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Offshore - Dt- Steuern

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matt526
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 9.März 2005 18:00    Titel: Offshore - Dt- Steuern Antworten mit Zitat

Hallo Forenmitglieder,

folgenden Fall würde ich gerne klären:

wenn ich als deutscher Staatsbürger im Ausland ein Unternehmen gründe und die Dienstleistung nicht in Dt. sondern nur im Ausland über das Netz anbiete, weil diese den deutschen Staatsbürgern derzeit untersagt ist, aus Schutz des deutschen Staatsbürgers. Mache ich mich als Anbieter strafbar, weil ich deutscher Staatsbürger bin? Wenn nicht, kann/muss ich doch völlig legal meine Einnahmen in Dt. versteuern, da der Wohnsitz Dt. ist?

Freue mich auf eine regen Gedankenaustausch

Matt
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Roderich Hopp
* Ehrenmitglied *


Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 947
Wohnort: Dorum-Mulsum

BeitragVerfasst am: 9.März 2005 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gedankenaustausch braucht i.d. Fall gar nicht rege zu sein. Wenn Sie als Deutscher im Ausland etwas anbieten was nach deutschem Recht für Deutsche verboten ist, so ist das eine strafbewehrte Handlung die Strafe nach dem Strafgesetz nach sich ziehen wird, zumal Sie ja beabsichtigen weiterhin in Deutschland zu wohnen.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp
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matt526
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 9.März 2005 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

evtl. hab ich falsch oder nicht umfassend formuliert oder auch verkehrt gedacht

Es ist einem Deutschen deshalb verboten, weil durch dieses Gesetz der deutsche Staatsbürger geschützt werden soll. Wenn ich aber das Angebot für deutsche Staatsbürger sperre, also den Zugang für Deutsche auf die Internetseite sperre und es nur in den Ländern angeboten wird, die diese Art Dienstleistung für ihre Staatsbürger erlauben. Ist es dann immer noch strafrechtlich relevant?

Viele Grüsse

Matt
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 9.März 2005 23:40    Titel: strafbar in brd... holdrio im ausland: Antworten mit Zitat

bitte um KLARTEXT... welche branche/welches produkt/welche dienstleistung?


- arzneimittel/nahrungsergänzungsmittel?
- gambling?
- porno?
- waffenhandel?


professionelle beratung benötig als grundlage einen minimalen input


viel glück


ffbkdavid
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matt526
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.März 2005 9:57    Titel: Antworten mit Zitat

irgendwie auch richtig

Es geht speziell um den § 284 StGB. Dort ist das Glücksspiel dem deutschen Staatsbürger untersagt. In mehreren Ausführungen der Gesetzeshüter existiert der § aus Schutzgründen und zwar aufgrund der Suchtgefahr. Frage ist greift § 284 auch bzw. mache ich mich strafbar, wenn ich als dt. Staatsbürger aber im Ausland und damit nur den Ausländern (dort wo erlaubt) Glücksspiel anbiete?

Das EuGH hat 2003 auf diesem Gebiet mit dem Gambelli Urteil einen Stein ins Rollen gebracht. Grundsätzlich wird auch von einigen Seiten die Absicht der Gesetzeshüter die Suchtgefahr auszuschliessen angezweifelt. Denn letztendlich entgehen dem Staat bedeutende Einnahmen, sollte "jeder" innerhalb Dt. Glücksspiel anbieten können. Das ist das was ich bisher in Kürze in Erfahrung bringen konnte.

viele Grüsse

Matt
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charmingwolf
Specialist


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 162
Wohnort: Cannes

BeitragVerfasst am: 23.März 2005 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Warum setzen Sie keinen Treuhänder als Geschäftsführer ein?
Dann ist das Problem gelöst.
Bankkonten ebenfalls im Ausland.
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 23.März 2005 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

sie schreiben:


"..... Wenn ich aber das Angebot für deutsche Staatsbürger sperre, also den Zugang für Deutsche auf die Internetseite sperre und es nur in den Ländern angeboten wird, die diese Art Dienstleistung für ihre Staatsbürger erlauben. Ist es dann immer noch strafrechtlich relevant? ....."


wie ein weiser gomopanianer bereits gepostet hat, PLANEN und REALISIEREN sie alles und jedes VON DEUTSCHLAND aus... und d a liegt der hund begraben... wenn sie mit waffen handeln (beschränkt beispielsweise auf den nahen osten), geraten sie nichtdestotrotz in die fänge der bundesdeutschen justiz


... so einfach ist's gott sei dank nicht... sonst hätten WIR ja als berater gegen die 100-euro-mitbewerber keine grosse überlebenschance


viel glück


ffbkdavid
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 23.März 2005 20:03    Titel: lieber st. florian, verschon' mein haus... Antworten mit Zitat

sie schreiben:


"..... Warum setzen Sie keinen Treuhänder als Geschäftsführer ein?
Dann ist das Problem gelöst. Bankkonten ebenfalls im Ausland ....."


und dann denken sie, die BEHÖRDEN AM WOHN-/GESCHÄFTSSITZ des bemitleidenswerten TREUHÄNDERS würden rastlos zusehen, wie auf fremden territorium OHNE LIZENZ gambling activities abgewickelt werden


pustekuchen!


im übrigen wird sich der treuhänder bedanken, wenn er auf seine "aktivitäten" angesprochen wird... sehe da keine sehr lange amtszeit für meinen geachteten herrn kollegen


viel glück für ihr projekt


ffbkdavid
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charmingwolf
Specialist


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 162
Wohnort: Cannes

BeitragVerfasst am: 23.März 2005 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

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