Verfasst am: 21.Aug 2005 11:12 Titel: Neugründung Offshore und Markenrechte...
Ein herzliches Hallo an Alle!
Ich bin schon seit längerem begeisterter Mitleser hier und für mich als internat. Versandhändler ist GoMoPa bereits eine der wichtigsten Informationsquellen. Herzlichen Dank erstmal für das außerordentlich gute und fundierte Engagement der meisten hier.
Nun zum eigentlichen Grund für die Eröffnung dieses Treads...
Angenommen ein in Deutschland ansässiger Unternehmer möchte einen Internethandel mit sagen wir mal "markenrechtlich bedenklichem Handelsgut" etablieren. Die Ware wird idealerweise natürlich nicht von Deutschland aus versendet. Wo ist ein günstiger Platz auf Mutter Erde um eine anonyme IBC zu gründen zu diesem Zweck? Inwiefern kann eine solche Konstruktion dann auch gegen eventuelle Klagen der Markenrechtsinhaber standhalten? Dass hierbei der Serverplatz und die Domain ebenfalls über "rechtlich standhafte" Art und Weise angemietet werden müssen ist klar.
Ich denke hier an die BVI, lieber wäre mir aber ein Land das etwas näher zur EU liegt.
Über eine rege Beteiligung und Eure fachkundigen Beiträge freue ich mich.
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 21.Aug 2005 12:03 Titel:
@ sehr geehrter Leser epikur,
im Namen vieler fleißiger "Schreiberlinge" hier, die unser Forum attraktiv machen, danke ich für die freundlichen Worte.
Beim Lesen ist Ihnen sicherlich aufgefallen, daß es allerdings hier auch harte Worte gibt, wenn es darum geht, user von "Dummheiten" oder gar wirtschaftlichem Selbstmord abzuhalten.
Ich selbst kann Ihnen nur davon abraten, sich mit den BVI näher zu beschäftigen ! Geben Sie einmal in der Suchfunktion von Gomopa "BVI" ein und Sie werden einen reichlichen Fundus an Informationen bekommen, der - hoffentlich - dazu beiträgt, von dieser Ecke der Welt Abstand zu nehmen.
Zu Ihrem konkreten Fall: Sind Sie sicher, daß Sie unbedingt eine "IBC" benötigen ? Haben Sie schon einmal über andere Gesellschaftsstrukturen nachgedacht ?
Markenrechtliche relevante Fälle können Sie meines Erachtens bereits dadurch "im Griff" behalten, wenn Sie keine zustellungsfähige Anschrift in Deutschland oder Europa vorhalten. Insoweit gilt, daß die meisten Staaten der Welt Markenrechtsgesetze haben; mir scheint es so, daß in Ihrem Fall eine Kombination von Rechtssicherheit und Standortvorteil vonnöten wäre ?!
Wollen Sie von Deutschland aus tätig sein oder werden ?
Sehr verehrter tropico, insgeheim habe ich mir eine Antwort Ihrerseits auf meinen Beitrag erhofft und sage dafür schon einmal "Herzlichen Dank".
Ich bin Händler. Schon mehrere Jahre. Und für mich gibt es beim Handel mit "markenrechtlich bedenklichen Waren" keinen Grund Anstoss zu nehmen. Lediglich eine zu geringe erzielbare Marge wäre ein Grund Allerdings setzt dies natürlich voraus dass ich mich selbst nicht in ein nicht übersehbares Risiko rechtlicherseits stürze, e. g. die gesamte Konstruktion und Abwicklung peinlichst genau geplant und organisiert ist.
Zum Thema BVI: selbstverständlich habe ich bereits unzählige Stunden hier im Forum damit verbracht mich einzulesen. Vorausgesetzt der deutsche Fiskus bekommt keinen Anhaltspunkt auf meine ausländischen Tätigkeiten und das erwirtschaftete Geld bleibt auch dort, gibt es weitere Bedenken? Und wenn ja, welcher Art?
