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Versicherungsgesellschaft auf Isle of Man gründen

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London
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Anmeldungsdatum: 08.08.2006
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BeitragVerfasst am: 11.Apr 2007 20:43    Titel: Versicherungsgesellschaft auf Isle of Man gründen Antworten mit Zitat

Versicherungsgesellschaft auf Isle of Man gründen

Wir informieren Forenmitglieder regelmäßig über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der EU, DBA-Sachverhalte oder Offshore. Mit diesem Beitrag erhalten Sie eine Kurzübersicht zum Thema Versicherungsgesellschaft auf Isle of Man gründen.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail. Bitte haben Sie aufgrund unserer Arbeitsbelastung Verständnis dafür, dass wir Forenanfragen hier nicht beantworten können.

RA Martin Bischoff, London Consulting&Trustee Ltd: http://www.london-consulting.org


Einleitung

Isle of Man bietet hervorragende Voraussetzungen zur Gründung einer eigenen Versicherungsgesellschaft: Niedrige Steuern, geringes Einlage/-Stammkapital, stabiles wirtschaftliches und politisches Umfeld. Wir gründen Ihre Isle of Man-Gesellschaft und beantragen die entsprechende Versicherungslizenz über unsere Fachanwälte vor Ort. In den letzten Jahren hat sich die Insel zu einem der führenden Captiva-Zentren weltweit entwickelt. Hochinteressant für Versicherungen, von denen sich mittlerweile weit über 100 Gesellschaften dort niedergelassen haben.
Einlage- Stammkapital für die Versicherung
Das maximal auf der Isle of Man aufzubringende Stammkapital beläuft sich auf 500.000,- GBP. Hiervon sind nur so genannte "Linked long-term" und "long-term (other than linked) Risiken umfasst. Das minimal aufzubringende Stammkapital beträgt 50.000,- GBP und betrifft die Absicherung von Risiken verbundener Unternehmen bzw. Unternehmen eines ähnlichen Geschäftszweiges. Bei der Absicherung von allgemeinen/fremden Risiken ist ein Stammkapital von 150.000 GBP erforderlich.
Hierzu wird jeweils noch ein von den Behörden zu bestimmender Sicherheitszuschlag hinzugerechnet. Dieser errechnet sich aus dem bei der Registrierung abzugebenden Business Plan (i.d.R 3-5% vom ersten Jahresumsatz).
Das Stammkapital zuzüglich dieses Sicherheitszuschlags, ist in bar aufzubringen und auf einem Konto einer auf der Isle of Man registrierten Bank zu hinterlegen.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft während ihrer aktiven Tätigkeit verpflichtet, zuzüglich zu dem Mindestkapital eine zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe von 15 % des Netto- Prämien Aufkommens zu hinterlegen.

Ablauf

Zunächst muss eine "Machbarkeitsstudie" in Auftrag gegeben werden. Erforderlich ist dabei ein Busines-Plan mit Beschreiung der Tätigkeiten, Plan G&V usw..Die Kosten für die Machbarkeitsstudie betragen ca. 6.000,00 Euro. Natürlich können Sie den Business-Plan zunächst in deutscher Sprache vorlegen, wir- bzw. ein beauftragter Übersetzungsdienst- übersetzen dann in die englische Sprache. Die weiteren Schritte wären dann: Gründung der Isle of Man-Gesellschaft mit steuerlicher Betriebsstätte Isle of Man, Lizenzantrag und Genehmigung.
Betriebsstätte auf Isle of Man
Zur Lizenzvergabe und dem reibungslosen Betrieb muss gewährleistet sein, dass die Isle of Man-Limited eine Betriebsstätte, auch und/oder insbesondere eine steuerliche Betriebsstätte, im Sitzstaat, also Isle of Man, unterhält, mithin und/oder ergänzend das einzig das Recht der Isle of Man anwendbar ist.
Der Betriebsstättenbegriff ist mithin aus steuerrechtlicher Sicht relevant (Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte, gemäß DBA). Aus diesem Grunde installieren wir einen auf Isle of Man steuerrechtlich Ansässigen im Sinne als Direktor der Gesellschaft, mithin einen ordnungsgemäßen Geschäftssitz auf der Isle of Man. Die Alternative wäre, dass der Mandant, bzw ein Beauftragter, seinen Lebensmittelpunkt nach Isle of Man verlagert und selbst als Direktor auftritt.
Ergänzend ist die Installation einer realen Betriebsstätte auf Isle of Man (Ort der geschäftlichen Oberleitung auf Isle of Man, ordnungsgemäßer Geschäftssitz, Bankkonto, Gesellschafter auf Isle of Man Ansässig oder andere ausländische Kapitalgesellschaft) notwendig, um die Anwendung des ausländischen Rechts (Isle of Man) hinreichend zu dokumentieren. Wir empfehlen die Installation eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes auf Isle of Man, also voll eingerichtetes Büro und mindestens ein Mitarbeiter.

