Verfasst am: 9.Jan 2007 21:11 Titel: US Inc mit deutscher Holding als Internet Service Provider
Hallo liebe Forumsmitglieder,
nach langer Recherche in diesem Forum und dem Web, sowie ersten Kontakten zu Lawfirms und Beratern möchte ich Euch um Eure Meinung zu folgendem Konstrukt bitten.
Vorab Infos zum Status Quo:
Ich bin alleiniger Gesellschafter-GF einer deutschen (Holding-) GmbH, sowie GF deren ausführender Tochtergesellschaft (Betriebs-GmbH).
Die Betriebs-GmbH erbringt immaterielle Internetdienstleistungen in Form von ISP-Dienstleistungen an Endkunden im deutschsprachigen Raum. Hierfür nutzt die Betriebs-GmbH die Infrastruktur von Zulieferern/Partnern im EU-Ausland und in den USA.
Kundenverwaltung und Abrechnung der Endkunden laufen über in Deutschland positionierte Server der Betriebs-GmbH. Die Infrastruktur zu der Zugang vermittelt wird befindet sich ausschließlich im Ausland.
Neben mir beschäftigt die Gruppe lediglich noch zwei Aushilfen auf 400-Euro Basis, die aber auch bereit wären ihre Tätigkeit als Selbstständige mit Gewerbeschein zu erbringen. Die Dienstleistung ist nicht an den Standort Deutschland gebunden.
Folgende Überlegung:
Umsätze werden momentan in Deutschland vereinnahmt und sind mit 19% USt. abzugelten. Im Gegenzug kaufen wir unser eigentliches Produkt in den USA bzw. im EU Ausland ohne USt ein. Unsere Kunden sind allesamt Endkunden die folglich der USt. unterliegen.
Die Idee ist nun durch Gründung einer US Inc. bzw. LLC als Tochtergesellschaft der deutschen Holding unser EU Endkundengeschäft aus den USA zu betreiben. Ordentlicher Geschäftsbetrieb soll dort entstehen (nicht nur Briefkasten und Postservice). Die Server zur Kundenverwaltung und Abrechnung werden in eine US Colo umgezogen (sollen in DE ja keine Betriebsstätte auslösen).
Dadurch könnte die US Gesellschaft die selben Umsätze Netto vereinnahmen, die hierzulande als Brutto zu betrachten wären. Entsprechendes Recht zum Übertrag der Endkundenverträge an eine dritte Gesellschaft sind in unseren AGB verankert. Den Endkunden schließlich ist es egal wenn Sie uns z.B. 20 Euro bezahlen ob dies Netto oder Brutto ist. Vorsteuerabzugsberechtigt sind sie ohnehin nicht. Für uns wiederum bedeutet dieser Schritt eine Erhöhung unseres Umsatzes um 19% bei (bis auf Kosten zum Betrieb der Konstruktion) gleichbleibender Gesamtkostenstruktur.
Die Gewinne der US-Gesellschaft wiederum könnten durch Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA zu marginalen Steuersätzen (max. 5% sollte ich nicht irren) in Form einer Dividendenzahlung wieder an die deutsche Holding fließen. Gewinne würden dort dann mit (nach Reform hoffentlich) unter 30% ab 2008 besteuert. Bis dahin: Rücklagen bilden und '08 auflösen.
Durch Plazierung unserer Server in den USA nebst ordentlichem Geschäftsbetrieb und der Tatsache dass die durch uns vermittelte Infrastruktur ohnehin im EU Ausland und in den USA plaziert ist ließe sich seitens des FA gut argumentieren, zumal wir durch die US Gesellschaft auch versuchen werden ein Engagement auf dem US-Makrt aufzubauen.
Eine Betriebsstätte der US Gesellschaft in Deutschland muss unbedingt vermieden werden. Die bestehenden 400 Euro Kräfte, die z.B. Endkundensupport leisten, würden dann als selbstständige Dienstleister diese Leistung direkt an die US Gesellschaft erbringen und entsprechend abrechnen.
Meine offenen Fragen:
Was haltet Ihr von dieser Konstruktion? Vorschläge? Anregungen? Kritik?
