Verfasst am: 29.Sep 2003 20:52 Titel: MIBC - EU und doch Offshore?
Wertes wohl doch gut kundige Leserschaft,
darf ich mal einige Fragen loswerden zu diesem Plan ? :
1. Andy B. geht nach Madeira in das Madeira International Business Centre (MIBC) und gründet eine S.G.P.S. (eine Portugal Holding) als Limitada mit 5.000 € notwendigem und einzuzahlenden Stammkapital. Er ist residenter Geschäftsführer und für das tatsächliche "Leben" der Firma zuständig mit Büro, Tel. usw.
Diese Limitada hat als Geschäftsgegenstand Halten von Geschäftsanteilen an Firmen außerhalb Portugal.
Diese Firma muß Buchhaltung und account machen. AGM findet auf Madeira statt. Jährlich sind ca. 1500 € und vom Vorjahresgewinn 0,5% an die Inselverwaltung zu zahlen.
Für jede Firma, deren shareholder diese S.G.P.S. ist, wird ein Bankkonto geführt. Auf diese Bankkonto gehen jährlich für die einzelnen Firmen die maximal mögliche Dividenden ein. Diese sind zu 95% für die S.G.P.S. steuerfrei, die 5% werden mit 35% besteuert.
Restbeträge liegen auf einzelnen Konten verfügbar. Bis hier ist wohl alles so nach EU/Madeira Vorschriften sauber.
2. Ben C. ist Geschäftsführer einer Gibraltar Non-Resident Limited.
Diese Limited hat als Geschäftsgegenstand Aktivitäten in Joint Ventures, Vermittlung von Service für Internetdienste Dritter außerhalb Gibraltar, Vermittlung von Beratungsleistungen an Dritte außerhalb Gibraltar, Vermittlung von Handelsgeschäften unter Dritten außerhalb von Gibraltar. Vergabe von Nutzungsrechten an Lizenzen, Gebrauchsmustern und Markenrechten.
Die Firma muß annual return machen, accounts entfallen. AGM kann außerhalb Gibraltar erfolgen.
Festbetrag jährlich ist an Gouverneur zu zahlen. Und Kosten für registrated office mit secretary service fallen an.
Steuern fallen nicht an. Für jede Firma, deren shareholder diese GBZ NR Limited ist, wird ein Bankkonto geführt.
Für jeden Geschäftspartner, für den diese GBZ NR Limited tätig ist, wird ein Bankkonto geführt.
Differenzen aus Ertrag für erbrachte Leistung und Aufwand für die Leistungerbringung werden auf diese jeweiligen
Firmenkonten gezahlt. Steuern fallen in Gibraltar nicht an. Beträge liegen somit auf diesen Konten verfügbar.
Bis hier ist wohl alles so nach EU/Gibraltar Vorschriften sauber.
3. Die Ben C. Limited arbeitet für die Firmen, bei denen die Andy B. Limitada Gesellschafterin ist.
4. Geschäfte, Schriftverkehr und Zahlungen zwischen Ben C. Limited und Andy B. Limitada fallen nicht an.
So-bis hier bin ich gekommen. Nun bitte ich doch um Hilfe von besseren Fachleuten.
a) stimmt 1 bis 4 in diesem Bauplan ?
b) wie das Geld nun an die eigentlichen Eigentümer sauber auszahlen ?
c) sonstige Denkfehler ?
....hehe, nein im Ernst. Das war leider nun doch etwas zu hoch fuer unsere zahlreichen "Gruendungsberatungsfirmen". Bzw. uninteressant. Denn Sie wissen schon zu viel. Aber verdienen kann man nur an den "Unwissenden" , wenn Sie wissen was ich meine.
