Verfasst am: 20.März 2006 14:52 Titel: Offshore in der Praxis
Würde mich über Feedback + Anregungen zu den nachstehenden Fragen freuen:
1. Rückkehr nach BRD
Folgender Fall:
Bin Deutscher, selbstständig im Handelsbereich, in BRD abgemeldet, kein Haus, keine Firma, kein Vermögen, keine Familie etc. in BRD
Fa. Offshore Karibik, ohne DBA Abkommen mit BRD
möchte nach ca. 5 Jahren mich wieder in BRD anmelden, Wohnung/Haus mieten oder kaufen
Fragt dann FA nach woher das Geld für den Kauf kommt?
2. Wenn ich mich in BRD komplett ausflagge (siehe oben, BRD Reisepass vorhanden) und meine Geschäfte offshore anonym ohne BRD Bezug abwickel, wielange darf ich mich dann in BRD und/oder EU aufhalten (Urlaub, Freunde etc.) ohne das da irgendwelche Meldeauflagen etc. akut werden?
3. Wenn ich offshore eine Ltd. Gründe und um anonym zu bleiben einen „Strohmann Director + Strohmann Shareholder“ von der Gründungsfirma einsetzen lasse, wie kann ich sicherstellen das ich wirklich Eigentümer der Firma bin. Habe gelesen das da eine Vertraulichkeitserklärung der Gründungsfa. abgegeben wird.
Wo gibts da Fallstricke?
4. Wie läuft das reale Geschäftsleben unter Einschaltung der Offshore LTD ab wenn man nominee shareholder director hat ab? Ist das bei Handelsgeschäften überhaupt praktikabel und nicht zu sehr umständlich? Ich denke da an Warenkauf, Verkauf etc. Muss ich da für alles den Strohmann mit einbinden wegen Unterschrift/Stempel oder gibts da einfachere Wege? Wie macht Ihr dass?
Verfasst am: 21.März 2006 16:53 Titel: Re: Offshore in der Praxis
sondermann hat folgendes geschrieben::
Würde mich über Feedback + Anregungen zu den nachstehenden Fragen freuen:
1. Rückkehr nach BRD
Folgender Fall:
Bin Deutscher, selbstständig im Handelsbereich, in BRD abgemeldet, kein Haus, keine Firma, kein Vermögen, keine Familie etc. in BRD
Fa. Offshore Karibik, ohne DBA Abkommen mit BRD
möchte nach ca. 5 Jahren mich wieder in BRD anmelden, Wohnung/Haus mieten oder kaufen
Fragt dann FA nach woher das Geld für den Kauf kommt?
Ja die Fragen schon, aber das hast du ja im Ausland verdient, hier am besten von der Bank aus dem Ausland direkt das Haus bezahlen und eine Bestätigung von der Bank, aber keine Schüttelbank, die muss schon anerkannt sein, vorher den Notar in Deutschland fragen. Für das Haus müssen dann nur die Steuern und Kosten bezahlt werden, das kannst du auch von einem seperaten Konto aus dem Ausland machen, nicht das Hauptkonto benutzen.
2. Wenn ich mich in BRD komplett ausflagge (siehe oben, BRD Reisepass vorhanden) und meine Geschäfte offshore anonym ohne BRD Bezug abwickel, wielange darf ich mich dann in BRD und/oder EU aufhalten (Urlaub, Freunde etc.) ohne das da irgendwelche Meldeauflagen etc. akut werden?
Da du Deutscher bist darf du dich aufhalten so lange du willst, das interessiert keinen. Nur wenn du dich wieder anmelden würdest dann
bist du wieder voll in der Finanzmühle, deshalb:
Steuergesetz sagt 186 Tage Aufenthalt in Deutschland dann bist du wieder steuerpflichtig. Kann aber unterbrochen, durch eine kleine Reise nach Frankreich, gilt aber nur wenn noch ein 2 Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist.
Ist der Lebensschwerpunkt und daher das Geldverdienen im Ausland, interessiert das keinen. Erst wenn du langfristig in Deutschland weilst um Geschäfte zu machen. Kann aber eigentlich auch keiner kontrollieren
da du ja Deutscher bist und daher kein Visum brauchst.
In deinem Reisepass ist ja die richtige Meldeadresse eingetragen, und solange das im Ausland ist, interessiert die Steuer keinen in Deutschland.
