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Dorothee Newbie
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 20 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 2.März 2006 11:16 Titel: seriöser Finanzexperte und Ratgeber gesucht !! |
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Hallo,
ich bin ganz neu hier und habe keine Erfahrung mit Foren.
Habe bereits einige schlechte Erfahrungen hinter mir mit Leuten die sich für seriös hielten oder meinten sie wären Experten.
Habe gleichzeitig meine Geschichte im Thema " Zwangsversteigerungen"
gestellt, da bei uns in knapp 4 Wochen die Zwangsversteigerung ansteht.
Die Bank hat uns jedoch die Möglichkeit gegeben die Finanzierung abzulösen und das Grundbuch frei zu geben.
Da ich keine private Umfinanzierung erhalten habe, habe ich mich zur Existenzgründung entschlossen und ein Gewerbe angemeldet.
"Vermietung und Vermittlung von Ferienobjekten"
Von der Wirtschaftsförderung erhielt ich nach Prüfung meiner Unterlagen beste Empfehlungen.Alle Bemühungen Fördergelder oder Bürgschaften zu erhalten scheiterten, da sich keine Bank auch nur die Mühe machte zu prüfen ob ich welche beanspruchen könnte, obwohl alle öffrentl. Stellen mir dieses zusprachen. Der Knackpunkt hierbei war jedoch, daß die Empfehlung und Beantragung von der Hausbank kommen mußte und meine Bank die Das Haus finanziert hatte, sich nicht als Hausbank sah und eine gewerbl., Nutzung ablehnte.
Von anderen Banken habe ich eben zu h ören bekommen, daß es zu risikoreich wäre, da der Touristikbereich abnehmen würde.
Man hat hier nicht unterschieden, daß ich kein Hotel unterhalte sondern Ferienwohnungen.Wohnungen die heute für Jederman günstiger sind als Pensionen oder Hotels.
Ich habe Ende 2002 das Haus als s.g. Ferienobjekt umgestaltet und meine Auslastung ist super und weiter steigerungsfähig; wenn man mich läßt.
Ich habe soviel gearbeitet, weil die Umsätze ja stimmen mußten, daß irgenwie alles aus dem Ruder gekommen ist und ich eigentlich nicht mehr weiss, wie ich es anzupacken habe.
Nun meine Daten und Zahlen :
ich weibl. 51 Jahre und mein Mann 53 Jahre im Krankenstand mit beantragter Verrentung.
Kinder 4
1. männl. 22 Jahre schwerbehindert > Werkstatt f. Behinderte
2. männl. 20 Jahre > Ausbildung
3. männl. 18 Jahre > Ausbildung ab Sommer
4. weibl. 14 Jahre > Schülerin
Einnahmen gesamt : € 42.000,--
Die Bank fordert zur Ablösung € 330.000,--
Gebäude :9 Jahre alt, 380 qm Wohnfl. aufgeteilt in 4-5 Wohnungen
Ich glaube ich habe das Wichtigste mitgeteilt.
Und bitte nur fachkundige Ratschläge, habe einiges hinter mir, was alles sehr sehr viel Geld gekostet hat.
Ich würde mich sehr auf Beiträge freuen.
Bis dann |
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Dorothee Newbie
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 20 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 2.März 2006 17:51 Titel: |
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Sorry,
die Einnahmen insgesamt betragen : € 72.000,--/Jahr |
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berlincommerz Newbie
Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 30 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 6.März 2006 17:37 Titel: |
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hallo ...
... ergänze doch bitte folgende Daten:
1. wie hoch ist der Verkehrswert geschätzt?
2. wer sind die Schuldner (ein, zwei oder mehrere Familienangehörige)?
3. wie hoch valutieren Eure grundbuchlich besicherten Schulden?
4. woher kommen die Aussenstände?
... obwohl die Daten wichtig sind, versuche ich etwas Licht ins Dunkle zu bringen ...
... Eines kann (und will) ich mir jedoch nicht verkneifen ... Ihr habt seit 2002 Ferienwohnungen und daraus Einnahmen von 72.000 Euro pro Jahr ... 330.000 will man von Euch und die Auslastung ist "super" ??? ... sammelt Ihr nebenbei noch Oldtimer oder wo ist das Geld geblieben? ... wenn Ihr in 4 Wochen einen Termin habt, ich unterstelle mal es ist der erste, ist das ZV-Verfahren ca. ein halbes Jahr "alt" und Eure Raten seit mindestens Mitte letzten Jahres unbezahlt ... mir scheint da auch Einiges im Bereich Deines Unternehmens/ Deiner Finanzen prüfungsnotwendig zu sein ... ich kenne das zu Genüge, das Tagesgeschäft verstellt einem die Sicht auf das Wesentliche(re) ...