Eine IBC... Ja oder Nein? Hmm, diese Frage ist berechtigt. Vordergründig bin ich auf der Suche nach Möglichkeiten eventuellen markenrechtlichen Verfolgungen legal aus dem Weg zu gehen. Die Nicht-Vorhaltung einer ladungsfähigen Anschrift wäre eine Möglichkeit. Allerdings stellt sich die Frage woher eine ladungsfähige Adresse aus anderen Ländern zu bekommen wäre bei der man doch die Gewissheit hat alle "Fäden" der Unternehmung in der Hand zu halten und gleichzeitig nicht erpressbar zu werden.
Insoweit haben Sie absolut recht mit Ihrer Annahme dass eine Kombination von Rechtssicherheit und Standortvorteil vonnöten ist.
Ich selbst werde von Deutschland aus tätig und ohne Zweifel wäre ich, würde ich auf eigene Rechnung handeln, voll haftbar. Daher der Gedanke der vorgeschobenen juristischen Person. Hier lässt sich der Fortgang der Geschäfte nach z. B. Abgabe einer Unterlassungserklärung (zu der es ja mit einer sinnvollen Konstruktion nicht kommen sollte) m. E. wesentlich leichter erreichen.
Bleiben Sie dabei? Ich würde mich freuen... Epikur
Verfasst am: 21.Aug 2005 13:51 Titel: internationale firmenstruktur
sorry, edler philosoph... gerade 'rausgesagt stören mich in ihrer anfrage zwei dinge:
1)
sie reden von "... markenrechtlich bedenklichem Handelsgut ...", ohne genauere informationen einzustellen - software-piraterie?, gefälschte markenuhren?, nicht autorisierte verwendung von krokodilen und anderem getier auf textilien? - bitte: was verstehen sie unter diesem begriff? - an diebesgut mag ich nicht zu denken, denn dieses unterstände ja dem sammelbegriff "beschaffungstechnisch bedenkliches handelsgut" und nicht "markenrechtlich"
oder?
2)
sie erkundigen sich nach möglichkeiten einer strukturgestaltung, geben allerdings den ausgelutschten begriff "ibc" so quasi als vorgabe und conditio sine qua non ein - woher rühren diese "fachkenntnisse", die übrigens absolut "ausser mode" sind - heute knallt ihnen jeder finanzbeamte selbst unterster dienstränge ihre "firmendokumente" um die ohren, wenn er unterlagen, die eine "ausländische geschäftstätigkeit" belegen sollen, vor sich sieht, auf denen auf dem titelblatt irgendein hinweis auf "... international business company act of neunzehnhundertdingsbums ..." steht
zum wiederholten mal: ibc's mögen sich für die diskrete und anonyme verwaltung von vermögenswerten von privatpersonen OHNE (KUNDEN)KONTAKT NACH AUSSEN eignen... bereits die eröffnung eines bankkontos ist jedoch mit rasant steigenden schwierigkeiten verbunden - und wenn sie dann noch mit einer aammnn-klitsche daherkommen, ramponieren sie sich nur ihren persönlichen ruf als seriöser unternehmer
heutzutage hat keine struktur ohne eine kombination von onshore- und offshore jurisdictions auch nur den hauch einer erfolgschance
im ihrem - verständlichen und lobenswerten - "drang" nach einer jurisdiction in möglichster nähe zu ihrem wohnort sollten sie im eifer des gefechtes im übrigen auf skurrile und/oder obskure länder wie malta, montenegro, gibraltar verzichten... alles auslaufmodelle, unter ständig zunehmendem druck seitens von eu/oecd/fatf... werden nur noch von lokal ansässigen anwaltskanzleien propagiert, die naturgemäss business verlieren würden, wenn ihre lukrativen angebote nicht mehr up-to-date wären
vielleicht könnten sie uns zum punkt 1) etwas nähere angaben machen... diese haben nämlich grossen einfluss auf die wahl geeigneter standorte für die optimale abwicklung ihrer transaktionen
Besten Dank auch für Ihre Antwort und Bereitschaft der Lösungsfindung werter ffbkdavid.
Ihre Fragen sind berechtigt. Bezüglich des Punktes 1: Es handelt sich in den allermeisten Fällen um in den Mitgliedsländern der WTO zutreffend bezeichnete Uhren-Schmuck-Plagiate höherer Qualität welche selbstredend ordentlich erworben werden.
