Je mehr ich hier lese, desto mehr bin ich verwirrt. Vielleicht kann mir hier jemand bei einem eigentlich einfachen Sachverhalt weiterhelfen.
Ich bin mit 40% Beteiligung einer von 5 Teilhabern einer Firma im nicht EU-Ausland, dies ist auch korrekt so beim FA angegeben. Die Firma hat ca. 20 Mitarbeiter und produziert irgendwas und führt auch weltweit Serviceleistungen aus, unter anderem auch durch mich. Alle anderen Teilhaber ausser mir sind Staatsangehörige dieses Landes und leben auch da.
Die Firma stellt mir für meine Tätigkeit in Deutschland Arbeitsgeräte zur Verfügung und bezahlt auch ein paar Euro für ein Arbeitszimmer im Haus und Telefon. (Auch beim FA angegeben). Meine Tätigkeit in D ist im Büro stattfindend, es gibt keine Geschäftskontakte in D. Beim heutigen Stand der Technik ist es grösstenteils unerheblich wo Projektarbeiten gemacht werden.
Ich bin angestellt bei dieser Firma. Was passiert denn nun, wenn durch mich eine Serviceleistung in Deutschland bzw. im Ausland für eine deutsche Firma ausgeführt wird?
Ich kann keine Rechnung stellen, da kein Gewerbe in Deutschland angemeldet. Also muss doch die Mutterfirma ganz normal eine Rechnung stellen, ohne MwSt., die dann auch auf das Firmenkonto überwiesen werden wird.
Ist das richtig so, oder bin ich jetzt für das paranoide FA schon ein Straftäter? Wird die Firma, in dessen Auftrag ich etwas reparieren soll, bei einer BP Probleme bekommen?
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 13.Aug 2005 21:03 Titel:
@Bankquest,
aus Ihren Ausführungen kann ich nicht erkennen, daß in Ihrem Fall irgendetwas fragwürdig sein dürfte. Ich vermute, daß Sie auch ordnungsgemäß Ihre Steuern zahlen (Ihre vermögenswerten Beteiligungsverhältnisse an der ausländischen Gesellschaft haben Sie ja angegeben). Wenn Sie also sonst nichts vor der Finanzverwaltung verbergen, kann es bei Ihrem Sachverhalt keine Schwierigkeiten geben.
Anders liegt der Fall, wenn Sie Geschäftsbeziehungen mit einer Auslandsgesellschaft pflegen (z.B. als Angestellter mit geringem Salär, Vermittlung von Geschäftskontakten etc.) und der Finanzverwaltung auf Nachfrage nicht mitteilen, wie Ihre wirtschaftlichen Beziehungen im Einzelnen zu der Auslandsgesellschaft sind, wer also der wirtschaftlich Begünstigte der Gesellschaft ist.
Problematisch kann es hingegen für den deutschen Vertragspartner/ Auftraggeber werden, für den Sie persönlich Serviceleistungen durchführen und dem die Auslandsgesellschaft eine Rechnung stellt. Bei einer Betriebsprüfung kann dies zu erheblichen Kontrollvorgängen führen, da sich die Prüfer von der Ordnungsgemäßheit dessen Betriebsausgabe überzeugen wollen. Sodann kann der Kontrollvorgang zu Ihnen kommen, um die Aussagen der Vertragspartners zu überprüfen.
Mehr als lästige Zusatzarbeit sollte allerdings bei Ihnen und Ihren Servicepartnern nicht eintreten (hoffentlich ...)
"..... Ich bin angestellt bei dieser Firma. Was passiert denn nun, wenn durch mich eine Serviceleistung in Deutschland bzw. im Ausland für eine deutsche Firma ausgeführt wird? ....."
für ihre ARBEITSLEISTUNG erhalten sie ja ein GEHALT, das sie in der brd ordnungsgemäss versteuern... nehme ich 'mal an
also - wäsche wieder im schrank versorgen... es besteht keine unmittelbare gefahr, dass sie wegen steuerlicher vergehen urplötzlich verhaftet werden
So habe ich es mir eigentlich auch gedacht, danke für eure Antworten.
Es ist alles in D richtig angemeldet, es gibt nichts zu verstecken. Selbst wenn ich mich weigern würde, über die Deutsche Botschaft kann sowieso das Handelsregister eingesehen werden.
Ich habe leider die letzten Jahre äussert üble Erfahrungen mit dem FA gemacht, was mich auch dazu gezwungen hat die Firma ins Ausland zu verlegen. Was nicht bedeuten soll, dass es nicht legitim ist. Nur mit den deutschen Behörden will ich absolut nichts nichts mehr zu tun haben.
