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Verträge zwischen Auslands- und Inlandsfirma

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nadiswa
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 13:26    Titel: Verträge zwischen Auslands- und Inlandsfirma Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich bin auf euer Forum gestoßen, als ich nach Antworten zu meinen Fragen bezüglicher eines Auslandsunternehmen suchte.

ich benötige allgemeine Informationen über Umsatzsteuerliche Aspekte und Rechtliche Aspekte bei Verträgen zwischen einem Auslandsunternehmen (Limited) und einer Deutschen GmbH.
Und zudem würde ich gerne wissen, wo am besten der Gerichtssitz ist, wer vertritt die Limited bei gerichtlichen Sachen. Dazu muß man wissen, dass als Geschäftsführer Georgetown angegeben ist. Georgtown auf den Cayman Islands.
Wie kann man am Besten die Verträge gestalten zwischen der Deutschen GmbH und der Limited auf den Cayman Islands hinsichtlich steuerlichen Aspektenm und rechtlichen Aspekten.

Ich danke schonmal für Eure Unterstützung

Liebe Grüße
Nadine
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

werte nadine, die Fragen von Ihnen haben wohl einen bestimmten Hintergrund.

1. Sind "Sie" die GmbH? oder haben Sie den anderen Part? oder etwa beide?

2. Soll einen solche Konstruktion erst geschaffen werden? wenn ja, warum?

Geben Sie uns doch freundlicherweise etwas klarere Informationen.

beste Grüße
gundel

@ tropico
war das vom Umgangston her ok?
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1123
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Perfekt, gundel, vorbildlich !

@nadiswa,

wenn ich KY läuten höre und Cayman Islands lese, mit dem Zusatz "Ltd.", behaupte ich, hier steht eine IBC ("Offshore-Firma" gemeinhin genannt) in Rede ???!!!! Oder ????

Wenn Sie mit einer KY-Klitsche Verträge mit einer deutschen GmbH abschließen, möchte ich nicht in der Haut des deutschen Geschäftsführers stecken !
In einem solchen Fall könnten Sie den Vertrag/ die Verträge genauso gut direkt der Steuerfahndung mit der Bitte um Kenntnisnahme und weiterer Veranlassung übersenden.

Vielleicht erzählen Sie ein wenig mehr über die Hintergründe der "Vertragsbeziehungen" ?
Worum geht es ?

Wenn der Rahmen schon "faul" ist, brauchen Sie sich über die Umsatzsteuerthematik keine tieferen Gedanken mehr machen; das kommt gesondert hinzu.

So, wie Sie schreiben, gibt es die KY-Klitsche bereits ??!! Wer hat Ihnen denn eine solche Nullnummer verkauft ? Mr. Georgetown ?

kopfschüttel

tropico

P.S.: Gerade weil hier Cayman Islands genannt wird:

off topic:

1. What is the objective of this European Union savings tax directive?

Currently, it is difficult for EU member states to collect taxes on the income earned by their residents from savings and other investment instruments in another member state.

The EU savings tax directive (Council Directive 2003/48/EC) is therefore aimed at enabling savings income in the form of interest payments made in one member state to individuals resident in another member state, subject to taxation. This includes interest payments made in European offshore jurisdictions and dependent territories such as Anguilla, British Virgin Islands, Cayman Islands, St Maarten, and Turks & Caicos.

There are 2 options under the directive .

Withholding Tax - Tax on any income paid on savings, fixed deposit, and interest bearing chequing accounts will be withheld from the account and forwarded to the competent authority in the account holder’s country of residence. The tax will be levied at a rate of 15% during the first three years, 20% for the subsequent three years, and 35% thereafter.
OR

Sharing of Information - Details of interest or other income credited to an account, and any information regarding proceeds of sale, refund or redemption from investment instruments, will be provided to the competent authority in the account holder’s country of residence. Personal identification information such as name, address, and account number will also be provided

2. Who is affected by the directive?

Any individual who is resident in a EU member state, and who receives an interest payment or for whom an interest payment is secured in another member state, offshore jurisdiction or dependent territory, will be subject to this directive.

This will include customers of FirstCaribbean International Bank who are resident in a EU member state and have an interest bearing account in Anguilla, British Virgin Islands, Cayman Islands, St. Maarten or Turks & Caicos Islands. This includes individual or joint personal bank accounts, but does not include business or corporate accounts whose income is already subject to business taxation laws.



