Verfasst am: 7.Okt 2005 9:20 Titel: Zweigniederlassung einer US Inc. in Deutschland
hallo zusammen, folgender fall:
es gibt eine XYZ Inc. in USA, registriert in Delaware. Nun ist beabsichtigt, in Deutschland eine Zweigniederlassung in Form eines Konstruktionsbüros zu gründen. Es wären hier drei Mitarbeiter vorgesehen, ein eigenes deutsches Bankkonto, zum Teil eigene Rechnungstellung an Kunden etc., so dass man durchaus nach aussen als funktionierende Firma auftreten kann.
Es wird nicht erwartet bzw. vorgesehen, dass sich die deutsche Zweigniederlassung selbst finanziell trägt, die finanziellen Notwendigkeiten für z.B. Gehälter, Steuern, Telefonkosten etc. würden durch Budgets gedeckt... es gäbe also eine Finanzplanung und die US Inc. würde die angeforderten Budgets nach Deutschland transferieren.
Nun ist die Frage, welche Rechtsform hier anzuraten ist. Eine reine Betriebsstätte, also eine unselbständige Zweigniederlassung, kann wohl die Voraussetzungen nicht erfüllen, meiner Meinung nach sollte es wohl eine selbständige Zweigniederlassung sein.
Meine Frage ist nun, ob man also eine XYZ Inc. in Deutschland anmeldet (Gründungsvertrag beim Notar, dann Gewerbeamt)... um hier Angestellte und einen geregelten Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können? Aber wie werden die Budgets steuerlich behandelt? Es soll ja nicht so sein, dass die Zweigniederlassung in Deutschland Verbindlichkeiten gegenüber der US Inc. aufbaut... und auch sollen die Gelder nicht als Einlage oder ähnliches behandelt werden, die Gelder sind ja nur dazu da, um Gehälter, Sozialabgaben, Steuern und Kosten wie Telefon, Betriebsmittel etc. abzudecken.
Ist also in meinem Fall die Gründung einer US Inc. in Deutschland als selbstständige Zweigniederlassung einer US Inc. angebracht?
Oder welche Rechtsform ist angebracht, um eine gewisse Selbständigkeit zu haben, Angestellte hier haben zu können etc.?
Zum Verständnis: ich werde Angestellter sein in dieser Zweigniederlassung, es geht allein um die beste Rechtsform, so wenig Bürokratie wie möglich etc. etc.
Gruß und DANKE für die hoffentlich zahlreichen Ratschläge
was ist (nach wie vor) die beste Möglichkeit in Deutschland selbständig mit einem Büro tätig zu sein?... Richtig!...... Eine deutsche Gesellschaft!
Alles andere mit Niederlassung und und und.... ist doch viel zu kompliziert, vor allem wenn es um die Verträge mit Mitarbeitern, Kunden, Zulassungen etc. geht. Die Inc. soll, wenn sie will, Gesellschafter werden, Umsätze sollen ja eh nicht erwirtschaftet werden?....?????? Und wie man mit den Budgets umgeht...., wenns vom Gesellschafter kommt ist es doch eh kein Problem. Es sei denn, man will komplett trennen, dann sind andere Lösungen erforderlich.
Aber Delaware?....was sagt mir denn nur Delaware...ts ts ts......?????
nix für ungut!
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 10.Okt 2005 18:30 Titel:
Gundel hat folgendes geschrieben::
... was ist (nach wie vor) die beste Möglichkeit in Deutschland selbständig mit einem Büro tätig zu sein?... Richtig!...... Eine deutsche Gesellschaft!
Aber Delaware?....was sagt mir denn nur Delaware...ts ts ts......?????
nix für ungut!
Welche deutschrechtliche Gesellschaftsform könnte denn hier angebracht sein ?
Bei Delaware kräuseln sich Fuß- und Fingernägel ....
Tropico schrieb: "...Bei Delaware kräuseln sich Fuß- und Fingernägel ...."
Nun, ich kann nur betonen, dass es sich hier um eine zu 100% seriöse unternehmung handelt, falls ich den unterton deines statements richtig deute.
einzig und allein gehts darum: wir werden ein konstruktionsbüro sein, das technische konsumgüter entwickelt mit allem was dazugehört, also techn.zeichnungen, prästentationen, musterbau etc. etc..... da die budgets für den geschäftsbetrieb hier aus usa kommen, wäre es halt angebracht, eine zweigniederlassung zu gründen...
meine frage ist aber immer noch nicht beantwortet, auch nicht mit dem hinweis, dass eine deutsche rechts- bzw. gesellschaftsform das einfachste wäre, nämlich WELCHE???? ist doch wurscht, wo die us inc. registriert ist, die frage ist, was wir hier in deutschland auf die beine stellen sollten... nochmal... es besteht kein gewinnziel, budgets für gehälter, steuern u. abgaben und betriebsmittel etc. kommen aus usa gemäß kurz-, mittel- u. langfristiger finanzplanung. also was sollen wir tun?
nochmal: nix für ungut! Aber wir witzeln nur deshalb etwas über Delaware, da denen vor einiger Zeit die Hauswände ausgegangen sind, wo sie die Briefkasten der niedergelassenen Firmen aufhängen. Besonders in der Walnutstreet oder Haselnutstreet oder in sonstigen "Nußstraßen"....Ha Ha....!
