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Microdarlehen bis 20 T€ jetzt ohne Hausbank in Sachsen mögli

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luckie
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 106
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 16.März 2006 19:14    Titel: Microdarlehen bis 20 T€ jetzt ohne Hausbank in Sachsen mögli Antworten mit Zitat

Zitat:
ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer


Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Frist/Dauer
Kosten
Rechtsgrundlage
Kontakt


Allgemeine Informationen
Mit dem ESF-Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer und junge kleine und mittlere Unternehmen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel. Für diese Zwecke können Sie in den ersten drei Jahren nach Geschäftsaufnahme ein zinsgünstiges Darlehen über maximal 20.000 Euro direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Voraussetzung: Für Ihr Vorhaben bringen Sie einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent selbst auf.

Für die Rückzahlung bleibt Ihnen bis zu 5 Jahre Zeit, die Tilgung beginnt spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensabschluss.

Die Mittel dafür kommen zu drei Vierteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), den Rest steuert der Freistaat Sachsen bei.



Hinweis:

Das ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer können Sie mit anderen Förderprogrammen kombinieren - Ausnahmen: Produkte "StartGeld" und "MikroDarlehen" der KfW-Mittelstandsbank sowie das Darlehensprogramm "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung" (GuW) der SAB.



Konditionen:
zweckgebundenes, verzinsliches Darlehen (Anteilsfinanzierung)

Konditionen
Details

Darlehenshöhe:
je Vorhaben bis maximal EUR 20.000

Eigenanteil des
Darlehensnehmers:
bezogen auf das geplante Vorhaben mindestens 30 Prozent, dabei Eigenanteil für betriebliche Investitionen mindestens 40 Prozent;

Eigenanteil: finanzielle Eigenmittel sowie alle nicht-öffentlichen, beihilfefreien Finanzierungsmittel

Laufzeit:
bis zu 5 Jahre, davon 6 oder 12 tilgungsfreie Monate möglich

Zinssatz:
Festzins für die gesamte Laufzeit

Höhe abhängig vom EU-Referenzzins, der zum Zeitpunkt der Bewilligung gilt (ab 01.01.2006: 3,70 Prozent) zuzüglich 1 Prozentpunkt

Risiko:
persönliche Haftung, bei Antragstellung durch mehrere Gesellschafter gesamtschuldnerische Haftung

Abruf:
innerhalb der ersten 6 Wochen nach Vertragsabschluss

Auszahlung:
100 Prozent, allgemein in einer Summe (maximal 3 Teilbeträge möglich)

Tilgung:
quartalsweise in festen Raten

vorzeitige Tilgung zu jedem Zeitpunkt möglich (vollständig oder teilweise), keine Vorfälligkeitsentschädigung

Rechtsanspruch:
nein








Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)



Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:

Existenzgründer (natürliche Personen)
junge kleine und mittlere Unternehmen (KMU) innerhalb einer dreijährigen Gründungsphase
Hinweis:

Wenn Sie als Existenzgründer geschäftsführender Gesellschafter sind, soll Ihr Anteil am Gesellschaftskapital mindestens 10 Prozent betragen.



Weitere Voraussetzungen:

Hauptwohnsitz und Existenzgründung im Freistaat Sachsen
tragfähiges Unternehmenskonzept
Existenzgründung als Haupterwerbsquelle
Nachweis notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten (fachlich und kaufmännisch) für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
positive beziehungsweise befürwortende Beurteilung durch eine fachkundige Stelle
Nicht gefördert werden:

Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung (AO) abgegeben haben,
Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechend der Leitlinien der EU
Von der Förderung ausgeschlossen sind:

Rechts- und Patentanwälte, Notare, Makler, Wirtschafts- und Buchprüfer sowie sonstige rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte
Finanz- und Immobiliendienstleister
Autohäuser, Tankstellen
Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Einbau von genormten Baufertigteilen, Holz- und Bautenschutz, Trockenbau, Abriss, Hausmeisterservice
Tätigkeiten, die sich auf die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Waren nach Anhang I des EG-Vertrages (Landwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung) beziehen
exportbezogene Tätigkeiten sowie geförderte Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden,
die Sektoren: Stahlindustrie, Schiffbau, Kunstfaserindustrie, Kfz-Herstellung sowie Verkehr (einschließlich Nachrichtenübermittlung)


Verfahrensablauf
Erstellen Sie für Ihr Vorhaben ein Unternehmenskonzept. Die Mindestanforderungen dafür entnehmen Sie bitte dem SAB-Vordruck, den Sie unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen" herunterladen können.
Hinweis:

Weitere Informationen und Tipps zum Unternehmenskonzept erhalten Sie im Kapitel "Businessplan".