... jetzt aber etwas konkreter, obwohl Dir klar sein muss, dass Du SEHR spät nach Rat fragst
... was macht deine Hausbank zur Hausbank? ... doch sicherlich der regelmäßige Eingang von Geld ... um also eine Lösung zu finden, musst du teilen ... besser gesagt, du musst aufteilen.
Wenn Du und Dein Mann Darlehensnehmer seid, so seid Ihr für das Haus verantwortlich und in der Kürze der Zeit lässt sich das auch nicht ändern ... auch wirst du unmöglich eine Finanzierung finden, da deine Hausbank Ihre Vollstreckung ja schon in der Schufa hat ... das alles führt dazu, dass das Haus mitsamt Schulden vorerst an Dir hängenbleibt und Dir den Weg zur geschäftlichen Finanzierung verbaut ...
... angenommen einer Deiner volljährigen Söhne meldet Dein Beherbergungsgewerbe auf sich um, ändert die Bankverbindung, d.h. er sucht sich eine Bank die nichts mit Deiner Hausbank zu tun hat, lässt Dich auf Pauschalbasis in SEINEM Unternehmen mitarbeiten und geht zusammen mit Dir zu einer Existenzgründungsberatung in SEINER neuen Hausbank ... bekommt dann auf der Basis Eurer "Superauslastung" im Idealfall sogar eine Förderung (vielleicht noch etwas mehr durch integrative Maßnahmen für Schwerbehinderte - aber besser bei der IHK nachfragen welcher Sohn beantragen sollte!) ... und finanziert dann, über eine dritte Bank den Rückkauf des Hauses, unter Verweis auf den Förderbescheid/ die Bürgschaft und die positive Projekteinschätzung ...
... nur mal so ins Unreine gedacht
grüsse ! |
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Dorothee Newbie
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 20 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 6.März 2006 21:21 Titel: |
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Hallo berlincommerz,
ich danke Dir, daß du dich meinem Problblem beschäftigt hast.
Ich werde jetzt deine Fragen abarbeiten.
Verkehrswert:
gerichtlicher VK: 385.000,--
Im Jahre 2004 haben wir selbst einen VK ermitteln lassen,
auch v. vereidigtem Gutachter
VK: als normales Mietobjekt € 498.000,--
als Ferienobjekt € 600.000,--
Schuldner: 1/2 mein Mann, 1/2 ich
besicherten Schulden: € 390.000,--
Einnahmen: natürlich hatten wir nicht im ersten Jahr sofort so eine Auslastung,
In 2005 wurde m. den Ferienwohng. ein Umsatz v. € 42.000,--
erzielt, der Rest waren priv. Einnahmen aus Krankengeld m. Mannes,
der vor der Verrentung steht und Kindergeld.
Was glaubst du warum ich extra nur um seriöse Antworten gebeten habe. Ein Großteil des Geldes ging an Unternehmensberater und Fördermittelspezialisten, vielleicht hast du schon mal von Wabeco gehört ?
Es ist der 1. Termin, habe ihn genau am 22.12.05 erhalten mit Termin 27.3.06.
Das Haus steht seit Anf. 2005 unter Zwangsverwaltung und ich zahle lieb und brav jeden Monat.
Die Bank hat ihre Refinanzierungskosten seit dem Tag der Kündigung geltend gemacht und diese vom Tag der Kündigung, Anf. 2004,
hinzugerechnet sowie Verzugszinsen, obwohl ich wie gesagt pünktlich an den ZW zahle und hierfür keine Zinsen erhalte.
Die Kündigung erfolgte aufgrund drei rückständiger Raten, da die Umwandlung des Objektes aus dem Nichts gemacht wurde, die Bank hatte jegliche Begleitung abgelehnt.
Und wie gesagt, ich war bei allen Stellen: IHK, GIB, Ministerium etc.etc..
Hast du vom Existenzgründer des Jahres gehört? ( bei J. Kerner)
Dem Herrn mit der Straußen- u. Kängerufarm, der Monate vorher die Insolvenz mit seinem Bauunternehmen hatte ?
Und wieviel der Gute an Fördergelder bekommen hat.
