoller und kann mit der zweiten Variante Körperschaftssteuer gespart werden?
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