"..... Ich habe leider die letzten Jahre äussert üble Erfahrungen mit dem FA gemacht, was mich auch dazu gezwungen hat die Firma ins Ausland zu verlegen. Was nicht bedeuten soll, dass es nicht legitim ist. Nur mit den deutschen Behörden will ich absolut nichts nichts mehr zu tun haben ....."
hat uns der liebenswürdige herr poster da irgendetwas verschwiegen... von nix kommt doch nix?
unsere gutgemeinten antworten basierten auf dem URSPRÜNGLICHEN text der anfrage - die "erweiterung" bezüglich "üblen erfahrungen..." lassen eigentlich tief(er) blicken
also: nicht hausieren gehen mit UNSERER beurteilung... sie basierte möglicherweise auf nicht korrekten/angaben!
Bitte nicht missverstehen. Die üblen Erfahrungen haben zur Existenz der neuen Firma geführt, aber die waren ganz anderer Art und auf ganz anderer Basis und haben nichts mit der gegenwärtigen Situation zu tun. Insoweit decken sich eure Auskünfte mit meiner Einschätzung.
Ich musste leider die Erfahrung machen, dass das FA sobald etwas über die deutsche Grenze hinaus geht paranoid wird und teilweise Beweise bzw, Dokumente verlangte die in meinem Fall nicht beizubringen waren weil es sie nicht gab. Egal, das ist Historie.
Insoweit möchte ich nichts mehr mit deutschen Behörden zu tun haben, auch habe ich hier keine Infrastruktur wie Büroangestellte usw. mehr. Ich wohne halt noch in D, und wo es einen PC mit Internetanschluss und Telefon gibt, kann ich arbeiten. Wenn man einmal erlebt hat wie kommunikativ Behörden in anderen Ländern sein können, fragt man sich warum man sich so lange hier gequält hat. Sobald man etwas tut was nicht in das Schubladendenken deutscher Betonköpfe passt und noch ausserhalb des Erfahrungsbereiches weltoffener Finanzamtsbeamten liegt, dann hat man schlichtweg verloren.
Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, dass ich mich im legalen Raum bewege. Es besteht keine Notwendigkeit etwas zu verschweigen.
Es wird mit den Füssen abgestimmt, wer kann flüchtet.
Und ist man erst einmal weg, hat man viele Möglichkeiten.
@Kultus
Warum soll das Steuerhinterziehung sein, mit diesem Argument dürfte kein Deutscher der bei einer ausländischen Firma angestellt ist in Deutschland tätig werden.
Für diesen Fall gibt es in der Regel DBAs.
Es gibt einen Firmensitz im Ausland, es steht dem FA frei diesen zu akzeptieren oder nicht. Gerade dazu gibt es hier einen grossen Fundus an Informationen.
In meinem Fall steht eine voll funktionsfähige, mit Mitarbeitern bestückte produzierende Firma dahinter, und kein Briefkasten. Das kann jederzeit gerne nachgeprüft werden.
Noch gibt es kein Gesetz das Deutschen nur erlaubt in Deutschland zu arbeiten.
Es hat sich halt ergeben, das auch in D kleinere Tätigkeiten ausgeführt werden müssen.
@Kultus
Sorry, ich glaube ich habe dich falsch verstanden, du redest von deinem Fall.
Ich würde sagen, wenn du eine Firma im Ausland hast, kannst du in D nur Rechnungen ausstellen wenn du hier zumindest eine Betriebsstätte angemeldet hast. Die IHKs haben hier gute Informationen.
Wie soll das sonst gehen, ohne Steuernummer oder UStId? Keine Firma würde Rechnungen akzeptieren.
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 14.Aug 2005 15:28 Titel:
@bankquest,
@kultus,
nach den hier erkennbaren Ausführungen von bankquest sehe ich nach wie vor keinen steuerstrafrechtlichen Tatbestand.
Sie, kultus, haben insoweit unrecht, als es eben NICHT darum geht, daß JEDER Deutscher, der steuerrechtlich relevante Auslandsbeziehungen hat, gleich ein Straftäter ist.
Dies gilt NUR für denjenigen, der die Auslandsgeziehungen AUSCHLIEßLICH deswegen gestaltet, UM Steuern zu unterdrücken oder diese zu hinterziehen.
Wer alle Auslandsbeziehungen lückenlos der Finanzverwaltung offenlegt und seine Steuern zahlt, verhält sich rechtmäßig.
Die Frage ist hier, wie kommen die Artikel nach D? Die Firma im Ausland müsste diese Artikel an den Kunden in D schicken, da kann man auch gleich die Rechnung mitschicken. Nicht vergessen das die Ware durch den Zoll muss.
Wir werden es in Zukunft folgendermassen machen:
-Kunde bestellt
-Wir liefern aus dem Ausland per DHL mit Massgabe wir tragen alle Kosten.
-DHL verschickt nach D.
-DHL erstellt Zollpapiere und gibt Meldung an DHL Ausland.
-Firma im Ausland zahlt an DHL vor Ort alle Kosten inklusive EUSt.
-DHL Deutschland liefert an deutschen Kunden aus.
-Deutscher Kunde überweist auf Konto von Firma im Ausland.
Dauer 3- 4 Tage. Wir können die Rechnung gleich mitschicken, wir stellen die Rechnung in Euro. Versandkosten und EUSt. sind auch bekannt.
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