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zur diskussion: non-eu-gesellschaft stellt rg nach germany

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hookahey
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.Apr 2006 7:22    Titel: zur diskussion: non-eu-gesellschaft stellt rg nach germany Antworten mit Zitat

was mich wirklich interessieren würde, und ich wahrscheinlich aufgrund meiner foren-unerfahrenheit hier bisher nicht finden konnte ist, was es bei folgender konstellation zu beachten gilt:

non-eu-gesellschaften (china&malaysia) gründen zusammen als gesellschafter eine neue offshore-gesellschaft und stellen deutschen gesellschaften für erfolgreiche projekte dienstleistungsrechnungen im bereich internationaler kundenaquise, market research, erfolgs- & kontaktprovisionen, key-accounting, vermittlung von investoren bzw. business-angels, etc. als eigenständigen, neuen geschäftsbetrieb.

die dienstleistung selbst wird tatsächlich erbracht und internationale kontakte und kunden werden aquiriert. beratungsgespräche werden weitestgehend über das internet/conference-calls abgewickelt - aber eben auch bei besuchen vorort (beispielsweise von beratern die nach deutschland kommen, präsentation von ergebnissen, etc.). dennoch ist keine eigene niederlassung oder betriebsstätte in deutschland für den geschäftsbetrieb erforderlich oder gewünscht.

man einigt sich lediglich auf einen hauptfirmensitz der neuen gesellschaft aus nachvollziehbaren gründen irgendwo offshore.

tatsächlich stellt also eine offshore-gesellschaft rechnungen nach deutschland. in dieser offshore gesellschaft sitzen originär ausländische gesellschafter. allerdings müssten selbst diese gesellschafter nicht einmal für den geschäftsbetrieb zwangsläufig erforderlich am ort des offshore-firmensitzes ansässig sein. tatsächlich könnte das gesamte tagesgeschäft von den bereits bestehenden firmen im rest der welt mit-abgewickelt (callcenter, research, etc.) werden.

somit geht es weiter um das darstellen eines firmenbetriebes offshore und das rechnungen stellen nach deutschland. ein hauptteil der kunden sitzt bereits derzeit in deutschland. von daher ist es wichtig, daß diese durch eine nachlässige gestaltung der offshore-gesellschaft keinen nachteil erleiden und ihre rechnungen natürlich auch weiterhin geltend machen können (auch im zuge einer späteren buchprüfung).

was ist also bei der gestaltung eines solchen offshore-dienstleistungsunternehmens aus deutscher sicht zu beachten? wer unterstützt eine solche gestaltung seriös und nachhaltig? und was ist letztendlich bei solchen rechnungsstellungen nach deutschland zu beachten? welches land bietet sich für eine solche konstellation als firmensitz an?

wenn es weiter um das thema finanzdienstleistungen wie vermögens- bzw. finanzberatung geht (siehe das vermitteln von investoren oben), ist in dieser gestaltung dann eine kapitalverwaltungslizenz zwingend erforderlich um rechnungen plausibel nach deutschland stellen zu können? wenn ja, wie stabil ist dieses windige konstrukt der panama sa mit kapitalverwaltungslizenz und wie glaubhaft können mit so einem vehikel überhaupt noch entsprechende consulting-rechnungen generell nach deutschland gestellt werden?

und in wieweit können wir als deutsche gesellschaft unsere beratertätigkeit für den deutschsprachigen raum bedenkenlos dieser offshore-gesellschaft in rechnung stellen?
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 414
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 19.Apr 2006 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
somit geht es weiter um das darstellen eines firmenbetriebes offshore und das rechnungen stellen nach deutschland. ein hauptteil der kunden sitzt bereits derzeit in deutschland. von daher ist es wichtig, daß diese durch eine nachlässige gestaltung der offshore-gesellschaft keinen nachteil erleiden und ihre rechnungen natürlich auch weiterhin geltend machen können (auch im zuge einer späteren buchprüfung).