Zum Unternehmenskonzept benötigen Sie eine fachkundige Stellungnahme. Wenden Sie sich dazu an: die zuständige Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die berufsständische Kammer oder den Fachverband für die Branche, in der die Gründung erfolgen soll.
Mit einem positiven Votum der fachkundigen Stelle können Sie Ihren Förderantrag direkt bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der SAB beziehungsweise steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen
Programm/Antrag/Formulare/Besondere Bestimmungen



Frist/Dauer

Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, das Sie finanzieren wollen. Erst nach Erhalt des Darlehensangebotes beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.



Hinweis:

Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss von Kaufverträgen oder die Auftragsvergabe.




Kosten
Für die Antragsbearbeitung erhebt die SAB keine Gebühren.

Neben den Darlehenszinsen können laut Darlehensvertrag und AGB gegebenenfalls weitere Kosten anfallen.



Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen (Richtlinie ESF-Mikrodarlehen) vom 14. Dezember 2005


MfG

Luckie
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Tascha666
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Polch

BeitragVerfasst am: 17.März 2006 11:42    Titel: Re: Microdarlehen bis 20 T€ jetzt ohne Hausbank in Sachsen m Antworten mit Zitat

luckie hat folgendes geschrieben::
Zitat:
ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer


Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Frist/Dauer
Kosten
Rechtsgrundlage
Kontakt


Allgemeine Informationen
Mit dem ESF-Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer und junge kleine und mittlere Unternehmen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel. Für diese Zwecke können Sie in den ersten drei Jahren nach Geschäftsaufnahme ein zinsgünstiges Darlehen über maximal 20.000 Euro direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Voraussetzung: Für Ihr Vorhaben bringen Sie einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent selbst auf.

Für die Rückzahlung bleibt Ihnen bis zu 5 Jahre Zeit, die Tilgung beginnt spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensabschluss.

Die Mittel dafür kommen zu drei Vierteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), den Rest steuert der Freistaat Sachsen bei.



Hinweis:

Das ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer können Sie mit anderen Förderprogrammen kombinieren - Ausnahmen: Produkte "StartGeld" und "MikroDarlehen" der KfW-Mittelstandsbank sowie das Darlehensprogramm "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung" (GuW) der SAB.



Konditionen:
zweckgebundenes, verzinsliches Darlehen (Anteilsfinanzierung)

Konditionen
Details

Darlehenshöhe:
je Vorhaben bis maximal EUR 20.000

Eigenanteil des
Darlehensnehmers:
bezogen auf das geplante Vorhaben mindestens 30 Prozent, dabei Eigenanteil für betriebliche Investitionen mindestens 40 Prozent;

Eigenanteil: finanzielle Eigenmittel sowie alle nicht-öffentlichen, beihilfefreien Finanzierungsmittel

Laufzeit:
bis zu 5 Jahre, davon 6 oder 12 tilgungsfreie Monate möglich

Zinssatz:
Festzins für die gesamte Laufzeit

Höhe abhängig vom EU-Referenzzins, der zum Zeitpunkt der Bewilligung gilt (ab 01.01.2006: 3,70 Prozent) zuzüglich 1 Prozentpunkt

Risiko:
persönliche Haftung, bei Antragstellung durch mehrere Gesellschafter gesamtschuldnerische Haftung

Abruf:
innerhalb der ersten 6 Wochen nach Vertragsabschluss

Auszahlung:
100 Prozent, allgemein in einer Summe (maximal 3 Teilbeträge möglich)

Tilgung:
quartalsweise in festen Raten

vorzeitige Tilgung zu jedem Zeitpunkt möglich (vollständig oder teilweise), keine Vorfälligkeitsentschädigung

Rechtsanspruch:
nein








Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)



Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:

Existenzgründer (natürliche Personen)
junge kleine und mittlere Unternehmen (KMU) innerhalb einer dreijährigen Gründungsphase
Hinweis:

Wenn Sie als Existenzgründer geschäftsführender Gesellschafter sind, soll Ihr Anteil am Gesellschaftskapital mindestens 10 Prozent betragen.



