Verfasst am: 2.Feb 2006 18:23 Titel: US-Pennames/DBAs im Kontext deutscher Staatsangehoerigkeit
Hi,
habe gerade qualitative Quellen zu DBAs ("Doing business as") in den USA gelesen u. frage mich in wie weit ein deutscher Staatsangehoeriger diese Moeglichkeit in den USA ueberhaupt nutzen DARF?
Gut, der Realname ist ohnehin bei den zustaendigen Stellen in den Vereinigten Staaten "hinterlegt", aber darf ein Deutscher an sich von derartigen Moeglichkeiten Gebrauch machen?
Und in wie weit gibt es zwischen den amerikanischen u. deutschen Behoerden darueber einen Informationsaustausch?
Frage mich, ob das Instrument dazu dienen kann, dass das deutsche FA eine deutschen Vorstand nicht als solchen identifiziert u. somit u.U. diesem nicht die Eigentuemerschaft unterstellt bzw. einen Ort der Leitung in Deutschland annimmt. (Strohpraesidenten werden ja ohnehin als solche identifiziert u. eine Treuhand-GF waere daher unnoetig...)
Der Vollstaendigkeit halber sei angenommen, dass Bankverbindungen ausserhalb der EU angesiedelt sind (u. somit dem deutschen Finanzamt keine Bankdaten zugaenglich sind) . Corp wird auch ansonsten ueber Barear Shares gehalten. Wirtschaftlich aktiv werden koennte die Corp von UK aus mit realer Betriebsstaette.
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