Verfasst am: 9.Mai 2006 8:35 Titel: Wie reagiert das FA bei Zahlung an Firma ausserh. Europas?
Hallo,
zunächst möchte ich mich entschuldigen, falls ich mit meiner Frage in diesem Forum unpassend bin.
Ich bin freiberuflich im IT Bereich tätig. Ich möchte eine Geschäftsbeziehung zu einem kolumbianischen Unternehmen aufbauen. (Falls die Frage gedacht werden sollte: Nein, die Firma gehört mir nicht). Dieses Unternehmen arbeitet (anscheinend) mit (wahrscheinlich selbstständigen) Mitarbeiter in Deutschland zusammen. Diese Mitarbeiter verschaffen mir Aufträge bei Kunden. Ich zahle erst nach Erledigung des Auftrags und Zahlung des Kunden an mich, eine Provision an das Unternehmen. Das ist soweit ganz normales Provisionsgeschäft und für mich ohne Risiko. Diese Provision zahle ich aber nicht an die Mitarbeiter in Deutschland, sondern an das kolumbianische Unternehmen, d.h. auf ein ausländisches Konto ein.
Meine Fragen:
1) Wird das Finanzamt diese Geschäftsbeziehung akzeptieren? Denn es sind für mich Zahlungen, die ich natürlich als Ausgaben absetzen möchte.
2) Da ich bisher nur innerhalb Deutschlands Rechnungen beglichen habe, habe ich auch immer die Umsatzsteuer gezahlt. Wird jetzt auf der Rechnung aus dem Ausland die ausländische Umsatzsteuer stehen? Und kann ich diese Umsatzsteuer mit der deutschen verechnen?
3) Da, soweit ich weiss, Kolumbien kein "Billig-Steuer-Land" ist, nehme ich an, das die kolumbianische Firma in Ihrem Land versteuern muss. Oder? Ich frage nur, weil ich sicher gehen möchte, das ich nicht plötzlich diese Ausgaben doch selber versteuern muss.
Ich danke allen herzlich, die sich die Mühe gemacht haben meine Anfrage zu lesen und zu beantworten.
Ich wünsche einen sonnigen Tag und viele Grüße... Odysseus
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
Verfasst am: 9.Mai 2006 9:45 Titel:
1. Sie müssen dokumentieren können, dass tatsächlich Leistungen erbracht wurden, die Firma auch existiert (Handelsregisterauszug oder ähnliches). Die Zahlungen sollten nur auf ein Konto eben dieser Firma in Kolumbien (besser nicht in der Schweiz oder einer Steueroase) erfolgen. Überzeugen Sie sich, dass diese Firma auch tatsächlich unter der angegeben Adresse erreichbar ist. Hintergrund: Man könnte Ihnen unterstellen mit diesem Unternehmen nur Betriebsausgaben zu produzieren.
2. Es fällt keine wohl Umsatzsteuer an. Aber bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen kann sich eine Umsatzsteuerpflicht des Leistungsempfängers ergeben. In diesem Fall gleicht der Vorsteuerabzug dies wieder aus.
3. Ja, normalerweise schon. Aber es kann natürlich ein Trick der deutschen Entwickler sein, über diesen Umweg keine oder nur geringe Steuern in Deutschland zu zahlen. Auch kann man nicht ohne genaue Kenntnisse der kolumbianischen Steuergesetzgebung sicher sein, dass es nicht niedrig besteuerte Unternehmensformen oder Tätigkeitsbereiche gibt.
Also letztlich: Um Rechtssicherheit zu erlangen, wenden Sie sich an einen guten Steuerberater, vielleicht einen spezialisiert auf Außensteuerrecht Kolumbien.
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