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Hinweise an das BayLfV

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baylfvok
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.05.2006
Beiträge: 2
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 11.Mai 2006 8:14    Titel: Hinweise an das BayLfV Antworten mit Zitat

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz in München hat u.a. die Aufgabe, Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität zu beobachten. Darunter fällt insbesondere auch die Abwehr der organisierten Wirtschaftskriminalität.
Zum Deliktskatalog der Wirtschaftskriminalität gehören:
Anlagedelikte, Finanzierungsdelikte, Insolvenzdelikte, Arbeitsdelikte, Wettbewerbsdelikte, Gesundheitsdelikte und sonstige Wirtschaftsdelikte.
Beispiele hierfür sind Betrug, Waren, und Kreditbetrug, Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrug, Betrug z.N. von Versicherungen, Konkursstraftaten, Delikte in Verbindung mit illegaler Arbeitnehmerüberlassung, Straftaten im Zusammenhang mit dem Bankgewerbe sowie dem Wertpapierhandelsgesetz.
Die Tätigkeit des LfV im Bereich OK-Bekämpfung ist im Wesentlichen auf die Prävention gerichtet. Der Prävention kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu, da zum Zeitpunkt des Einschreitens der Strafverfolgungsbehörden oft schon eine Vielzahl von Personen geschädigt und die Ermittlungs- und Beweisführung sowie der sichere Zugriff auf Gelder erheblich erschwert sein kann.
Informationen über das BayLfV finden sich im Internet unter http://www.verfassungsschutz.bayern.de.
Hinweise and das BayLfV zu Wirtschaftskriminalität werden erbeten unter Tel. 089/31201-487.
Mitteilungen werden vertraulich behandelt.
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