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Whitherspoon, Seymour & Robinson Corp. - www.wsr.biz

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Arno.Roider
Specialist


Anmeldungsdatum: 07.05.2003
Beiträge: 64
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 19.Jun 2003 9:32    Titel: Whitherspoon, Seymour & Robinson Corp. - www.wsr.biz Antworten mit Zitat

Na gut lieber Goodman,

dann gibt es meine Infos gleich , hab ja sonst nichts zu tun ... wie war das doch gleich mit "Moderator bei Gomopa" ?

*ALLE INFORMATIONEN WURDEN VON MIR NICHT WEITER ÜBERPRÜFT, UND DIENEN NUR ZUR KENNTNISNAHME *

Whitherspoon, Seymour & Robinson Corp. kurz WSR ist eine Firmengründungsgesellschaft in den USA, angeblich in den USA. Das eine Inc. nicht immer von den Staaten aus betrieben ist, mag in unseren Kreisen keine Seltenheit sein.

Der Besitzer der One-Man-Show ist ein Herr Marco Drewitz, der in Kempten bei seinem Vater lebt. Marco Drewitz ist gerade mal 25 Jahre, und unterhält dieses Weltimperium. Im Falle der Firmengründung in GB und USA waren die Unterlagen echt, hätten aber keiner Überprüfung standgehalten, da Fantasienamen im Handelsregister eingetragen wurden - interessante Definition von anonym ... Im Falle der Cayman Inseln und Liberia, waren die Unterlagen eine billige Fälschung für teures Geld.

Nachdem zwei mir persönlich bekannte Kunden von WSR, daraufhin ihr Geld zurückgefordert haben, erhielten sie eine Rechnung bzgl. der Firmenlöschung, welche ein Vielfaches der Gründungskosten ausmachten. Kurz darauf wurden diese Fantasieforderungen durch den DEUTSCHEN Rechtsanwalt (Herr RA Andreas Langner, Rettnager Str. 14, 88074 Meckenbeuren) eingefordert. Herr Langer hat m.w. auf Anraten der Rechtsanwaltskammer das Mandat niedergelegt.

Die Korrespondenz einer Wirtschaftsfahnung stelle ich kommentarlos ein:


Brief an die Steuerfahnung Kempten (D):


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Rücksprache mit Herrn Hummel vom Finanzamt Immenstadt, teilen wir Ihnen hiermit nähere Informationen zu o.g. Unternehmen mit.

Unser Verband beschäftigt sich vornehmlich mit Wirtschaftskriminalität, und bietet seinen Mitgliedern Dienstleistungen wie internationale Wirtschaftsauskünfte und eine eigene Wirtschaftsdetektei.

Die Firma Whitherspoon, Seymour & Robinson Inc. ist in den USA im Bundesstaat New York gemeldet. Die Firma bietet öffentlich durch Anzeigen in Zeitungen wie Welt, Süddeutsche Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen und im Internet (http://www.whitherspoon.de) ihre Dienstleistungen an. Diese umfassen vornehmlich die internationale Gründung von Briefkasten- und Scheinfirmen um den deutschen Steuerbehörden zu umgehen. Nach verbandsinternen Schätzungen vermuten wir, dass alleine mehr als 500 Briefkastenfirmen von deutschen „Unternehmern“ über diese Firma gegründet wurden.

Die Firma Whitherspoon, welche vermutlich über Treuhänder registriert wurde, wird nach unseren Recherchen von einem Herrn Marco Drewitz betrieben.

Welcher nach unseren Recherchen aus dem Bezirk des FA Immenstadt kommen müsste.

