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Gemeinsamer Auftritt für lose Kooperation

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Lord_Alexander
Specialist


Anmeldungsdatum: 02.10.2003
Beiträge: 59
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: 26.Jul 2004 17:06    Titel: Gemeinsamer Auftritt für lose Kooperation Antworten mit Zitat

Liebe Forumsgemeinde!
Folgender Fall: Zwei Dienstleistungsbetriebe betreiben derzeit eine "lose Kooperation". Unter "loser Kooperation" verstehe ich dabei:

- Es werden gemeinsam Leistungen erbracht, wobei diese -je nach Kunde und Projekt- über einen der beiden Partner abgerechnet werden. Der andere agiert als "Subunternehmer" und stellt dem "Geschäftsherrn" des jeweiligen Projektes seine Leistungen in Rechnung.

Die Kooperation ist noch sehr jung, doch zeichnen sich bereits erste Erfolge ab, sodaß die beiden nun auch überlegen, die Kooperation selbst zu bewerben. Für die Werbung hätte man gerne einen gemeinsamen Auftritt bzw eine Regelung, wie man gegnüber den Kunden auftritt.

Die beiden Partner sind wiefolgt "strukturiert":
Partner a) GmbH
Partner b) Einzelunternehmen

Beide sind in Österreich beheimatet. Würde man das Ganze als Rechtsform lösen so wären verschiedene Varianten denkbar:

b) beteiligt sich bei a) als Gesellschafter
Das will man nicht, da die GmbH auch Gewinne aus anderen Tätigkeiten und Veranlagungen erzielt, an denen b) nicht zu partizipieren braucht.

b) beteiligt sich bei a) als stiller Gesellschafter
Das möchte man auch nicht (ähnliche Motive wie oben)

Das Einzelunternehmen und die GmbH könnten gemeinsam eine Personengesellschaft gründen. Allerdings räumt der GF der GmbH ein, daß dann die GmbH (etwa in einer OEG) unbeschränkt haftet, nämlich mit dem ganzen Vermögen der Gesellschaft, was man ebenfalls nicht will.

Als Alternative ist mir die KEG eingefallen. Das Einzelunternehmen könnte etwa in eine KEG umgegründet werden und die GmbH beteiligt sich als Kommanditist. Alternativ könnte auch eine neue KEG gegründet werden. Davon ist man jedoch ebenfalls nicht begeistert, da ja dann einer der beiden Kooperationspartner mit dem ganzen Privatvermögen haftet.

Überlegt wurde auch, ob nicht einzelne Gesellschater der GmbH mit der Einzelunternehmerin eine Personengesellschaft gründen; das geht aber auch nicht.

Kurz und gut: Eine eigene Rechtspersönlichkeit für die Kooperation will man derzeit nicht. Gibt es eine Möglichkeit, den beiden zusammenarbeitenden Unternehmen einen gemeinsamen Marktauftritt zu verpassen?

Eine Idee die ich etwa hatte war, daß die GmbH eine Marke anmeldet und der Einzelunternehmerin die Nutzungsrechte dafür gewährt. Mit dieser Marke kann man in den Markt gehen. Hat man Erfolg, so gründet man die eigene Rechtspersönlichkeit o.ä- und bringt die Marke ein. Falls nicht, läßt man es ... oder einer der beiden Partner führt die Marke fort.

Ev gibt es auch die Möglichkeit, einen Verein zu gründen und als "Arbeitsgemeinschaft" aufzutreten?

--> Ich gehe in jedem Fall davon aus, daß diese Situation häufiger vorkommt. Sollte jemand von den ForumskollegInnen Ideen/Lösungen kennen, so würde ich mich freuen, diese kennenzulernen.

Vielen Dank vorab&
Liebe Grüße,

Alexander
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