Verfasst am: 4.Jun 2007 17:19 Titel: Mindestkapital für Banken in Deutschland
Hallo, die Frage ist hier schon mal früher aufgetaucht, wurde aber meines wissens noch nicht genau beantwortet:
Weiß einer von euch, wie hoch das gesetzliche Mindesteigenkapital einer neu zu gründenden Bank in Deutschland ist bzw. aus welcher Norm (Bafin?) sich dies ergibt? Bin verzweifelt auf der Suche nach der geeigneten Quellen. Angeblich gibt es in Dtl. Banken mit einem EK < 10 Mio. Euro. Ich finde auch nirgendwo die genauen Lizensierungsbestimmungen. Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
die genauen Angaben sind alle im Kreditwesengesetz. Zuständig ist die Deutsche Bundesbank. Hier können Sie alle Details erfahren.
§ 33 KWG regelt die Mindestanforderung (Versagung der Erlaubnis). Die Vorgaben sind je nach tatsächlicher Tätigkeit entsprechend geregelt.
Es gibt Banken mit weniger als 10 Mio. Euro Eigenkapital. Das sind nach meiner Kenntnis jedoch nur Volksbanken und Sparkassen.
Mit förderlichen Grüßen
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