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Steuerverlagerung nach Dubai

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KLP Group
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Anmeldungsdatum: 05.09.2007
Beiträge: 59
Wohnort: Dubai & Berlin

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2007 10:17    Titel: Steuerverlagerung nach Dubai Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Dubai gewinnt durch umfangreiche bilaterale Abkommen und stetige Anpassung der Gesetzgebung an internationale Standards quasi täglich an Attraktivität als Offshorestandort bzw. "Steueroase" (passend zur Situation als "Wüstenstaat").

Für die langsam kalendarisch dem Ende entgegen gehenden "Steuerüberlegungen zum Jahresende" möchten wir es nicht unterlassen, auf hochflexible Lösungsansätze aus unserer Kanzlei hinzuweisen.

Die von uns entwickelten Domizilierungsmodelle (vgl. hierzu unsere anderen Beiträge in diesem Forum) bedürfen hier in den VAE keiner gesondertern Registrierung oder Anmeldung.
Damit ist auch die Errichtung eines Domizils "overnight" möglich.

Zumindest für steuerlich relevante Komplexe mit Bezug auf 2007 & 2008 ist durch das bestehende DBA zwischen Deutschand und den Vereinigten Arabischen Emiraten eine umfassende Gestaltungsvielfalt ohne Probleme bei Wohn- oder Firmensitz in Deutschland gegeben. Man muss sie nur intelligent und vor allem formal richtig zu nutzen wissen (Betriebsstättenanforderungen etc.).

Für kurzfristige Rückfragen stehen wir auch die Feiertage über gerne zur Verfügung.

Einen schönen Tag wünscht

Martin Kraeter
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KLP Group
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Anmeldungsdatum: 05.09.2007
Beiträge: 59
Wohnort: Dubai & Berlin

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2008 10:55    Titel: Residency in den VAE - kurze Q&A Liste Antworten mit Zitat

Guten Tag,

allen hier im Forum erst einmal ein gesundes und erfolgreiches 2008!

Wir bekommen immer wieder Anfragen in Bezug auf erforderliche Nachweisführungen, wenn man sich persönlich oder unternehmerisch in den Vereinigten Arabischen Emiraten niderlässt.

Die nachfolgende kurze "Question & Answers" Ausführung mag dem einen oder anderen dienlich sein.


1. Geforderte finanzielle Nachweise bei Residenznahme in den VAE?

Das kommt immer auf die Art des Residenzvisums an.

Employment Visum - finanzielle Nachweisführung ist hier durch den Arbeitgeber erledigt (i.d.R. durch das hinterlegte Deposit)

Investor Visum - Es ist nur der Nachweis einer wesentlichen Beteiligung am Unternehmen vor Ort von Nöten.

Oder man hat eine Immobilie gekauft, dann beschaffen die meisten Developer ein Visum.


2. Geforderte Wirtschaftsinformationen (in BRD wäre das die Schufa- oder eine sonstige Wirtschaftsauskunft)?

Diesbezüglich ist keinerlei Nachweis gefordert. Wirtschaftsauskunfteien sind in den VAE erst im Aufbau begriffen ("Credit Bureau"). Das Emirat Dubai übernahm hier die Vorreiterrolle, indem allen registrierten Lizenzen (also Firmen) automatisch einen D&B D-U-N-S Nummer zugeteilt wird.


3. Geforderte juristische Informationen (in BRD wäre das das polizeiliche Führungszeugnis)?

Ist auch nicht gefordert. Das einzige Dokument aus dem Ursprungsland, was man logischerweise vorlegen können muss, ist ein gültiger Pass mit aktuellem VAE-Einreisestempel.


4. Sonstige benötigte Nachweise?

Wenn man zusammen mit der Familie "einwandert", sind Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Achtung: Hier ändern sich die Regularien, wer was wo zu beglaubigen hat, ständig.

Bei den verschiedensten Aktivitäten wie Eröffnung Bankkonto etc. wird man immer wieder nach seiner Anschrift und Telefonnummer im Heimatland gefragt, klassisch typisch für ein "Expat" Land wie VAE.


5. Welche Nachweise müßte eine Firma erbringen bzw. der Geschäftsführer / Vorstand?

Wenn eine deutsche Firma hier gründet: Handelsregisterauszug, Gewerbegenehmigung, Gesellschafterbeschluss zur Gründung (alles sicherheitshalber ins Englische und Arabische übersetzt, auf jeden Fall beglaubigte Kopien mit Stempel VAE Botschaft oder Konsulat aus Deutschland).
Plus natürlich das Stammkapital (abhängig von Emirat und Rechtsform).

Wenn natürliche Personen hier gründen: Pass und persönliches Erscheinen.
Plus natürlich das Stammkapital (abhängig von Emirat und Rechtsform).

Bestellte Managerials müssen in den Applications erklären, dass keine Strafverfahren gegen sie laufen und dass Ihnen das Führen eines Unternehmens nicht untersagt wurde.

WICHTIG bei Managerials Deutsch-basierter Unternehmen in den VAE:
Wenn die nicht in VAE resident sind, erkennt die deutsche Finanzbehörde mit schöner Regelmäßigkeit die Betriebsstätte nicht als Auslandsbetriebsstätte im Sinne des AStG an! Das ist meistens wichtig bei Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen wegen der Kostenanerkennung.


6. Und wie sieht das bei Offshores aus?

Bei Offshore identisch wie bei der inländischen Firma.
Hinzu kommen noch ein gefordertes Bank-Referenzschreiben für jeden Gesellschafter, sowie ein Residenznachweis wie z.B. Personalausweiskopie, Strom- oder Telefonrechnung.


Wichtig vielleicht noch der Hinweis:
Gerade für Maßnahmen wie Eröffnung von Bankkonten etc. sollte man immer aussagekräftige Kontoauszüge der bisherigen Hauptbankverbindung parat haben. Mindestens für die letzten drei, besser noch für die letzten sechs Monate.


Weitergehende Fragen beantworten wir gerne.

Ein schönes Wochenende aus Dubai wünscht allen

Martin Kraeter
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