Ich würde gerne wissen ob diese Offshore Konstruktion möglich währe.
1. Offshore Gesellschaft in Panama über Treuhänder ( PANAMA AG )
2. Firmenkonto in Panama!
3. Firmenkonto in Spanien
Worum geht es:
1. Vertrieb von Waren
1a. an Großhändler
1b. über Online Auktionshäuser
Standort und Vertrieb: Deutschland
Es werden jedoch keine Waren in Deutschland gelagert.
Der Hersteller versendet die Ware DIREKT an den Endkunden.
1. Der EU-Kunde zahlt das Geld auf das Spanische Firmenkonto.
2. Man zahlt dem Hersteller den Einkaufspreis per Spanien Konto.
3. Den Gewinn den man erziehlt, leitet man weiter an das Panama Konto.
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ANGENOMMEN:
Währe diese Konstruktion auch möglich wenn man die Ware in Deutschland Lagern und von hier aus Versenden würde?
HINWEISE:
Es werden keine Megagewinne entstehen, jedoch ca. 2000-5000 EUR / Monat.
Vielen Dank schon mal im vorraus für eure Hilfreichen Antworten.
ohne weiter auf Ihre "Offshoreträume" einzugehen, aber bei ca. 2-5 td€ Gewinn im Monat werden Sie die Kosten einer solchen Konstruktion auffressen (Gründung + Treuhand + Handling).
Es sei denn, es versucht Ihnen jemand eine "Offshore-Lachnummer" zu verhökern.
Mit der können Sie zwar nicht arbeiten, aber vielleicht umsonst durch den Panamakanal schwimmen!
Versuchen Sie es doch erst mal mit "legalen" deutschen oder europäischen Konstruktionen.
Die Kosten für die Gründung und für die Folgejahre sind schon hoch, und keine Witz-Preise.
Theoretisch gesehen hätte ich in einem Monat die Kosten für die Gründung wieder raus.
Es ist so, ich möchte Waren importieren und an mehreren Platformen anbieten.
Meine Angabe zum Gewinn war zum Importieren von Waren von EINEM Hersteller.
Ich halte zur Zeit zu 4 Herstellern Kontakt.
Somit währe der "theoretische" Gewinn mind. 8.000-20.000 / Monat, jedoch bin ich vom minimum ausgegangen.
Der Gründer ist bekannt und ist kein Betrüger!
Die Kosten werden mich auch nicht "auffressen".
Ich würde mich über Antworten zur Konstruktion freuen.
Gerade zu Ihrem Anliegen "Konto in Panama" und "Konto in Spanien" kann ich meine Erfahrung mitteilen:
Bei der richtigen Bank ist es möglich ein Konto in Panama zu haben, mit einem Unterkonto in Spanien (keine hohen Transaktionskosten).
Solange sie keine Leistung in Deutschland vollbringen (Achtung: Mittelpunkt des Lebensinteresse - mehr als 6 Monate Aufenthalt etc.) sehe ich nur dann kein Problem wenn Sie eine "Service Ltd." gründen, die den operationalen Betrieb hier in Deutschland übernimmt, die angestellten etc. legal versteuert und hier eingetragen ist.
Ein Vertrag mit einer IBC in Panama (Servicevertrag) wird von den Behörden anerkannt, wenn:
- zwischen den beiden Firmen keine Beziehung auf Innhaberseite besteht
- die Waren weder in Deutschland gelagert, noch Gewinne in Deutschland realisiert werden
Es gibt einen deutschen Provider der Ihnen diese Konstruktion seriös erstellt. (Trust, Panama IBC - Service Ltd. und die Konten)
Diese Möglichkeit (Service Ltd.) kannte ich noch nicht.
Es gibt jedoch 2 größere Probleme:
1. Wohnsitz ist und bleibt noch für ein paar Jahre Deutschland
2. Die Waren werden auch in Deutschland angeboten.
Gedacht war IMPORT aus Asien etc. nach EU.
Ich währe über weitere Möglichkeiten dankbar.
Würde denn außerdem meine oben genannte Konstruktion möglich?
Oder währe diese für Behörden leicht zu durchschauen?
Vielen Dank nochmals für Ihren Beitrag Mac12,
über weitere Möglichkeiten währe ich dankbar.
1. Wohnsitz ist und bleibt noch für ein paar Jahre Deutschland
2. Die Waren werden auch in Deutschland angeboten.
Gedacht war IMPORT aus Asien etc. nach EU.
