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Mal wieder eine Offshore-Konstellation...

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HugoHiasl
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.12.2003
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 26.Nov 2004 12:26    Titel: Mal wieder eine Offshore-Konstellation... Antworten mit Zitat

So, nach einiger Zeit ist es mal wieder fällig meine wirren Gedanken zu sortieren und niederzuschreiben um mir die Meinung von anderen "Forschern" in diesem Metier einzuholen.

Grundlage für das folgende Modell ist das DBA zw. Deutschland und Mauritius oder eines anderen geeigneten Staates mit einem DBA, daß in ungefähr dem OECD-Musterabkommen entspricht.

Lage in Mauritius:
Ein Kapitalgesellschaft wird gegründet und dort eingetragen. Es werden entsprechende Kontenstrukturen etabliert.

Es müsste doch dann möglich sein, daß ein deutscher Freiberufler für diese Firma arbeitet und auch ein gewisses Entgelt für seine Tätigkeit erhält. Die eigentliche Rechnung an den Endkunden kommt jedoch vom Unternehmen in Mauritius und wird vom Endkunden auch an dieses bezahlt.

Damit bleibt das übliche Problem, wie bekommt man das Geld in den heimischen Hosensack.

Für diesen Fall würde dem Freiberufler in Mauritius eine kleine Parzelle Land verkauft und diese zurückgepachtet.

Die Pacht für das Land wäre dementsprechend ein Gewinn aus unbeweglichem Vermögen gemäß Art 6 (1) und (4) des OECD-MA.

Gemäß Art 13 (1) OECD-MA können diese Einkünfte daher nur von Mauritius versteuert werden. Der Weg in den heimischen Hosensack wäre also legal.

Die Frage ist nur, kann die Finanzbehörde dieses Umgehungstatbestand (was anderes ist es ja offensichtlich nicht) einfach anders besteuern, nur weil sie weiß, wie der Hase läuft? Oder muß die sich an die Abkommen halten?

Über ein paar Gedanken hierzu würde ich mich freuen.

Viele Grüsse
Oliver
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 26.Nov 2004 23:10    Titel: waghalsige auslandsstrukturen Antworten mit Zitat

Grundlage für das folgende Modell ist das DBA zw. Deutschland und Mauritius oder eines anderen geeigneten Staates mit einem DBA, daß in ungefähr dem OECD-Musterabkommen entspricht.
_____ ein dba hilft ihnen keinen meter, wenn die struktur an und für sich "wurmstichig" ist
_____ finanzämter gehen je länger je mehr dazu über, bei IHREM KUNDEN aufwandbelege, die dieser steuerlich geltend machen möchte (und ich nehme nicht an, dass er ihre "beratung" aus der privatschatulle zu begleichen bereit ist... dann könnte er ihnen ihre "auslagen" ja auch formlos durch überreichen eines netten couverts begleichen!), schlicht und einfach nicht zuzulassen und die entsprechenden aufwendungen dem gewinn zuzulassen
_____ mit bvi-klitschen (british virgin islands) klappt schon überhaupt gar nichts mehr... das land rühmt sich ja, die grösste anzahl eingetragener "ibc's" (das übelste vehikel, das auf dem markt existiert!) zu unterhalten... hat allerdings dazu geführt, dass dem hintertupfigsten finanzbeamten die insel bekannt ist und er beim entdecken jedwelchen beleges mit absender "tortola" entzückt aufjubelt und zum rotstift greift!
_____ die begründung der finanzbehörden ist immer die gleiche: es ist "wirtschaftlich nicht nachvollziehbar", dass man für die ausfertigung eines beratungskonzeptes einen "fachmann" beiziehen muss, der auf mauritius residiert... dieser meinung ist nichts entgegenzusetzen


damit ich mich nicht dem vorwurf aussetze, ALLE derartigen umgehungsversuche in den gleichen kübel (den runden nämlich, der neben ihrem schreibtisch steht) zu schmeissen, folgende ergänzung:
_____ für SPORTLER und/oder
_____ KÜNSTLER
sieht die sache wesentlich besser aus... wieder mit fa-begründung:
- es ist durchaus vertretbar, dass ein sportler beispielsweise seine vermarktungsrechte im sponsoren-bereich an eine professionelle agentur GEGEN EINE JÄHRLICHE RENTE abtritt (die FIFA und das INTERNATIONALE OLYMPISCHE KOMITEE haben die vermarktungsrechte an internationalen anlässen während jahren/generationen an AGENTUREN ausgelagert... teilweise gegen 30% provision... oder sogar AUF RISIKOBASIS, sprich: pauschalmegamillionenzahlung... was übrigbleibt, gehört der agentur... im falle der fifa hat sich die agentur übernommen, ist pleite gegangen... und die fifa hat in der zwischenzeit die vermarktung IN EIGENER REGIE an die hand genommen... war - ich weiss dies von einem insider - überrscht ob der "marge", die da in obskuren kanälen hängenblieb
_____ also: eine struktur ist immer soviel wert, wie ihr schwächstes glied... und bei einem marketingkonzept, das von einer firma auf den bahamas erstellt und von einem "europäer" unterzeichnet wurde....l in der mehrheit der fälle noch von einer person, die noch nie auf den bahamas LEBTE (= RESIDENT WAR!!!)
_____ ähnlich verhält es sich mit KUENSTLERN: tourneen werden heutzutage "pauschal" an agenturen abgetreten... öffnet tür und tor für tolle "arrangements"... es gibt eine KLASSISCHE KONZERTAGENTUR auf den bahamas - sie ist dort seit jahrzehnten PHYSISCH präsent und international tätig - nie irgendwelche probleme gehabt... weiss ich aus bestimmten - hier nicht relevanten... sorry ... gründen
_____ copyrights von schriftstellern/autoren/songwriters: superbasis für eine internationale struktur... markeitngkonzept für die metzgerei in schwerte... problematisch!!!! - comprendru?