Aber nun zum Thema:
Punkt 1 - 4 sind absolut in Ordnung, wobei ich die Steuerpflicht jetzt nicht geprueft habe. Auszahlung der Gewinne kann ueber Gewinnausschuettung/ Dividendenzahlung an den jeweiligen Shareholder/Shareholder-Firma erfolgen. Oder Sie lassen Ihre Firmen, an denen Sie beteiligt sind als Shareholder erstmal ein paar Jaehrchen Ruecklagen bilden, dann zahlen Sie nur die von Ihnen aufgezaehlten Unternehmens-Steuern. Wichtig ist, das Sie immer schoen brav Ihre Unternehmenssteuern bezahlen, soweit diese anfallen. Dann sehen Sie nur noch zu, dass zu einem gewissen Zeitpunkt Ihr Andy B. oder Bernd C. die richtigen Shares zu richtigen Zeit halten und schuetten die Gewinne aus. Moeglichst in einem Land, das auf Steuern auf Dividenden oder Unternehmensbeteiligung-Gewinnausschuettung gaenzlich verzichtet. Soll heissen, mal ein Jaehrchen brav wegziehen irgendwann (fuer mich der schoenste Teil *grins*).
Tja, und das wars schon. Bis auf den kleinen Haken, das Gibraltar nur etwas und Madeira nur bedingt (OECD-Kampagne) noch in Frage kommen in den naechsten Jahren. Aber das ist Ihre Sache. Im Moment hockt sehr viel auf Madeira und Gibraltar und hofft, hofft, hofft...das nichts passiert.
Viel Erfolg bei Ihrer Unternehmung - falls das Ganze jetzt nicht nur ein rein theoretische Frage war.
Verfasst am: 3.Okt 2003 13:06 Titel: Und immer weiter-is`ja für`nen guten Zweck
Alto
Hallo Alto,
also erst mal besten Dank für die Blumen, dachte schon, liege total daneben. Mit dem Verdienen ist das ja solche Sache, die einen Reden und schreiben `n Rechnung und die anderen Tun und schreiben `ne Rechnung.
Ist ja auch alles ok.
Sieht dann vielleicht doch nicht so schlecht aus und unser Andy B. kann schon mal seine Koffer entstauben.
Freut mich auch, dass Punkte 1-4 so gehen können.
Zu den Steuern findet man Steuern auf Dividenden 2%, wenn S.G.P.S. gegründet in 2003 und 2004 und dann 3% wenn S.G.P.S. gegründet in 2005 und 2006. Das ganze ist erst mal wohl bis 2011 gültig.
Bis dahin kann man viel machen.
VAT ist wohl dort 12%. Vielleicht auch vorteilhaft. Und es ist EU.
Habe noch wie folgt gefunden.
(Broadly speaking all types of company in the International Business Centre (i.e. licensed under the MIBC Legislation) are exempt until 2011 from charging withholding tax on remittances dividends and some other payments to non-residents whether on Portuguese territory or not or to other companies within the Centre.)
Gehe aber von den vorherigen Prozenten aus.
Wie Sie schon empfohlen haben, immer schön die Unternehmenssteuern zahlen ist schon klar und sicher auch eines oder zwei saubere Konten, in denen auch von den üblichen Verdächtigen `rumgeschnüffelt werden kann. Is`ja `ne richtige Firma mit Steuererklärung und Andy B. ist auch richtig immer da.
Weiter: So denn dann Andy B. mit seiner S.G.P.S. mit anderen Firmen z.B. in DE über "Joint Ventures" verhandelt und eine gute Lösung für die Haltung von 100% an diesen Firmen auf Grund unauffälliger Vereinbarungen gefunden wird, steht doch einer richtigen Tätigkeit als aktiver shareholder nichts mehr im Wege.
Bisschen Büro usw. und los. Oder nicht ?
Wann und wie und wo Dividenden an welche benannten Ziele gezahlt werden, ist sicher auch gut vereinbar.
Und Ihr Gedanke "paar Jährchen sammeln" und dann irgendwo genießen, ist echt g... DE-GmbH KörpsSt. - wie uncool !