Ich währe über weitere Möglichkeiten dankbar.
Würde denn außerdem meine oben genannte Konstruktion möglich?
Der richtige Schutz liegt in einer legalen Konstruktion die gegenüber Finanzamt offenbart Ihr Einkommen und wo es zu bestimmten ekonomischen Vorteilen kommt ohne irgendein Gesetz zu brechen. Weitere Vorteile die eine legale Konstruktion bieten kann sind:
- Steuervermeidung und Steuereinsparung,
- Zugang zu ausländischen Märkten und Investitionen,
- Anonymes Auftreten oder Kontrolle über die Geschäfte,
- Sicherheit gegen leichtfertigen Processverfahren,
usw.
Dabei ist es ganz wichtig alles sensible Punkte der Abgabenordnung zu beachten um sich selbst daraus legal auseinanderzuhalten.
§ 10 AO: Ort der Geschäftsleitung - also falls Sie in Deutschland das Geschäft einer Panamaische Gesellschaft führen wollen, empfehlen wir die Benutzung einer Englischen Ltd die Funktionien für die Offshore-Gesellschaft durchführt und ordentlich Ihren Gehalt bezahlt. Sie (in Deutschland), sollten nicht für die Offshore-Gesellschaft Vollmacht haben, noch als Direktor oder Officer tätig sein. Auch nicht "ohne Papier". Es sollte von Anfang an ganz klar sein, dass Sie KEINE Kontrolle über die Gesellschaft haben können, auch wenn Sie es wollten, ohne Gehnemigung der Direktoren. Und solche eine Gehnemigung, lassen Sie sich nicht ausstellen. Die Offshore-Gesellschaft kann zwischen sich und LTD einen Vertrag schliessen. Solchen Vertrag sollten sie falls nötig vom Finanzamt dem auch offenbaren. Sie sollten nicht Verfügungsberechtigter der Gesellschaft sein, sondern dass sollten korrekt und ordentlich Panamaische Anwälte regeln.
Die Offshore-Gesellschaft kann die Betriebsstätte in Panama beweisen durch lokal eingerichtetes Büro, Telefon, Fax, Bank-Konto, Landbeteiligungen und Geschäft solcher Art dass in Panama die Betriebsstätte AUF JEDEN FALL leicht nachweisbar ist und tatsächlich besteht und legal in Deutschland ist und weiter transparent ist. Die Gesellschaft wird aber keine Steuer auf nicht Panamaische Einkünfte haben und auf Einkünfte seitens anderen lokal tätigen Gesellschaften. Eine lokale Gewerbelizenz wird bestellt und betrieben.
§ 13 AO: Der ständige Vertreter - sollte die LTD nicht sein, und deshalb sollte Sie weitere getrennte Geschäfte machen und getrennte ähnliche Verträge haben und von Zeit zur Zeit sie richtig ausführen und Einkommen haben auf irgendwelche andere Weise. Die LTD sollte nicht den Sachanweisungen der Offshore-Gesellschaft unterliegen. Weiter, sollte die Offshore-Gesellschaft niemals etwas mit Deutschland und Unternehmen, Verkauf oder Personen in Deutschland machen.
§ 160 AO: Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern - niemals sollten Sie irgendwelche Zahlungen an Offshore-Gesellschaft direkt leisten.
§ 138 AO: Anzeigepflicht bei Firmenbeteiligung im Ausland - sollten Sie sich also überhaupt nicht beteiligen. Die Offshore-Gesellschaft sollte einer Stiftung in Panama gehören die auch als Besitzer, sowie President, Treasurer, Secretary oder einer der Direktoren der Gesellschaft sein kann. Die Tatsache dass die Stiftung President, Secretary und Treasurer ist, kann ausser Sicht und öffentlichen Händen bleiben und dieser "Versteck" ist und bleibt legal in Panama, wie auch in Deutschland, da es nichts mit Ihnen direkt zu tun hat.
Auch die Stiftung kann Konsultation seitens der LTD Gesellschaft bekommen und der LTD dafür entgelten.
Somit ist Kontrolle über die Offshore-Gesellschaft tatsächlich nicht vorhanden und ist nachweisbar falls nötig wird durch die Bestätigungen, Fakturen und Beweise die Direktoren aus Panama schicken können. Die Tätigkeit wird tatsächlich und weiter Gewinnbringend, ohne Verluste, aber Gewinne sind nicht so wichtig, sondern die Betriebsstätte.
