Verfasst am: 14.Mai 2004 7:50 Titel: VORRATS GESELLSCAHFTEN - bitte um Hilfe
Hallo,
ich möchte gern eine sogenannte VORRATS US Inc. kaufen.
Kennt evtl. jemand günstige Vermittler/Anbieter bzw. ofizielle Links ?
Ich habe bereits einige Angebote erhalten, da mir aber die niedrige Preise
stützig machen, schreibe ich nun hier...
1) Worauf muss ich bei solch einem Kauf achten ?
2) Wie kann ich näheres über die in Frage kommenden Incs. herausfinden, wenn Google nichts rausspuckt ? zB ob die Inc. verschuldet oder gar bankrott ist ...etc ?
3) Was bedeuten bei der Beschreibung einer Inc. folgenden Abkürzungen ?
a. TYPE OF COMPANY : GEN= ?
CLO= ?
TRU= ?
NON= ?
LLC= ?
Anmeldungsdatum: 03.03.2004 Beiträge: 360 Wohnort: where money lives..........
Verfasst am: 14.Mai 2004 10:56 Titel:
@ tarzan36
zur Beurteilung ihrer anfrage ist es hilfreich, wenn sie etwas mehr zu den hintergründen sowie dem grund zur übernahme einer vorratsgesellschaft schreiben. möglicherweise gibt es anderen, bessere und kostengünstigere gesellschaftskonstruktionen für ihr individuelles vorhaben.
mir ist der zusammenhang nicht ganz klar und möchte deshalb noch keine weitergehende aussage treffen.
Anmeldungsdatum: 06.12.2003 Beiträge: 884 Wohnort: Wien
Verfasst am: 14.Mai 2004 12:48 Titel:
@ tarzan
(a) Wer sich über zu niedrige Preise wundert, ist ganz sicher bei "Stenny" gut aufgehoben (Dr.iur. Bengt Stenbock). Dort ist es ziemlich teuer, aber Du kriegst gleich ein Telefax, dass jeder Vermittler werden und sich 25 Prozent einbehalten darf. Leider gibt es kaum noch die früheren Scheinbanken der sog. "Zwangsverkaufsliste" (z.B. Euro - Kreditanstalt). Ein guter Freund von mir hat sich mit einer dieser Scheinbanken recht gut saniert, es war aber NICHT APM-Investment-Gründer Tiggelbeck, der hat seine Scheinbank woanders gekauft.
(b) Du gehst über google zu den gov - Seiten der Bundesstaaten und kriegst kostenlos und online den Firmenbuchauszug. Bei "Stenny" ist besonders Oregon wichtig. Dort ist zwar mal registriert worden, aber "Stenny" verlegt die Mäntel nach Kalifornien. Du gibst bei google "State of Oregon" ein. Stenny-Fan Phil Keisling ist leider nicht mehr an der Macht ("I, Phil Keisling, do hereby certify that ...")
(c) Wenn Du Dir bei der Creditreform Auskünfte holen willst, bekreuzigen sich die sofort und wissen bescheid.
(d) In ein geeignetes Land SELBST HINFAHREN und gründen oder anacott fragen.
Anmeldungsdatum: 03.03.2004 Beiträge: 360 Wohnort: where money lives..........
Verfasst am: 14.Mai 2004 18:07 Titel:
@ tarzan36
Zitat:
3) Was bedeuten bei der Beschreibung einer Inc. folgenden Abkürzungen ?
a. TYPE OF COMPANY : GEN= ?
CLO= ?
TRU= ?
NON= ?
LLC= ?
Für Sie als non-resident (Nicht-Amerikaner) kommen lediglich die folgenden drei Formen in Betracht:
a) Public Corporation
Bietet sich nur dann an, wenn eine große Kapitalisierung geplant ist. Verkauf der Anteile erfolgt ausschließlich über lizensierte Makler. Eine Lizenz der SEC ist erforderlich.
b) Open Corporation
Die Aktien können ohne Beschränkung weiterverkauft werden (ohne Börsengenehmigung allerdings nicht an mehr als 35 Investoren innerhalb der USA).
c) Close Corporation
Nur für ganz kleine Unternehmen empfehlenswert, da Shares erst dann veräußert werden dürfen, wenn sie zuvor den anderen Aktionären erfolglos angeboten worden sind.