Aber jetzt mal tacheles. So wie ich Ihrem Beitrag entnehme wird das Planungsbüro ausschließlich für die Inc. Planungsaufträge abwickeln. Oder sollen auch Fremdleistungen übernommen werden und über die Inc. abgerechnet werden? Bei der Wahl der Gesellschaftsform ist dies nicht ohne Bedeutung, vor allem wenn es sich bei der Planungsleistung um genehmigungspflichtige Tätigkeiten handelt (Architekten- Ingenieurleistungen oder Leistungen, welche der Handwerksordnung unterliegen).
Unabhängig davon schreiben Sie, daß das Büro vollkommen autark von der Inc. - Mutter agieren soll. Die einfachste Lösung wäre....jetzt wird's spannend.....tropico lacht schon wieder...er weiß was kommt.....Die deutsche GmbH! Einfach und simpel.
Die GmbH würde ich deshalb wählen, da eine völlig eigenständige Tätigkeit des Büros geplant ist, jegliche Tätigkeiten damit ausgeführt werden könnten (Zulassungen beachten s.oben), ein eigenständiger Geschäftsbetrieb möglich ist, die eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko tätig ist, ohne daß sich "negative" Aspekte bei der Inc. niederschlagen würden.
Ebenso verhält es sich mit den Mitarbeiterverträgen, welche mit der GmbH geschlossen werden. Die Budgets könnten dann, falls gewünscht über Rechnungsstellung an die Inc. abgewickelt werden.
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 411 Wohnort: Autonome Republik Krim
Verfasst am: 11.Okt 2005 16:32 Titel:
Entschuldigung, wenn ich mich hier als Laie in die Disukussion einmische. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, so erbringt die deutsche Niederlassung oder GmbH oder was auch immer Leistungen für ein US Inc. Nun ist die Frage, ob diese US Firma eine nahestehende Person ist. Falls ja, so ist schlägt §1 AstG zu und die Preise, die die GmbH an die US Inc berechnet müssen einem Drittvergleich standhalten. Das wäre erst einmal völlig unabhängig von der Rechtsform. Bei Niederlassung der US Inc würde eine Betriebsstätte in D gegründet und der durch sie erwirtschaftete Gewinn wäre auch in D steuerpflichtig. Ich würde hier ein zentrales Problem sehen. Wie sehen das die Fachleute?
ich glaube, daß die steuerliche Problematik eher eine untergeordnete Rolle spielt, da die deutsche GmbH als eigene juristische Person laut "waschi" wohl eher im kostendeckenden Bereich arbeiten soll. Außerdem wäre durch die Wahl der juristischen Person die Problematik der "nahestehenden" Person nicht gegeben.
Es scheint hier nicht, wie "manchmal" gebräuchlich darum zu gehen, irgendwie Honorare aus USA nach Deutschland zu "transferieren", sondern darum, eine seriöse eigenständige Niederlassung, mit eigenem fest umrissenem Aufgabenumfang in Deutschland zu schaffen.
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 12.Okt 2005 8:31 Titel: Warum nicht ???!
@gundel,
ich mußte zwar lachen, aber nur wegen Ihrer Bemerkung als solcher ...
Inhaltlich schließe ich mich Ihren Ausführungen an. In DIESER Konstellation könnte eine GmbH durchaus zweckmäßig sein, da diese keine erheblichen Gewinne erwirtschaften wird, die dann zu einer hohen steuerlichen Belastung führen.
@waschi,
Was mich stört, ist die Delaware-Inc.-Klitsche als Mutter-/ Basisgesellschaft !
Wenn nennenswerte Geldtransferleistungen - möglicherweise aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der GmbH - nach Deutschland fließen, wird die Finanzverwaltung wissen wollen, wer "hinter der Inc. steckt", da dort schließlich auch bekannt ist, daß in Wilmington/ Delaware die Hauswände knapp werden.
Ein Ansatz für die Finanzverwaltung (einer von vielen im übrigen) könnte nämlich sein, daß durch einen Geldtransfer Schwarzgeld nach Deutschland transfertiert wird etc.
Wer ist Aktionär/ Gesellschafter der US-Inc. ?
Wer vertritt diese ? Ein Strohmann ? Gibt es eine reale Betriebsstätte der Inc. in "gods own country" ? Ist Ihnen bewußt, wie eng die deutschen Finanzverwaltungen mit der IRS zusammenarbeiten ?
Wer sollte denn Gesellschafter einer GmbH werden ? Die US-Inc. oder andere Personen ?
Wer schöpft die Gewinne aus der Unternehmung aufgrund welcher Rechtsbeziehung ab ?
An welcher Stelle sollen überhaupt Gewinne entstehen ? Werden denn die Leistungen für fremde Rechnung erbracht ?
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