Die Tätigkeit der Panamaischen Gesellschaft wird durch die Stiftung sehr strikt geregelt. Dafür gibt es verschiedenen Instrumente und Möglichkeiten denn alles was Direktoren machen dürfen oder sollen kann durch die Stiftung limitiert werden, da Shareholder die Möglichkeit haben solche Einschränkungen zu diktieren.
Die Stiftung sollte weiter nicht direkt von Ihnen unter Kontrolle sein und Sie sollten sie nicht selbst gründen. Ihr Statut sollte aber klar stellen dass Geld nicht entnommen werden kann und wenn es passiert dann nur auf bestimmte Art und Weise. Die Verwalter der Stiftung sollten ein Bank-Konto eröffnen in Panama wie auch für die Gesellschaft wie auch problemlos das Konto in Spanien.
Die LTD in Deutschland sollte offen Ihre Steuer auf Leistungen oder Verkäufe oder Tätigkeiten die für Offshore-Gesellschaft oder Stiftung bestimmt sind, ganz legal versteuern und Sie sollten somit sofort Einnahmen haben die Sie auch legal verbrauchen.
Die Stiftung kann verschiedenen Zwecke haben, humanitäre oder private Zwecke. Sie kann insbesondere dafür bestimmt sein eine bestimmte Versicherunssumme in bestimmten Intervalen in Luxembourg zu bezahlen, wo Sie der begünstigte ist. Dies sollte so geregelt sein dass Sie eben keine Einnahmen haben und dass der Gewinn in eine nicht sofort unter Steuer stehende Investition geht. Und der Zyklus kann und darf sich so lange wiederholen bis Sie endlich entscheiden mit Deutschland sich zu verabschieden und sich in einem Land (fragen Sie uns wie und wo) anmelden zwecks neuen Wohnsitzes. Natürlich, den Umzug machen Sie komplett legal, und verbringen tatsächlich längere Zeit im Ausland. Falls die Versicherung nicht sofort aufgelöst ist, kann die Auszahlung nach 12 Jahre sogar tatsächlich steuerfrei werden.
Statt die Versicherung zu verwenden gibt es verschiedenen anderen Möglichkeiten ähnliche Struktur zu arrangieren. Die wichtige Punkte dafür sind:
- keine Kontrolle über Offshore-Gesellschaft,
- keine direkte Kontrole über die Stiftung,
- keine direktre Kontrolle über Bank-Kontos,
- vollständige Kontrolle über die Satzung der Stiftung,
- durch die Satzung der Stiftung, auch vollständige Einschränkung der Geschäfte der Offshore-Gesellschaft,
- hohe Strafe und Gefängnis für untreue Verwalter,
- Betriebsstätte in Panama wird nachweisbar,
- Ihr Geschäft zwischen LTD un Offshore wird transparent,
- das was in Deutschland angeboten wird, wird auch versteuert,
- Ihr Einkommen seitens LTD wird versteuert,
- Ihr Einkommen seitens Stiftung wird versteuert,
- falls ekonomische Fluss seitens der Stiftung nicht zu versteuern ist in dem Moment, die Steuer kann auf Dauer verschoben werden,
- bei einem späteren Wohnsitz und Steuersitzwechsel, können Sie Ihre Einnahmen legal auszahlen lassen,
- Zusammenarbeit mit Finanzamt macht es sicher.
Natürlich müssen Sie nicht den ganzen Plan der Zukunft niemand offenlegen -- ist nicht strafbar.
Eine zu leicht fertig oder so genannte "seriöse" Gestaltung kann Sie in erhebliche Schwierigkeiten bringen.
Die Steuereinsparung und ekonomische Vorteile liegen nicht mit der Angst erwischt zu werden zusammen sondern in einer Struktur die ordentlich vom Finanzamt annerkant wird.
Jedoch denke ich das diese Konstruktion (für mich) nicht in Frage kommt da die Kosten der Gründung erheblich höher währen als der Gewinn.
Währe es möglich wenn man die Panama AG Treuhändisch eröffnet.
Anschließend gründet man in Deutschland eine ganz legale GmbH.
Diese GmbH kauft die Ware dann von der Panama AG zu einem teureren Preis, dadurch muss man dann auch weniger Gewinn versteuern.
Wie ist es dabei mit dem Zoll. Wie funktioniert das mit dem Zoll falls man eine Panama AG hat? Muss man bei der Einfuhr irgendwelche Personalien preisgeben?
Wie hoch ist der Einfuhrzoll bei sogenannten " NoName" Produkten?
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