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Und wieder mal ein Konstrukt....

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HugoHiasl
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.12.2003
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2005 20:41    Titel: Und wieder mal ein Konstrukt.... Antworten mit Zitat

Hallo,

mit schöner Regelmäßigkeit poste ich hier meine neuesten Ergüsse in Sachen Gewinnverlagerung.

Hier die neueste Variante:

Ein Freiberufler F hat in Deutschland einen Kunden U und wickelt mit diesem seine Aufträge ab.

Außerdem besitzt F auf mauritius Anteile an einer Kapitalgesellschaft KG.

Nachdem der F an U nun seine Rechnung geschrieben hat, könnte er diese im Zuge einer Forderungsabtretung an KG veräußern. Die genau Quote sollte nicht zuweit von realen Quoten entfernt sein, aber ich denke man könnte da fast bis ca. 50% runter gehen.

Dementsprechend läuft die Hälfte des Geldes auf Mauritius auf.
Interessant wird es dann, wenn der F seine Anteile an KG veräußert und diese dann zur Versteuerung anstehen.

Gemäß Artikel 13 DBA mit Mauritius können diese Veräußerungsgewinne von Mauritius besteuert werden. Werden sie aber derzeit nicht.

Deutschland sollte sie auf jedenfall nicht versteuern können. Falls es kritisch wäre, daß KG dem F gehört, müssten eben an dieser Stelle andere Eigentümer her.

Hab ich da wieder einen Denkfehler? Oder passt das soweit ?

Viele Grüsse
Oliver
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 22.Feb 2005 21:20    Titel: struktur Antworten mit Zitat

der teufel scheint mir in der quote zu liegen, zu der die forderung nach mauritius verkauft wird


welcher "normale" unternehmer würde irgendwelche lieferungen/leistungen erbringen, und in der folge ohne not für die hälfte ihres wertes verschachern


... um dann bei "rückführung" feststellen zu müssen, dass die forderung eben doch zu 100% beglichen worden ist


bleibt nur noch die "notlösung", die sie selber offenbar nicht so ganz überzeugend vertreten (stichwort: "neuer eigentümer"... wer soll denn das sein... ihre schwiegermusster? eine ausländische offshorefirma?)


funktioniert so kaum


good luck


ffbkdavid
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HugoHiasl
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.12.2003
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 25.Feb 2005 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte das eher als eine Art *ähm* Dienstleistungsangebot.

Und der andere Eigentümer wäre damit schon fast frei Haus für den "Nutzer" der Dienstleistung vorhanden.

Mal kurz umrissen:

Jemand (für dieses Beispiel ich) zieht tatsächlich nach Mauritius und gründet eine Gesellschaft und ist auch der ortsansässige Direktor.

Ein Freiberufler verkauft seine Forderungen an meine Gesellschaft zu 50%

Was er als Gegenleistung erhält, ist eine gegründete Gesellschaft auf Mauritius an der er 97% der Anteile hält und ich , als ortsansässiger Direktor 3%.

Für seine Kunden und ihn ist es problemfrei, da sie die Eigentumsverhältnisse des Aufkäufers der Forderung offenlegen können. Es handelt sich mit mir ja um einen tatsächlich auf Mauritius ansässigen Geschäftsmann und er hält keinerlei Anteile an dieser Gesellschaft mit der er Kontakt hat. Der Offenlegungspflicht der Eigentumsverhältnisse bei Geschäften mit Niedrigsteuerländern wäre genüge getan.

Diese Forderung wird von meiner Gesellschaft in Mauritius an seine Gesellschaft aus Mauritius mit einem Aufschlag von 2% weiterverkauft.
(Da es sich im einen Vorgang auf Mauritius handelt, hat der deutsche Fiskus keinerlei Anhaltspunkte dafür).

Damit ist der Grundsatz der Gewinnerzielungsabsicht gewahrt.

Wenn er dann irgendwann an sein Geld ran möchte, dann werden Teile oder die gesamte Firma an meine Firma verkauft. Es wird zugesichert die Gesellschaft zu dem jeweils auf den Konten vorhandenen Betrag zu übernehmen, was wirtschafltich auf keinerlei Risiko darstellt.)
Damit hat er einen Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften, welche auf Mauritius zu besteuern wären, wenn sie es denn täten.

Somit ist der legale Weg zurück in den heimischen Geldbeutel geebnet.

Es soll auch nicht als "Ich verschiebe monatlich Geld und hole es gleich zurück." Konstrukt gedacht sein, Sondern es soll über die Zeit ca. die Hälfte des Einkünfte steuerfrei angesammelt werden und nach einigen Jahren kumuliert wieder eingesammelt werden. Dadurch sinkt hier auch die steuerliche Progression, was auch den hier zu versteuernden Teil noch günstiger macht.

Das verschobene Geld kann natürlich in dieser Zeit von seiner Gesellschaft renditebringend angelegt werden, was den Wert seiner Gesellschaft auf Mauritius dann auch noch erhöht, womit diese Rendite auch steuerfrei wäre.

Es ist nicht geplant irgendwelche Kreditkarten auf Geschäftskonten zu benutzen oder ausstellen zu lassen, die das ganze wieder illegal werden lassen könnten.

Das ganze ist eben nur was für langfristige *räusper* Anleger


Viele Grüsse
Oliver
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