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Geschäftsidee: Niederländischer,juristischer Beratungsverein

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ITS-M
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Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 52
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.Apr 2006 10:18    Titel: Geschäftsidee: Niederländischer,juristischer Beratungsverein Antworten mit Zitat

Liebes Forum,

zunächst einmal hoffe ich, dass es nicht zu ungewöhnlich ist, in diesem Forum einmal eine Geschäftsidee vorzutragen, um ggfs. geeignete Kontakte für die Umsetzung zu gewinnen.

EINLEITUNG

Grundidee ist folgende: In Deutschland wurde von Adolf Hiltler im Jahre 1935 dass "Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung" eingeführt. Wesentlicher Hauptzweck: Juden sollten von juristischen Tätigkeiten ausgeschlossen werden. Nach kleineren Änderungen wurde dieses Gesetz 1958 in das "Rechtsberatungsgesetz"umbenannt. Heute führt dies Gesetz immer noch dazu, dass Rechtsberatung, die nicht von einem zugelassenen Anwalt durchgeführt wird, in Deutschland strafbar ist.

Gleichzeitig wurde auch ein Vergütungszwang eingeführt (ein Anwalt muss sich angemessen vergüten lassen).

Beides führt dazu, dass selbst karitative Organisation beispielsweise in der Schuldnerberatung sich sofort Abmahnungen und Unterlassungsklagen gegenübersehen, sobald Sie jemandem juristisch helfen, selbst wenn dies unentgeltlich geschieht.

ANSATZ

In Deutschland werden jedes Jahr Millionen Zivilklagen geführt. Zu fast 80% betreffen diese den privaten Handlungsbereich. Knapp ein Drittel dieser "privaten" Rechtsstreitigkeiten lassen sich zu bestimmten Überschriften zusammenfassen:

- Abwehren von Inkassoverfahren
- Abwehren von Forderungen aus Mietverträgen
- Abwehren von Mietkündigungen / Räumungsklagen
- Abwehren von Schadensersatzansprüchen
- usw.

Nicht selten sind die Streitwerte hoch, eine Rechtsschutzversicherung fehlt. Bei einer Räumungsklage beispielsweise werden im Durchschnitt 1.500.- bis 2.000.- € an "Vorschuss" für den Anwalt fällig, ehe dieser zum Bleistift greift.

Oft ist ein Anwalt gesetzlich aber gar nicht vorgeschrieben. Dies betrifft alle Verfahren vor dem Amtsgericht (Streitwert nicht größer als 5.000.- €) sowie eine Reihe von weiteren Verfahrensarten, die grundsätzlich bei einem Amtsgericht erstinstanzlich zu verhandeln sind (zum Beispiel Mietsachen), gleich wie hoch der Streitwert ist.

Betroffene, die über das erforderliche Geld zur Beauftragung eines Anwalts nicht verfügen, treten dann entweder gar nicht oder selbst im Verfahren auf. Die Ergebnisse sind offensichtlich, oft werden nicht einmal einfachste, verfahrenserhebliche Darlegungen eingebracht (etwa Verjährung).

Viele suchen deshalb Rat über Internet Medien oder sogenannte "Anwalt Hotlines", die derzeit boomen.

BEDARF

Nachdem es noch vor drei Jahren gerade mal zwei größere Anbieter bei den Anwaltshotlines gab, gibt es inzwischen unzählig viele. Der Markt boomed. Zahlen sind nur schwer zu erhalten, allerdings sprechen viele Anbieter von "Umsatzrekorden" im Jahre 2005. Bei "anwalt.de" liest der interessierte Anwalt, dass derzeit monatlich 300.000 Besucher die Webseite suchen und sich eine "Hotline Anwalt" aussuchen.

Natürlich kann ein solcher Anruf [i.d.R. rund 2.- € pro Minute] nur erste Hinweise liefern. Zum Gesprächsende hält weder der Anrufer noch der Angerufene irgendetwas schriftliches in den Händen.