Gibraltar - da dauert es sicher noch etwas. Will allerdings realistisch bleiben. Das Referendum im letzten November hat zwar Ruhe gebracht, aber wer weiß, was die Brüder in Brüssel sich einfallen lassen. Sicher wird es dann aber Übergangsfristen geben und Bestandsregelungen für Alt-GBZ-NR-Ltd. (ach, sehe gerade, Ben C. ist ja schon seit 2002 in GBZ registriert-was für`n Zufall).
Auch ist eine "Überführung" nach anderswo sicher rechtzeitig vorbereitbar.
Madeira: Auch wenn die Sache wirklich nur so bis 2011 gehen sollte: in der Zeit kann man bestimmt viele Dividenden aus vielen für viele realisieren.
Äh - dann braucht Andy B. also "nur" noch mit soliden Partnern eine Zusammenarbeit in diesem Sinne organisieren und los.
Oder zu kurz gedacht ?
Und, Alto, falls das Ganze jetzt nicht nur ein rein theoretische Frage war - war`nicht. Und Madeira ist cool - auch für die dann nötigen Gesellschafterversammlungen, vielleicht auch mehhrfach im Jahr !
Habe erst heute dieses Thema hier gefunden. Wir sind selbst eine in Gibraltar seit 1997 eingetragene NR-LTD und verfahren ähnlich. Um die Gewinne sauber abzuschöpfen, muß ein Gewinnabführungsvertrag an die Mutter in Gibraltar gemacht werden. Um jetzt dort das Geld steuerfrei aus der GIB-Firma auf die Privatkonten zu überführen, muß die Auszahlung als Gehalt an der Director deklariert werden, also keine Gewinnentnahmen oder Dividenden, nur Gehalt! die EU-Gestzgebung sagt eindeutig, daß Gehälter nur im den Land besteuert werden, wo die Firma, die das Gehalt zahlt, ihren Sitz hat, und das ist nun mal Gibraltar. Gibraltar-Steuiergesetz aber sagt: wir nehmen Steuern auf Gehälter nur von Leuten, die auch in Gibraltar Residenten sind. Und das können Sie nicht sein, wenn Sie eine NR-LTD haben. also kann Sie keiner der beiden besteuern, weder die EU, noch Gibraltar. Somit sind die "Gehälter" legal steuerfrei. Es kann Sie auch niemand daran hindern, für eine Firma in Gibraltar als angestellter Direktor tätig zu sein. Im HR in Gibraltar erscheinen Sie auch nicht als Gründer der NR-LTD, das wird durch Treuhänder durchgeführt, die im Register stehen
Hi navaltrade,
besten Dank für die Hinweise. Mein Ben C. mit seiner NR-Ltd. in Gibraltar wird nur Director, nicht Shareholder und so wird es dann auch im Register stehen.
Aber er wird nicht in GBZ resident sein wollen, also fällt Gehalt an ihn aus.
Wahrscheinlich muß er dann denn Gewinn aus den Dividenden, die aus den Beteiligungen an Firmen resultieren vielleicht entsprechend den Wünschen der Inhaber dieser investieren. Soll ja auch alles ordentlich sein, nur eben so gering wie möglich die Abgaben.
Habe schon intensiv darauf rumgedacht - noch is`nix mit "aha".
Sorry, du hast einen Schritt nicht richtig interpretiert. Selbstverständlich ist er zu 100% Anteilseigner in Gibraltar, dieses jedoch nur per notarieller Treuhänder-verträge, die nur im Notariat sind. Im Register treten die Treuhänder als Gründer auf. Per Notarvertrag werden dann die Anteile an den eigentlichen Eigner zurückgegeben. Das wird aber nicht im HR eingetragen, da bleiben immer und ewig nur die Gründer stehen. Dann wird er sich selbst zum Director ernennen, per Notarvertrag. Diese Ernennung steht nur im "Direktorenbuch", das nur im Notariat liegt und nicht öffentlich ausgelegt wird. Somit hat er einerseits die Eigenschaft als angestellter Direktor und ist obendrein Inhaber (aber nach außen nicht nachvollziehbar) der Anteile der Firma. In Gibraltar sollte er sich dann nur ein "Gehalt" zahlen, aber keine Entnahmen machen oder Gewinne oder Dividenden kassieren. Diese sind nach EU-Steuerrecht an seinem Wohnort in der EU zu versteuern, Gehälter aber an der Quelle, wo sie gezahlt werden, in diesem Fall Gibraltar, und die wollen von Nicht-Residenten keine Einkommenssteuer. so einfach ist das
Sie machen es aber wirklich kompliziert, meine Herren.
