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Strategien zur Senkung der Einkommenssteuer

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London
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Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 44
Wohnort: Blumenau 44, 22089 Hamburg

BeitragVerfasst am: 3.März 2007 13:24    Titel: Strategien zur Senkung der Einkommenssteuer Antworten mit Zitat

Nie wieder Steuern zahlen: Strategien zur Senkung der Einkommenssteuer durch Non-Domiciled-Status in England

Werte Forenteilnehmer,
nachfolgend eine kurze Einführung in den Non-Domiciled-Status, zur Senkung der Einkommenssteuer. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei:
http://www.london-consulting.org

Mit freundlichen Grüßen RA Bischoff

Vorab: Zielgruppendefinition

Personen, die bisher in Deutschland der uneingeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Mithin Personen mit hohem steuerpflichtigen Einkommen z.B. aus selbständiger Tätigkeit, Gesellschafter oder Aktionär einer Kapitalgesellschaft und/oder Dividendenzuflüsse usw..Die Verlagerung nach England (Non-Domiciled-Status) und Wohnsitzabmeldung in Deutschland muss, real oder "nach außen wasserdicht", möglich sein. Mithin müssen die Mandanten in der Lage sein, die anwaltlichen Gebühren für eine solche Konstellation zu tragen, ergänzend ggf. die Gründungs-und Jahresgebühren für eine Auslandsgesellschaft oder Trust. Die Wohnsitzname sollte in England real erfolgen, beachten Sie dabei die hohen Mieten z.B. in London. Im Gegenzug stellen wir Sie legal steuerfrei bzw. reduzieren Ihre Einkommenssteuerpflicht für Ihr Welteinkommen auf max. 10%.

Einführung

Es gibt mitten in Europa noch ein ziemlich unbekanntes Steuerparadies für natürliche Personen,mit einer großer Kultur - die britische Insel. Mit etwas Geschick befreit Sie dort die Queen ganz legal von allen Steuersorgen. Sie dürfen obendrein noch eine Wohnung oder ein Häuschen in Deutschland behalten – rechtlich völlig einwandfrei direkt vor der Nase des deutschen Finanzministers. Wie passt das alles zusammen? In einem Zitat in der FAZ hat der Londoner Steueranwalt David Rothenberg die Lage treffend beschrieben: "Großbritannien ist ein Steuerparadies für jeden, nur nicht für Briten". Drei Dinge machen das möglich:

1. Das zwischen Großbritannien und der Bundesrepublik bestehende Doppelbesteuerungsabkommen;

2. Der auf der Insel geltende Unterschied in der Besteuerung zwischen "Residence" und "Domicile";

3. Eine Vielzahl von trickreichen Steuerspar- und Offshore-Modellen.

Im Allgemeinen macht Deutschland wie fast alle Industriestaaten der Welt die uneingeschränkte Steuerpflicht vom Wohnsitz und dem gewöhnlichen Aufenthalt im Lande abhängig. Das deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen lässt indessen ein Schlupfloch offen: Danach sind Bürger aus beiden Ländern jeweils in dem Land mit ihren weltweit erzielten Einkünften steuerpflichtig, in dem sich ihr Lebensmittelpunkt befindet. Ihr steuerrechtlicher Lebensmittelpunkt darf also nicht mehr in Deutschland sein und in England nur der Non-Domiciled-Status. Wie Sie diesen Status erzielen, erläutern wir Ihnen in einem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei.

Einschub: Erklärung "Lebensmittelpunkt"> 51% des Jahres Ansässig, Mietwohnung oder Immobilie auf eigenen Namen (Untermiete ist erlaubt, ein Hotel oder bei Verwandten begründet jedoch keinen Lebensmittelpunkt), beruflichen und/oder privaten Interessensschwerpunkt.

Wir können Ihren Wohnsitz, mithin Non-Domiciled-Status in England realisieren.: http://www.london-consulting.org/steuern_no_wohnsitz.htm


Aber da sind ja noch die britischen Finanzeintreiber. Auch diese Klippe lässt sich elegant umschiffen, indem Sie sich auf den steuerlichen Status "Residenz" und "Domizil" berufen. Dazu brauchen Sie in Großbritannien zunächst eine "Residenz", was formlos möglich ist, weil im britischen Steuerrecht dieser Begriff nicht näher definiert ist und es zudem im Königreich kein Meldegesetz gibt. Wenn Sie sich also irgendwo auf der Insel in einem Haus oder einer Wohnung einrichten und sich dort jeweils mehr als ein halbes Jahr aufhalten, können Sie eine "Residence" steuertechnisch beanspruchen.

