Verfasst am: 19.Jun 2006 5:32 Titel: Umwandlung dt. Einzelunternehmen -> Hong Kong Ltd.
Hallo,
ich habe ein deutsches Einzelunternehmen ueber welches ich Software entwickele und ueber das Internet verkaufe.
Nun habe ich aus diversen Gruenden eine Hong Kong Limited gegruendet, ueber die das Geschaeft nun weiterlaufen soll.
Alle neuen Softwareverkauefe laufen bereite ueber die HK Firma. Ein paar Fragen sind nun noch offen, fuer die ich bisher keine Antwort
gefunden habe:
1. Wie uebertrage ich rechtskraeftig das Geistige Eigentum meines Einzelunternehmens auf die HK Firma?
2. Neben dem geistigen Eigentum wuerde ich auch gerne noch einige ander Dinge (hauptsaechlich Computer + EDV Ausruestung)
and die Firma in HK uebertragen. Kann ich die einfach an die Firma verkaufen?
3. Da die Firma in HK noch nicht viel Geld hat, kann diese bei mir ein Kredit aufnehmen (fuer den Betrag des eben genannten Verkaufs)?
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 405 Wohnort: Autonome Republik Krim
Verfasst am: 19.Jun 2006 8:18 Titel:
Hallo,
so weit ich das Konzept eines Einzelunternehmens verstanden habe, ist dies ja gerade keine eigene rechtsfähige Person (wie beispielsweise die GmbH). Das geistige Eigentum gehört somit Ihnen persönlich. Dies können Sie beispielsweise wie Gründungskapital in eine Kapitalgesellschaft einbringen, wenn Sie dies wollen. Fragt sich nur, welche Vorteile es hat.
Außerdem fragt sich, ob sie eine Betriebsstätte (also ein echtes Büro ggf. mit realen Mitarbeitern, kein Briefkasten bzw. Büroservice) in Hong Kong haben und vielleicht dort sogar Ihren Wohnsitz. Wenn Sie beide Fragen mit nein beantworten, dann sind Sie in D voll steuerpflichtig. Wenn Sie in Hong Kong zumindest eine Betriebsstätte haben der Wohnsitz aber noch in D ist, sind zumindest die Ausschüttungen/Gehaltszahlungen, etc. in D steuerpflichtig.
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