Grundsätzliche Überlegungen aus gesellschafts- und steuerrechtlicher Betrachtung

Bei einer Isle of Man-Limited handelt es sich- zumindest aus deutscher Sicht- um eine Offshore-Gesellschaft, da nur DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit England und Niedrigsteuergebiet im Sinne des deutschen AStG. Diese Tatsache könnte bei Offenlegung der tatsächlichen Beteiligungen und/oder geschäftsführenden Einfluss eines Deutschen- zumindest aus deutscher Sicht- zur Formulierung des Gestaltungsmissbrauchs führen und/oder Festlegung der steuerlichen Betriebsstätte in Deutschland, unter Anwendung AO (steuerlicher Betriebsstättenbegriff nach §§ 12- 13 Abgabenordnung, da kein DBA und/oder ergänzend EU-Recht nicht anwendbar). Um diese Rechtsfolge zu verhindern, sollte besonderes Augenmerk auf den in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb auf Isle of Man gelegt werden und der Eindeutigkeit, dass ein auf Isle of Man Ansässiger Direktor der Gesellschaft ist. Mithin und/oder ergänzend sollte vermieden werden, dass ein deutscher im Sinne" offiziell beherrschenden Einfluss hat, also mehr als 50% der Anteile.

Weitere Strategien:
-Gründung einer englischen Limited (EU-Gesellschaft, Niederlassungsfreiheit usw..), die dann Gesellschafter der Isle of Man Limited wird. Rechtsfolge: Gewinne der Isle of Man-Limited fliessen in die englische Limited, mithin Abfluss durch Rechnungsstellung. Die englische Limited kann dann z.B. als Repräsentanz in Deutschland auftreten oder es ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von verbundenen Unternehmen, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder Organschaftsmodell. Nachteil: Höhere Besteuerung, da Erträge in der englischen Limited realisiert werden. Da es sich um Gewinnzuflüsse im Rahmen eines bestehenden DBAs und verbundenen Unternehmen handelt (Isle of Man und England), erfolgt auf der Seite der englischen Limited zwar keine reguläre Gewinnbesteuerung, jedoch wird der Zufluss aus Gewinnbeteiligung zwischen 25- 30% bei der englischen Limited steuerbar. Bei z.B. 350.000 Euro Gewinnzufluss an die englische Limited ergibt sich eine geschätzte Ertragssteuerlast von 7%, im maximalen Fall von 19%. Stellt die englische Limited eine Rechnung an die Isle of Man-Limited, wird der Zufluss als regulärer Gewinn in England besteuert.
-Zwischenschaltung einer Schweizer Kapitalgesellschaft: In der Schweiz bestehen aufgrund des schweizer Steuerrechts mehr Möglichkeiten, Beteiligungsverhältnisse an Gesellschaften mit Nicht-DBA-Status offen zu legen, ohne das Gestaltungsmissbrauch formuliert wird.
Verbundene Unternehmen: Etwas anders gestaltet sich die Sachlage, sofern der Tatbestand von verbundenen Unternehmen auftritt, wobei die Isle of Man-Limited keine fremden Risiken absichert. In einem solchen Fall könnte auch eine deutsche Kapitalgesellschaft eine Isle of Man-Limited gründen. Allerdings wird es bei einer solchen Konstellation extrem wichtig, dass auf der Isle of Man keine Scheinfirma im Sinn installiert wird, sondern ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb, also ein voll eingerichtetes Büro und mindestens ein Mitarbeiter.

Isle of Man Gesellschaft

Im ersten Schritt muss eine Isle of Man-Gesellschaft gegründet werden, als Basis für die Beantragung einer Versicherungslizenz. Unter Berücksichtigung der internationalen Steuergesetzgebung (u.a. Nicht-DBA Sachverhalte) und den gesetzlichen Rahmenbedingungen Isle of Man, muss die Gesellschaft auf Isle of Man einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb auf der Insel unterhalten, also mindestens ein voll ausgestattetes Büro vor Ort. Wir können diese Voraussetzungen entsprechend schaffen. Mithin müssen die steuerlichen Betriebsstättenmerkmale erfüllt sein, also ein auf Isle of Man steuerrechtlich Ansässiger im Sinne muss als Direktor der Gesellschaft auftreten. Entweder stellen Sie einen Direktor oder ein Anwalt unserer Kanzlei tritt treuhänderisch als Direktor der Gesellschaft auf.

Mehr zum Thema auf unserer Webseite: http://www.london-consulting.org/versicherung.htm
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London Consulting & Trustee Ltd
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Internationale Firmengründungen,
Strategien zur Senkung der Steuerlast.

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