Den deutschen Fiskus müssen Sie allerdings glaubwürdig davon überzeugen, dass Sie wirklich ihren Hauptwohnsitz nunmehr auf der Insel haben. Das wird schwer gehen, wenn Sie weiterhin im Kölner Stadtrand eine feudale Villa ihr Eigen nennen und einen Wohnwagen auf einem Campingplatz im Dartmoor zum neuen "Lebensmittelpunkt" erklären. Sie müssen schon eine engere persönliche und vor allem wirtschaftliche Beziehung zu Ihrem neuen Wohnsitz nachweisen.

Einschub "wirtschaftliche Beziehung"/beruflicher Interessensschwerpunkt": Bei Bedarf können wir Ihnen eine englische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte UK gründen, wobei Sie nur angestellt sind. Die Ausgestaltung hängt von Ihren Zielsetzungen und IST-und SOLL-Zustand ab.

Ihre "emotionale Heimat", sozusagen Ihr Domizil, sollte indessen Deutschland bleiben. Das ist steuertechnisch wichtig. Denn Ausländer, die den "Non-Domiciled-Status" eines britischen Steuerbürgers mit Auslandsdomizil genießen, müssen auf Kapitaleinkünfte (Investment income) nur Steuern zahlen, wenn sie ihre Gewinne nach Großbritannien überweisen. Bleiben beispielsweise die Zinseinnahmen im Ausland, sind sie steuerfrei. Was Sie z.B. in Liechtenstein verdienen und dort lassen geht also die britische Steuer nichts an.

Etwas schwieriger wird die ganze Geschichte, wenn Sie auch Einkommen aus Ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit (Earned income) in Großbritannien steuerfrei genießen wollen. Das geht zwar auch, muss aber steuerrechtlich sehr sorgfältig installiert werden.

Skrupel beim Steuersparen müssen Sie auf der Insel nicht unbedingt haben. Selbst die Queen hat ihre millionenschwere Kunstsammlung noch schnell auf einen Trust im Steuerparadies Jersey übertragen, bevor sie erklärte, sie werde weiterhin Steuern zahlen wie jeder gewöhnliche Brite.

Übrigens, wem London zu teuer ist und wer die irische Mentalität mehr schätzt, kann sich auch in der Republik Irland oder Zypern niederlassen. Dort gelten praktisch die gleichen steuerlichen Regelungen für Ausländer wie bei den Briten.
Vor dem Zuzug nach Großbritannien/ Irland oder Zypern, sollte die Vermögensbuchhaltung wie folgt strukturiert werden:

•Erstes Konto: Ausgangssumme bzw. Ausgangskapital
•Zweites Konto: Veräußerungs- (Kapital)gewinne und
•Drittes Konto: Vermögenserträge (Zinseinkünfte usw..)

Diese detaillierte Buchführung ist sehr wichtig, denn Einkommensteuern werden in Großbritannien/Irland/Zypern nur dann erhoben, wenn aus dem dritten Konto Zahlungen nach Großbritannien/Irland/Zypern fließen. Alle anderen Zahlungen aus den beiden anderen Konten sind steuerfrei.
Nach 17 Jahren wird eine ausländische Person mit dem Status Residence in Großbritannien steuerpflichtig. Dies umgeht man mit der Gründung eines Trust, in den alle Vermögenswerte eingebracht werden.
Firmengründer
Auch Firmengründer können diese "Lücke" natürlich geschickt in Anspruch nehmen: Gründung der Gesellschaft in einem Niedrigsteuerland für Unternehmen und Reduzierung der Versteuerung der Ausschüttungsgewinne/Dividenden an die natürliche Person.
_________________
London Consulting & Trustee Ltd
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Internationale Firmengründungen,
Strategien zur Senkung der Steuerlast.

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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2182

BeitragVerfasst am: 7.März 2007 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

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