danke für den schnellen Kommentar. O.K. Rechnungen dann auf Briefbogen mit Drucker. Ist zu machen und auch verständlich.
Die Rechnungen, verstehe ich auch, sollen sich im Rahmen halten.
Ich dachte so an 120 bis 140 % vergleichbarere Rechnungen Dritter.
Natürlich für Leistungen, die irgenwie in den betreffenden DE Unternehmen vom Charakter und allgemeinen Volumen unterzubringen sind. Und das mit den Hühner-Körnern sehe ich auch so.
Sollen ja auch ihre Krümel kriegen. Soll alles ruhig und eben weg und nix
illegal sein.
Wie kriege ich sonst auch Kunden, die nicht Fliesenleger sind, ohne Kunden nützt der ganze Kram hier nur zum Ausdrucken und an Wand
hängen.
Nochmals besten Dank und dann werde ich wohl ans Werk gehen.
Bestimmt habe ich noch Fragen oder Mitleser noch Kommentare.
bis dann und wünsche hier aus Irland allen Lesern ein schönes Wochenende
Servus,
solch eine Konstellation, werden wahrscheinlich die Vermittler der FNF wählen, damit sie die riesigen Provisionen steuermindernd kassieren können. (Ha, Ha)
wer käme denn da so noch in Betracht für die Verwendung dieser nun gemeinschaftlich gewonnenen Konstruktion?
Und die Seuer zu reduzieren - ist doch nix Schlimmes.
bis dann
Hallo Fachleute,
so langsam geht´s denn auch los und da mal ´ne Frage.
Ich habe nun eine Bank in DE gefunden, die für Limited ein reines online-Konte ohne Gebühren und ohne Karten aufmacht. Ein Konto habe ich da für eine UK Ltd seit einem Jahr schon. So ein Konto soll dann nur als Zwischenkonto für Kunden zahlungen in DE genutzt werden. Dann geht wie man so gelernt hat, "zeitnah" eine online Überweisung international
(soll ab Nov. möglich sein) zum Überweisen dahin, wo es hingehört.
Frage: diese DE Bank, muß die dem FA mitteilen, welche Zahlungen von welchen Kunden eingegangen sind und wo wöchentlich der Sammelabtransport des Geldes hingeggangen ist ?
Das mit der fehlenden Bilanz-Pflicht gilt glaub ich generell nach britischen Recht - zumindest ist das auch in England so. Allerdings muss in England ein britischer Steuerberater die Steuererklaerung der Company entgegennehmen - also eine Erklaerung ueber Einnahmen und Ausgaben. Diese Auflistung muss in Ordnung sein, sonst macht man sich strafbar - und der Steuerberater muss darauf achten, das alles in Ordnung ist. Sonst macht der sich ebenfalls strafbar.
Nehme jetzt mal an, dass das in Gibraltar aehnlich ist.
Nun kommt das Schoene *breites Grinsen* :
Keine Sau interessiert, was wirklich auf dem Konto liegt. Nehmen Sie es und lassen Sie es krachen, wenn Sie wollen. Hauptsache die Erklaerungen über den Steuerberater stimmten.
Sie werden lediglich EK-pflichtig in dem Land, in dem Sie dauerhaft Ihren Wohnsitz haben. Tja... gibt schon feine Sachen, man muss Sie nur wissen.
Lieber ALTO,
zu Deiner Info: in Gibraltar reicht es, wenn der Secretary und Anwalt der Ltd eine Erklärung abgibt, daß die Gib-Ltd unter GBP 4,8 Mio Umsatz bzw. GBP 2,5 Mio Gewinn erwirtschaftet hat, also weder Buchführungspflicht noch Rechnungsaufstellung. Dieses neue Gesetz ersetzt seit diesem Jahr das alte "Tax-exempt-Certificate", das jährlich erneuert werden mußte und jedes Jahr eine Pauschale von 200 GBP kostete. Das ganze sollte eine Annäherung an die bestehenden EU-Steuergesetze darstellen, ohne dabei die Gibraltar-firmen zu verprellen. In Gibraltar gibt es derzeit über 60.000 registrierte Firmen, dabei so "unbedeutende", wie SHELL, ARAL, EXXON, alle möglichen Banken (besonders Barclay (Gib.) Ltd) und alles was Rang und Namen hat. Ach ja, es gibt dort auch eine NAVAL TRADE LTD ...........
die sich mit internationaler Unternehmensberatung und Firmengründungen befaßt..... Bei Interesse: [E-Mail anzeigen]
Verfasst am: 30.Okt 2003 15:33 Titel: schritt für schritt
Hallo Kundige,
besonders navaltrade und alto (wegen schon gute Ideen gehabt)
da habe ich im Bemühen um möglichst solideste Grundlage für diese Konstruktion in den Infos eines Finanzamtes zum Thema Besteuerung von Dividenden, wenn Shareholder eine Firma mit Sitz z.B. in Gibraltar
nachfolgendes gefunden.
<Für Gesellschaften mit Sitz im Ausland, die von der obigen Quellenbesteuerung ausgenommen sind, müssen eine Erklärung der Rechnungsprüfer der Firma einreichen, die den Sitz und Rechtsstatus der Firma belegt. In gewissen Fällen wird zusätzlich eine Bescheinigung der zuständigen Steuerbehörden im Ausland verlangt.>
Ist denn die Praxis solch einer Erklärung irgendwo bekannt ?
Frage an clausenpost: wer soll die Dividenden zahlen? die DE-Firma an die Gibraltar-Shareholder , im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrages oder die Gibraltarfirma an die Eigentümer der Gibraltar-shares als persönliche Dividendenzahlung? Da liegt der erste wichtige Knackpunkt, denn hier sind 2 völlig unterschiedliche Steuerrechte zu beachten.
In der Paxis ist uns noch nichts von solch einer Erklärung bekannt geworden, aber der jeweilige Gib-Firmenanwalt, der auch die Gib-Steuererklärung einreicht, kann solch eine Erklärung fürs deutsche Finanzamt erstellen und ggf wohl auch etwas entsprechendes vom Gib-FA bekommen. aber wie schon gesagt, noch nie davon gehört, daß das jemals in der Praxis verlangt wurde.
Hallo Diskussionshelfer,
und beste Erfolge im neuen Jahr.
Und da frage ich einfach mal, kann man denn eigentlich für Zahlungsverkehr innerhalb unserer diskutierten Kombination auch so
etwas wie moneybookers nutzen?
Ich vermute, wer es für die Bücher braucht, kann ja die betreffenden
"real Geld Konten" angeben, und die andere haben dann Geld per email
nach sonstwo und dann dort ein real Konto für Geld in Hand.
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