Wobei die Loesung von naval wirklich gut durchdacht und plausibel klingt. Wie siehts denn mit anderen Abgaben auf Gehalt in Gibraltar aus ? Hierzulande reicht allein Krankenkasse, Sozialversicherung und der ganze Schrott irgendwie schon aus, um einen zu schroepfen. Nichts dergleichen , weil NR ? Feine Sache.
Einfacher gehts aber so (rein theoretisch natuerlich), undzwar ueberall:
Der "Betreffende" bekommt ein Darlehen mit ueblichen Zinssatz bewilligt. Auszahlbar zu 100 %, rueckzahlbar in 12 Jahren, undzwar in einer Summe. Nach 12 Jahren erklaert der Darlehensnehmer, das er das Darlehen nicht zurueckzahlen kann. Woraufhin die Firma auf die Rueckzahlung verzichtet und das Ganze ausbucht. (Ist ja Gewinn der Firma - kann sie auch verschenken, wenn sie das so will). NUN wird das Darlehen im Nachhinein ploetzlich zum Einkommen. Nach 12 Jahren. Nur schade, das der ganze Kram zumindest in Deutschland schon laengst verjaehrt ist - strafrechtlich und von der Erhebung her. Auch die Steuererklaerungen stimmten und brauchen nun nach 12 Jahren nicht mehr berichtigt zu werden. Und nun sag mir einer, wann und zu welchem Zeitpunkt das Finanzamt was dagegen tun koennte. Sehen Sie.....
Der Vorteil in Gibraltar ist, daß dieses Land mit keinem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen hat oder selbst Auskunftsabkommen. lediglich die normal im Handelsregister eingetragenen Daten werden übermittelt. Bei Gehältern, die an nicht residente Direktoren gezahlt werden, fallen in GIB keine Nebenabgaben an, jeder kann und muß sich dort versichern, wo er will. Hier brauchen keinen dubiosen Kreditverträge gemacht zu werden, die in der letzten Zeit auch schon Ärger gebracht haben und von den deutschen FA's teilweise nicht anerkannt wurden. Es kann niemandem verwehrt werden, für eine ausländische Firma als Direktor zu arbeiten und von dort ein Gehalt zu beziehen. Das EU-Finanzrecht ist da eindeutig und läßt nur eine Besteuerung in GIB zu. Wenn die aber nichts haben wollen, weil man kein Resident ist.... Tja, ich habe die Gesetze nicht gemacht, ich kenne sie nur.... Das ist eine der letzten Lücken in dieser Welt. Nach Aussagen eines britischen Staatssekretärs braucht sich auch Spanien keine Hoffnungen zu machen, daß nach dem letzten Referendum Ende 2002 vor Ablauf der nächsten 30 Jahre (!) mit Spanien noch mal über eine Rückgabe Gibraltars verhandelt wird. Blair und Aznar haben zwar daraufhin Schaum vor dem Mund gehabt, aber das hilft auch nichts. Deren Zeit ist eh bald am Ende.... Spanien verhindert heute und bis in alle Ewigkeit, daß Gibraltar in die EU kommt... sonst müßten sie ja Gibraltar als eigenständiges Land anerkennen, und das wird nieeeee passieren!!
so wird uns Gibraltar als letzter Schlupfort bleiben, so lange Spanien sich quer stellt.
... werten Herren Alto und navaltrade meinen besten Dank
für konzentrierte, sachbezogene und klare Textführung.
Ist ja nicht bei allen Autoren und Themen so.
Es geht hier ja auch um eine direkte praktische und hoffentlich bald lebende Sache.