Bezüglich des Punktes 2 habe ich vielleicht nicht konkret genug zum Ausdruck gebracht dass die Fiskaler keinerlei Hinweis auf eine Geschäftstätigkeit von D aus erhalten. Dies schliesst selbstredend auch die Anmietung exterritorialen Webspaces zur Bewerbung der Artikel sowie das Beantworten von mailverkehr über den ausländischen Webserver ohne deutsche Einwahlspuren ein.
Also: in D erfolgen keinerlei Aktivitäten außer das Beantworten des mailverkehrs. Es wird nichts versendet von hier, es wird nichts importiert nach hier, es wird nichts überwiesen nach hier.
Ich versuche lediglich ein Konstrukt bzw. Land zu finden in dem der Handel mit Plagiaten gesetzlich nicht verboten ist um mich nicht strafbar zu machen. Da ich ja selbst dort nicht ansässig bin, ist für mein Verständnis eine Corporation eine Möglichkeit unter der Flagge des noch zu findenden Landes (evtl. mit einem Teilhaber) zu handeln und somit einer markenrechtlichen Verfolgung zu entgehen.
Beste Grüße... Epikur
(in keinster Weise beanspruche ich im Übrigen den Intellekt, noch die philosophischen Fähigkeiten des vorgenannten zu besitzen. Mir gefallen lediglich seine Ansichten über das Leben im Allgemeinen sehr gut )
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1127 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 21.Aug 2005 17:16 Titel:
epikur hat folgendes geschrieben::
Ich versuche lediglich ein Konstrukt bzw. Land zu finden in dem der Handel mit Plagiaten gesetzlich nicht verboten ist um mich nicht strafbar zu machen. Da ich ja selbst dort nicht ansässig bin, ist für mein Verständnis eine Corporation eine Möglichkeit unter der Flagge des noch zu findenden Landes (evtl. mit einem Teilhaber) zu handeln und somit einer markenrechtlichen Verfolgung zu entgehen.
Naja, epikur, das ist sicherlich nicht einfach. Wie ich schon sagte, die meisten Länder dieser Welt haben Markenrechtsgesetze. Entscheidend wäre, den Unternehmessitz in einem Land zu haben, das mit Europa und z.B. den USA (je nach dem, in welchem Land der Urheber seinen Sitz hat) in keiner Weise rechtlich und tatsächlich verbunden sind. Der Verwaltungssitz (Anschrift nach außen) einer solchen Gesellschaft sollte dann wiederum woanders sein.
Ja, wenn es einfach wäre, wär ich nicht hier Ich bin mir auch bewusst dass dies ein heikles Thema ist. Nachdem ich schon mehrere Monate (unter einem anderen Nick) hier mitlese ist mir durchaus bewusst dass sich hier auch Menschen aufhalten die durchaus gewöhnt sind rechtliche Lücken oder Schlupflöcher für sich auszunützen.
Meine Intention ist lediglich eine Diskussion anzustossen um herauszufinden was eine mögliche Konstellation wäre.
Es sollte also sagen wir mal ein Land sein das mit Deutschland kein Rechtshilfeabkommen hat? Dies würde doch einem möglichen Kläger die Sache erschweren. Derzeit frage ich mich ob es denn genügen würde den Sitz in einem der 32 Länder zu haben das de facto noch nicht der WTO beigetreten ist. Wobei dann immer noch nicht geklärt wäre ob jenes Land nicht doch die Markenrechtsgesetze respektiert. Das ist zu schwammig.
Lassen Sie uns doch nochmal die Version der nicht ladungsfähigen Adresse aufgreifen:
Konstellation wäre dann wie folgt:
1.) Webserver physikalisch im Ausland (meinetwegen Serbien oder ein anderes der 32 Länder), Hosting vorbezahlt mittels Western Union
2.) Domain gehostet von einem Serben unter Zuhilfenahme einer nicht existenten serbischen Adresse.
3.) Mailverkehr über den ausländischen Server ohne Trace von und nach DE
4.) Versand aus Serbien, Erhalt der Bezahlung über WesternUnion ebenfalls in Serbien.
Gibt es da noch Angriffspunkte oder Chancen für die Global Player?