Hierzu liegen uns folgende Informationen vor, die diesen Verdacht erhärten:

a) Herr Marco Drewitz hat ein Mitglied unseres Verbands telefonisch kontaktiert. Mittels Rufnummerübertragung wurde eine Nummer beginnend mit „08...“ übertragen.

b) Der Anwalt der Firma Whitherspoon hat seinen Kanzleisitz in Meckenbeuren. (Herr RA Andreas Langner, Rettnager Str. 14, 88074 Meckenbeuren)

c) Der Name Drewitz ist vor allem im süddeutschen Raum sehr selten. Nach unseren Recherchen bei diversen Einwohnermeldeämter sind wir auf einen Herrn Klaus Drewitz, Kappelweg 2, 87561 Oberstdorf gestoßen. Hierbei handelt es sich vermutlich um den Vater von Herrn Marco Drewitz (Alter ca. 25).

Da die Firma neben Briefkastenfirmen auch Wohnsitzverlegungen anbietet, ist anzunehmen, dass Herr Marco Drewitz nicht in Deutschland gemeldet ist, aber sich dennoch hier aufhält.

Wir gehen davon aus, dass mindestens 500 Briefkastenfirmen durch Herrn Drewitz gegründet wurde, der hierdurch entstanden steuerliche Schaden dürfte sich nach unseren Schätzungen von mehreren 100 Millionen CHF bewegen.

Wir bitten Sie diese Angelegenheit zu überprüfen, und ggf. auch im Rahmen der internationalen Rechtshilfeabkommen Informationen ihre Kollegen in den USA bzw. in Großbritannien heranzuziehen.

.....


Brief an den Rechtsanwalt I.


[i]Sehr geehrter Herr Langner,

von unserem Mitglied, Herrn XXXXXX XXX XXXXXX, wurde uns ein Schreiben Ihrer Kanzlei vom 23.02.2001 vorgelegt.

Hierbei handelt es sich um eine fiktive Forderung einer US-amerikanischen Briefkastenfirma mit Repräsentanzsitz im US-Bundesstaat New York, nach Auskunft unserer verbandsinternen Wirtschaftsdetektei wird diese Firma durch Herrn Marco Drewitz (Aufenthaltsort vermtl. BRD, Oberstdorf) vertreten.

Die Forderung ist dahin gehend (§ 242 BGB) unbegründet und ungültig, da kein - nach bundesdeutschem Recht - bestehender Dienstleistungsvertrag besteht, welcher eine weitere Zahlung unseres Mitglieds rechfertigen würde, zumal diese fiktive Forderung aus keinen der uns vorliegenden Unterlagen hervorging.

Unser Mitglied hat bei der o.g. Firma einen Firmenmantel in Großbritannien erworben (XXXXXXXX XXXX XXXX Ltd, Cardiff, UK), auf Rat durch seinen Steuerberater wurde diese Briefkastenfirma nie genutzt, da unser Mitglied sich hierdurch strafbar gemacht hätte.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir Herrn XXX XXXXXXX sollte es zu einer gerichtlichen Titulierung kommen zu einem Einspruch raten werden, und ggf. ein gerichtliches Verfahren, vertreten durch unsere Vertragsanwälte in Frankfurt, empfehlen werden.

Des weiteren teilen wir Ihnen vorsorglich mit, dass wir – sollte Ihr Inkassoschreiben vom 23.02.2001 von Ihnen nicht widerrufen werden – eine Beschwerde bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen werden.


Brief an den Rechtsanwalt II.

Sehr geehrter Herr Langner,

berufswidriges Verhalten könnte schon insofern vorliegen, dass Sie Forderungen ohne Prüfung des Auftraggebers oder der Sache eintreiben. Durch eine massenhafte Bearbeitung solcher Forderungen wird der Anspruch nach sorgfältigem arbeiten nicht gemindert. Die Tätigkeit eines Mahngerichts ist hiermit nicht vergleichbar.

Im übrigen müssen wir Sie hoffentlich nicht mehr darauf hinweisen, dass Sie nach §278 BGB auch für Ihre Erfüllungshilfen haften, auch wenn die Tätigkeit von Ihrer Ehefrau ausgeführt wird. Eine Exkulpation ist nicht allein dadurch möglich, dass Sie sich „nicht persönlich um diese Dinge kümmern“.