Bei der Open- und der Close Corp. werden die Erträge direkt von der Corp. versteuert, während z. B. bei einer Sub-S Corp. die Erträge von den Aktieninhabern zu versteuern sind.
LLC steht für Limited Liability Company kann im großen und ganzen mit der Rechtsform einer deutschen GmbH verglichen werden.
Insbesondere die Folgekosten bei einer Corporation sollten nicht unterschätzt werden, da etliche Dokumente bei den zuständigen Stellen jährlich einzureichen sind. In diesem Zusammenhang möchte hier nochmals empfehlen, diese nicht selber zu erstellen, da diese meistens fehlerhaft sind und in Folge dessen nicht bzw. nur teilweise anerkannt werden. Eine kompetenter Rechtsbeistand wird dringend empfohlen.
Anmeldungsdatum: 03.03.2004 Beiträge: 360 Wohnort: where money lives..........
Verfasst am: 16.Mai 2004 10:55 Titel:
Nach Rücksprache und Erlaubnis durch User Tarzan36 veröffentliche ich in diesem Posting Teile einer PN, da ich die Auffassung vertrete, dass der Sachverhalt auch für andere von Interesse sein könnte. Desweiteren bitte ich kompetente User, die geschilderten Umstände zu kommentieren bzw. ggf. zu berichtigen.
Zitat:
(Anacott schrieb)
"Haben Sie mal an die Gründung einer britischen Limited gedacht? Durch diese erlangen Sie ebenso die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, können zusätzlich weitere Vorteile für sich in Anspruch nehmen. Darunter u. a. die geringen Gründungskosten, unkomplizierte Bilanzierungsvorschriften, geringe Eigenkapitalausstattung, niedrige Folgekosten. Sie können mit einer britischen Limited Ihr Ziel ebenfalls erreichen - bloß erheblich kostengünstiger. "
ANTWORT
Zitat:
(Tarzan36 schrieb)
(...) Gleicht eine GB-LTD nicht eher einer DT-GMBH ? bzw. eine LTD kann doch keine Aktien ausgeben oder ?
Somit würde die GB-LTD für mein Vorhaben , glaube ich, ausscheiden ? den Voraussetzung für eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ist dass man schon VOR DEM 1.11.2003 VORSTAND EINER AG gewesen ist, weil die entsprechende Gesetzeslücke zu diesem Zeitpunkt geschlossen wurde.
Die UK - Limited gleicht im großen und ganzen einer deutschen GmbH - als wesentlicher Bestandteil die beschränkte Haftung. Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht lässt sich auch durch die Gründung einer Limited erreichen (z. B. Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Handwerksbetrieben).
Zitat:
Jahrelang waren deutsche Handwerker fast gezwungen, als GbR zu firmieren. Die Gründung einer GmbH können sich viele einfach nicht leisten. Neben der Angst vor möglichen Haftungsproblemen machte Ihnen auch die gesetzliche Rentenversicherung das Leben schwer. Die Novellierung des Europarechts räumt solche Hindernisse aus dem Weg und bricht verkrustete Strukturen endlich auf. Gründen Sie daher doch ganz einfach und ohne großen Kostenaufwand eine Limited nach britischem Recht.
In Deutschland müssen Handwerksmeister als Personengesellschaft insgesamt 218 Monate, das sind 18 Jahre, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben, um eine Rente zu bekommen. Wäre ihr Unternehmen eine GmbH, müssten sie das nicht. Allerdings können viele Handwerker das Gesellschaftskapital von 25.000 Euro schlichtweg nicht aufbringen. Zudem scheuen viele neben den hohen Kosten auch den bürokratischen Gewaltakt bei der Gründung einer GmbH. Doch damit ist es jetzt vorbei. Nach der jüngsten Rechtssprechung können nun auch kleine und mittlere Unternehmen eine Kapitalgesellschaft gründen. Und somit die gleichen Vorteile wie bei einer GmbH genießen.
