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legal steuer sparen durch offshore firma?

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carlis
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.Mai 2004 21:03    Titel: legal steuer sparen durch offshore firma? Antworten mit Zitat

Ich bin webmaster und verdiene mein geld indem ich werbeplätze auf meinen seiten an firmen in USA, Kanada u. Australien vermiete. Meine seiten befinden sich auf einem server in kanada u werden ausschliesslich von amerikanern besucht. Meine geschäfte haben in keinster weise mit deutschland oder der EU zu tun. Könnte ich auf steuern sparen indem ich eine firma im ausland gründe, das mir die werbeeinnahmen auf das ausländische firmenkonto überweisen lasse, und mir selbst einen teil der einkünfte von meiner firma auf mein privates inländisches konto überweisen lasse und dieses einkommen ganz normal versteuere? Wäre das auch legal, wenn es sich dabei nur um eine briefkasten firma handelt und/oder ich ganz offiziell der alleinige besitzer der firma bin?
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jonathan33
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 12.02.2004
Beiträge: 269

BeitragVerfasst am: 13.Mai 2004 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Standortwechsel für Sie in Frage kommt würde ich Ihnen empfehlen nach Malta zu ziehen. Dort herrschen ideale Standortbedingungen für Konstrukte Ihrer Art. Hinzu kommt die englische Amtssprache und das klimatisch äußerst angenehme Klima.
Es gibt sehr viele IT-Firmen aus Deutschland die dorthin Ihre Zentrale verlagern.

Siehe www.gov.mt

Steuersparende Konstrukte aus Deutschland zu nutzen ist, so weit ich weiß, auf legalem Wege nicht möglich. Gegebenenfalls gibt es eine Möglichkeit wenn Sie einen ortsansässigen Teilhaber/Eigner im Ausland haben.
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Alto
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 14.Mai 2004 8:35    Titel: so geht es leider nicht... Antworten mit Zitat

Also:
Ihr Konstrukt ist so nicht möglich. Sie wohnen weiter in Deutschland, und sind Einkommensteuer-pflichtig. Das schliesst auch Einkommen ein, das Sie im Ausland erwirtschaften, egal wie und wo.

Somit machen Sie sich in dem Moment strafbar, wo Sie Ihre Steuererklärung abgeben, und die Einkünfte durch Ihre ausländische Firma verschweigen.

Allerdings: wenn Zahlungen nur aus dem Ausland auf ein ausländisches Konto erfolgen, wird das beim Finanzamt in Deutschland wohl nie einer merken. Hier stellt sich wohl die Frage, ob sich das Ganze lohnt.

Ist ein Frage des Umsatzes und des Gewinns, den Sie erzielen. Das gilt auch fuer den Vorschlag mit Malta.

Gruss

Alto
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offshorelaw.de
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.05.2004
Beiträge: 10
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 15.Mai 2004 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zwei kleine allgemeine Ergänzungen:

1. Die Gründung einer ausländischen Gesellschaft ist gemäß den Vorschriften der Abgabenordnung den deutschen Finanzbehörden anzuzeigen.

2. Natürliche Personen - anders bilanzierungspflichtige Unternehmen - versteuern Erträge erst mit dem Zufluss. Gesellschaftsebene und Gesellschafterebene sind somit auch steuerlich zu trennen. Die im Sitzstaat des Unternehmens steuerpflichtigen Gewinne einer ausländischen juristischen Person sind daher nicht AUTOMATISCH in Deutschland steuerpflichtige Erträge des Gesellschafters.
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anacott
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 03.03.2004
Beiträge: 360
Wohnort: where money lives..........

BeitragVerfasst am: 15.Mai 2004 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

@ jonathan33

Zitat:
Wenn ein Standortwechsel für Sie in Frage kommt würde ich Ihnen empfehlen nach Malta zu ziehen. Dort herrschen ideale Standortbedingungen für Konstrukte Ihrer Art. Hinzu kommt die englische Amtssprache und das klimatisch äußerst angenehme Klima.
Es gibt sehr viele IT-Firmen aus Deutschland die dorthin Ihre Zentrale verlagern


Untenstehend habe ich ein bißchen Input bezgl. Malta aufgelistet:

Förderungswürdige Unternehmen aus Zukunftsbranchen (IT, BioTec, TelCo) werden in den ersten 5-7 Jahren mit 5% einer pauschalen Besteuerung unterzogen. Der Folgesteuersatz steigt bis auf 15% im 14ten Jahr. Werksgelände- und Hallen erhalten Sie zu moderaten Preisen.

Produktionsmittel und Erzeugnisse können zollfrei sowohl ein- als auch ausgeführt werden. Die Lohnkosten sind im Schnitt 70% geringer als in D.

Ad Steuersituation

Ansässige entrichten 15%, allerdings mind. 1000 MPfund p. a.
Es gibt keine Vermögensteuer, Grundsteuer und Steuer auf Veräußerungsgewinne. Ebenso gibt es keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Stattdessen wird eine Verwaltungsabgabe in Höhe von 3,5 - 7% erhoben.

Exportunternehmen erhalten eine Steuerfreiheitsfrist von 10 Jahren. Für Trading Companies 5% p. a., für Non-Trading companies, deren Zweck die Asset Verwaltung oder Immobilienverwaltung ist, keine Steuern.

Als Gesellschaftsform ist die LLC zu empfehlen - die Gründung einer Gesellschaft ist auch zur Erlangung der sog. Niederlassungsfreiheit erforderlich. Es müssen mind. 2 Anteilseigner existent sein.
Mindestkapital 500 MPfund, bei nicht in Malta Ansässigen mind. 5.000 MPfund, von denen mind. 20% einbezahlt sein müssen.

Die Gründungs- und Verwaltungskosten der Malta LLC sind moderat und durchaus kompetitiv zu anderen europäischen Jurisdiktionen.

Viele Grüße,
Anacott
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