Wie wir bereits ausgeführt haben, ist unser Mitglied durch eine Darstellung Ihres Mandanten wider §242 BGB in den Eigenschaften der gelieferten Leistung getäuscht worden. Ihr Mandant verkauft Firmenmäntel und Firmengründungen allein aus steuerlichen Gründen und wirbt mit diesem Tatbestand. Wenn diese steuerlichen Vorzüge jedoch nicht vorliegen, ist die Leistung an sich nichts wert, auch wenn die Forderung aus §242 BGB nicht per se ungültig ist, so ist sie spätestens dadurch ex tunc nichtig, dass sie von unserem Mitglied nach §§119, 123 BGB angefochten wird.

Sie werden zum Erwerb eines Titels gegen unser Mitglied ein deutsches Gericht von der Seriosität Ihres Mandanten überzeugen müssen. Wir werden diese zweifelsohne widerlegen können. Entgegen Ihrer Darstellung interessiert sich das Gericht nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die dahinterstehenden Personen, insbesondere wenn deren Seriosität zweifelhaft und deren Tätigkeit unerwünscht ist. Unseren Rechtsschutz für unser Mitglied, ggf. auch mit unserer Frankfurter Großkanzlei, können wir zusichern.

Wir stellen daher anheim, Ihrer Mandantschaft die Rücknahme seiner Forderungen zu empfehlen. Nur beiläufig sei erwähnt, dass nach unserer Kenntnis nicht ausgeschlossen werden kann, dass Sie beim Inkasso Ihrer Forderungen aus der BRAGO gegen Ihren Mandanten ggf. auch das Nachsehen haben könnten.
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Colombo
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 20.03.2003
Beiträge: 290
Wohnort: Präsidium

BeitragVerfasst am: 9.Jul 2003 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu folgende Information, die mich erreichte:

Zitat:
Zu www.wsr.biz erreichen uns immer wieder Beschwerden.

Zitat:
Nachricht:
Wir haben uns dort eine Inc. gegründet. Scheinbar besteht das
Unternehmen aus 2 Mitarbeitern, wobei ich mir noch nicht mal sicher bin,
dass die überhaupt dort drüben sitzen. WSR ist leider Gottes schweineteuer im Vergleich zu anderen Anbietern und nur so lange für einen zu sprechen, wie sie es selbst wünschen. Bei uns gab es einige Abrechnungstechnische Fragen, von dem Punkt an, war keiner mehr für uns zu sprechen. Wir wurden dann immer vom deutschen Call-Center im Namen der Herren abgewimmelt.
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Taeaen
User gebannt


Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 1940
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 26.Aug 2003 23:24    Titel: Clevere Jungs, Antworten mit Zitat

die Herren Marco Drewitz und Florian Bach. Sie sind so clever, dass man ihnen nur mit erstklassigen Verbindungen und gleichhoher krimineller Energie auf die Schliche kommt.
Alleine die Verschleierung ihrer Kommunikationswege ist eine kleine Meisterleistung. Wie auch immer - geoutet und enttarnt, ade www.wsr.biz !
Da helfen auch teure Annoncen in der Welt am Sonntag nichts mehr. Wer nun trotzdem noch dort Geld einbezahlt, ist selbst schuld !
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afg
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 4.Mai 2004 14:48    Titel: Re: Whitherspoon, Seymour & Robinson Corp. - www.wsr.biz Antworten mit Zitat

Hallo liebe Leute wusstet Ihr dass diese Herren auf

www.wirtschaftsblatt.com inserieren 2004-05-04
unter weltweite Firmengründungen unter der Domain:

http://www.office-center.info/de/home.html

ich wollte denen vom Wirtschaftsblatt schon die Infos senden, weiss aber nicht ob ich mich auf Eure Quelle beziehen darf???

lg AFG





Arno.Roider hat folgendes geschrieben::
Na gut lieber Goodman,

dann gibt es meine Infos gleich , hab ja sonst nichts zu tun ... wie war das doch gleich mit "Moderator bei Gomopa" ?