Lage in Mauritius:
Ein Kapitalgesellschaft wird gegründet und dort eingetragen. Es werden entsprechende Kontenstrukturen etabliert.
_____ jurisdiction spielt eine unwesentliche rolle - siehe "remarks above"


Es müsste doch dann möglich sein, daß ein deutscher Freiberufler für diese Firma arbeitet und auch ein gewisses Entgelt für seine Tätigkeit erhält. Die eigentliche Rechnung an den Endkunden kommt jedoch vom Unternehmen in Mauritius und wird vom Endkunden auch an dieses bezahlt.
_____ absolut unrealistisch... siehe remarks above
_____ hinsichtlich "deutscher freiberufler" kommt mir noch in den sinn: werber, die zwingend (you understand?) zugriff auf eine datenbank mit grafic design-motiven benötigen... zugriff auf internationales network (oooops, server offshore angesiedelt!!)... geeignete alternative


Für diesen Fall würde dem Freiberufler in Mauritius eine kleine Parzelle Land verkauft und diese zurückgepachtet.
_____ priorität - ich spreche aus längjähriger erfahrung - wird geld "zuhause" benötigt... und zwar zur deckung der lebenshaltungskosten und nicht für die acquisiton einer landparzelle in einem fernen lande


Die Pacht für das Land wäre dementsprechend ein Gewinn aus unbeweglichem Vermögen gemäß Art 6 (1) und (4) des OECD-MA.
_____ also diesen "pachtvertrag" möchte ich gerne sehen... unbebautes land auf mauritius an lokalen "farmer" verpachtet... wird mit sicherheit millionen einbringen (sorry... political incorrect remark!)


Gemäß Art 13 (1) OECD-MA können diese Einkünfte daher nur von Mauritius versteuert werden. Der Weg in den heimischen Hosensack wäre also legal.
_____ 1. teil der bemerkung ist o.k.
_____ bei der reise in den heimischen hosensack ist ihnen ein überlegungsfehler passiert: sobald sich irgendein betrag in ihrem geldbeutel einnistet... haben sie doch wohl sicher einkommen erzielt (oder unter welchem - steuerbefreiten - stichwort wollen sie den eingang verbuchen?)... das steuerpflichtig ist!!!!!


Die Frage ist nur, kann die Finanzbehörde dieses Umgehungstatbestand (was anderes ist es ja offensichtlich nicht) einfach anders besteuern, nur weil sie weiß, wie der Hase läuft? Oder muß die sich an die Abkommen halten?
_____ ist kein umgehungstatbestand, sondern schlicht und einfach steuerhinterziehung... mit den entsprechenden konsequenzen


nachtrag: ist etwas spät und ich bin gesundheitlich nur 150% einsatzfähig - ich bitte, kleine redaktionelle fehler nachzusehen


frohes wochenende


ffbkdavid
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HugoHiasl
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.12.2003
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 26.Nov 2004 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Erst mal danke für die zügige Antwort.

Was ich nicht ganz verstehe. Wie kann das Finanzamt einen Aufwandsbeleg nicht zulassen, wenn dieser aus einem Land kommt, das nicht auf einer schwarzen Liste der SteuerOasen steht?

Haben die da die freie Wahl?

Beim Kunden handelt es sich um eine weltweit tätige Unternehmensberatung, die so oder so Rechnungen aus aller Herren Länder begleicht.

Wäre es durch eine andere Konstellation mit einer Firma in GB z.B. denkbar ?

Oder ist das insgesamt ein Wunschdenken, daß eine Einzelperson Einkommen verlagern kann.

Zur Frage wie der Weg in den heimischen Hosensack stattfindet ohne Einkommen zu generieren, ist ja der Artikel 13 DBA zuständig. Einkünfte aus unbeweglichen Gütern (Auch Pachteinnahmen von Ländereien gehören dazu) werden von Mauritius versteuert. Danach sollten die sich doch legal in der heimischen Tasche befinden. Oder hab ich da was falsch verstanden?
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