Verfasst am: 2.Jan 2006 23:34 Titel: Newbie ohne festen Wohnsitz sucht hilfe wegen Firmengrundung
Bin Newbie so sei vorsichtig mit mir-).
Tolles Forum hier, aber auch nach viele Suchauftraege bin ich nicht schlauer geworden. (Na ja Hollaender;-)
Aber vielleicht kann Jemand mich helfen:
folgendes:
-Nationalitaet: Niederlander
-Kein festen Wohnsitz oder Anmeldung.
-Consultant
-Biete Dienstleistungen Weltweit an. Verbleibe nie laenge genug in einen Land um da Steuerpflichtig zu sein. (Bin selten in Deutschland oder Holland)
-Umsatz ca. 75.000 Euro/Jahr
Nachdem Zwischenperson mit Offshore "äufhoerte" muss ich jetzt eine eigene Firma gruenden.
Liefere nur Dienstleistungen. Moechte die Firma auch benutzen um Rechnungen zu stellen fuer andere Freelance Consultants/Trainer.
Was ist fuer mich der meist geeignete Rechtsform, oder gibt es da andere Ideeen....
Brauchte eigentlich auch gleich einen Vorschlag bei welche Firma ich das am besten machen kann.
Verfasst am: 3.Jan 2006 5:18 Titel: Re: Newbie ohne festen Wohnsitz sucht hilfe wegen Firmengrun
work&holiday hat folgendes geschrieben::
Verbleibe nie laenge genug in einen Land um da Steuerpflichtig zu sein. (Bin selten in Deutschland oder Holland)
Och nee, nich schon wieder. Im Zweifelsfall sind Sie als Niederländer trotz fehlendem Wohnsitz, trotz fehlender 183 Tage dort und trotz überwiegendem Lebensmittelpunkt in den NL steuerpflichtig.
Denn und das legen die Finanzbehörden einfach so mal eben fest - das wird in NL nicht anders sein als in Deutschland - wird bei fehlendem Lebensmittelpunkt hier, dort, sonstwo einfach gesagt "Hey, Sie sind Deutscher/Niederländer/whatever, zahlen Sie hier Ihre Steuern, gehen Sie nicht über Los..."
Letztens hatten wir hier jemanden, der meinte ebenfalls, er würde sich nie an einem Ort lang genug aufhalten, dass er einen "örtlichen Lebensmittelpunkt" hätte und er müsse keine Steuern zahlen. Irrtum!!!
Später las ich im DBA D - USA, daß eben genau dann Ihre Staatsbürgerschaft herangezogen wird und wenn der dann gegenüber dem Finanzamt sagt: "Nö, ich zahl keine Steuern, weil...". Lacht der Finanzbeamter ganz fürchterlich, zieht seine Gummihandschuhe an und ...
Liebe Mods, bitte macht doch bitte ´ne kleine Anmerkung im Text, daß Ihr den Text verändert habt. Außerdem fand ich die Fortführung des letzten Satzes jetzt nicht so schlimm, daß er editierwürdig wäre...
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
Verfasst am: 3.Jan 2006 17:49 Titel:
Meines Wissens ist die USA der einzige Staat der die Steuerpflicht über die Staatsbürgerschaft begründet.
Wenn die Gesetze in NL denen von D ähnlich sind, dann dürften Sie irgendwo steuerpflichtig sein, wenn ALLE folgenden Voraussetzungen verfüllt sind:
- Kein Wohnsitz in NL oder einem anderen Staat (d.h. keine Wohnstätte, kein Zimmer oder ähnliches wird bereit gehalten, auf die polizeiliche Anmeldung kommte es in diesem Zusammenhang nicht an). Im Klartext heißt dies: Sie leben ausschliesslich im Hotel oder in Ferienwohnung, die jeweils nur kurzfristig angemietet wird. Tipp: Belege aufbewahren, für den Fall des Falles!
- Keine Betriebsstätte (fest Einrichtung wie Büro irgendeiner Art) vorhanden. Frage: Wie nehmen Ihre Kunden mit Ihnen Kontakt auf?
