Verfasst am: 22.März 2006 13:05 Titel: Mal eine Frage an die Malta-Spezialisten
Hallo,
ich bin noch immer auf der Suche nach einer wasserdichten, steuersparenden Konstruktion für mein Freiberufler dasein.
Ich bin freier Informatiker und arbeite zumeist von zuhause aus.
Die von mir bisher entwickelten Konstrukte wären wohl funktional, jedoch erheblich zu teuer und würden sich daher für mich als einzelne Person nicht lohnen.
Nun kommt eine neue Idee mit Malta ins Spiel. Genaugenommen 2 Varianten davon:
1. Variante
Gründung einer ITC auf Malta. Verbleib in Deutschland und Inhaber des Unternehmens. Das Geld vom Kunden wird an die ITC überwiesen und man bekommt selbst monatlich nur das, was man wirklich braucht um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Dieses Einkommen wird in D versteuert. Der restliche Gewinn läuft als Firmenkapital in dem Unternehmen auf.
Nach einigen Jahren verkauft man das Unternehmen oder Teile daran und beruft sich auf das DBA D-Malta, das besagt:
Art. 13 (2)
Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das Betriebsvermögen einer Betriebstätte darstellt, die ein Unternehmen eines Vertragstaats in dem anderen Vertragstaat hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, über die eine in einem Vertragstaat ansässige Person für die Ausübung eines freien Berufs in dem anderen Vertragstaat verfügt, einschließlich derartiger Gewinne, die bei der Veräußerung einer solchen Betriebstätte (allein oder zusammen mit dem übrigen Unternehmen) oder einer solchen festen Einrichtung erzielt werden, können in dem anderen Staat besteuert werden. Jedoch können Gewinne aus der Veräußerung des in Artikel 22 Absatz 3 genannten beweglichen Vermögens nur in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem dieses bewegliche Vermögen nach dem angeführten Artikel besteuert werden kann.
Damit müssten die gesamten Einkünfte aus dem Verkauf in Malta versteuert werden. Mir fehlen hier jedoch die detailierten Infos, wie Malta dies versteuert. Vielleicht könnte mir hier in Malta-Spezialist mal unter die Arme greifen.
2. Variante
Umzug nach Malta.
Ich hätte kein Problem damit nach Malta auszuwandern.
Wie sieht es denn dann mit der Steuerpflicht aus? Reicht es aus, wenn ich 183 Tage ausserhalb Deutschlands bin? oder müsste ich auch sicherstellen, daß ich hier keine Wohnung oder sonstige Wohnstätte mehr hätte? ich bin Eigentümer von einem Hausanteil und daher würde das FA hier bei Bedarf wohl immer einen Wohnsitz rein interpretieren können.
Vielleicht hat ja auch jemand eine andere praktikable Lösung zur Hand.
Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 4 Wohnort: Malta
Verfasst am: 6.Jun 2006 18:02 Titel: Malta
Hallo,
Also vom Grundgedanken stimmt das so schon.
Allerdings ist es doch etwas ausfürlicher zu organisieren.
Malta bietet für viele Freiberufler - gerade -im IT Business gute Steuersparmodelle.
Wenn Sie in Malta Ihren festen Wohnsitz haben zahlen Sie 35 % Einkommensteuer. Nicht gerade ein Schnäpchen - allerdings kenne ich keinen meiner Mandanten der diese Summe wirklich zahlt und die Überprüfung und "Verfolgung" von Steuersündern wird hier anders interpretiert.
Die zweite Lösung, den Wohnsitz nach Malta zu verlegen ist sicher die einfachere Lösung, zumal es dann andere Möglichkeiten gibt diese Einkommensteuer enorm zu senken.
Gern gebe ich Ihnen genauere Infos.
so weit ich informiert bin gilt in malta das territorialprinzip: d.h. versteuert wird nur das was in malta verdient wird- einnahmen aus dem ausland bleiben unversteuert, zumindest in malta.
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