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backdoor2 Specialist
Anmeldungsdatum: 17.05.2005 Beiträge: 110
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Verfasst am: 14.März 2007 12:43 Titel: GESUCHT - Rechtsanwalt fuer Abmahnung |
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Servus,
ich suche einen Rechtsanwalt, der für mich bezüglich einer Domain abmahnen möchte.
Die fragliche Domain ist im Januar frei geworden und wurde daraufhin von professionellen Domaingrabbern neu registriert worden, um Ihrerseits evtl. ein Geschäft mit der Not anderer zu machen. Ich kann jedoch ein lupenreines Namensrecht nach §12 BGB an der Domain geltend machen, das seitens der derzeitigen Inhaber nicht besteht - ebenfalls keine Markenrechte. Die bisherige Erfahrungen mit dem in dieser Branche hinlänglich bekannten Admin-C zeigen, daß er auf etwas Druck schnell reagiert und die Domains auch ohne Abmahnung löscht, wenn ein entsprechendes Recht an der Domain glaubhaft gemacht wird, um sich so kostenintensiveren Problemen zu entledigen.
Ich habe meinerseits bereits einen bewilligten Dispute bei der Denic, der die Weiterübertragung der Domain sperrt, so dass die Domaingrabber sich einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht mehr entziehen können.
Bisher habe ich dazu tendiert, es harmonisch mittels eines Anrufs beim Admin-C lösen zu wollen. Doch mittlerweile frage ich mich, ob ich das ganze nicht an einen Anwalt abgeben sollte, da die Domaingrabber auch keine Skrupel haben, die Notlage anderer geschäftlich auszunutzen. Der Admin-C scheint als eingetragener Kaufmann ins Handelsregister recht gut davon leben zu können. Warum sollte man es ihm also so einfach machen?
Da gängige Abmahngebühren in diesem Bereich (je nach angesetztem Streitwert) bei 1.000 - 1.500,- € nicht überhöht sind, finde ich dies für den Aufwand, der damit verbunden ist, ganz nett und ich fände es schön, wenn es einen Anwalt gäbe, der seinen Verdienst nicht geschmälert sähe, wenn ich indirekt einen Anteil an diesen Gebühren nähme, indem ich im Gegenzug einen "Beratungsauftrag" von ihm erhielte, der sich zufällig prozentual an den Abmahngebühren orientiert. Alles dazu wäre selbstverständlich Verhandlungssache.
Da es bestimmt den ein oder anderen Kollegen gibt, der dazu die Nase rümpfen mag, sei darauf hingewiesen, daß es wohl ein Herr Hegel war, der das Unrecht als "Negation des Rechts" sah und die Strafe als Negation dieser Rechtsnegation. Ähnlich sehe ich das hier auch. Moralische Bedenken sind meiner Ansicht nach also unangebracht. Und die Höhe der Abmahngebühren wird regelmäßig damit begründet, daß dies für die Rechtsverletzer eine Strafe darstellen soll. Warum soll ich also nicht ein wenig davon mitprofitieren, wenn Profis meine Rechte verletzen?
Ich habe damit keine Probleme und wenn es hier den ein oder anderen Anwalt gibt, der mit ´nem netten Schreiben, ein paar Euros verdienen möchte, möge er sich einfach melden.  |
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backdoor2 Specialist
Anmeldungsdatum: 17.05.2005 Beiträge: 110
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Verfasst am: 15.März 2007 15:18 Titel: |
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Bin bereits fündig geworden. Danke.  |
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slc-europe Newbie

Anmeldungsdatum: 30.11.2004 Beiträge: 47 Wohnort: Bratislava
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Verfasst am: 1.Mai 2007 16:55 Titel: |
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... würdest Du uns deinen Kontakt weiterleiten wenn Du zufrieden bist mit ihm. Würden uns sehr darüber freuen. _________________ SLC-Europe s.r.o.
Stefanikova 7
SK-81106 Bratislava
Web: http://www.slc-europe.com
Mobil: ++421 911 270 171 |
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