- In keinem Land sind sie pro Jahr mehr als 183 Tage anwesend (Bedingung für Steuerpflicht über den gewöhnlichen Aufenthalt)
Nochmal was zu backdoor2! Sie sollten nicht immer Ihre Meinung mit den rechtlichen Gegebenheiten (Gesetzen) gleich setzen.
Denn selbst ein Finanzbeamter kann nicht einfach - mir nichts Dir nichts - nur weil dieser gerade Lust darauf hat - eine Steuer festsetzen - und die staatliche Zugehörigkeit begründet noch lange keine Steuerpflicht.
Meine Anregung: Setzen Sie sich am besten mal etwas ausführlicher mit den jeweiligen Gesetzestexten auseinander und gehen Sie in sich.
Denn Ihr oben aufgeführtes posting ist nach meiner Meinung inhaltlich nicht haltbar ! Danke!
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 4.Jan 2006 16:14 Titel:
Lieber junger Berliner,
hatten wir uns nicht darauf geeinigt (letzte große posting-Runde, Sie erinnern sich), daß der Tonfall und die Wortwahl ein Mindestmaß nicht unterschreiten darf ?
Sie haben wieder mal Recht. Der Tonfall ist nicht ganz passend - der Inhalt meiner Ausführung ist aber vom Informationsgehalt her richtig.
backdoor2 schrieb in einem anderen Thread:
Zitat:
.... ich bin ja kein Steuerfachmann ....
und trotz dieses Einwandes immer falsche Tipps geben - es wird nicht die aktuelle Gesetzeslage wider gegeben sondern ständig/immer die eigene Meinung + Vermutung - aufgebaut auf Halbwissen....
da krempeln sich bei mir die Fußnägel hoch .....
Wenn Sie möchten, können Sie gerne den oben aufgeführten Beitrag editieren.
na, da haben wir ihn ja wieder, unseren "Weltbürger"
Ich glaube, daß dieses Thema mehr als ausführlich bereits abgenudelt wurde. Und wir warten immer noch gespannt auf den Erfahrungsbericht von berliner-27. Statt dessen gleich ...
Sollte jemand nicht komplett vom Wahnsinn befallen sein, sollte er sich gut überlegen, ob er ein solches Experiment wagt.
Stellen wir uns mal folgendes vor:
Unser heimatloser Niederländer erbringt "selbständig" Dienstleistungen und in Ermangelung eines Wohnsitzes tut er dies von einem Hotel in Deutschland aus. Durch einen dummen Zufall stolpert die Steuerfahndung oder noch besser, die Gewerbeaufsicht bei ihm in's Zimmer und nochmal durch Zufall ist er gerade im Beratungsgespräch mit einem Deutschen Kunden, den er gerade zu einem Vertragsabschluß überredet hat (Vertrag liegt auf dem Tisch - Anschrift seiner Selbständigkeit ist Nirgendwo oder im Himmelreich, Konto ist auf Wolke 7)
Auf die Frage, wo er denn sein "Gewerbe" betreibt antwortet er: überall und nirgends, ich bin Weltbürger, für mich gelten regionale Steuer- aber auch andere Gesetze (z.B. Gewerbeordnung u.a.) nicht!.
Auf die Antwort bin ich gespannt! (ich kenne sie übrigens)
Vergleichbar mit: Ein illegaler Marokkaner ohne festen Wohnsitz arbeitet als illegaler selbständiger Tellerwäscher zwei Tage in Spanien (wo er in einem Pappkarton wohnt) und wird cash bezahlt. Plötzlich kommt......
Ist der auch Weltbürger?
Neben der von siggi_siggi_siggi angesprochenen LLC wäre - nach meinem bisherigen Kenntnisstand - auch eine Limited in Gibraltar zu empfehlen.
Vorteile:
- relativ schnell und günstig zu installieren/gründen
- Nicht - residente (nicht in Gibraltar Ansässige) = Keine Steuerpflicht auf Umsätze, deren Einkommensquellen außerhalb Gibraltars liegen und die nicht nach Gibraltar eingeführt werden
- VAT-ID (EU-Steuernummer) etc. kann beantragt werden
- Haftungssicherheit etc.