3. What exactly does it mean for those affected?

Depending on the legislation that each of the offshore jurisdictions and dependent territories put in place, customers affected by the directive will either have:

The appropriate taxes withheld by the paying agent (in this case, the Bank) and transferred to the competent authority in the account holder’s country of residence; or,
Information about their savings income shared with the competent authority in the account holder’s country of residence.
In St. Maarten, the legislation stipulates that taxes be withheld by the Bank, while in Anguilla and Cayman Islands, the legislation stipulates that information on such income be shared with the appropriate authority.

According to the legislation in the British Virgin Islands, affected customers with accounts domiciled there will be given the choice of whether to have taxes withheld or the information shared. If they do not specify their preferred option, the Bank will withhold the taxes.

Turks and Caicos Islands are yet to confirm whether taxes are to be withheld by the Bank, or information shared with the appropriate authority.



4. Which are the EU member states?

EU Member States

Austria
Belgium
Cyprus
Czech Republic
Denmark Estonia
Finland
France
Germany
Greece Hungary
Ireland
Italy
Latvia
Lithuania
Luxembourg
Malta
Poland
Portugal
Slovakia Slovenia
Spain
Sweden
The Netherlands
United Kingdom

5. Which are the dependent territories and offshore jurisdictions?

The dependent territories and offshore jurisdictions where FirstCaribbean International Bank is currently operating are:

Anguilla
British Virgin Islands
Cayman Islands
St. Maarten
Turks & Caicos Islands


6. How much tax will be withheld?

Tax will be calculated on income paid and will be withheld by the Bank in the territories where that option is employed as follows:

On income earned during the first three years (Jul 2005 – Jun 2008): 15%

On income earned during the subsequent three years (Jul 2008 – Jun 2011): 20%

On income earned thereafter: 35%

7. What sort of information will be shared?

The information shared will be as follows:

Identity and residence of the account holder(s)
Name and address of the Bank
Account number of the account holder or, where that is unavailable, the identification of the instrument on which an interest payment has been made;
Information concerning the interest payment:
Amount of interest paid or credited to an account
Amount of interest or income paid OR the full amount of the proceeds from a sale, redemption or refund of investment instruments


8. Who will the information be shared with?

The information will be shared with the competent authority in the member state where the account holder is resident for tax purposes. The competent authority includes any of the authorities notified by the member state to the European Commission, and would generally be the authority responsible for bilateral or multilateral tax conventions, or the authority responsible for issuing certificates of residence for tax purposes.

9. Who is the paying agent?

In the case of the Bank, the paying agent is the branch or unit of FirstCaribbean International Bank where the account subject to interest payments is held.

10. What is considered an interest payment?

An interest payment may be any of the following:

Interest paid or credited to an account, such as a savings, fixed deposit or interest bearing chequing account;
Interest accrued or capitalized at the sale, refund or redemption of investment instruments such as government securities, bonds or debentures;


11. What about double taxation?

If interest received by an account holder has been subject to withholding tax by the paying agent, the member state where that account holder is resident will grant him/her a tax credit equal to the amount of the tax withheld in accordance with the law in the member state.

12. Who is exempt from this directive?

An account holder may be exempt from this directive if they are acting on behalf of another individual who is the owner of the interest paid. The account holder must provide the Bank with the identity of that individual.

An account holder may also be exempt if he acts on behalf of a legal entity (such as a business / company / corporation), which is taxed on its profits under the arrangements for business taxation. The account holder must provide the Bank with the name and address of that legal entity. The Bank will, in turn, communicate such information to the competent authority of the member state in which the legal entity is registered or incorporated.

If an account holder can present the Bank with a certificate drawn up in his/her name by the competent authority of his member state of residence, he or she may be exempt from this directive.
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ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 31.08.2003
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BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 21:20    Titel: cayman-lösung... wie denn... wo denn... was denn...? Antworten mit Zitat

wichtige ergänzung:


"..... The EU savings tax directive (Council Directive 2003/48/EC) is therefore aimed at enabling savings income in the form of interest payments made in one member state to individuals resident in another member state, subject to taxation ....."


gilt also nicht für FIRMEN


... wobei ich die bemerkungen von tropico bezüglich "cayman islands" im speziellen, aber auch bezüglich von ibc's im generellen, mehr als vollumfänglich unterstütze


unbedingt professionellen rat in erwägung ziehen


take care


ffbkdavid
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ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 31.08.2003
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BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 21:31    Titel: nochmal zum thema "ibc" Antworten mit Zitat

einige user fragen: ich bin eigentümer einer IBC auf ... (folgt name der jurisdiction... die unternehmensFORM der international business company ist ja seit längerer zeit weltweit in den verschiedensten ländern als DAS steuer-vehikel par excellence propagiert worden... meist von lokalen service providers, die für wenig geld einige seiten papier lieferten, in denen wirklich und wahrhaftig weder der name des kunden noch derjenige des wirtschaftlich berechtigten an der gesellschaft erwähnt waren)


