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Welche Rechtsform für Mitarbeiter-Beteiligungsgesellschaft

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microfinance
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Heusenstamm

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2005 11:38    Titel: Welche Rechtsform für Mitarbeiter-Beteiligungsgesellschaft Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Forumteilnehmer,

Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand von Ihnen Tipps für die Rechtsformwahl für eine Mitarbeiter-Beteiligungsgesellschaft hat.

Meine Firma (nennen wir sie A-GmbH) managt Finanzinstitutionen in Entwicklungsländern. Zusammen mit einigen internationalen Partnern gründen wir nächstes Jahr eine Holding AG (nennen wir sie H-AG), die Eigenkapitalanteile an diesen Banken erwerben wird. Den Mitarbeitern der A-GmbH soll ermöglicht werden, an der H-AG über eine Beteiligungsgesellschaft (BG) teilzunehmen. Die BG soll ca. 6% (EUR 900.000) am Eigenkapital der H-AG halten und soll idealerweise auch für externe Privatinvestoren offenstehen. Die H-AG soll ca. ab Jahr 3 Gewinne machen und ab Jahr 7 Dividenden ausschütten.

Wir schwanken derzeit zwischen einer einfachen GbR-Lösung und einer GmbH & Co. KG Struktur. In letzterer wäre die A-GmbH (neben den individuellen Einlegern) Kommanditist und würde Kommanditanteile als Bonuszahlungen an Mitarbeiter ausgeben. Komplementär wäre eine neu zu gründende Administrations-GmbH. Diese Struktur scheint mir jedoch angesichts der geringen Größe der Firma recht komplex und hat den Nachteil, dass Kommanditanteilsübertragungen notariell beglaubigt werden müssen. Dies ist schlecht, weil die Mitarbeiter/Investoren teils im Ausland sitzen werden.

Daher wären meine Fragen:
1. Halten Sie generell eine GmbH & Co. KG für eine adäquate Struktur für das oben beschriebene Vorhaben? Eignet sich ein solches Vehikel i.a. auch für ausländische Investoren?
2. Lässt sich das Haftungsproblem der GbR z.B. durch eine Unternehmerversicherung kompensieren?
3. Hätte nicht eine britische Limited o.ä. den Vorteil, dass Anteilstransaktionen keiner notariellen Beglaubigung bedürfen?

Auch für eine Empfehlung einer spezialisierten Anwalts-/Steuerberatersozietät wäre ich sehr dankbar.
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mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2005 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Den Mitarbeitern der A-GmbH soll ermöglicht werden, an der H-AG über eine Beteiligungsgesellschaft (BG) teilzunehmen.


Warum der Umweg über eine Beteiligungsgesellschaft? Geben Sie doch die entsprechenden Aktien der H-AG direkt an die Mitarbeiter aus bspw. über ein Aktienoptionsprogramm.

Und wenn es eine BeteiligunsgGESELLSCHAFT sein soll/muß, dann denken Sie doch mal über eine LLC nach. Kostengünstig bei Gründung und Unterhaltung und relativ flexibel was die Aufnahme von Member angeht.

Schöne Grüße (noch drei Wochen) aussem Pott
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2005 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

mhmoeller hat folgendes geschrieben::
... und relativ flexibel was die Aufnahme von Member angeht.


Mindestens genauso wichtig erscheint mir der Aspekt, daß Mitarbeiter/ LLC-member problemlos aus der Beteiligungsgesellschaft ausscheiden können (ohne Formalitäten) und deren Anteile dann der LLC zu fallen. Diese Anteile können sodann erneut vergeben werden.

Beste Grüße

tropico
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microfinance
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Heusenstamm

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2005 13:21    Titel: LLC statt GmbH & Co. KG? Antworten mit Zitat

Vielen Dank für diese Hinweise.

Wir wollen vermeiden, dass Mitarbeiter direkt Anteile an der AG halten, da die Co-Investoren leider teils Institutionen des öffentlichen Rechts (im In- und Ausland) sind und wegen jeder minimalen Anteilstransaktion in ihre Investmentkomitees laufen müssen.

Bzgl. LLC: Gibt es hierzu im Forum (oder extern im Web) weiterführende Informationen bzgl. Formalanforderungen/Dokumentationspflichten/Steuer usw.?

Vielen Dank!
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2005 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Benutzen Sie einfach die Gomopa-Suchfunktion oben links und geben Sie dort "LLC" ein. Da werden Sie geholfen ...

