Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 7.Jul 2005 22:40 Titel:
JAAAA,
fragen Sie mal Herrn Maurischat !!!!!
Im Ernst, stellen Sie sich bitte vor, Sie gründen eine IBC (Offshorefirma) oder jedwede andere Auslandsgesellschaft mit Sitz in Lateinamerika (z.B. Belize) oder wo auch immer (Tovalu, egal). Dieses Land hat keinerlei diplomatische und rechtliche Beziehungen zu Deutschland.
Dort wären Sie als Unternehmer registriert.
Stellen Sie sich nun einmal vor, einer meiner Anwaltskollegen wollte Sie abmahnen oder gar verklagen ?!
Nach welchem Recht und wo, wie denn ? Weswegen auch, da das, was Sie machen, in Belize definitiv nicht rechtswidrig ist (Ich muß insoweit überhaupt nicht im Einzelnen wissen WAS sich unternehmerisch tun)
Gut, ne ?
Aber trotzdem: ein Offshorefirma kann davor schützen wie jede andere Auslandsgesellschaft auch. Die entscheidende Frage ist nur: ist Ihr Handeln nach dem Recht des Landes, in dem Ihre Firma den Sitz hat rechtswidrig oder nicht !
Verfasst am: 9.Jul 2005 14:45 Titel: abmahnungsschutz durch auslandsfirma
in ergänzung von tropicos' - selbstverständlich richtigen! - erläuterungen nur noch kurz dieses:
den "wert" der aktivitäten ihrer auslandsfirma bestimmen alleine SIE SELBST... wenn sie behaupten, von niue aus die geschicke ihres unternehmens zu bestimmen, im gegensatz dazu jedoch ihre webseite von einem in deutschland domizilierten server (oder auch nur schon einem in der brd ansässigen service provider) aus betreiben... die webseite auf IHREN NAMEN eingetragen ist und sie im impressum eine brd-adresse als verantwortliche stelle für den seiteninhalt angeben
... dann schaufeln sie sich ihr eigenes grab (lachen sie bitte nicht... in ALLEN fällen, in denen wir die freude hatten, wegen aktuer bedrohung wirtschaftlicher existenz mitzuhelfen, zu retten, was noch zu retten war, war DIE GANZE STRUKTUR VON ALLEM ANFANG AN NICHT STIMMIG!)
noch ein letztes: wenn sie denken, mit einer 500 usd-lösung aus der bredouille zu kommen und im kern wohl eine mambo jambo-klitsche an die front zu stellen, im hintergrund jedoch (inkl. exklusivem zugriff zum bankkonto!) die geschicke weiter selbst zu bestimmen... dann vergessen sie die ganze sache am besten gleich wieder... ihre situation wird dann nämlich zur verschlechtert
Wenn Sie mit Auslandsgesellchaften operieren wollen, dann empfehle ich Ihnen dringend, sich umfassend vorab zu informieren, bevor Sie irgendeinen Schritt nach Außen tun. Befragen Sie vorab einen rechtlichen Fachmann.
Kalkulieren Sie entsprechende Beratungskosten ein (ab 4000 Euro aufwärts)
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