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Legale GmbH Transaktionen ins Ausland

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pmr-man
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 13.Jul 2006 12:03    Titel: Legale GmbH Transaktionen ins Ausland Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen Herren

Eine GmbH möchte Geld ins Ausland Überweisen. Welche Rechung muss die jenige Firma (in China) Ausstellen damit es keine Probleme gibt. ( z.B Dienstleistung, Homepage Design , Beratung )

Bei der Überweisung ist das Geld ohne MwSt. und um kein verdacht zu bekommen auf merkwürdige Auktionen soll das Geld begründet werden.

Ich wäre sehr Dankbar wenn mir ein Export & Import Experte Helfen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 411
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 13.Jul 2006 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin nun deutlich kein Import/Export Experte, habe aber auch schon mal die eine oder andere Auslandsrechnung beglichen.

Gerade bei "Dienstleistung" und "Beratung" könnte man natürlich die Fantasie haben (wenn es sich um einen wahrnehmbaren Betrag handelt), es existiere nur eine schöne Rechnung, aber es wären keine Leistungen erbracht worden. Daher muss nachvollziehbar/beweißbar sein, dass auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden. Dazu dient nicht nur ein Lieferschein, sondern es der gesamte Abwicklung am besten dokumentiert werden (Briefwechsel bzgl. Abklärung der Details, ggf. Reisekostenabrechnungen, Vergleichsangebote, Verträge, etc.)

Ausserdem kann das FA u.U. die Vermutung hegen, dass Sie selbst der Eigentümer der Auslandsfirma sind. Da sie wegen der "erhöhten Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Auslandssachverhalten" die notwendigen Nachweise erbringen müssen, empfiehlt es sich, die entsprechenden Dokumente im Vorfeld zu beschaffen, aus denen der wirtschaftliche Berechtigte des Unternehmens erkennbar ist. Können Sie hier nicht die notwendigen Informationen liefern, so kann das FA den Abzug als Betriebsausgabe versagen. Denken Sie daran, dass ggf. die Auslandsfirma schon nicht mehr existiert, wenn bei Ihnen eine Steuerprüfung durchgeführt wird.

Ggf. kann sich eine Umsatzsteuerpflicht des Leistungsempfängers (also der GmbH) ergeben. Die GmbH kann natürlich auf der anderen Seite einen gleichhohen Vorsteuerabzug gelten machen, so dass im Endeffekt diese Steuer keine Auswirkungen hat. Aber dieses Thema sollte zur Sicherheit mit einem Steuerberater abgeklärt werden, damit dort wegen formeller Fehler keine Nachteile entstehen können.

Gruß
Siggi
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pmr-man
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 13.Jul 2006 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Siggi

Erstmal danke für deine Antwort

Das ist ja das Problem was wir haben. Die Nachweise über die Leistung wie sie aussehen soll und wie es mit den Nachweisen aussieht.

Hast du evtl. einen Vorschlag wie man vorgehen sollte bezüglich der Ausgaben. Welche Ausgaben sollten wir tätigen uns ist das Egal es muss bloß Legal sein und auch nach zu vollziehbar sein das auch alles Rechtens ist.

Sofern wir eine Beratung oder eine Dienstleistung beantragen und sie in Deutschland anwenden bzw. für uns Arbeitet wie sieht es da mit der Besteuerung aus z.B Zoll und MwSt. ?

Wir können einen Auftrag für einen Businessplan Erstellung oder Homepage Design machen bloß wie sieht es dann aus Fragen die Ämter nach und vordern uns auf MwSt zu zahlen bzw. Zoll ? Wie wollen die das Überprüfen.

Danke erstmal.

Mit freundlichen Grüßen
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pmr-man
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 13.Jul 2006 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Noch eine kurze Ergänzung.

z.B. Übersetzungs-Arbeiten wenn wir die in einer Digitalen Form erhalten wie sieht es da mit der Besteuerung aus ? Auf die Summe die wie Überwiesen haben ?

Mit freundlichen Grüßen
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 411
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 13.Jul 2006 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Anhand der Äußerungen vermute ich, dass dies die eigene Firma in China ist.

Wenn dem so ist, dann müssen die Preise, die die ausländische Firma der deutschen Firma berechnet, dem entsprechen, was fremde Dritte untereinandern vereinbart hätten. Mehr Infos hierzu (inkl. der gesamten Dokumentationsanforderungen) erhält man indem man nach dem Stichwort "Verrechnungspreise" sucht.

Ansonsten, wenn es eine vollig fremde Auslandfrima ist, dann verstehe ich die Fragen nach der Besteuerung nicht. Dies ja in dann Betriebsausgaben der GmbH. Selbst wenn Einfuhrumsatzsteuer fällig wird ist dies ja letztendlich irrelevant, da ein gleich hoher Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.

Wie das FA dies überprüft? Bei einer Betriebsprüfung kann man davon ausgehen, dass Rechnungen aus dem Ausland die besondere Aufmerksamkeit des Prüfers erregen.

Gruß
Siggi
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pmr-man
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 13.Jul 2006 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo siggi

Wie sieht es mit Einfuhrumsatzsteuer für Digitale Daten aus bzw. für Beratung oder Dienste ? Zoll fällig?

Ich bräuchte dann eine Zoll Nr. wo der Steuersatz bei 0% ist.

Mit freundlichen Grüßen
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Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 411
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 13.Jul 2006 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zoll nein, Einfuhrumsatzsteuer kann sein, bei digitalen Daten z.B. ja, aber wie schon gesagt der Vorsteuerabzug kompensiert dies.
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