... die papiere (auch wenn's nur ein paar aus dem pc ausgedruckte, standartisierte seiten sind) schlagen nun zurück... mittlerweile hat nämlich selbst der dämlichste finanzbeamte erkannt, dass ein simpler blick auf die titelseite der im zusammenhang mit steuergestaltungsprogrammen vorgelegten unterlagen reicht... steht dort "international business company act 19xx"... dann ist eigentlich alles klar


in JEDER ibc-gesetzgebung steht explizit geschrieben, dass ibc's lediglich von "non residents" der eintragungs-jurisdiction genutzt werden können... LOKAL (also beispielsweise auf den caymans) dürfen derartige strukturen nicht aktiv sein (ausser gegebenenfalls für zinseinnahmen aus lokalen kapitalanlagen oder ähnliches "passive income")


beantworten sie also schlicht und einfach - stellvertretend für einen sachbeamter des für sie zuständigen finanzamtes - die folgende, einzige und simple firma: WELCHES IST DIE WIRTSCHAFTLICHE SUBSTANZ EINER LÖSUNG, DIE UNKOSTEN IN XXX - ihrem domizilland - GENERIEREN SOLL... die in ihrem HEIMATDOMIZIL JEDOCH NICHT MIT GLEICHEN ANGEBOTEN AUF DEM MARKT AKTIV SEIN DARF)


irgendwelche ausrede gefunden... ja? - wäre schön, wenn sie diese hier posten könnten


take care


ffbkdavid
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ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

habe da noch die folgende informative UEBERSICHT gefunden:


- - - - - - - - - - -


Wichtige Informationen zur EU-Zinsbesteuerung

1. Was umfasst die EU-Zinsbesteuerung?

Die voraussichtlich am 1. Juli 2005 in Kraft tretende Direktive zur EU-Zinsbesteuerung soll sicherstellen, dass die von in der EU ansässigen Steuerpflichtigen im Ausland erzielten Zinserträge besteuert werden.

Die EU hat die Einführung von gleichwertigen Massnahmen in wichtigen europäischen Finanzzentren wie der Schweiz ausgehandelt. Die mit der Schweiz vereinbarte Regelung wahrt das Bankkundengeheimnis. Die Schweiz wird einen Rückbehalt auf die betroffenen Zinserträge erheben. Dieser EU-Rückbehalt wird zunächst 15%, ab 1. Juli 2008 20% und ab 1. Juli 2011 35% betragen. Die Kunden können diesen Abzug vermeiden, indem sie einwilligen, den Steuerbehörden ihres Wohnsitzlandes die benötigten Informationen offenzulegen (Ermächtigung zur freiwilligen Offenlegung) oder sie können ihn zurückfordern, wenn sie die Zinserträge korrekt deklarieren.

2. Wer ist betroffen?

Die Direktive zur EU-Zinsbesteuerung gilt nur für Kunden, die in einem EU-Mitglied-Land ansässig sind, ungeachtet ihrer Nationalität. In der Schweiz oder in einem anderen Drittland steuerpflichtige Kunden (auch EU- Staatsbürger) sowie juristische Personen sind nicht betroffen.

3. Welche Einkünfte sind betroffen?

Als ausländische Zinserträge gelten Zinszahlungen auf ein in der Schweiz gelegenes Konto eines Kunden, das nicht in seinem Wohnsitzstaat geführt wird. Die Währung des Instruments und der Sitz des Emittenten spielen keine Rolle. Die Richtlinie betrifft nur Zinserträge. Andere Einkünfte wie Dividenden sind nicht betroffen. Ferner gelten einige Ausnahmen betreffend bestimmter Finanzprodukte. Punkt 6 "Betroffene/Nicht betroffene Einkünfte" fasst die wichtigsten Regelungen zusammen.

4. Was müssen Sie tun?

Wenn Sie keine Offenlegung wünschen, müssen Sie keine Unterlagen ausfüllen. Der Steuerrückbehalt wird automatisch vom entsprechenden Ertrag abgezogen (Diese Abzüge können Sie jedoch, bei entsprechender Deklaration, von der Steuerbehörde in Ihrem Wohnsitzstaat vollumfänglich zurückfordern).