3. Wenn ich offshore eine Ltd. Gründe und um anonym zu bleiben einen „Strohmann Director + Strohmann Shareholder“ von der Gründungsfirma einsetzen lasse, wie kann ich sicherstellen das ich wirklich Eigentümer der Firma bin. Habe gelesen das da eine Vertraulichkeitserklärung der Gründungsfa. abgegeben wird.
Wo gibts da Fallstricke?
Ist sicherlich keine sichere Konstruktion und auch Kosten intensiver.
Lese genau die Steuerbedingungen durch, denn auch ein Direktor ist vom Gewinn her steuerpflichtig in HKG. Höhe des Gewinn, anteilig die Anwesendheit in HKG und davon 17,5 %. Nachweis wird verlangs vom dortigen Finanzamt, Liste und eventuel Kopien des Ausweises mit Visastempel.
Kleiner Irrtum von denen die glauben, HKG ist komplett steuerfrei, das ist falsch. Steuerfrei gestellt wird nur, Handel, also IM-Export von China ins Ausland, und das auch nur bei chinesischen Firmen mit entsprechnender Lizenz. Gelder in chinesischer Währung können nicht ins Ausland transferiert werden.
Normales Geschäftswesen ist genauso steuerpflichtig wie überall in der Welt. Sicherlich enorm niedriger, kostet aber auch Geld.
Achja, Steuern nicht bezahlt, keine Ausreise aus HKG,klar.
4. Wie läuft das reale Geschäftsleben unter Einschaltung der Offshore LTD ab wenn man nominee shareholder director hat ab? Ist das bei Handelsgeschäften überhaupt praktikabel und nicht zu sehr umständlich? Ich denke da an Warenkauf, Verkauf etc. Muss ich da für alles den Strohmann mit einbinden wegen Unterschrift/Stempel oder gibts da einfachere Wege? Wie macht Ihr dass?
Mann kann den Strohmann einsetzen, aber es gilt immer das Prinzip, was ich nicht verwalte habe ich auch nicht 100% unter Kontrolle. Sollte die Firma unerwartet viel Geld machen, kann es schon sein, dass dieses plötzlich weg ist, das geht in Asien ganz schnell.
Im realen Leben sollte die LTD in HKG gutes Kapital besitzen und bei namhaften Banken ein Konto haben. Bei den Asiaten steht die HKG momentan nicht so gut im Ruf, da viele Spekulanten damit hier in Asien ihr unwesen getrieben haben. Also eine HKG LTD sollte einen soliden finanziellen Rahmen haben. Damit ist auch klar, wer da Geld reinsteckt, sollte also auch Direktor sein. Zur Absicherung der Frau, sollte diese Shareholder sein, damit z.b. im Todesfalle oder Krankheit, die Firma nicht verloren geht und eine Absicherung hier besteht. Besonders zu beachten sind auch die Bedingungen für Angestellte, das ist am Anfang nicht so einfach. Deshalb erstmal für das 1 Jahr sich in einem Büroservice einmieten, das ist auch erstmal billiger. Ich hoffe das hat soweit geholfen.
Verfasst am: 21.März 2006 16:54 Titel: Re: Offshore in der Praxis
sondermann hat folgendes geschrieben::
Würde mich über Feedback + Anregungen zu den nachstehenden Fragen freuen:
1. Rückkehr nach BRD
Folgender Fall:
Bin Deutscher, selbstständig im Handelsbereich, in BRD abgemeldet, kein Haus, keine Firma, kein Vermögen, keine Familie etc. in BRD
Fa. Offshore Karibik, ohne DBA Abkommen mit BRD
möchte nach ca. 5 Jahren mich wieder in BRD anmelden, Wohnung/Haus mieten oder kaufen
Fragt dann FA nach woher das Geld für den Kauf kommt?
Ja die Fragen schon, aber das hast du ja im Ausland verdient, hier am besten von der Bank aus dem Ausland direkt das Haus bezahlen und eine Bestätigung von der Bank, aber keine Schüttelbank, die muss schon anerkannt sein, vorher den Notar in Deutschland fragen. Für das Haus müssen dann nur die Steuern und Kosten bezahlt werden, das kannst du auch von einem seperaten Konto aus dem Ausland machen, nicht das Hauptkonto benutzen.