Habe eben beide Beiträge überflogen (lese später noch genau und texte noch mal) und es scheint ja sogleich eine tragbare Basis erreicht zu sein.
Habe ihn gerade gefragt, also Ben C. will nicht nach GBZ und ist auch nicht Gesellschafter. Und Gehalt, wie auch immer, sollte ca.960 € nicht wesentlich überschreiten. Wer weiß!
Also wohl Treuhand-Zeugs nicht nötig. Ach ja- äh und eingetragen ist seine Firma da auch schon. (Hab` ich`s mir doch gedacht).
bis vielleicht nachher
sorry, aber solch eine Konstellation ist auch nicht für "Kinderkram" mit €960,00 gedacht. Wenn, dann unterhalten wir uns über "richtige" Zahlen und nicht solche Peanuts. In dieser Größenordnung braucht er bald gar keine Firma, da kann er ja besser zum Sozialamt gehen und das als Nebenbeschäftigung deklarieren.
Verfasst am: 8.Okt 2003 23:14 Titel: Schritt für Schritt
Schritt für Schritt und ok. 960 € ist auch zu wenig, um anderen ihren Gewinn zu organisieren.
Auf die Gefahr aggressiver Kommentare nochmal:
Ich glaube, ich hab`mich da mal im eigenen Gedankengarten verlaufen.
Iss auch nich so eimfach!!!
1.) Ben ist GF einer GBZ Ltd. (jedoch nicht Eigentümer) und nicht
resident.
(Treuhand und Verlaß auf Dritte fällt aus, dann lieber nicht)
Aufgabe 1 : Gesellschafterin für eine Andy S.G.P.S.
Handlung 1:gründet in Madeira als Alleingesellschafterin die Andy
S.G.P.S.
Erlöse 1 : Dividenden aus Firmenbeteiligung an Andy S.G.P.S.
Kosten 1 : Jahres-Gebühr Gouverneur, Post, Kontoführung, Gehalt
Ben 1.000 €
Gewinn1 : = (Erlöse aus Dividenden - Kosten) - ca. 3% Steuern
Aufgabe 2: Service für z.B. DE Firmen (Vermittlg.,Markenrechte,
Handel...)
Handlung 2:macht gleitende Serviceverträge mit z.B. 15 DE Firmen
und schreibt Rechnungen -online- (?)
Erlöse 2 : gleitend verhandelte Vergütung
Kosten 2 : Jahres-Gebühr Gouverneur, Post, Kontoführung, Gehalt
Ben 1.000 €
Gewinn2 : = Erlöse aus Vergütung - Kosten
Gewinn 1 und Gewinn 2 liegen nun auf dem Tisch
2.) Andy wird GF der Andy S.G.P.S.
Aufgabe : Gesellschafterin für z.B. 15 DE Firmen (einzige Aufgabe)
Handlung : wird für interessierte z.B. 15 DE Firmen
Alleingesellschafterin
(zusätzlich div. Treuhandverträge)
Erlöse : Dividenden aus diesen Firmenbeteiligungen
Kosten : Jahres-Gebühr Madeira, Post, Kontoführung, Gehalt
Andy 1.000 € Büro, Telefon, Steuererklärung,
Reisekosten der GF der z.B.
15 DE Firmen für Gesellschafterversammlung ö.ä.
Gewinn : = (Erlöse aus Dividenden - Kosten) - ca.3%
Gewinn liegt nun auf dem Tisch.
Müssen nun denn über die Verwendung des Gewinns Einzelheiten dokumentiert werden ?
Ansonsten können doch nun dieser und die anderen beiden Gewinne z.B. auf 2 x 15 Konten bei der Loyalbank eingezahlt werden.
Und dann könnten doch 2 x 15 Plastikkarten an z.B. 15 Benannte verschickt
werden.
Bitte extrem um Geduld - bin Amateur und denke einfach so drauf los !
Ergebnis: Es können z.B. 15 DE Firmen
1. - über beauftragte Serviceleistungen in gewissen Grenzen die Höhe ihrer
Gewinne steuern.