Sollten Sie jedoch eine freiwillige Offenlegung wünschen, können Sie die Bank ermächtigen, Informationen über Zinserträge an die Steuerbehörden Ihres Wohnsitzstaates weiterzuleiten. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit Ihrem Kundenbetreuer in Verbindung zu setzen.

5. Weitere Informationen

Falls Sie zu den Wahlmöglichkeiten Fragen oder Bedenken haben oder falls Sie genauere Angaben über die Auswirkungen auf Ihre Investitionen wünschen, kontaktieren Sie bitte Ihren AIG Privat Bank Kundenberater.

6. Betroffene/Nicht betroffene Einkünfte

Betroffen:
Zinserträge Nicht betroffen:
Dividenden und andere Einkünfte
Beispiele für betroffene Einkünfte:
Zinsen aus Anleihen und Notes
Zinsen aus Treuhandanlagen
Auflaufende Zinsen (z.B. beim Verkauf von
Anleihen)
Kapitalerträge aus Nullcoupons- und
Discount-Anleihen
Generell Zinserträge aus Anlagefonds in
denen Anleihen und Notes bestimmte
Schwellenwerte übersteigen

Beispiele für Produkte/Erträge, die von der EU-Zinsbesteuerung nicht betroffen sind:
"Grandfathered" Anleihen/Notes, die vor dem
1. März 2001 emittiert und seit 1. März 2002
nicht mehr aufgestockt wurden
Generell Zinserträge aus Anlagefonds, in
denen Anleihen und Notes bestimmte
Schwellenwerte unterschreiten
Pensionskassenguthaben
Lebensversicherungen
Einkünfte von schweizerischen Anleihen-
schuldnern und Zinsen auf Kontokorrenten
der AIG Privat Bank. Diese unterliegen indes
einer Verrechnungssteuer von 35%
Dividenden und Kapitalgewinne auf Aktien
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kurvenmausi
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Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 6.Nov 2005 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
in JEDER ibc-gesetzgebung steht explizit geschrieben, dass ibc's lediglich von "non residents" der eintragungs-jurisdiction genutzt werden können... LOKAL (also beispielsweise auf den caymans) dürfen derartige strukturen nicht aktiv sein (ausser gegebenenfalls für zinseinnahmen aus lokalen kapitalanlagen oder ähnliches "passive income")


Wo dürfen IBC´s dann aktiv sein wenn ich fragen darf? Kann ein solches Konstrukt in Europa überhaupt verwendet werden?
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ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 6.Nov 2005 20:36    Titel: einsatz von offshore-gesellschaften Antworten mit Zitat

kurvenmausi:


... well, that's the question - einige gedanken:

- management of intellectual property (patente, lizenzen, franchising-systeme)... achtung: können selbstredend nicht "einfach so" vom bisherigen inhaber auf die offshore-gesellschaft übertragen werden!

- management consulting (it-system implementation/support... auf dieser branche ist es absolut üblich, internationale koryphäen "einzufliegen" und aus exotischen destinationen rat und rat "einzukaufen")

- import/export intermediary (einkauf via offshore-struktur mit gewinnverlagerung) - achtung auf "on arms length"-vorgaben!

- asset management - profit von wesentlich attraktiveren konditionen für kapitalanlagen bei auslandstöchtern von internationen bankengruppen (die leidigen "20% pro monat"-klitschen lassen wir 'mal beiseite!)

- transfer pricing... nicht nur import/export (siehe oben), sondern auch durch einschaltung von offshore-strukturen für beispielsweise programmentwicklung, verarbeitung von standardbelegen (im airline-business inzwischen absolut üblich!)

etc.

U N S fällt immer etwas ein


think yourself

ffbkdavid




p.s.
veremeiden sie IN JEDEM FALL den einsatz einer IBC... jeder "interessierten" kann mit einem einfachen blick auf das deckblatt der gesellschaftsunterlagen ersehen, um was für eine struktur es sich handelt... bestehen sie auf einer LOKALEN GESELLSCHAFT (analog dem "bäcker ihres vertrauens auf den caymans"!)
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kurvenmausi
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Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 6.Nov 2005 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

@ffbkdavid

Zitat:
veremeiden sie IN JEDEM FALL den einsatz einer IBC... jeder "interessierten" kann mit einem einfachen blick auf das deckblatt der gesellschaftsunterlagen ersehen, um was für eine struktur es sich handelt... bestehen sie auf einer LOKALEN GESELLSCHAFT (analog dem "bäcker ihres vertrauens auf den caymans"!)


erstmal danke für die ausführliche Antwort.

