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befa Newbie
Anmeldungsdatum: 24.12.2004 Beiträge: 2
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Verfasst am: 12.Jan 2005 19:23 Titel: Neue Geldanlage: Hühner-Schutz-Briefe |
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Wir sind ein Betrieb mit 7.000 Legehennen in Freilandhaltung. Da wir mit zugekauften Junghühnern immer wieder Probleme hatten, möchten wir zukünftig unsere eigenen Tiere aufziehen.
Finanzieren möchten wir dies durch sog. "Hühner-Schutz-Briefe". Ein solcher Brief kostet 2.500 EUR und läuft 5 Jahre. Verzinst wird dieser Brief mit 6 % im Jahr. Abgesichert wird Ihre Einlage durch Ihren Beitritt als stiller Gesellschafter ohne jegliche Pflichten.
Wir haben diese Aktion bereits zur unterstützenden Finanzierung für unseren Neubau genutzt. Die Aktion war damals sehr erfolgreich, weßhalb wir nun erneut zu dieser alternativen Finanzierung greifen. Informieren Sie sich vorab über unseren Betrieb unter: www.huehner-freiland-hof.de |
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CashDesign Insider
Anmeldungsdatum: 18.11.2004 Beiträge: 561 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 14.Jan 2005 17:23 Titel: |
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Guten Tag,
können Sie mir bitte an [E-Mail anzeigen] eine Wirtschaftlichkeitsvorschau und mehr Informationen über Ihren Hof senden. Ich werde über ein Engagement dann nachdenken, da mir Ihre Idee vom Grundansatz gefällt und ich die gesunde Tierhaltung bei stimmigen Rahmenbedingungen durchaus unterstützen möchte.
Herzliche Grüße aus Sachsen,
CashDesign _________________ Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7645
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Verfasst am: 27.Okt 2008 13:19 Titel: |
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Im Thema geht es um Hühner und Haltung - deshalb hier eingestellt:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die neuen, verschärften Anforderungen an die artgerechte Haltung von Legehennen nach Maßgabe der Übergangsregelungen auch auf solche Anlagen unmittelbar Anwendung finden, die noch nach altem Recht genehmigt worden sind.
Die Klägerinnen in beiden Verfahren betreiben Anlagen zur Haltung von Legehennen, die in den 90er Jahren immissionsschutzrechtlich bzw. bauaufsichtlich genehmigt worden sind. Die Legehennen werden in herkömmlichen Käfigen, sog. Legebatterien, gehalten. Aufgrund der Neuregelung ist die Haltung von Legehennen in Legebatterien nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr zulässig. Die Klägerinnen wollten geklärt wissen, ob die neuen Anforderungen uneingeschränkt auch für ihre Anlagen gelten oder ob sie sich insoweit auf Bestandsschutz berufen können. Die Oberverwaltungsgerichte haben zu dieser Frage unterschiedliche Auffassungen vertreten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die neuen Haltungsanforderungen nach Ablauf der Übergangsfristen auch für Altanlagen unmittelbar gelten, ohne dass die Anlagengenehmigungen zuvor aufgehoben oder geändert werden müssten. Die erteilten Genehmigungen vermittelten keinen Schutz vor nachträglichen Änderungen der tierschutzrechtlichen Anforderungen. Die Interessen der Anlagenbetreiber habe der Verordnungsgeber bei der Bemessung der Übergangsfristen angemessen berücksichtigt. Die Übergangsvorschriften verstießen auch im Übrigen nicht zu Lasten der Anlagenbetreiber gegen höherrangiges Recht.
(BVerwG, Urteil vom 23. 10. 2008 - 7 C 48. 07) |
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