2. - beschließen, den dann verbleibenden Gewinn nach Steuern 100% an
ihren Gesellschafter zu zahlen.
3. - jede für sich, sich eine Plastikkarte zuschicken lassen.
Madeira ist doch nun mal EU und nicht so anrüchig oder verdächtig und auch nicht so auffällig in Erscheinung getreten: das muß doch irgendwie gut zu nutzen sein.
Sorry, aber solch ein Aufwand für die paar Kröten....
So was lohnt sich erst ab min. 10.000 € im Monat.
Vergiß nicht, daß Gewinnabführungsverträge zwischen Mutter- und Tochtergesellschaftten seit letztem Jahr beim HR angemeldet und eingetragen sein müssen, das bedeutet, du legst eine unwiderrufliche Spur. Du kannst bestenfalls mit der Madeira-Firma und den deutschen Firmen Geschäftsführungs- und Beraterverträge auf reiner Honorarbasis machen, alles andere wird vom FA als illegale Gewinnverschiebung angesehen.
Noch eins, was Du nicht richtig erkannt hast:
In Gibraltar wird BenC. a) zum Direktor ernannt und ist doch Eigentümer der Gibraltar-Firma, da nach der Gründung und Eintragung im HR ihm die Anteile der Gibraltarfirma per Notarvertrag übereignet werden. Lediglich im HR erscheint diese Übertragung nicht. Die Treuhänder der Gründung haben überhaupt kein Interesse, Ben C. als Direktor wurschteln zu lassen und nachher als Anteilseigner für seinen evtl. verzapften Mist haften zu müssen. Die Haftung liegt am Ende der Reise immer bei den Anteilseignern. Also entweder Ben C. wird selbst durch die Rückübereignung der Anteile Eigentümer der Gibraltarfirma oder er findet einen, der für ihn die Anteile kauft und dann für ihn den Kopf hinhält, wenns schief geht.
Der Rest war so in Ordung und ist rechtlich so machbar, aber wie gesagt, unsinnig wenn man sich in diesen "Peanut"-Regionen bewegt.
Liebe Leser, Hallo navaltrade,
`tschuldigung, daß ich vielleicht etwas zu langsam bin, trotzdem soll da was Solides aufgebaut werden.
<So was lohnt sich erst ab min. 10.000 € im Monat.>
O.K. verstanden - also werden die Vorteile von Madeira nicht einem Fliesenleger-Ein-Mann-Unternehmen, sondern Größerem angeboten. Denke noch darüber nach, wie die zu finden sind.
<Vergiß nicht, daß Gewinnabführungsverträge zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften seit letztem Jahr beim HR angemeldet und eingetragen sein müssen, das bedeutet, du legst eine unwiderrufliche Spur.>
Also schlußfolgere ich, daß Zahlung von Dividenden ein Gewinnabführungsvertrag ist?
Auch wenn z.B. die Madeira Lta. Alleingesellschafterin z.B. einer DE Maklerfirma ist und sonst nix tut?
Und auch, wenn personell zwischen der Madeira Lda und den DE Firmen keine Personengleichheiten bestehen?
Bei diesen Fragen hört`s nun leider auf bei mir. Hatte wohl meinen StB. in DE zu wenig befragt.
<Du kannst bestenfalls mit der Madeira-Firma und den deutschen Firmen Geschäftsführungs- und Beraterverträge auf reiner Honorarbasis machen, alles andere wird vom FA als illegale Gewinnverschiebung angesehen.>
Genau das will ja keiner: Die Madeira Lda. ist nur eine Firma zur Haltung und Verwaltung von Geschäftsanteilen an Firmen außerhalb Portugals ohne andere Aktivitäten.
Ansonsten entfallen die effektiv 1,7 % Körperschaftssteuer und es sind 34 % aktuell. Dann braucht keiner nach Madeira.