Kann eine LLC von einer ausländischen Kapitalgesellschaft gehalten werden oder nur von natürlichen Personen? Wenn nicht ist die C-Corporation wohl beste Wahl!?
In welchem Bundesstaat sollte gegründet werden? Florida? Delaware? Nevada?
Kann mir jemand eine Kanzlei / Lawfirm / Beratungsgesellschaft nennen mit der er / sie gute Erfahrungen gemacht hat und die ein solches Konstrukt zu betriebswirtschaftlich sinnvollen Konditionen aufsetzen kann? Vielleicht findet sich ja jemand im Forum?
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 10.Jan 2007 15:43 Titel:
@GoWest,
Ihr Vorhaben klingt interessant; gleichwohl vermisse ich Ihrer sorgfältigen Recherche folgend, daß Sie den Steuersatz der USA ordnungsgemäß berücksichtigen.
Ferner verstehe ich folgendes nicht:
" ... Die Idee ist nun durch Gründung einer US Inc. bzw. LLC als Tochtergesellschaft der deutschen Holding unser EU Endkundengeschäft aus den USA zu betreiben. ... "
Wer ist nun Mutter und Tochter ? Sie wollen doch nicht deutsche Mutter einer US-Tochter sein ?!!!
Nächste Frage: Wo haben Sie Ihre Gewinne ? In Deutschland ? Dann deuten Sie das DBA nicht richtig. Deutschland vereinanhmt erst einmal die Steuer, von der sich das Unternehmen in den freistellen lassen kann bzw. in den USA eine Erstattung verlangen kann.
Sei es, wie es sei. Warum verkomplizieren Sie Ihr Vorhaben so sehr ?
ich freue mich mit meinem Posting Ihre Aufmerksamkeit geweckt zu haben, insgeheim hoffte ich auf Ihre Antwort.
Wie sie sehen bin ich (noch lange kein) Spezialist für "Offshore-" oder Auslandsgründungen. Das von mit beschriebene Konstrukt ist bislang nur eine Idee von mir, die meinem - trotz Recherche - sicherlich noch Laienhaften Verständnis der Thematik entspringt.
tropico hat folgendes geschrieben::
Ihr Vorhaben klingt interessant; gleichwohl vermisse ich Ihrer sorgfältigen Recherche folgend, daß Sie den Steuersatz der USA ordnungsgemäß berücksichtigen.
Meines Wissens nach setzt sich die Besteuerung einer US Corp. aus den Faktoren Federal Tax, State Tax und (bei Dividendenzahlung an Gesellschafter) Personal Income Tax zusammen.
Die State Tax ist von Bundesstaat zu Bundesstaat unteschiedlich, weshalb auch häufig Gründungen in z.B. Nevada, Delaware oder Florida empfohlen werden.
Ich hatte tatsächlich die Idee eine US-Amerikanische Gesellschaft als Tochter der deutschen Holding zu gründen, Umsätze ohne USt. in den USA zu vereinnahmen und anschließend die hieraus resultierenden Gewinne an die deutsche Holding auszuschütten.
Aber Ihrem Posting entnehme ich, das Sie da eine bessere Lösung kennen?
tropico hat folgendes geschrieben::
Ferner verstehe ich folgendes nicht:
" ... Die Idee ist nun durch Gründung einer US Inc. bzw. LLC als Tochtergesellschaft der deutschen Holding unser EU Endkundengeschäft aus den USA zu betreiben. ... "
Wer ist nun Mutter und Tochter ? Sie wollen doch nicht deutsche Mutter einer US-Tochter sein ?!!!
Das hatte ich vor. Gewinne sollen und können in Deutschland mit den ab 2008 hoffentlich geltenden unter 30% Unternehmenssteuer versteuert werden. Mir geht es nicht um eine No-Tax-Konstruktion, sondern nur darum mit 100% legalen Mitteln eine Steueroptimierung zu erreichen ohne dabei auf - verzeihung - Offshore-Konstruktionen in fragwürdigen Drittländern zurückzugreifen.