Sollten Sie sich für eine der oben aufgeführten Gesellschaftsformen entscheiden, kann Ihnen sicherlich der User Tropico bei der Gründung helfen.
Der User Gundel kann übrigens nicht ignoriert werden, da diesem in vielen Bereichen die notwendige Sachkenntnis nicht fehlt.
@tropico
sorry, wusste nicht, daß der Begriff unter die "Zensur" fallen würde (wäre teigig, kuchenteigähnlich, schwammig besser gewesen?
Aber jetzt mal im Ernst:
mein lieber berliner,
mir ist die aktuelle Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland sehr wohl bekannt. Aus diesem Grund unterstelle ich mir einfach eine gewisse Sachkenntnis - einfach selber!
Wenn Sie mich und meine Beiträge ignorieren wollen - bitte, die deutsche Gesetzgebung werden Sie nicht ignorieren können.
Ihr und übrigens auch das Problem des Niederländers ist nämich nicht die Stuerproblematik in Deutschland sondern die felhlende Genehmigung der Tätigkeit. Wenn Sie eine Selbständigkeit in Deutschland ausüben, dann können Sie das entweder in Deutschland oder aus dem Ausland als Niederlassung in Deutschland tun oder Sie erbringen lediglich eine Leistung für ein ausschließlich ausländisches Unternehmen.
Sollten Sie keine ausländische Hauptstelle aufgrund fehlender Anmeldung haben oder kein ausländisches Unternehmen bestehen - dann dürfen Sie kein Gewerbe in Deutschland ausüben - damit ist die Betätigung illegal und damit unterliegt sie auch nicht den üblichen Steuergesetzen - illegal erwirtschaftetes Geld muß, und da haben Sie recht, in Deutschland nicht versteuert werden. Es wird Ihnen einfach komplett weggenommen.
Denken Sie auch mal über die Ausübung der Prostitution, welche mittlerweile in Deutschland ausgeübt werden darf nach - und über die letzlich geschnappten ukraiinischen Prostituierten.
Hallo Tropico,
backdoor2 schrieb in einem anderen Thread:
Zitat:
.... ich bin ja kein Steuerfachmann ....
und trotz dieses Einwandes immer falsche Tipps geben - es wird nicht die aktuelle Gesetzeslage wider gegeben sondern ständig/immer die eigene Meinung + Vermutung - aufgebaut auf Halbwissen....
da krempeln sich bei mir die Fußnägel hoch .....
Es ist richtig, dass ich kein Steuerfachmann bin, dennoch bin ich des Lesens u. des logischen Denkens mächtig (inwiefern diese qualitativen Merkmale auf andere Personen zutrifft, entzieht sich meiner Beurteilung...).
In Artikel 4 des Vertrages, Absatz 2 c) und d) steht folgendes:
Zitat:
"hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist; und
Zitat:
ist die Person Staatsangehöriger beider Staaten oder keines der Staaten, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen.
Komisch, da liest man nichts von wegen Steuerbefreiung, lieber Berliner. Auch wenn ich die "Berliner Schnauze"... durchaus eher als verkappte Liebenswürdigkeit auffasse als persönlichen Angriff, würde ich Sie dennoch bitten, nicht auch andere mit Ihren aus HALBWISSEN stammenden Thesen der Steuerbefreitheit auch noch andere in eine mögliche Steuerstraftat zu verleiten. Sie sollten erstmal aus eigenem Antrieb das Bundesministerium f. Finanzen zu Ihren Theorien befragen, bevor Sie ausser sich auch noch andere auf dieses (in meinen Augen: tote) Gleis leiten. Und wenn Sie so nett sind, fragen Sie doch bitte gleich, ob diese Ihnen das schriftlich bestätigen wollen und stellen Sie das Schreiben hier ein. Dann ziehe ich gerne mein "Halbwissen" als Nichtsteuerfachmann zurück. Danke!