Das ist in der Tat der fragliche Punkt. Darum ist die klassische Lösung hier nicht mit einer offshore Lösung zu arbeiten, sondern mit 2 Firmen: Einem "Front-End" (z.B. ltd oder llc) welche nach D fakturiert und deren Eigentümer eine off-shore Firma ist. In früheren Zeiten waren einige Anbieter hier im Forum aktiv. In der letzten Zeit ist es ruhig geworden. Wenn Sie die Suchfunktion benutzen, werden Sie sicherlich fündig.
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Thetaworld
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 20.Apr 2006 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

siggi_siggi_siggi hat folgendes geschrieben::
Darum ist die klassische Lösung hier nicht mit einer offshore Lösung zu arbeiten, sondern mit 2 Firmen: Einem "Front-End" (z.B. ltd oder llc) welche nach D fakturiert und deren Eigentümer eine off-shore Firma ist. In früheren Zeiten waren einige Anbieter hier im Forum aktiv. In der letzten Zeit ist es ruhig geworden. Wenn Sie die Suchfunktion benutzen, werden Sie sicherlich fündig.


Ûbereinstimmend ja.

Sobald Ihre Gesellschaft ordentlich das Geschäft führt und transparent ist, bzw. § 160 AO: Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern kann erfüllt werden Seitens Ihrer Kunden (im Fall), steht eine Rechnungs-Stellung nichts im Sicht. Sie könnten die Tatsache über Ihre Gesellschaft auf jeder Rechnung schreiben, und weiter Namen der Direktoren, samt Telefon-Nummer, Fax und Adresse angeben. Sie könnten weiter Ihre Kunden darüber informieren dass sobald Sie eine Frage seitens Finanzamt bekommen, dass Sie (Ihre Gesellschaft) auch dafür bereit ist die erforderlichen Unterlagen bzw. Beweise, die dem Kunden helfen, zu verfügung stellen können.

Dafür empfehlen wir Panamaische Gesellschaft, da so eine tatsächlich in Panama tätig sein darf und ist nicht IBC, also eine Gesellschaft dass keine Tätigkeit in eigenem Land betreiben darf. Auch Nominee-Direktoren können in diesem Fall helfen, und Sie können als President, Secretary oder Treasurer fungieren und solche Tatsache kann öffentlich oder vertraulich gemacht werden.

Im Falle der Benutzung einer LTD Gesellschaft in England, so eine Gestaltung der Fakturierung durch LTD Gesellschaft kann völlig legal sein. Inland Revenue (Finanzbehörde Grossbritanien) hat dafür bestimmte Spielregeln gesetzt:
http://www.hmrc.gov.uk/international/technical2a.htm

und das wichtigste davon ist das Fakturierung und Agentur Geschäft seitens der LTD tatsächliche Einnahmen der LTD überlässt, z.B. in der Höhe von 5 bis 12%. Falls die LTD nicht wirklich in Grossbritanien tätig ist, das erleichtert die Sache. Ein Vertrag ist nötig zwischen der LTD und der Offshore-Gesellschaft und Buchhaltung muss ordentlich geführt werden. Der Vertrag muss bestimmte Klauseln beinhalten die Agentur der LTD legal in Grossbritannien machen. Die Offshore-Gesellschaft darf auch Direktor der LTD sein und Ihr Besitzer.

Dann erstellen Sie die Fakturen ganz ordentlich seitens der LTD an die Deutsche Personen oder Unternehmen und 95% bis 88% oder weniger, umleiten an die Offshore Gesellschaft.

Selbstverständlich unter Beachtung der Gesetze in Deutschland, Grossbritanien, Panama und Ihrem Wohnsitzland.

Der Begriff dafür ist Transfer Pricing, wird aber nicht Aufmerksamkeit an sich lenken sobald Sie sich nicht in sehr höhe Summe bewegen, die vom Inland Revenue bestimmt sind.

Wir können so ein Konstrukt vollständig realisieren:
- Panama Gesellschaft mit Sitz in Panama oder China,
- UK LTD Gesellschaft binnen 8 Stunden, mit Panama Gesellschaft als Inhaber oder auch weiter als Direktor,
- falls nötig, das Buchhaltungsprogram für die LTD,
- komplett vorbereitet den Vertrag für Transfer Pricing zwischen der LTD und der Panamaischen Gesellschaft,
- Bank-Konto für Panama Gesellschaft und LTD,
- Kredit-Karten Akzeptanz für beide Gesellschaften,
- Hilfe oder Erstellung und Bericht der Unterlagen inside of Grossbritanien.

Die LTD sollte ein Konto unterhalten in EU oder in Österreich oder Spanien.

Durch bestimmte andere Verträge zwischen der LTD und Offshore Gesellschaft in Panama, kann ein sehr höher Betrag weiter der LTD legal entnommen werden, so dass die Steuer in Grossbritanien an Minimum fallen.
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