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mobile Betriebsstätte steuerfrei?

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emilio666
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 5.Okt 2005 11:27    Titel: mobile Betriebsstätte steuerfrei? Antworten mit Zitat

Habe eine Frage zu der ich in diesem interessanten Forum noch keine Antwort gefunden habe.

Bin vor Jahren aus D weggezogen und arbeite weltweit als Fotograf für Agenturen und Verlage. Einen dauerhaften Wohnsitz habe ich nirgends, da ich nie länger als 2-3 Monate am selben Ort bin und dann in Hotels oder bei Freunden wohne. Jetzt möchte ich einige Bildbände im Selbstverlag publizieren und brauche dafür eine Firma für Produktion und Vertrieb. Nach allem was ich gelesen habe, bietet sich dafür eine Offshore-Firmengründung in einer Steueroase an. Geschäftspartner werden Buch- und Versandhandel hauptsächlich in der EU sein. Eine permanente Betriebsstätte habe ich nicht, da ich ständig unterwegs bin und mit dem Laptop dort arbeite wo ich gerade beruflich zu tun habe. In D war ich z.B. in diesem Jahr gerade mal eine Woche.

Gehe ich recht in der Annahme, daß der Vertrieb der Bücher mit einer Offshore-Firma in einer Null-Steuer-Oase für mich steuerfrei ist? Welche Gesellschaftsform und welches Land bietet sich an? Was ist von sog. Non-Resident-Comp. in der EU zu halten?

Bin gespannt, ob sich Experten für diesen speziellen Fall finden!
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 5.Okt 2005 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

sie scheinen die erfüllung des traumes eines jeden CORPORATE SERVICE PROVIDERS zu sein


die exakt gleiche ausgangslage bietet sich IT-beratern, die nischenkenntnisse haben und dieses fachwissen zu horrenden preisen an internationale finanz- und handelsgruppen verhökern... wir verwalten einige solcher strukturen für edv-fachleute, die jeweils für 2 bis 3 konkrete softwareprojekte bei europäischen banken über AUSLANDSFIRMEN abwickeln, deren einziger aktionär der fachmann selbst ist... den instituten, die auf knien um das know-how betteln, spielt's keine rolle, wohin der rubel überwiesen werden soll... wobei heutzutage eine british virgin islands-lösung wohl doch einiges an stirnrunzeln provizieren würde


für IHREN fall: die einzige problematik sehe ich in der PRÄSENZ ihrer "familien"gesellschaft gegenüber der öffentlichkeit... wie würde es wohl aufgenommen, wenn im impressum ihres bildbandes als herausgeber die KLICKAROUNDTHEWORLD BAHAMAS LIMITED als rechteinhaberin aufgeführt wäre? - diese frage müssen sie schlussendlich ganz alleine für sich beantworten


empfehlenswert wäre eine kombination einer FRONTFIRMA in einer einigermassen reputablen jurisdiction, die für eine offshoregesellschaft die rechte vermarktet... ist natürlich schlussendlich immer auch eine frage des budgets


viel erfolg für ihr projekt


ffbkdavid
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emilio666
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 5.Okt 2005 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die prompte Antwort!

Das Führen einer "klickaround bahamas Ltd." würden mich und meine Kunden nicht stören. Mich interessiert vor allem, ob es für meine Geschäftspartner steuerlich relevant wird, wenn sie Rechnungen von so einer Fa. bekommen. Es heißt doch manchmal, daß solche Rg. von den Finanzämtern als nicht abzugsfähig angesehen werden.

Was wäre außerdem bei Einschalten einer zweiten Fa. eine "reputable Jurisdiction" und wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit einer irischen Non-Resident-Company als "Frontfirma".

Besten Dank!
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 5.Okt 2005 18:18    Titel: internationale struktur für pt Antworten mit Zitat

"..... Mich interessiert vor allem, ob es für meine Geschäftspartner steuerlich relevant wird, wenn sie Rechnungen von so einer Fa. bekommen. Es heißt doch manchmal, daß solche Rg. von den Finanzämtern als nicht abzugsfähig angesehen werden ....."


bezieht sich selbstredend auf den fall, dass transaktionen "eigentlich" innerhalb des landes abgewickelt werden... also versandhaus in hamburg bezieht software-entwicklungsdienstleistungen "über" eine firma auf den bahamas... "effektiv" geleistet wird die arbeit jedoch von einem herrn mit wohnsitz in hannover (auf rückfrage kann jedenfalls nicht glaubhaft nachgewiesen werden, dass an der adresse auf den bahamas irgendwelche kapazitäten - manpower wie technik - zum erbringen der leistungen vorhanden ist)


... obwohl ein "trick auf den 60-iger jahren", wird halt immer wieder versucht, auf derart läppische art finanzämter zu provozieren (anders kann ich ein derartiges vorgehen nicht bezeichnen)


FUER S I E treffen die geschilderten tatbestände ja nach ihren schilderungen nicht... sie sind gar nicht im land der auftragserfüllung wohnhaft... ein eigentlicher PT (perpetual traveller), siehe

http://books.global-investor.com/books/9055.htm?ginPtrCode=00000&identifier=

http://www-x.nzz.ch/folio/archiv/2003/05/articles/heller.html

http://www.cleovoulou.com/about.htm


also... was hält sie zurück auf ihrer "reise in's glück"?





ffbkdavid
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p.s.
wir bieten keine lösungen mit/via irland (wir verfügen über adäquate alternativen) an - diesen teil ihrer frage kann ich ihnen leider nicht beantworten
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emilio666
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 5.Okt 2005 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Nachricht. Falls ich es bei einer einzigen Offshore-Fa. belasse, welches Land und welche Gesellschaftsform wäre denn empfehlenswert? Auch im Hinblick auf ein Firmenkonto.

emilio666
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ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 5.Okt 2005 20:58    Titel: schlicht und einfach Antworten mit Zitat

us llc mit manager in einem offshoreland, sofern

- keine aktivitäten innerhalb der usa
- firmenbesitzer weder us-bürger noch in den usa residierende ausländer

entstehen keine steuerfolgen

firmenkonto möglich... dauert allerdings so zwischen 2 bis 3 monaten ab eintragung der gesellschaft

ffbkdavid
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emilio666
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2005 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig verstehe, ist eine LLC-Gründung auch nur ein Briefkasten. Wie kann da "Manpower" etc. für ausländische Finanzämter nachgewiesen werden? Der Mangager muß in einem Offshoreland sitzen. Wirkt auch nicht gerade vertrauenerweckend. Auch wenn ich nirgends steuerpflichtig bin, könnte es bis zur letztendlichen Klärung doch für manchen Ärger geben, oder sehe ich das falsch?

emilio666
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2005 21:18    Titel: vertraulichkeit Antworten mit Zitat

wir bewegen uns in eine sphäre, die wir/ich nicht mehr in öffentlichen foren besprechen kann... aus sicherlich verständlichen gründen


ffbkdavid
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