Lieber Gruss,
backdoor2
------
ich wollte noch ein klein wenig mehr Eleganz in den Beitrag bringen
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
Verfasst am: 6.Jan 2006 20:14 Titel:
Zitat:
Zitat:
"hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist; und
Eine derartige Klausel findet sich in jedem mir bekannten DBA. (Ich bin aber deutlich auch kein Steuerfachmann. Meine Aussage erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.) Laut DBA wäre also ein deutscher Staatsangehöriger ohne gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz in den USA niemals in den USA Steuerpflichtig. In D ergibt sich eine Steuerpflicht aber NICHT aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern aufgrund des Wohnsitzes oder aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts (s. entsprechende nationale Gesetze). Somit ist ein deutscher Staatsangehöriger, der weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in D hat, auch in D zunächst einmal NICHT steuerpflichtig. Eine Steuerpflicht kann sich beispielsweise trotzdem für Mieteinnahmen deutscher Immoblien in D ergeben. Ferner kann eine Steuerpflicht ggf. dadurch ausgelöst werden, wenn die Ergebnisse der Tätigkeit in D verwertet werden oder wenn die Tätigkeit in D ausgeübt wird. Wenn man alle diese Regeln kennt und darauf achtet, dass die steuerlich erheblichen Tatsachen nicht zutreffen, dann kann man durchaus eine Konstellation kreieren, bei der Einkünfte in keinem Staat der Welt steuerpflichtig werden. Das setzt natürlich ein gewisse Flexibilität hinsichtlich des Aufenthaltorts voraus und eine geeignet Firmenstruktur (s. Gundel, illegale Tätigkeit). Ob man das Leben so geniessen kann, muss jeder für sich selbst entscheiden. Da die überwiegende Mehrzahl der Personen wohl eher sesshaft ist, bleibt das i.a. eine theoretische Möglichkeit. Ich persönlich kenne niemanden, der dies tut. Was aber vergleichsweise einfacher möglich ist für eine Person, die keine physische Anwesenheit in D benötigt, um Ihrer Tätigkeit nachzugehen: Einfach in einen Staat ziehen, der einen geringeren EkSt. Satz hat. Davon gibt es einige; beispielsweise die Slowakei mit 19% oder die UAE mit 0%. Sofern man die Tätigkeit dann über ein ausländisches Unternehmen ausübt, kann man auch einige Monate im Jahr in D anwesend sein, solange kein Wohnsitz oder keine Betriebsstätte in D existiert, wird man in D auch keiner Steuerpflicht unterliegen. Ich persönlich wohne aus diesen Gründen auch nicht in D (obwohl ich ausschließlich für deutsche Kunden tätig bin). Mein Situation ist aber nicht illegal. Auch hinterziehe ich keine Steuern in D. Ich muss sogar (z.B. für Mieteinnahmen und Unternehmensgewinne) eine Steuererklärung in D abgeben und bestimmte deutsche Einkunftsanteile in D versteuern. Mein Haupteinkommen unterliegt jedoch nicht der deutschen Steuerhoheit.
-> Tätigkeit ist also Beratung von Kunden in Deutschland (+ andere Länder)
-> Geschäfte werden also über eine LLC oder Dubai GmbH (...) abgewickelt; Geschäftsführer der Consultant (who else?), Nationalität aber Deutscher weil gerade einfacher zu handhaben
-> evtl. Steuern auf Gewinne der Gesellschaft werden im Betriebsstättenland korrekt gezahlt
-> Aufenthalt (nur im Hotel) für Beratung in Deutschland im Kalenderjahr war WENIGER als 183 Tage, z.B. im Zeitraum von Januar - Juli
-> der Umsatz der LLC war wie angegeben 75000/12 = 6250 p.M., angenommen ein Gewinn vor Steuern von 4000 Euro * 12 wären 48.000 Euro Jahresgewinn (angegeben wegen dieser Klausel im AStG, läge also unter dem wert von paarundsechzigtausend; mal nicht das Gehalt abgezogen)
-> der Geschäftsführer/Consultant hat sich im "Anwesenheitszeitraum" ein Gehalt von monatlich 3000 Euro gezahlt, d.h. 7 Monate * 3000 = 21.000 Euro brutto
Frage 1
=> ist der Geschäftsführer mit den 21.000 Euro brutto Gehalt und/oder mit dem Unternehmensgewinn in Deutschland steuerpflichtig ?