Ich habe blos eine Frage zu dem p.s.

ich denke, eine IBC darf lokal nicht tätig werden ( im Gründungsland) Wie kann ich dann auf die Gründung einer LOKALEN GESELLSCHAFT bestehen?

Lieben Gruß von der Kurvenmausi
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ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 6.Nov 2005 21:28    Titel: lokale firmen gegen ibc's Antworten mit Zitat

kurvenmausi:


weil eine LOKALE GESELLSCHAFT eben eine andere STRUKTUR ist im vergleich zu einer IBC... so einfach


vergleichbar mit speziellen strukturen, wie sie beispielsweise auf madeira und in den uae in ZOLLFREIZONEN angeboten werden... völlig anders gestaltet als "ordinäre" lokale firmen


es gibt eben nicht so viele jurisdictions, in denen ausländer lokale gesellschaften gründen können und in denen für lokale und ibc's gleiche bedingungen bestehen


es gibt sie aber


ffbkdavid
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kurvenmausi
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Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 7.Nov 2005 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

@ffbkdavid

bedeutet also im Umkehrschluss, dass man z.B. eine Belize oder Panama IBC mit Büroadresse in "Wasweisichwo" (z.B. WSR-Angebot) komplett in die Tonne werfen kann - oder?

Wie ich hier in einem anderen Forum gelesen habe, behauptet jemand dass er von einer Übersee IBC aus Dienstleistungen an eine in England ansässige (und auch dort gegründete) LTD schreibt. Diese wiederum steht in Geschäftsbeziehung mit einer deutschen GmbH.

Ich glaube nicht, dass ein solches Konstrukt funktioniert oder?

Lieben Gruß von der Kurvenmausi und Kompliment an dieses Forum!
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Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 7.Nov 2005 11:10    Titel: einsatz von ibc's Antworten mit Zitat

bedeutet also im Umkehrschluss, dass man z.B. eine Belize oder Panama IBC mit Büroadresse in "Wasweisichwo" (z.B. WSR-Angebot) komplett in die Tonne werfen kann - oder?
_____ also zu wsr-angeboten äussere ich mich grundsätzlich nicht... informieren sie sich bitte via "suchfunktion" und/oder durch einen google-search - die herren sind hinlänglich und einschlägig bei behörden bekannt und es hat unzählige warnungen vor deren aktivitäten gegeben
_____ kommentar überflüssig


Wie ich hier in einem anderen Forum gelesen habe, behauptet jemand dass er von einer Übersee IBC aus Dienstleistungen an eine in England ansässige (und auch dort gegründete) LTD schreibt. Diese wiederum steht in Geschäftsbeziehung mit einer deutschen GmbH.
_____ diese struktur ist grundsätzlich "werthaltig" und kann durchaus funktionieren - uk-firma agiert als "intermediary" (z.b. als "marketingkoordinationsstelle für den europäischen markt - was durchaus nachvollziehbar ist)
_____ in solchen strukturen können offshorefirmen durchaus ihre berechtigung haben - nur: wie erklären sie dem zuständigen finanzbeamten, wo denn (principal place of business-gedanke!) die fakturierten leistungen PHYSISCH ERBRACHT werden, wenn die ibc am ort ihrer eintragung über GAR KEINE BÜROINFRASTRUKTUR verfügt
_____ DA LIEGT DER HASE IM PFEFFER


think yourself!


ffbkdavid





Ich glaube nicht, dass ein solches Konstrukt funktioniert oder?

Lieben Gruß von der Kurvenmausi und Kompliment an dieses Forum!
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Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 7.Nov 2005 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

@ffbkdavid

Wenn ich richtig verstanden habe benötigt man(n) (oder Frau) in diesem Falle soetwas in dieser Art hier:

http://www.belizebank.com/international/incorporation.html

Pfeffert das den Hasen?

Grüße von der Kurvenmausi!!
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1123
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 7.Nov 2005 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Das "pfeffert den Hasen" ungemein !

Bei der Belize Bank können Sie auch sicher sein, daß Ihnen keine unbrauchbaren Unterlagen etc. angedreht werden (was mir bislang noch von KEINEM Anbieter in BZ bekannt wurde, da deren Lizenzen ansonsten sehr schnell behördlicherseits aufgehoben werden !!!!!).
Allerdings gibt es bei der Belize Bank Ltd. für Ausländer nur USD-Konten, keine Euro-Konten; demgegenüber können Sie dort und bei der FirstCarribbean problemlos Euronen wechseln.
Mehr dazu späterhin in dem Forum " Banken, Stiftungen & Trusts".