Weitere Voraussetzungen:

Hauptwohnsitz und Existenzgründung im Freistaat Sachsen
tragfähiges Unternehmenskonzept
Existenzgründung als Haupterwerbsquelle
Nachweis notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten (fachlich und kaufmännisch) für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
positive beziehungsweise befürwortende Beurteilung durch eine fachkundige Stelle
Nicht gefördert werden:

Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung (AO) abgegeben haben,
Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechend der Leitlinien der EU
Von der Förderung ausgeschlossen sind:

Rechts- und Patentanwälte, Notare, Makler, Wirtschafts- und Buchprüfer sowie sonstige rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte
Finanz- und Immobiliendienstleister
Autohäuser, Tankstellen
Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Einbau von genormten Baufertigteilen, Holz- und Bautenschutz, Trockenbau, Abriss, Hausmeisterservice
Tätigkeiten, die sich auf die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Waren nach Anhang I des EG-Vertrages (Landwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung) beziehen
exportbezogene Tätigkeiten sowie geförderte Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden,
die Sektoren: Stahlindustrie, Schiffbau, Kunstfaserindustrie, Kfz-Herstellung sowie Verkehr (einschließlich Nachrichtenübermittlung)


Verfahrensablauf
Erstellen Sie für Ihr Vorhaben ein Unternehmenskonzept. Die Mindestanforderungen dafür entnehmen Sie bitte dem SAB-Vordruck, den Sie unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen" herunterladen können.
Hinweis:

Weitere Informationen und Tipps zum Unternehmenskonzept erhalten Sie im Kapitel "Businessplan".



Zum Unternehmenskonzept benötigen Sie eine fachkundige Stellungnahme. Wenden Sie sich dazu an: die zuständige Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die berufsständische Kammer oder den Fachverband für die Branche, in der die Gründung erfolgen soll.
Mit einem positiven Votum der fachkundigen Stelle können Sie Ihren Förderantrag direkt bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der SAB beziehungsweise steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen
Programm/Antrag/Formulare/Besondere Bestimmungen



Frist/Dauer

Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, das Sie finanzieren wollen. Erst nach Erhalt des Darlehensangebotes beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.



Hinweis:

Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss von Kaufverträgen oder die Auftragsvergabe.




Kosten
Für die Antragsbearbeitung erhebt die SAB keine Gebühren.

Neben den Darlehenszinsen können laut Darlehensvertrag und AGB gegebenenfalls weitere Kosten anfallen.



Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen (Richtlinie ESF-Mikrodarlehen) vom 14. Dezember 2005


MfG

Luckie
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Tascha666
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Polch

BeitragVerfasst am: 17.März 2006 12:15    Titel: Re: Microdarlehen bis 20 T€ jetzt ohne Hausbank in Sachsen m Antworten mit Zitat

luckie hat folgendes geschrieben::
Zitat:
ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer


Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Frist/Dauer
Kosten
Rechtsgrundlage
Kontakt


Allgemeine Informationen
Mit dem ESF-Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer und junge kleine und mittlere Unternehmen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel. Für diese Zwecke können Sie in den ersten drei Jahren nach Geschäftsaufnahme ein zinsgünstiges Darlehen über maximal 20.000 Euro direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Voraussetzung: Für Ihr Vorhaben bringen Sie einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent selbst auf.

Für die Rückzahlung bleibt Ihnen bis zu 5 Jahre Zeit, die Tilgung beginnt spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensabschluss.

Die Mittel dafür kommen zu drei Vierteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), den Rest steuert der Freistaat Sachsen bei.



Hinweis:

Das ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer können Sie mit anderen Förderprogrammen kombinieren - Ausnahmen: Produkte "StartGeld" und "MikroDarlehen" der KfW-Mittelstandsbank sowie das Darlehensprogramm "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung" (GuW) der SAB.



Konditionen:
zweckgebundenes, verzinsliches Darlehen (Anteilsfinanzierung)

Konditionen
Details

Darlehenshöhe:
je Vorhaben bis maximal EUR 20.000

Eigenanteil des
Darlehensnehmers:
bezogen auf das geplante Vorhaben mindestens 30 Prozent, dabei Eigenanteil für betriebliche Investitionen mindestens 40 Prozent;

Eigenanteil: finanzielle Eigenmittel sowie alle nicht-öffentlichen, beihilfefreien Finanzierungsmittel

Laufzeit:
bis zu 5 Jahre, davon 6 oder 12 tilgungsfreie Monate möglich

Zinssatz:
Festzins für die gesamte Laufzeit

Höhe abhängig vom EU-Referenzzins, der zum Zeitpunkt der Bewilligung gilt (ab 01.01.2006: 3,70 Prozent) zuzüglich 1 Prozentpunkt

Risiko:
persönliche Haftung, bei Antragstellung durch mehrere Gesellschafter gesamtschuldnerische Haftung

Abruf:
innerhalb der ersten 6 Wochen nach Vertragsabschluss

Auszahlung:
100 Prozent, allgemein in einer Summe (maximal 3 Teilbeträge möglich)

Tilgung:
quartalsweise in festen Raten

vorzeitige Tilgung zu jedem Zeitpunkt möglich (vollständig oder teilweise), keine Vorfälligkeitsentschädigung

Rechtsanspruch:
nein








Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)



Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:

Existenzgründer (natürliche Personen)
junge kleine und mittlere Unternehmen (KMU) innerhalb einer dreijährigen Gründungsphase
Hinweis:

Wenn Sie als Existenzgründer geschäftsführender Gesellschafter sind, soll Ihr Anteil am Gesellschaftskapital mindestens 10 Prozent betragen.