Frage 2
=> wenn ja, ist es in der beschriebenen Konstellation überhaupt irgendwie möglich, NICHT in Deutschland steuerpflichtig zu werden ?
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
Verfasst am: 7.Jan 2006 16:39 Titel:
@refugee2006
Also ein ganz einfaches Beispiel:
Ein Italiener arbeitet 5 Monate in Österreich und macht noch 2 Wochen Urlaub dort. Er ist angestellt bei einer deutschen Firma. Die restlichen 6,5 Monate arbeitet er in Deutschland. Dann sind die Einkünfte aus dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis laut DBA D-A nur in Deutschland steuerpflichtig. Wichtig ist dabei, dass die Grenze von 183 Anwesenheitstagen in A nicht überschritten wird. Würde also in diesem Beispiel 1 Monat Urlaub in Österreich verbracht werden, dann müsste das Gehalt aufgeteilt werden. Für rund die Hälfte hätte dann Österreich, für die andere Hälfte Deutschland ein Besteuerungsrecht.
Diese Konstellation läßt sich nun übertragen auf einen Deutschen, der bei einer LLC angestellt ist und weniger als 183 Tage im Jahr für die LLC in D tätig ist. Somit besteht die Steuerpflicht nur im Land der Betriebsstätte der LLC. Diese sollte in einem Land mit niedrigen Einkommenssteuersatz liegen UND dieses Land sollte ein DBA mit Deutschland haben (also darf die LLC nicht in einer Steueroase ansäßig sein).
Meine Frage wäre eher: Rechnet sich die ganze Konstruktion bei einem Umsatz von nur 75000 p.a.? Ist die Steuerersparnis abzüglich der erhöhten Kosten für den Aufenthalt im Hotel in D, Reisekosten, etc. den ganzen Aufwand wert?
Die Ersparnis ist dabei grundsätzlich umso größer, je höher die deutsche Steuerbelastung ist.
Das Problem der meisten Deutschen bei der Umsetzung solcher Konstrukte ist aber wohl eher, dass sie in Wirklichkeit "physisch" überhaupt nicht weg wollen.
Es soll allerdings auch Leute geben, die (inzwischen) bereit sind sogar noch was draufzulegen... )
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
Verfasst am: 11.Jan 2006 8:33 Titel:
Was ich gemeint habe: Bei 75000 Umsatz gibt es ja noch Kosten. Selbst wenn Sie als Dienstleister vielleicht geringe Kosten haben, so können Sie über ein Firmenwagen, großzügig ausgestattetes Büro, Arbeitsessen, etc. leicht den einer oder anderen Euro Kosten produzieren. Gehen wir also einmal von einem Gewinn von 50000 Euro aus. Laut Splitting Tabelle beträgt die Steuer ca. 9000 Euro. Leben Sie nun in der Slowakei mit nur 19% EkSt, so bezahlen sie sogar mehr Steuern, nämlich 9500 Euro, denn dort gilt der niedrige Steuersatz vom ersten bis zum letzten Euro, in Deutschland dagegen ist zwar der Spitzensteuersatz hoch, aber der durchschnittliche Steuersatz bei einem Einkommen von 50000 Euro durchaus bezahlbar. Selbst wenn Sie aber 5000 Euro pro Jahr durch die Verlagerung des Wohnortes sparen, so gebe ich zu bedenken, dass der Umzug kostet, ggf. müssen Immobilien veräußert werden, was in Deutschland selten mit Gewinn möglich ist, etc. Da Sie nach wie vor Kontakte in Deutschland pflegen müssen, steigen Ihre Aufwendungen für Reisekosten. Je nach Gastland hat dieses vielleicht sogar höhere Lebenshaltungskosten als in Deutschland. Was nutzt die Steuerersparnis, wenn unter dem Strich nicht mehr übrig bleibt? Und bislang habe ich nur über Geld gesprochen, nicht über andere Kulturen und Sprachbarrieren.