*ALLE INFORMATIONEN WURDEN VON MIR NICHT WEITER ÜBERPRÜFT, UND DIENEN NUR ZUR KENNTNISNAHME *

Whitherspoon, Seymour & Robinson Corp. kurz WSR ist eine Firmengründungsgesellschaft in den USA, angeblich in den USA. Das eine Inc. nicht immer von den Staaten aus betrieben ist, mag in unseren Kreisen keine Seltenheit sein.

Der Besitzer der One-Man-Show ist ein Herr Marco Drewitz, der in Kempten bei seinem Vater lebt. Marco Drewitz ist gerade mal 25 Jahre, und unterhält dieses Weltimperium. Im Falle der Firmengründung in GB und USA waren die Unterlagen echt, hätten aber keiner Überprüfung standgehalten, da Fantasienamen im Handelsregister eingetragen wurden - interessante Definition von anonym ... Im Falle der Cayman Inseln und Liberia, waren die Unterlagen eine billige Fälschung für teures Geld.

Nachdem zwei mir persönlich bekannte Kunden von WSR, daraufhin ihr Geld zurückgefordert haben, erhielten sie eine Rechnung bzgl. der Firmenlöschung, welche ein Vielfaches der Gründungskosten ausmachten. Kurz darauf wurden diese Fantasieforderungen durch den DEUTSCHEN Rechtsanwalt (Herr RA Andreas Langner, Rettnager Str. 14, 88074 Meckenbeuren) eingefordert. Herr Langer hat m.w. auf Anraten der Rechtsanwaltskammer das Mandat niedergelegt.

Die Korrespondenz einer Wirtschaftsfahnung stelle ich kommentarlos ein:


Brief an die Steuerfahnung Kempten (D):


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Rücksprache mit Herrn Hummel vom Finanzamt Immenstadt, teilen wir Ihnen hiermit nähere Informationen zu o.g. Unternehmen mit.

Unser Verband beschäftigt sich vornehmlich mit Wirtschaftskriminalität, und bietet seinen Mitgliedern Dienstleistungen wie internationale Wirtschaftsauskünfte und eine eigene Wirtschaftsdetektei.

Die Firma Whitherspoon, Seymour & Robinson Inc. ist in den USA im Bundesstaat New York gemeldet. Die Firma bietet öffentlich durch Anzeigen in Zeitungen wie Welt, Süddeutsche Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen und im Internet (http://www.whitherspoon.de) ihre Dienstleistungen an. Diese umfassen vornehmlich die internationale Gründung von Briefkasten- und Scheinfirmen um den deutschen Steuerbehörden zu umgehen. Nach verbandsinternen Schätzungen vermuten wir, dass alleine mehr als 500 Briefkastenfirmen von deutschen „Unternehmern“ über diese Firma gegründet wurden.

Die Firma Whitherspoon, welche vermutlich über Treuhänder registriert wurde, wird nach unseren Recherchen von einem Herrn Marco Drewitz betrieben.

Welcher nach unseren Recherchen aus dem Bezirk des FA Immenstadt kommen müsste.

Hierzu liegen uns folgende Informationen vor, die diesen Verdacht erhärten:

a) Herr Marco Drewitz hat ein Mitglied unseres Verbands telefonisch kontaktiert. Mittels Rufnummerübertragung wurde eine Nummer beginnend mit „08...“ übertragen.

b) Der Anwalt der Firma Whitherspoon hat seinen Kanzleisitz in Meckenbeuren. (Herr RA Andreas Langner, Rettnager Str. 14, 88074 Meckenbeuren)

c) Der Name Drewitz ist vor allem im süddeutschen Raum sehr selten. Nach unseren Recherchen bei diversen Einwohnermeldeämter sind wir auf einen Herrn Klaus Drewitz, Kappelweg 2, 87561 Oberstdorf gestoßen. Hierbei handelt es sich vermutlich um den Vater von Herrn Marco Drewitz (Alter ca. 25).