Mit diesem Glückspilz habe ich telefoniert und er hat mir dann geschildert wie einfach es doch imit den Fördergeldern in Schwerin ist.
Da wird die Förderung direkt v. Ministeriumm bewilligt und hat mit den Banken nichts zu tun.
In welcher Bananenrepublik lebe ich ?
Es wäre schön wenn du dran bleiben würdest.
Dorothee |
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berlincommerz Newbie
Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 30 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 7.März 2006 12:19 Titel: |
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hallo dorothee ...
der wichtigste rat ist mit sicherheit der von gundel im anderen beitrag gewesen, komm auf dem boden der (unerfreulichen) tatsachen an!
... du hast dir, pardon, die gehörgänge mit konjunktiven verstopfen lassen ... ich kann das, menschlich gesehen, verstehen, aber es nutzt dir in eurer situation nichts
... welcher teil meines konstruktes war für dich denn unverständlich?
also nochmal:
1. dein mann und du, ihr scheidet AUS, ihr braucht euch KEINERLEI gedanken mehr darum zu machen, wie IHR eine finanzierung für EUCH bewerkstelligen könnt!
2. IHK und WiMi sind tolle Orte für tolle leute und immer wenn ich viel zeit und lust auf einen lauwarmen kaffee habe, gehe ich gern dorthin und halte mit guten bekannten und freunden einen plausch, was denn alles ginge, wenn man wolle und könnte und niemand etwas dagegen hätte wenn man es dann auch täte ... VERGISS ES!
3. ihr habt zwei erwachsene söhne, die nicht in eure schuldensituation involviert sind. ich gehe davon aus, dass beide unerschütterlich zu euch stehen und euch helfen wollen! trenn dich von deinem gewerbe und bitte deine söhne eine gbr zu gründen, jeder 50 % ... dann nimmst du deine letzte bilanz und die aktuelle guv und gehst mit den frisch gebackenen gesellschaftern zu einem (fach)anwalt erben/schenken und lässt diesen eine übertragung DEINES gewerbes auf die gesellschaft deiner söhne vollziehen, inklusive eines miet/pachtvertrages für die ferienwohnungen (das haus) ...
- im ergebnis haben dann: dein mann und du, das haus inkl. schulden ... deine söhne, ein unbelastetes gewerbe inkl. einer klaren kostenstruktur für die von euch angemieteten ferienwohnungen
(natürlich muss dazu der zwangsverwalter sein einverständnis geben - aber ich denke das wäre darstellbar - idealerweise macht man sowas aber nicht erst 4 wochen vor dem termin)
egal, weiter ...
4. eure söhne haben jetzt ein gewerbe und sind existenzgründer. jetzt sollten sie zur hausbank des wirtschaftsministeriums eures bundeslandes gehen und sich dort als existenzgründer vorstellen, die diese bank zu IHRER hausbank machen wollen ... dort kassieren sie, nach einem freundlichen gespräch in dessen verlauf sie das geschäftskonzept vorstellen und die zuhörer begeistern sollten, eine mündliche ablehnung, weil man sich dort nur mit konten im millionenbereich aufwärts auskennt, aber das ist vollkommen EGAL! ... was sie dort wollen ist ein "weiterreichen" ihres wunsches kunde zu werden und folglich ein termin bei einer nachgeordneten struktur dieser bank, in der regel eine sparkasse ... man wird ihnen mit allergrößter wahrscheinlichkeit helfen und so bekommen sie einen termin, i.d.r. beim abteilungsleiter ... wenn der termin steht müsst ihr super vorbereitet sein, es gibt keine zweite chance und bei einem folgebesuch landet ihr unweigerlich in der untersten arbeitsebene, banksachbearbeiter ohne jedes fünkchen eigenverantwortung ... also ihr seid beim abteilungsleiter und stellt das konzept vor, da ihr von der übergeordneten bank kommt, erheltet ihr mit grosser wahrscheinlichkeit euer konto und habt dann eine hausbank, die nichts mit der zwangsversteigerungsproblematik zu tun hat ... normalerweise sollte man dann zwei, drei monate ins land gehen lassen, bevor man der neuen hausbank, die ja zwischenzeitlich jeden monat ordentliche geldtransfers erleben durfte, das hochinnovative konzept zum erwerb der bislang angemieteten ferienwohnungen vorstellt ............
so, ich hoffe jetzt wurde es klarer! ... und natürlich war dies KEINE rechtsberatung
grüsse ! |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 7.März 2006 14:08 Titel: |
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hallo,
@dorothee
Ich versuche mal die Ansätzen von berlincommerz etwas weiter zu vertiefen:
1. Gewerbe auf die Söhne ist ok!
2. Sie sind im Vermietungs- oder Beherbergungsgewerbe tätig - richtig? Die Frage hierzu: Was beansprucht der Zwangsverwalter? Alle Mieteinnahmen aus den Ferienwohnungen? Wenn ja, wie rechnen Sie diese ab? Oder verlangt er einen monatliche "Pauschale" und Sie können selbst so viel oder so wenig fremdvermieten wie Sie wollen?