Dies scheint am Bedarf vorbei zu gehen, wie sich seit 2 Jahren zeigt. Seit höchstrichterlich entschieden wurde, dass der "allgemeine" und "nicht fallbezogene" Austausch von juristischen Ansichten in Internet Foren NICHT gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt, erfreuen sich "Juristische Foren" großer Beliebtheit. Im März habe ich die mir bekannten Foren (sicher nicht vollzählig) untersucht und etwa 110.000 aktive Nutzer errechnet.

Das Problem ist aber auch hier, dass nicht "konkret" auf eine Anfrage eingegangen werden darf, ohne nicht Gefahr zu laufen, abgemahnt oder gar angezeigt zu werden.

In diesen Foren zeigt sich aber mit aller Deutlichkeit, dass die Nutzer zum einen Klärung von Ansprüchen möchten und zweitens möglichst eine Vorgabe, wie eine entsprechende Eingabe zu einem Gericht selbst bewerkstelligt werden kann.

Oft wird für die Hilfe auch ein kleiner Betrag angeboten (30, 50 oder 100 €). Diejenigen, die dann darauf antworten, sind aber meist doch wieder niedergelassene Anwälte, die dafür eine Erstberatung anbieten und danach wieder voll [nach BRAGO] abrechnen möchten.

BEDARFDECKUNG / ANGEBOT

An Beispielen konkretisiert, besteht offensichtlich der Bedarf nach einer Würdigung der Erfolgsaussichten einer Klage bzw. der Abwehr derselben, verbunden mit dem Wunsch, dann aber auch einen kleinen Schriftsatz als Vorgabe zu erhalten, um diesen selbst in Verfahren ohne Anwaltszwang einbringen zu können. Und im laufenden Verfahren - auf der Basis der bereits ermittelten Informationen - weitere Anfragen stellen zu können.

Von diesen drei Punkten wird bei einer Anwaltshotline nur der erste tatsächlich erreicht. Schon beim nächsten Anruf ist ein anderer Anwalt am Apparat, bzw. hat selbstverständlich keine Aufzeichnungen aus dem letzten Telefonat.

Ein Internet Forum, in dem auch konkrete Fälle dargestellt und beraten werden, wäre schon ein großer Schritt, ist aber eben verboten. Jedenfalls nach Deutschem Recht.

Anders wäre dies, falls man den Deutschen Rechtsraum verlassen und ein solches Forum als Angebot eines ausländischen Vereins betreiben würde.

Hier könnte dann jeder seinen konkreten Fall darlegen und entsprechende Hinweise und Hilfen erhalten. Über ein entsprechendes Vergütungsmodell könnten auch Rechtsanwälte eingebunden werden. Dazu habe ich im Internet nur eine einzige Plattform entdeckt, die aber nicht sonderlich erfolgreich ist, weil sie mit erheblichen Gebühren pro Frage belegt ist.

Ein solcher Verein würde von seinen Mitgliedsbeiträgen (beispielsweise 50.- € pro Monat bei monatlicher Kündigungfrist) leben und weiteren Dienstleistungen (Fundstellensuche, Formulierungshilfe [gerichtliche Anträge, Schriftsätze, Sachvortrag, Beweisangebote].

Als Gegenleistung stünden dem Mitglied das Forum zur Verfügung und die Zusicherung, dass "sein" Vorgang juristisch geprüft und ein entsprechender, detaillierter Handlungsvorschlag unterbreitet wird.

Diese Vereinsleistungen werden von Experten oder - in bestimmten Fällen - durch nachgeschaltet und zur Begutachtung beauftragte Rechtsanwälte durchgeführt. Wie das funktioniert, ist bereits in der Praxis beobachtbar.

UMSETZUNG

Für ein solches Vorhaben sind vier Qualifikationen einzubringen

- marketingtechnische und werbliche Betreuung des Projekts
- Aufbau und Betrieb eines Internet Forums, dass besonderen Anforderungen genügen muss
- juristisches Wissen
- Gründung und Verwaltung eines Vereins im Ausland (Niederlande)

Ferner sind natürlich auch Investoren willkommen.

Ich möchte mit diesem Beitrag zunächst nur erfragen, inwieweit ein Interesse besteht. Detail und weitergehende Informationen erfolgen dann im Austausch von eMails, pp.

Viele Grüße

TR
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