Beste Grüße

tropico
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2005 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

LLC (gar nicht schlecht)

Falls eine "urdeutsche" Lösung gewünscht ist, wäre unabhängig davon jeweils eine einfache "Stille Beteiligung" möglich.

grüße
gundel
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2005 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Gundel !!!
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2005 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@tropico

ich sag' doch: LLC - gar nicht schlecht!!!

....aber wenn er die nicht will.. und keine GmbH & Co KG..... und keine aktive Beteiligung.....dann könnte die stille Beteiligung an der GmbH gar nicht so schlecht sein. Ein schööönes Beteiligungsmodell hat noch niemandem geschadet.


grüße
gundel
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mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2005 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schlage Gundel für den Orden

Retter deutscher Strukturen(soll Gold darstellen)

vor. Stille Beteiligung ist natürlich auch eine Möglichkeit - wobei sich dann wieder die Frage der Rechtsform der Beteiligungsgesellschaft stellt.

(Gundel jetzt nicht weiter lesen)

Bei der LLC kommen natürlich noch interessente steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten hinzu.
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2005 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

mhmoeller hat folgendes geschrieben::
...
Bei der LLC kommen natürlich noch interessente steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten hinzu.


Wobei allerdings der vorliegende Fall dafür eher ungeeignet ist.

Beste Grüße

tropico
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microfinance
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Heusenstamm

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2005 15:05    Titel: ... Antworten mit Zitat

Danke nochmals für die freundlichen Hinweise.

Zur Konkretisierung: Das Ziel der Aktion ist im wesentlichen
- Haftungsausschluss für die Einzelanleger;
- relativ unkomplizierte Transaktionen;
- Möglichkeit der Hereinnahme von im Ausland ansässigen Individuen;
- eine nicht völlig unseriös wirkende Rechtsform.

Ich glaube die Forumdiskussion zur LLC dahingehend verstanden zu haben, dass von der Rechtsform abgeraten wird, sofern das Unternehmen nur in Dtl. operiert. Da der einzige Unternehmenszweck das Halten einer Beteiligung an einer dt. AG ist, scheint dies gegeben. Steuerlich sehe ich keinen Vorteil einer LLC.

Inwiefern ergibt sich für den Einzelanleger ein Unterschied zwischen Dividenden aus der H-AG, die von der KG (kein Steuersubjekt) pro rata weitergereicht werden, und solchen, die er von einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft ausgezahlt bekommt?

Danke nochmals,

MF
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2005 15:58    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

microfinance hat folgendes geschrieben::
...
Ich glaube die Forumdiskussion zur LLC dahingehend verstanden zu haben, dass von der Rechtsform abgeraten wird, sofern das Unternehmen nur in Dtl. operiert. Da der einzige Unternehmenszweck das Halten einer Beteiligung an einer dt. AG ist, scheint dies gegeben. Steuerlich sehe ich keinen Vorteil einer LLC.


Da haben Sie etwas mißverstanden: eine LLC ist auch in Deutschland problemlos einsetzbar, ohne daß es irgendwelche Schwierigkeiten mit deutschen Stellen geben wird.
Einzig im Falle, daß man in den USA die LLC als Personengesellschaft anmeldet und nach deutschen (steuerrechtlichen) Gesichtspunkten die LLC als Kapitalgesellschaft eingestuft wird, DANN hat man plötzlich die Kürperschaftssteuer am Hals, deren Zahlung man eigentlich mit einer persongesellschaftsrechtlichen Struktur vermeiden wollte.
Gleichwohl ließe sich dieses Problem nach den Grundsätzen, die die Finanzverwaltungen bei der Beurteilung einer LLC aufgestellt haben umgehen.
Andererseits würde sich in Ihrem Fall diese Problematil allenfalls am Rande stellen, da eine Beteiligungsgesellschaft keine eigene unternehmerische Tätigkeit entfallt und allenfalls Dividenden ausschüttet, die von den deutschen members sowieso versteuert werden müssen.

Unterschiede bei Dividendenausschüttungen - egal aus welcher Rechtsform - ergeben sich für den Einzelanleger nicht, da diese der persönlichen Besteuerung zuzurechnen sind.

Beste Grüße

tropico
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microfinance
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Heusenstamm

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2005 18:18    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Vielen Dank. Dann will ich die Gruppe mal nicht länger von wichtigerem abhalten!
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2005 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Ursache. Gerne geschehen.

Viel Erfolg für Ihr Vorhaben wünscht

tropico
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