Um Deutschland zu verlassen, benötigt man in einem anderen Land eine Aufenthaltsgenehmigung. Das ist je nach Land und persönlicher Situation nicht immer ganz einfach. Somit sind vielen Personen dadurch die Hände gebunden, denn Sie können die Hürden der Immigration im Gastland nicht nehmen. Wenn Sie dagegen Vermögen von 1 MEuro nachweisen können, dann öffnen sich Ihnen schon viele Türen.
Und wenn man ein wenig aus einer anderen Perspektive auf Deutschland schaut, dann wird man die Dinge vielleicht differenzierter sehen. Im Ausland ist nicht alles grundsätzlich besser. Es gibt dann wahrscheinlich einige Punkte nicht, die einen an Deutschland gestört haben, dafür kann es aber auch ganz neue Punkte geben, an die man zuvor gar nicht gedacht hat, die im Gastland im Vergleich zu Deutschland negativer sind. Wofür ich warnen möchte ist dieser Tenor: Nur weg aus Deutschland, überall ist es besser in Deutschland dort.
Was ich gemeint habe: Bei 75000 Umsatz gibt es ja noch Kosten. Selbst wenn Sie als Dienstleister vielleicht geringe Kosten haben, so können Sie über ein Firmenwagen, großzügig ausgestattetes Büro, Arbeitsessen, etc. leicht den einer oder anderen Euro Kosten produzieren. Gehen wir also einmal von einem Gewinn von 50000 Euro aus. Laut Splitting Tabelle beträgt die Steuer ca. 9000 Euro. Leben Sie nun in der Slowakei mit nur 19% EkSt, so bezahlen sie sogar mehr Steuern, nämlich 9500 Euro, denn dort gilt der niedrige Steuersatz vom ersten bis zum letzten Euro, in Deutschland dagegen ist zwar der Spitzensteuersatz hoch, aber der durchschnittliche Steuersatz bei einem Einkommen von 50000 Euro durchaus bezahlbar. Selbst wenn Sie aber 5000 Euro pro Jahr durch die Verlagerung des Wohnortes sparen, so gebe ich zu bedenken, dass der Umzug kostet, ggf. müssen Immobilien veräußert werden, was in Deutschland selten mit Gewinn möglich ist, etc. Da Sie nach wie vor Kontakte in Deutschland pflegen müssen, steigen Ihre Aufwendungen für Reisekosten. Je nach Gastland hat dieses vielleicht sogar höhere Lebenshaltungskosten als in Deutschland. Was nutzt die Steuerersparnis, wenn unter dem Strich nicht mehr übrig bleibt? Und bislang habe ich nur über Geld gesprochen, nicht über andere Kulturen und Sprachbarrieren.
Um Deutschland zu verlassen, benötigt man in einem anderen Land eine Aufenthaltsgenehmigung. Das ist je nach Land und persönlicher Situation nicht immer ganz einfach. Somit sind vielen Personen dadurch die Hände gebunden, denn Sie können die Hürden der Immigration im Gastland nicht nehmen. Wenn Sie dagegen Vermögen von 1 MEuro nachweisen können, dann öffnen sich Ihnen schon viele Türen.
Und wenn man ein wenig aus einer anderen Perspektive auf Deutschland schaut, dann wird man die Dinge vielleicht differenzierter sehen. Im Ausland ist nicht alles grundsätzlich besser. Es gibt dann wahrscheinlich einige Punkte nicht, die einen an Deutschland gestört haben, dafür kann es aber auch ganz neue Punkte geben, an die man zuvor gar nicht gedacht hat, die im Gastland im Vergleich zu Deutschland negativer sind. Wofür ich warnen möchte ist dieser Tenor: Nur weg aus Deutschland, überall ist es besser als in Deutschland *.
*Dieser Satzteil wurde von mir leicht verändert...!
Ansonsten schließe ich mich Ihren Ausführungen an!
Es wird in der Tat zu viel Tralala veranstaltet mit diesen Auslandsoptionen...
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