2. Wenn ich mich in BRD komplett ausflagge (siehe oben, BRD Reisepass vorhanden) und meine Geschäfte offshore anonym ohne BRD Bezug abwickel, wielange darf ich mich dann in BRD und/oder EU aufhalten (Urlaub, Freunde etc.) ohne das da irgendwelche Meldeauflagen etc. akut werden?
Da du Deutscher bist darf du dich aufhalten so lange du willst, das interessiert keinen. Nur wenn du dich wieder anmelden würdest dann
bist du wieder voll in der Finanzmühle, deshalb:
Steuergesetz sagt 186 Tage Aufenthalt in Deutschland dann bist du wieder steuerpflichtig. Kann aber unterbrochen, durch eine kleine Reise nach Frankreich, gilt aber nur wenn noch ein 2 Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist.
Ist der Lebensschwerpunkt und daher das Geldverdienen im Ausland, interessiert das keinen. Erst wenn du langfristig in Deutschland weilst um Geschäfte zu machen. Kann aber eigentlich auch keiner kontrollieren
da du ja Deutscher bist und daher kein Visum brauchst.
In deinem Reisepass ist ja die richtige Meldeadresse eingetragen, und solange das im Ausland ist, interessiert die Steuer keinen in Deutschland.
3. Wenn ich offshore eine Ltd. Gründe und um anonym zu bleiben einen „Strohmann Director + Strohmann Shareholder“ von der Gründungsfirma einsetzen lasse, wie kann ich sicherstellen das ich wirklich Eigentümer der Firma bin. Habe gelesen das da eine Vertraulichkeitserklärung der Gründungsfa. abgegeben wird.
Wo gibts da Fallstricke?
Ist sicherlich keine sichere Konstruktion und auch Kosten intensiver.
Lese genau die Steuerbedingungen durch, denn auch ein Direktor ist vom Gewinn her steuerpflichtig in HKG. Höhe des Gewinn, anteilig die Anwesendheit in HKG und davon 17,5 %. Nachweis wird verlangs vom dortigen Finanzamt, Liste und eventuel Kopien des Ausweises mit Visastempel.
Kleiner Irrtum von denen die glauben, HKG ist komplett steuerfrei, das ist falsch. Steuerfrei gestellt wird nur, Handel, also IM-Export von China ins Ausland, und das auch nur bei chinesischen Firmen mit entsprechnender Lizenz. Gelder in chinesischer Währung können nicht ins Ausland transferiert werden.
Normales Geschäftswesen ist genauso steuerpflichtig wie überall in der Welt. Sicherlich enorm niedriger, kostet aber auch Geld.
Achja, Steuern nicht bezahlt, keine Ausreise aus HKG,klar.
4. Wie läuft das reale Geschäftsleben unter Einschaltung der Offshore LTD ab wenn man nominee shareholder director hat ab? Ist das bei Handelsgeschäften überhaupt praktikabel und nicht zu sehr umständlich? Ich denke da an Warenkauf, Verkauf etc. Muss ich da für alles den Strohmann mit einbinden wegen Unterschrift/Stempel oder gibts da einfachere Wege? Wie macht Ihr dass?
Mann kann den Strohmann einsetzen, aber es gilt immer das Prinzip, was ich nicht verwalte habe ich auch nicht 100% unter Kontrolle. Sollte die Firma unerwartet viel Geld machen, kann es schon sein, dass dieses plötzlich weg ist, das geht in Asien ganz schnell.
Im realen Leben sollte die LTD in HKG gutes Kapital besitzen und bei namhaften Banken ein Konto haben. Bei den Asiaten steht die HKG momentan nicht so gut im Ruf, da viele Spekulanten damit hier in Asien ihr unwesen getrieben haben. Also eine HKG LTD sollte einen soliden finanziellen Rahmen haben. Damit ist auch klar, wer da Geld reinsteckt, sollte also auch Direktor sein. Zur Absicherung der Frau, sollte diese Shareholder sein, damit z.b. im Todesfalle oder Krankheit, die Firma nicht verloren geht und eine Absicherung hier besteht. Besonders zu beachten sind auch die Bedingungen für Angestellte, das ist am Anfang nicht so einfach. Deshalb erstmal für das 1 Jahr sich in einem Büroservice einmieten, das ist auch erstmal billiger. Ich hoffe das hat soweit geholfen.
Wenn man auf die Deutsche Botschaft geht kann man im Reisepass die neue Adresse im Ausland vermerken lassen, bzw. einen neuen Pass mit der Auslandsadresse anfordern.
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