Naja epicur,
wie schön philosphisch sich dieser thread anhört und wie schön sich alle auch artikulieren, dennoch sind Sie meiner Meinung falsch, so etwas öffentlich hier anzufragen. Es sitzen genügend Rechtsanwälte in diesem Forum, die Sie gegen einen bestimmten Obulus bei dem jeweiligen Markeninhaber anschwärzen würde, daher sollten Sie höllisch aufpassen.
Zudem, bevor Sie hier eine Anleitung zu einer Straftat suchen, wieso denken Sie nicht selber hier mal ein wenig nach? Überlegen Sie sich doch mal,. in welchen Ländern der Verkauf von solchen Produkten geduldet werden, dann gehen Sie dahin und rechnen sich Ihre Traumrenditen aus
Aber glauben Sie mir, je mehr Sie solche Waren verkaufen, umso höher ist das Risiko, dass Sie hinter Gittern wandern...
Das ist nict böse gemeint, sondern nur ein gut gemeinter Rat, den auch sicherlich unser werter Moderator ffbkdavid versucht hat zu übermitteln.
Besten Dank auch Ihnen werter sunriser für Ihre Meinung.
Ich denke dass das Risiko hier doch äußerst gering ist einen Anwalt zu treffen der noch dazu das passende Mandat hat Selbst wenn er es hätte bräuchte er erst noch ein paar kleinere Beweise von Handlungen die es ja noch nicht gibt sowie eine Anschrift. Diese zu bekommen dürfte schwieriger sein als das Mandat
Sie haben aber trotzdem dass Ihnen dieser Thread gut gefällt schlicht übersehen dass ich hier keine Anleitung zu einer Straftat suche, sondern ebendiese vielmehr vermeiden möchte indem ich plane von einem Land aus zu agieren in dem dies kein Straftatbestand ist
Insoweit gibt es nichts zu beanstanden als dass das "Recht" möglicherweise in den Augen des einen oder anderen etwas weiter gedehnt wird in einen Bereich hinein in dem möglicherweise zu wenig Leser hier Erfahrungswerte haben, aber trotzdem gerne ihre Meinung dazu kundtun. Das wiederum ist absolut legitim.
C'est la vie... Epikur wünscht einen schönen Abend und verzieht sich auf die Couch
Verfasst am: 21.Aug 2005 20:21 Titel: kleine bachstubenverwuchslengen:
... wie wär's, wenn sie statt der bekannten "..olex" uhren mit der aufschrift BOLEX produzieren liessen?
manchmal hilft ein kleiner dreckfuhler ungemein
habe ich übrigens in FINNLAND selbst gekauft... originalnichtvollgolduhr - aber glänzend wie eine solche!!! - für seinerzeit 25 schweizer franken... die differenz zwischen "R" und "B" auf dem zifferblatt war kaum erkennbar
gewusst wie? - keine ahnung... nicht meine materie und auch nicht mein ding - und: nein, WIR verkaufen ihnen keine offshorestruktur mit treuhanddirektor, über die sie derartige deals abwickeln können
Tja, das kommt dabei heraus wenn man zu wenig markenrechtliche Kenntnisse hat. Das "B" würde ihnen nicht aus der Patsche helfen genau wie es den Verkäufer nicht vor größerem Schaden bewahren würde.
Dass Sie mir keine Struktur verkaufen würden... ich bin ihnen nicht böse Sie wären nicht der richtige Partner für mich. Damit möchte ich Ihnen keinesfalls Ihre ohne Zweifel vorhandene fachliche Kompetenz abstreiten.
Ich bin lediglich vorher beim Googeln auf ein paar Ungereimtheiten gestossen welche mich von geschäftlichen Verbindungen mit Ihnen eher gefühlsmässig abhalten würden. Es waren die teilweise obsoleten Belehrungen Ihrer ersten Antwort die mich zum googeln animiert haben. Dass eine IBC mit geschäftlichem Auftritt in Deutschland nicht statthaft und höchst problematisch ist, war mir lange Zeit vorher bekannt. Ich habe auch nie den Wunsch geäußert hier in Deutschland mit einer IBC aufzutreten, noch habe ich das Bestreben einen "Treuhanddirektor" wie von Ihnen angeregt einzuschalten.
So long, knapp vorbei ist auch daneben... Allseits Gute Geschäfte.
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