Verfasst am: 31.Dez 2006 9:29 Titel: UK-Ltd. als Agent für Offshore
Hallo,
hier der 2. Teil meiner Fragen (der andere ist im Ltd. Bereich )
Diese Frage ist für einen Freund
Auch der Freund ist in der IT-Branche tätig und auch er soll aufgrund des Kunden ein Unternehmen gründen. Doch er überlegt sich ob es nicht eine Möglichkeit gibt das über Ltd in Kombination mit Offshore zufrieden stellend zu lösen.
Ich habe ihm erzählt, daß es wohl so manche Offshore-Jurisidiktion gibt, die zum Commonwealth gehören und damit eine Sonderstellung im Handel mit UK haben.
Wie sehen denn genau die Konstellationen aus, bei denen eine Ltd. in England als Agent für eine Gesellschaft auf z.B. Anquilla auftritt?
Ltd. in UK schreibt eine Rechnung an den internationalen Kunden, gibt 95% des Geldes nach Anguilla weiter und mit dem Rest bezahlt sie GF und Steuern in UK? Gibt es hier ein Problem für den international tätigen Kunden in D wenn er die UK-Rechnung dann absetzen will?
Erfährt das deutsche FA überhaupt, daß das Geld nicht in UK verbleibt?
Für die Ltd. müsste man in diesem Fall wohl einen Director haben, der noch für keine andere Ltd. tätig ist. oder spielt das keine Rolle?
Sie sollten sich erst einmal steuerlich Beraten lassen oder aber mindestens die betreffenden Steuerabkommen durchlesen. Dann dürfte Ihnen ganz schnell klar werden das dies so nicht geht:
Aus den Doppelbesteuerungsabkommen von 1970 Artikel 2 - Definitionen Unterabsatz (iii) mit Vereinigten Königreich von Großbritannien ergibt sich die uneingeschränkte Steuerpflicht an dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet.
Im übrigen ist die tatsächlichen Geschäftsleitung nicht an die Position des Directors gebunden sonder vielmehr an die Person die wirklich die Entscheidungen trifft und für das Tagesgeschäft verantwortlich ist.
Dieser Sachverhalt ist mir durchaus bewusst gewesen.
Da aber die englische Gesellschaft aufgrund der DBAs mit den zum Commonwealth gehörenden Offshore Jurisdiktionen ganz legal Rechnungen von dort bekommen und begleichen kann, bleibt in England nicht sehr viel, was versteuert werden müsste.
Ob das dann in D oder UK versteuert wird, würde tendenziell keine Rolle spielen.
Dieser Sachverhalt ist mir durchaus bewusst gewesen.
Da aber die englische Gesellschaft aufgrund der DBAs mit den zum Commonwealth gehörenden Offshore Jurisdiktionen ganz legal Rechnungen von dort bekommen und begleichen kann, bleibt in England nicht sehr viel, was versteuert werden müsste.
Ob das dann in D oder UK versteuert wird, würde tendenziell keine Rolle spielen.
Wenn ich Ihre Fragestellung richtig verstehe, soll eine Gesellschaft nach Recht z. B. von Anguilla, Gesellschafterin einer britischen Limited Company sein. In diesem Fall könnten Erträge der britischen Gesellschaft im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags an der auf Anguilla domizilierten Gesellschaft zugeführt werden. Die UK - Gesellschaft bezahlt den Sach- und Personalaufwand aus ihren laufenden Umsätzen. Nachdem es sich bei Anguilla um eine "Zero-tax" - Jurisdiktion handelt, fallen dort auf die Erträge keine Steuern an. Selbstverständlich ist der wirtschaftlich Begünstigte der Anguilla - Gesellschaft in seinem Wohnsitzland steuerpflichtig.
Ob es bei der Anerkennung einer Rechnung der UK - Gesellschaft in Deutschland Probleme gibt, ist dieses zu verneinen. Im heutigen globalen Geschäftsverkehr ist das durchaus nichts ungewöhnliches. Inwieweit eine steuerliche Würdigung zu beachten ist, hängt von der genauen Konstellation ab (UK - Gesellschaft ausschließlich in UK ansässig mit physischem Geschäftssitz oder via Niederlassung in Deutschland).
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