RECHENBEISPIEL
Ein Handwerksmeister macht sich mit 27 Jahren selbständig. Er hat seit seinem 16. Lebensjahr insgesamt 132 Monate Rentenversicherungsbeiträge in die gesetzliche Kasse einbezahlt. Durch die Handwerkerpflichtversicherung muss er weitere 86 Monate Pflichtbeiträge entrichten (7Jahre). Er bezahlt in diesen 7 Jahren immer den Regelbeitrag von 464,10 Euro pro Monat in die Rentenkasse ein. Es ergibt sich im Alter von 65 Jahren ein Rentenanspruch in Höhe von 7 x 26 Euro, also eine Monatsrente von 182 Euro. (Berechnet sind hier nur diese 7 Jahre Regelbeitrag.) Würde er in den nächsten 7 Jahren statt dessen monatlich 464 Euro anlegen und diesen Betrag dann liegen lassen, erhielte er mit 65 Jahren bei einer Verzinsung von 4% ein Zukunftskapital in Höhe von 136.000 Euro. Eine Summe, aus der sich problemlos eine lebenslange Rente in Höhe von 550 Euro monatlich gestalten läßt.
(Tarzan36 schrieb)
Laut FIRMA-AUSLAND.de : kommt auch nur die US-AG in Frage weil:
"Mithin kommt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur eine entsprechende Posítion in einer US INC in Frage, da nur der Direktor im US Handelsreg. eingetragen wird. In der ByLaw kann man Sie dann "rückwirkend" als Aufsichtsrat-Vorstandsmitglied "bestellen".
Sollten Sie tatsächlich an der Idee festhalten wollen, eine US Inc. zu gründen, empfiehlt sich die direkte Auftragserteilung an www.uscorporation.com (Stenbock, Wright & Co.). Sie erhalten dort eine kompetente und seriöse Beratung - die natürlich wie alles im Leben, das einen gewissen qualitativen Anspruch erhebt, ihren Preis hat. Unser geschätzer User Caligula wird Ihnen die Seriosität dieser Kanzlei ebenfalls bestätigen können. Die von Ihnen angegebene Firma www.firma-ausland.de fungiert lediglich als Vermittler der erwähnten Kanzlei.
ad "rückwirkend als Aufsichtsrat - Vorstandsmitglied
Habe ich das richtig gelesen?? Eine solche Funktion ist mir in keiner Jurisdiktion und Gesellschaftsform bekannt.
Ich selbst bin schon seit bald 10 Jahren nicht mehr im "Offshore"-Geschäft als Berater tätig. Mein Kenntnisstand ist also nicht mehr auf der Höhe der heutigen Zeit. Ein paar Sachen sind mir allerdings geblieben und ich traue mir zu beurteilen zu können ob ein Vorschlag Sinn macht oder nicht. Auch die Sache mit den Rentenbeiträgen etc. ist mir nur noch ansatzweise präsent.
An Ihrer Stelle würde ich den Vorschlag von anacott annehmen und eine GB Company gründen. Lassen Sie das ganze von einem Fachmann machen der Ihnen auch den wiederkehrenden Behördenkram (in England nicht allzu übertrieben, die Form muss aber korrekt sein) erledigt und eine brauchbare Adresse zur Verfügung stellen kann bei der auch die Postweiterleitung gut und rechtzeitig klappt.
Es dürfte Sie zwar etwas mehr kosten als bei den "klick and Ready" Anbietern dafür ist das ganze sauber, korrekt und wasserdicht. Niemand auch kein Finanzamt wird Ihnen dann jemals an den Karren fahren können. Selbst wenn es nun anfangs etwas mehr als 100 Euro kostet, im allgemeinen ist der Spezialist jeden cent wert.
Meine Erfahrungen mit GB-Co's waren bis anhin immer nur gut. Aerger gleich welcher Art hatte ich damit nie. US-Co's dagegen habe ich nie besonders gemocht. Mag sein dass es funzt (wie Bedey sagen würde) aber mein Misstrauen (vermutlich unberechtigt) war immer grösser.
Fachlich konnte ich wenig beitragen ausser meiner Meinung dass der Vorschlag von anacott meines Erachtens der brauchbarste ist.
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