Da die Firma neben Briefkastenfirmen auch Wohnsitzverlegungen anbietet, ist anzunehmen, dass Herr Marco Drewitz nicht in Deutschland gemeldet ist, aber sich dennoch hier aufhält.

Wir gehen davon aus, dass mindestens 500 Briefkastenfirmen durch Herrn Drewitz gegründet wurde, der hierdurch entstanden steuerliche Schaden dürfte sich nach unseren Schätzungen von mehreren 100 Millionen CHF bewegen.

Wir bitten Sie diese Angelegenheit zu überprüfen, und ggf. auch im Rahmen der internationalen Rechtshilfeabkommen Informationen ihre Kollegen in den USA bzw. in Großbritannien heranzuziehen.

.....


Brief an den Rechtsanwalt I.


[i]Sehr geehrter Herr Langner,

von unserem Mitglied, Herrn XXXXXX XXX XXXXXX, wurde uns ein Schreiben Ihrer Kanzlei vom 23.02.2001 vorgelegt.

Hierbei handelt es sich um eine fiktive Forderung einer US-amerikanischen Briefkastenfirma mit Repräsentanzsitz im US-Bundesstaat New York, nach Auskunft unserer verbandsinternen Wirtschaftsdetektei wird diese Firma durch Herrn Marco Drewitz (Aufenthaltsort vermtl. BRD, Oberstdorf) vertreten.

Die Forderung ist dahin gehend (§ 242 BGB) unbegründet und ungültig, da kein - nach bundesdeutschem Recht - bestehender Dienstleistungsvertrag besteht, welcher eine weitere Zahlung unseres Mitglieds rechfertigen würde, zumal diese fiktive Forderung aus keinen der uns vorliegenden Unterlagen hervorging.

Unser Mitglied hat bei der o.g. Firma einen Firmenmantel in Großbritannien erworben (XXXXXXXX XXXX XXXX Ltd, Cardiff, UK), auf Rat durch seinen Steuerberater wurde diese Briefkastenfirma nie genutzt, da unser Mitglied sich hierdurch strafbar gemacht hätte.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir Herrn XXX XXXXXXX sollte es zu einer gerichtlichen Titulierung kommen zu einem Einspruch raten werden, und ggf. ein gerichtliches Verfahren, vertreten durch unsere Vertragsanwälte in Frankfurt, empfehlen werden.

Des weiteren teilen wir Ihnen vorsorglich mit, dass wir – sollte Ihr Inkassoschreiben vom 23.02.2001 von Ihnen nicht widerrufen werden – eine Beschwerde bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen werden.


Brief an den Rechtsanwalt II.

Sehr geehrter Herr Langner,

berufswidriges Verhalten könnte schon insofern vorliegen, dass Sie Forderungen ohne Prüfung des Auftraggebers oder der Sache eintreiben. Durch eine massenhafte Bearbeitung solcher Forderungen wird der Anspruch nach sorgfältigem arbeiten nicht gemindert. Die Tätigkeit eines Mahngerichts ist hiermit nicht vergleichbar.

Im übrigen müssen wir Sie hoffentlich nicht mehr darauf hinweisen, dass Sie nach §278 BGB auch für Ihre Erfüllungshilfen haften, auch wenn die Tätigkeit von Ihrer Ehefrau ausgeführt wird. Eine Exkulpation ist nicht allein dadurch möglich, dass Sie sich „nicht persönlich um diese Dinge kümmern“.

Wie wir bereits ausgeführt haben, ist unser Mitglied durch eine Darstellung Ihres Mandanten wider §242 BGB in den Eigenschaften der gelieferten Leistung getäuscht worden. Ihr Mandant verkauft Firmenmäntel und Firmengründungen allein aus steuerlichen Gründen und wirbt mit diesem Tatbestand. Wenn diese steuerlichen Vorzüge jedoch nicht vorliegen, ist die Leistung an sich nichts wert, auch wenn die Forderung aus §242 BGB nicht per se ungültig ist, so ist sie spätestens dadurch ex tunc nichtig, dass sie von unserem Mitglied nach §§119, 123 BGB angefochten wird.