Weitere Voraussetzungen:

Hauptwohnsitz und Existenzgründung im Freistaat Sachsen
tragfähiges Unternehmenskonzept
Existenzgründung als Haupterwerbsquelle
Nachweis notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten (fachlich und kaufmännisch) für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
positive beziehungsweise befürwortende Beurteilung durch eine fachkundige Stelle
Nicht gefördert werden:

Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung (AO) abgegeben haben,
Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechend der Leitlinien der EU
Von der Förderung ausgeschlossen sind:

Rechts- und Patentanwälte, Notare, Makler, Wirtschafts- und Buchprüfer sowie sonstige rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte
Finanz- und Immobiliendienstleister
Autohäuser, Tankstellen
Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Einbau von genormten Baufertigteilen, Holz- und Bautenschutz, Trockenbau, Abriss, Hausmeisterservice
Tätigkeiten, die sich auf die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Waren nach Anhang I des EG-Vertrages (Landwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung) beziehen
exportbezogene Tätigkeiten sowie geförderte Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden,
die Sektoren: Stahlindustrie, Schiffbau, Kunstfaserindustrie, Kfz-Herstellung sowie Verkehr (einschließlich Nachrichtenübermittlung)


Verfahrensablauf
Erstellen Sie für Ihr Vorhaben ein Unternehmenskonzept. Die Mindestanforderungen dafür entnehmen Sie bitte dem SAB-Vordruck, den Sie unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen" herunterladen können.
Hinweis:

Weitere Informationen und Tipps zum Unternehmenskonzept erhalten Sie im Kapitel "Businessplan".



Zum Unternehmenskonzept benötigen Sie eine fachkundige Stellungnahme. Wenden Sie sich dazu an: die zuständige Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die berufsständische Kammer oder den Fachverband für die Branche, in der die Gründung erfolgen soll.
Mit einem positiven Votum der fachkundigen Stelle können Sie Ihren Förderantrag direkt bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der SAB beziehungsweise steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen
Programm/Antrag/Formulare/Besondere Bestimmungen



Frist/Dauer

Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, das Sie finanzieren wollen. Erst nach Erhalt des Darlehensangebotes beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.



Hinweis:

Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss von Kaufverträgen oder die Auftragsvergabe.




Kosten
Für die Antragsbearbeitung erhebt die SAB keine Gebühren.

Neben den Darlehenszinsen können laut Darlehensvertrag und AGB gegebenenfalls weitere Kosten anfallen.



Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen (Richtlinie ESF-Mikrodarlehen) vom 14. Dezember 2005


MfG

Luckie




Hallo!

Ich möchte einen Antrag für Mikrodarlehen stellen.Wo kann ich einen Atragsformular finden?
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gerd
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.06.2003
Beiträge: 203

BeitragVerfasst am: 17.März 2006 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dafür müssen Sie hier erst mal mind. 20 mal im Zitat nachfragen, dann wird der Beitrag länger und keiner findet Ihre Zeilen.
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Belphegor
Specialist


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 18.März 2006 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

schade, daß das nur für Sachsen gilt...
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luckie
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 106
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 18.März 2006 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

@ Belphegor
Für andere Bundesländer siehe
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Geschaeftlich-Kredite-und-Finanzierungen/mikrodarlehen-ueber-fonds-andere-Bundeslaender.html
geht hier über Fonds und ebenfalls ohne Hausbank.

@ Tascha666
Sie wohnen doch in der Eifel, deshalb sehen Sie unter den oben genannten Link nach. Nur f5ür Sachen ist

Zitat:
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

zuständig.

MfG

Luckie
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Jürgen1
Insider


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 804
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.März 2006 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

@ luckie

Sehr guter Hinweis von Ihnen, gute Arbeit. Kompliment an Sie

Gruß aus Niedersachsen
Jürgen
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CaFre
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.März 2006 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Na super, bin zwei monate drüber, hätte die förderung aber gut gebrauchen können, zumal 80.000 € flutförderung von der sab abgelehnt wurden, diese aber investiert worden....
Nach oben
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