Für Ihre Vorschläge bin ich natürlich gerne offen!
tropico hat folgendes geschrieben::
Nächste Frage: Wo haben Sie Ihre Gewinne ? In Deutschland ? Dann deuten Sie das DBA nicht richtig. Deutschland vereinanhmt erst einmal die Steuer, von der sich das Unternehmen in den freistellen lassen kann bzw. in den USA eine Erstattung verlangen kann.
Letzendlich sollen / können die Gewinne in Deutschland versteuert werden. Da ich noch recht jungen Alters bin geht es mir bei dieser Überlegung in erster Linie darum durch das jetzt florierende Geschäft einen Kapitalstock zur zukünftigen Absicherung in meiner deutschen Holding zu schaffen (mit ca. 30% Besteuerung statt Spitzensteuersatz - privat) um mir somit auf Sicht der nächsten Jahre (Jahrzehnte?) eine Grundabsicherung aufzubauen.
tropico hat folgendes geschrieben::
Sei es, wie es sei. Warum verkomplizieren Sie Ihr Vorhaben so sehr ?
Ja, sicher! Ist aber auch sehr schön, wenn man solch ein Kompliment erhält, nicht? SR _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger. (Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
Ja, sicher! Ist aber auch sehr schön, wenn man solch ein Kompliment erhält, nicht? SR
Sicher! Sie können mir ja eins machen!
Spaß beiseite: Ich weiß, dass ich als neues Mitglied mich hier bislang nicht eingebracht habe. Um so schöner finde ich es, dass sich hier fachkundige Member wie Tropico (oder nicht möglich, oder...) auch mit Newbie-Postings auseinander setzen, denn schließlich kostet das ihre Zeit und sie hätten ja keinerlei Verpflichtung dazu.
Gerade deswegen bedanke ich mich für jede hilfreiche Antwort.
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 13.Jan 2007 11:16 Titel:
gowest,
für funktionsfähige Gestaltungen im LEGALEN steuerlichen Bereich - Holding-Struktur(en) etc. - also so, wie Sie sich das vorstellen, zahlen Sie beispielsweise bei KPMG oder E & Y bis zu 50.000 Euro.
Von daher bitte ich um Verständnis, wenn ich hier keine kostenlose Beratung betreibe, die über Grundlegendes hinausgeht.
Grundlegend wäre hier beispielsweise allenfalls der Hinweis:
IBC - LLC - Hong Kong Ltd. - Holdingstruktur
IBC/ Panama AG - S.L. - Zypern Ltd. - Holdingstruktur
für funktionsfähige Gestaltungen im LEGALEN steuerlichen Bereich - Holding-Struktur(en) etc. - also so, wie Sie sich das vorstellen, zahlen Sie beispielsweise bei KPMG oder E & Y bis zu 50.000 Euro.
Von daher bitte ich um Verständnis, wenn ich hier keine kostenlose Beratung betreibe, die über Grundlegendes hinausgeht.
tropico
Selbstverständlich verstehe ich das. In meinem ersten Posting habe ich ja bereits angedeutet, dass ich bezüglich dieses Konstrukts auf der Suche nach einem Berater bin, der mit dabei behilflich sein kann.
Das dies nicht gratis zu haben ist versteht sich.
tropico hat folgendes geschrieben::
Grundlegend wäre hier beispielsweise allenfalls der Hinweis:
IBC - LLC - Hong Kong Ltd. - Holdingstruktur
IBC/ Panama AG - S.L. - Zypern Ltd. - Holdingstruktur
funktionieren im Eingangs genannten Sinne.
Nun bin ich aber doch ein wenig verwirrt. In Ihrem letzten Posting fragten Sie mich warum ich alles verkomplizierte.
Sprechen Sie im o.g. Zitat von einer Verschachtelung dieser Gesellschaftsformen (also pro Zeile ein Gesamtkonstrukt) oder von Gesellschaftsformen mit denen sich (mit jeder einzelnen) eine von mir angestrebte Struktur aufbauen ließe?
Besteht die Möglichkeit Sie betreffend einer ausführlicheren Beratung zu kontaktieren?
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