wenn ich als deutscher Staatsbürger im Ausland ein Unternehmen gründe und die Dienstleistung nicht in Dt. sondern nur im Ausland über das Netz anbiete, weil diese den deutschen Staatsbürgern derzeit untersagt ist, aus Schutz des deutschen Staatsbürgers. Mache ich mich als Anbieter strafbar, weil ich deutscher Staatsbürger bin? Wenn nicht, kann/muss ich doch völlig legal meine Einnahmen in Dt. versteuern, da der Wohnsitz Dt. ist?
Der Gedankenaustausch braucht i.d. Fall gar nicht rege zu sein. Wenn Sie als Deutscher im Ausland etwas anbieten was nach deutschem Recht für Deutsche verboten ist, so ist das eine strafbewehrte Handlung die Strafe nach dem Strafgesetz nach sich ziehen wird, zumal Sie ja beabsichtigen weiterhin in Deutschland zu wohnen.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp
evtl. hab ich falsch oder nicht umfassend formuliert oder auch verkehrt gedacht
Es ist einem Deutschen deshalb verboten, weil durch dieses Gesetz der deutsche Staatsbürger geschützt werden soll. Wenn ich aber das Angebot für deutsche Staatsbürger sperre, also den Zugang für Deutsche auf die Internetseite sperre und es nur in den Ländern angeboten wird, die diese Art Dienstleistung für ihre Staatsbürger erlauben. Ist es dann immer noch strafrechtlich relevant?
Es geht speziell um den § 284 StGB. Dort ist das Glücksspiel dem deutschen Staatsbürger untersagt. In mehreren Ausführungen der Gesetzeshüter existiert der § aus Schutzgründen und zwar aufgrund der Suchtgefahr. Frage ist greift § 284 auch bzw. mache ich mich strafbar, wenn ich als dt. Staatsbürger aber im Ausland und damit nur den Ausländern (dort wo erlaubt) Glücksspiel anbiete?
Das EuGH hat 2003 auf diesem Gebiet mit dem Gambelli Urteil einen Stein ins Rollen gebracht. Grundsätzlich wird auch von einigen Seiten die Absicht der Gesetzeshüter die Suchtgefahr auszuschliessen angezweifelt. Denn letztendlich entgehen dem Staat bedeutende Einnahmen, sollte "jeder" innerhalb Dt. Glücksspiel anbieten können. Das ist das was ich bisher in Kürze in Erfahrung bringen konnte.
"..... Wenn ich aber das Angebot für deutsche Staatsbürger sperre, also den Zugang für Deutsche auf die Internetseite sperre und es nur in den Ländern angeboten wird, die diese Art Dienstleistung für ihre Staatsbürger erlauben. Ist es dann immer noch strafrechtlich relevant? ....."
wie ein weiser gomopanianer bereits gepostet hat, PLANEN und REALISIEREN sie alles und jedes VON DEUTSCHLAND aus... und d a liegt der hund begraben... wenn sie mit waffen handeln (beschränkt beispielsweise auf den nahen osten), geraten sie nichtdestotrotz in die fänge der bundesdeutschen justiz
... so einfach ist's gott sei dank nicht... sonst hätten WIR ja als berater gegen die 100-euro-mitbewerber keine grosse überlebenschance
"..... Warum setzen Sie keinen Treuhänder als Geschäftsführer ein?
Dann ist das Problem gelöst. Bankkonten ebenfalls im Ausland ....."
und dann denken sie, die BEHÖRDEN AM WOHN-/GESCHÄFTSSITZ des bemitleidenswerten TREUHÄNDERS würden rastlos zusehen, wie auf fremden territorium OHNE LIZENZ gambling activities abgewickelt werden
pustekuchen!
im übrigen wird sich der treuhänder bedanken, wenn er auf seine "aktivitäten" angesprochen wird... sehe da keine sehr lange amtszeit für meinen geachteten herrn kollegen
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