Nachdem davon ausgegangen werden kann, dass am ehesten für die UK - Gesellschaft deutschsprachige Dokumente vorliegen, ist die Eintragung der UK - Limited als Zweigniederlassung in der Schweiz wohl am einfachsten.
Das Schweizer HRegV fordert aber dazu einige Dokumente, die mit der Anmeldung der Zweigniederlassung einzureichen sind. Ein diesbezügliches Merkblatt zur Eintragungsfähigkeit ausländischer Körperschaften ist vom Handelsregisteramt des Kanton Zürich aufgelegt worden. Das PDF - Dokument kann mit u. a. Link abrufen:
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