Beste Grüße

tropico
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kurvenmausi
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Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 9.Nov 2005 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

@tropico

bedeutet also auch im Umkehrschluß, dass man sich im Fall Belize eine eventuell kostenintensive Treuhänderschaft sparen kann, weil die realen Besitzverhältnisse seitens der Behörden eh nicht offengelegt werden.

oder irre ich da?


Liebe Grüße,

Kurvenmausi!
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ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 9.Nov 2005 12:05    Titel: strukturierung/anonymisierung Antworten mit Zitat

mausi kurvt rum:


"..... bedeutet also auch im Umkehrschluß, dass man sich im Fall Belize eine eventuell kostenintensive Treuhänderschaft sparen kann, weil die realen Besitzverhältnisse seitens der Behörden eh nicht offengelegt werden ....."


was verstehen sie denn unter dem begriff "ersparnis einer kostenintensiven treuhänderschaft"... verstehe ich nicht


die lokalen voraussetzungen für eine offshoregesellschaft sind in belize nicht anders als an irgendwelchem (offshore)platz: sie brauchen einen LOKALEN AGENTEN und eine REGISTERED OFFICE ADDRESS... vorzugsweise (obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben) einen SECRETARY, der sich in den lokalen gesetzen auskennt... sonst laufen sie gefahr, dass ihre firma plötzlich wegen nichteinreichung irgendwelcher dokumente (annual return oder so!) behördlicherseits gelöscht wird


geht es also schlussendlich darum, ob SIE SELBST als direktor auftreten oder auch diese funktion "delegieren" wollen?


beachten sie bitte auch, dass heutzutage auch offshorebanken ganz heftig darauf bestehen, den FINAL BENEFICIAL OWNER auch bei firmenkonten zu kennen... sie müssen also spätestens gegenüber ihrer bank die hosen runterlassen


... und ein hase mit heruntergelassener hose läuft gefahr, als pfeffer zu enden... oder wie habe ich das jetzt zu verstehen


viel spass beim planen... sie scheinen auf dem richtigen weg zu sein!


ffbkdavid
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kurvenmausi
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Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 9.Nov 2005 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

@ffbkdavid

genau - die Mausi kurvt rum - aber die Motorradsaison ist ja nun leider vorbei...

Zitat:
was verstehen sie denn unter dem begriff "ersparnis einer kostenintensiven treuhänderschaft"... verstehe ich nicht


wird von einigen Agenturen angeboten. Ich glaube, ich hatte das Posting eh falsch platziert (bin halt blond) Sollte eine Antwort an tropico sein.

Zitat:
in Belize gibt es - wie in vielen anderen Offshore-Standorten - halt keine öffentlichen Register. ... und das ist auch gut so !

Beste Grüße

tropico

P.S.: eine solche "Akteneinsicht" kann - in anderen Offshore-Ländern - allenfalls im Falle einer Gesellschaft auf Grundlage von "registered shares" erfolgversprechend sein, da bei "bearer shares" denknotwendigerweise der staatlichen Registrierungsbehörde keine Vergleichsdaten zur Identitätskontrolle vorliegen können ...


Die Frage war im eigentlichen Sinne: wenn eine Offshore Gesellschaft gegründet wird, wird nach aussen auch keine weitere Information an ausländischen Behörden gegeben und somit kann eine treuhänderische Lösung doch entfallen oder?

Zitat:
... sie müssen also spätestens gegenüber ihrer bank die hosen runterlassen
... und ein hase mit heruntergelassener hose läuft gefahr, als pfeffer zu enden... oder wie habe ich das jetzt zu verstehen


das ist in diesem Zusammenhang genau die Frage ob hier die Hüllen fallen müssen. Oder sprechen wir hier von korrupten belizianischen Bänkern, die Informationen an ungewünschte Stellen verkaufen? Ich denke wohl eher nicht.

Mein Höschen bleibt an!!!

Lg von der Kurvenmausi
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1123
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 9.Nov 2005 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

kurvenmausi,

da sie erfreulicherweise adäquat gekleidet bleiben, können wir ja hier im Offshore-Bereich zu dem ursprünglichen Thema schlendern und dieses dort fortsetzen.

Beste Grüße

tropico
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