Sie werden zum Erwerb eines Titels gegen unser Mitglied ein deutsches Gericht von der Seriosität Ihres Mandanten überzeugen müssen. Wir werden diese zweifelsohne widerlegen können. Entgegen Ihrer Darstellung interessiert sich das Gericht nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die dahinterstehenden Personen, insbesondere wenn deren Seriosität zweifelhaft und deren Tätigkeit unerwünscht ist. Unseren Rechtsschutz für unser Mitglied, ggf. auch mit unserer Frankfurter Großkanzlei, können wir zusichern.

Wir stellen daher anheim, Ihrer Mandantschaft die Rücknahme seiner Forderungen zu empfehlen. Nur beiläufig sei erwähnt, dass nach unserer Kenntnis nicht ausgeschlossen werden kann, dass Sie beim Inkasso Ihrer Forderungen aus der BRAGO gegen Ihren Mandanten ggf. auch das Nachsehen haben könnten.
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Taeaen
User gebannt


Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 1940
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 4.Mai 2004 16:50    Titel: Kunst kommt von Können Antworten mit Zitat

Die "Kunst" dieser beiden Jungunternehmer liegt offenbar darin, einem gewissen Teil der Kunden - wenn auch überteuert - halbwegs nachvollziehbare Leistungen zu verkaufen.
Anderen Leuten - vor allem denen mit schwarzen Ambitionen - wird dann das Geld aus der Tasche gezogen, weil die sich nicht trauen, Anzeige zu erstatten.
Tja, und die Deppen zahlen dort wohl auch regelmässig ihre "Deppensteuer". Na ja, bei dem Internetauftritt..... mehr Schein als Sein !

Kopfschüttelnde Grüsse
Taeaen
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afg
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 5.Mai 2004 7:36    Titel: Whitherspoon, Seymour & Robinson Corp. - www.wsr.biz Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort!
Dennoch habe ich die Frage ob man nun sich auf die hier geposteten Sachen beziehen darf, und diese auch zitieren darf?

Würde mich freuen wenn ich hier eine kurze Info bekommen könnte

mfg AFG
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jantje
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.12.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.Jan 2005 21:58    Titel: Suche neuen Anbieter Antworten mit Zitat

Als " Opfer " von Whitherspoon, Seymour & Robinson Corp. suche ich einen Anbieter der die " Verwaltung " meiner Ltd. übernmmt und das zu möglich erträgliche Konditionen . Habe durch meine Fehler schon sehr bluten müßen. Bin für jeden Hinweis dankbar. Habe hier schon Mal sowas gelesen , finde aber den Beitrag nicht mehr.

Jantje

P.S. Habe leider Gomopa zu spät entdeckt. Ihr leistet eine gute Arbeit. Danke schön.
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afg
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 17.Jan 2005 7:20    Titel: Anbieter für LTD mit deutschen Sitz Antworten mit Zitat

http://www.limited24.de waren bis dato ganz vernünftig, sind auch eine deutsche Gmbh die schon seit Jahren existiert, um eben uach greifbar für Ihre Kunden zu sein.

Viel Erfolg lg afg
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chris0181
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 43
Wohnort: Kapfenberg, AT

BeitragVerfasst am: 2.März 2005 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ist jetzt zwar schon länger her das hierzu was geschrieben wurde.
Aber: Wurde gegen diese Gesellschaft etwas unternommen? Gibt es nun andere Besitzer. Denn die Homepage und so weiter existiert immer noch?


Mfg
Christoph
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tomcat-world
Specialist


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 111
Wohnort: an der schönen Alster!

BeitragVerfasst am: 4.März 2005 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

@ all

Würde mich auch interessieren, ob es von der WSR - Front etwas neues gibt....

TomCat
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