Machen Sie die Vermietung "privat" oder "gewerblich" (angemeldet???)
3. Falls der Zwangsverwalter mit einer "Pauschale" einverstanden ist, folgende Idee: Ihre Söhne mieten mit ihrem Gewerbe alle Wohnungen mit der Pauschale an und vermieten selbst gewerblich unter. Ob dies mit dem Zwangsverwalter so kurz vor der Versteigerung noch möglich ist - ??? Aber prüfen sollten Sie es.
Diese Idee dient ausschließlich dem Schutz der Erträge aus der Vermietung und ist, falls der Verwalter mit einer Pauschalmiete (Pauschalvermietung) einverstanden ist, auch gestattet.
Die danach von berlincommerz angeregte Suche nach "Existenzgründungsmitteln" wird nach meiner Meinung allerdings erfolglos sein. Obwohl ich mich hier gerne irre
Da es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine reine Vermietung handelt (bestenfalls Beherbergungsgewerbe), wäre die Investition größtenteils rein auf den Erwerb des Objekts ausgerichtet. Und dies halte ich nicht für förderwürdig und förderfähig. Insbesonder nicht wegen der "Vorgeschichte". Das richt alles zu stark nach reiner Rettung der eigenen Immobilie. Und Beherbergungsgewerbe.....fast so schlimm wie Gastronomie oder Transportgewerbe.... Unter diesem Blickwinkel ist die ablehnende Haltung der Bank durchaus verständlich.
Und außerdem fehlt den Kindern das Alter und die Qualifikation.
Denken Sie eher mal über folgendes nach:
Nehmen wir einmal an, im ersten Zwangsversteigerungstermin würde kein adäquates Gebot abgegeben. Bedeutet: 2. Termin. Und auch in diesem passiert nichts.
Nehmen wir ferner einmal an, Ihre Kinder sind mit ihrer Selbständigkeit sehr erfolgreich und haben sich zwischen 1. und Xtem Termin eine Liquidität (nach Abzug aller Kosten) von ca. 30 - 40.000.- Euro auf die Seite gelegt.
Und nehmen wir einmal an, man möchte das Haus im Xten Termin dann doch steigern. Dann bieten die Kinder (oder wer auch immer ) einen dann für die Bank akzeptablen Betrag (z.B 180.000.-). Theoretisch müsste es dann durchaus möglich sein, den Restbetrag ( Gebot 180.000.- abzüglich 40.000.- Sicherheitsleistung = 140.000.-) zu finanzieren.
Allerdings braucht dies Zeit ( 2-3 jahre) Nerven und vor allem Glück.
viel Glück!
@berlincommerz
Rechtsberatung? Die ist doch hier nicht gestattet - also machen wir sie nicht - oder???
Also ich mach keine!!!!
Grüße
gundel |
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Dorothee Newbie
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 20 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 7.März 2006 16:13 Titel: |
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Hallo berlincommerz, hallo Gundel,
werde mir alles (in Ruhe )durch den Kopf gehen lassen.
Mit den Fördermitteln war es die ganze Zeit ein hin und her.
Die Neinsager begründeten es damit, daß uns das Haus ja schon gehören würde. Wenn wir ein Neues erwerben würden, sähe es anders aus.
Wie richtig angenomen vermiete ich gewerblich und der ZW bekommt eine Pauschale.
Liebe Gundel, ich glaube nicht das es mit dem 1., 2. u. Xten Termin
hinhaut, da die lieben Nachbarn wohl Interesse gezeigt haben und von irgendwelchen alten Rechten erzählt haben, weil Ihnen früher mal das Grundstück gehört hat.
Wenn ich ganz viel Glück habe, schaffe ich es vielleicht mit dem 1. Termin .
Wie gesagt, ich muß mir Eure Infos. verinnerlichen und dazu werde ich sicherlich alles mehrfach durch denken müssen, da ich leider nicht Euer Wissen habe. - Leider -
Dorothee |
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