<Noch eins, was Du nicht richtig erkannt hast:
In Gibraltar wird BenC. a) zum Direktor ernannt und ist doch Eigentümer der Gibraltar-Firma, da nach der Gründung und Eintragung im HR ihm die Anteile der Gibraltarfirma per Notarvertrag übereignet werden. Lediglich im HR erscheint diese Übertragung nicht. Die Treuhänder der Gründung haben überhaupt kein Interesse, Ben C. als Direktor wurschteln zu lassen und nachher als Anteilseigner für seinen evtl. verzapften Mist haften zu müssen. Die Haftung liegt am Ende der Reise immer bei den Anteilseignern. Also entweder Ben C. wird selbst durch die Rückübereignung der Anteile Eigentümer der Gibraltarfirma oder er findet einen, der für ihn die Anteile kauft und dann für ihn den Kopf hinhält, wenns schief geht.>
Mag sein, daß mein Nichterkennen total falsch ist, aber Ben C. ist nun mal Director der GBZ Ltd., es gibt keinerlei Treuhänder oder Notarverträge oder sonstige Übertragungen oder Dritte, die irgendwelche aktiven Funktionen in dieser Ltd. haben. Und es gibt auch schon eine ander Person als Eigentümer, die unserem Ben nun auch vertraut.
Und Ben C. macht dann sein Bestes, daß es kein Mist wird.
Einfach völlig einfach. Und aus.
Das Ganze ist auch nicht irgendwie als "graue" Konstruktion gedacht.
Es soll nur im Rahmen der Möglichkeiten den DE Firmen die Reduzierung der zu versteuernden Gewinne ermöglicht werden. Und dann sollen die Gewinne diesen zur Verfügung stehen. Das ist doch nix Schlimmes.
Und diese Firma soll dann, wie Du auch empfohlen hast, Geschäftsführungs- und Beraterverträge o.ä. auf Honorarbasis mit z.B. DE Firmen machen. Das ist schon o.k.
Würde das aber die Madeira Lda. machen, macht die Mutter mit der Tochter Geschäfte und das ist Müll.
Dabei würde ich verdeckte Gewinnauslagerung sehen.
<Der Rest war so in Ordung und ist rechtlich so machbar, aber wie gesagt, unsinnig wenn man sich in diesen "Peanut"-Regionen bewegt.>
Dann habe ich ja wenigsten etwas richtig gedacht.
Danke Dir aber auf jeden Fall für Deinen Beitrag. Vielleicht finden wir ja zum Schluß ein richtig gutes Verfahren für solche
Aufgabenstellung. Denke, wir sind hier im Forum schon gut aufgehoben.
also bis dann
Da sind noch zwei Fragen vom letzten mal verlustig gegangen.
1. Müssen über die Verwendung von Gewinn einer GBZ Ltd. Aufzeichnungen gemacht werden oder kann die Firma das Geld ohne Zeugen versaufen?
2. Werden Rechnungen der GBZ Ltd. für z.B. Beratungen an DE-Firmen als online- oder Fax-Papiere anerkannt oder müssen die richtig auf Briefbogen mit Briefmarke von Gibraltar in Frankfurt eingehen?
Nach neuester Gibraltar-Finanz-Gesetzgebung müssen Bilanzen erst ab GBP 4,5 Mio Umsatz per Jahr erstellt und eingereicht werden. darunter nicht, also Prost.
Online-Rechnungen gehen, wenn man sie dann sauber ausdruckt und dem Stereurberater oder FA vorlegt. Umschlag mit Briefmarke aus GIB nicht erforderlich.
Wichtig ist nur, daß man mit der Höhe der Rechnungen in einem "erträglichen" und für einen Finanzbeamten "noch zu schluckenden" Rahmen bleibt und nicht 75% des Umsatzes auf diese Weise abzieht und die Firma in Deutschland dann am Ende mit Null da steht. Das ist wie auf dem Hühnerhof: Du mußt allen ein paar Körner hinwerfen, auch wenn sie dumm und häßlich sind... sonst machen die ausgeschlossenen Radau und Ärger....
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